„Es ist notwendig, die derzeitige Neustrukturierung der Weltordnung zu nutzen, um die Teilnahme Europas als Global Player zu fördern. […] Ohne militärische Handlungsfähigkeit, ohne die autonome Fähigkeit, militärische Operationen unter der Leitung der Europäischen Union durchzuführen, ohne geeignete militärische Kapazitäten und Ausrüstungen, ohne ein eigenes Informationssystem, ohne ein Budget für militärische Angelegenheiten, das den realen Bedürfnissen entspricht, wird Europa niemals mehr als ein Riese sein, der auf tönernen Füßen steht.“
Nach über 60 Jahren europäischer Nachkriegsgeschichte, nach einer beispiellosen friedlichen Entwicklung und Internationalisierung West-, Mittel- und inzwischen auch Osteuropas; 55 Jahre nach Gründung der EGKS und pünktlich zum 50-jährigen Jubiläum der Römischen Verträge tritt am 1. November 2006 der Vertrag über eine Verfassung für Europa in Kraft. Dieser ersetzt dann die bisherigen Verträge über Gründung der EG und der EU von Maastricht 1993, beziehungsweise ihre Nachfolgeverträge von Amsterdam 1999 und Nizza 2001. In der Zeit vom 28.02.2002 bis zum 10.07.2003 sollte ein Konvent unter Beteiligung aller fünfzehn Mitgliedstaaten sowie den damaligen zehn Beitrittskandidaten, „[…] die wesentlichen Fragen […] prüfen, welche die künftige Entwicklung der Union aufwirft, und sich um verschiedene mögliche Antworten […] bemühen.“ Eine Vereinfachung, möglicherweise Zusammenfassung, der bisherigen Verträge sollte angedacht werden. Statt jedoch nur seine Aufgabe zu erfüllen, also eine Agenda aufzustellen und bereits mögliche Lösungen vorzustellen, entwickelte sich der Konvent unter Leitung von Valery Giscard d’Estaing zu einem Gremium, das schon bald grundlegende Arbeiten an einem neuen Gemeinschaftsvertrag leistete. Das Endprodukt, der Entwurf eines Vertrages über eine Verfassung für Europa wurde am 18. Juli dem Präsidenten des Europäischen Rates in Rom überreicht. Das Werk wurde allerdings nicht in vorliegender Form angenommen, da letztlich einige Regierungen ihre nationalstaatlichen Interessen verstärkt sehen wollten und deshalb einen Aufschub erwirkten. Nach einigen Änderungen wurde der Entwurf am 29. Oktober 2004 erneut vorgelegt und diesmal verabschiedet. Nun ist es an den Bürgern und Parlamenten der einzelnen Mitgliedstaaten, dem Vertrag zuzustimmen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung und Fragestellung
- 2. Historischer Kontext
- 2.1. Von der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft zur Europäischen Politischen Zusammenarbeit
- 2.2. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik im Spiegel von Maastricht, Amsterdam und Nizza
- 3. Der Vertrag über eine Verfassung für Europa vom 29. Oktober 2004
- 3.1. Der Diskurs im Konvent
- 3.2. Die Artikel betreffend Sicherheits- und Verteidigungspolitik
- 3.2.1. Allgemeine Bestimmungen
- 3.2.2. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 16)
- 3.2.3. Besondere Bestimmungen der GASP und ESW (Art. 40 — 41)
- 4. Sicherheitspolitischer Fortschritt oder militaristischer Rückschritt?
- 5. Fazit und Ausblick
- 6. Abkürzungsverzeichnis
- 7. Literatur und Quellenverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Vertrag über eine Verfassung für Europa und untersucht, ob sich die Europäische Union zu einer Großmacht entwickelt, die ihrem wirtschaftlichen Einfluss eine militärische Stärke zur Seite stellt. Die Arbeit analysiert die historische Entwicklung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik nach dem Zweiten Weltkrieg, insbesondere die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und ihre Weiterentwicklung im Vertrag über eine Verfassung für Europa.
- Die Entwicklung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik nach dem Zweiten Weltkrieg.
- Die Rolle der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) im Rahmen der Europäischen Union.
- Die Bedeutung der Artikel 16, 40 und 41 des Vertrags über eine Verfassung für Europa für die militärische Macht Europas.
- Die Kritik an der Militarisierung der Europäischen Union und die Argumente für eine stärkere Sicherheitspolitik.
- Die zukünftige Entwicklung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Fragestellung ein und stellt die Zielsetzung der Arbeit dar. Sie untersucht, ob die Europäische Union durch den Vertrag über eine Verfassung für Europa zu einer militärischen Großmacht wird und welche Ziele dies verfolgt. Die Arbeit analysiert die historische Entwicklung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, beginnend mit der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft und der Europäischen Politischen Zusammenarbeit, bis zur Einführung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik im Vertrag von Maastricht.
Das dritte Kapitel befasst sich mit dem Vertrag über eine Verfassung für Europa und analysiert insbesondere die Artikel 16, 40 und 41, die sich mit Sicherheits- und Verteidigungspolitik befassen. Die Arbeit beleuchtet die Diskussionen im Konvent und die verschiedenen Standpunkte zu den militärischen Aspekten der Verfassung.
Das vierte Kapitel diskutiert die Kritik an der Militarisierung der Europäischen Union und die Argumente für eine stärkere Sicherheitspolitik. Es werden die Positionen verschiedener Akteure, wie z.B. friedenspolitischer Organisationen und Parteien, vorgestellt.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Europäische Union, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), den Vertrag über eine Verfassung für Europa, die militärische Macht Europas, die Sicherheitspolitik, die Militarisierung, die Kritik an der Militarisierung, die weltpolitische Stellung Europas und die Zukunft der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
- Quote paper
- B.A. Stephan Mehlhorn (Author), 2005, Der Vertrag über eine Verfassung für Europa - Die Artikel 16, 40 und 41 als Begründung der Militärmacht Europa?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52475
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