Bekämpfung rechtsradikaler Tendenzen


Hausarbeit, 2005

33 Seiten, Note: 12


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung

2. Definition Rechtsradikalismus

3. Definition Rechtsextremismus

4. Vergleich beider Begriffe

5. Entstehung und Ursachen von Rechtsradikalismus bzw. Rechtsextremismus
5.1 Historische Aspekte
5.2 Soziale Aspekte

6. Verhältnis rechtsextrem motivierter Straftaten zwischen Ost- und Westdeutschland
6.1 Allgemeines
6.2 Die Jahre 1999 und 2000
6.3 Die Jahre 2001 bis 2004
6.4 Ergebnis

7. Gründe für den Rechtsextremismus in der ehemaligen DDR
7.1 Beschäftigungsproblem
7.2 Einwanderungsproblem
7.3 Zwischenfazit
7.4 Problematik in der heutigen Zeit
7.5 Fazit

8. Politische Maßnahmen gegen rechtsradikale Tendenzen
8.1 Menschenrechtspolitik
8.2 Zivilgesellschaft stärken – Zivilcourage fördern
8.2.1 Politische Bildung
8.2.2 Politische und soziale Rahmenbedingungen aktiv gestalten
8.3 Förderung der Integration
8.4 Maßnahmen, die auf Täter und Umfeld abzielen

1. Einführung:

Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches und dem Ende des Nationalsozialismus wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet.

Die bittere Erfahrung der vorausgegangenen Diktatur lehrte, dass eine Demokratie nur bewahrt werden kann, wenn die Geltung von Grundrechten gewährleistet ist.

Am 23.05.1949 trat das Grundgesetz in Kraft. Es garantiert die in der freiheitlich demokratischen Grundordnung verankerten Grundrechte.

Diese Verfassung gewährleistet bis zum heutigen Tage den Fortbestand der Demokratie und somit ein friedliches Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.

Schutz und Wahrung der Demokratie ist Aufgabe des Staates.

Die Bekämpfung von Faktoren, die diese Demokratie untergraben, aushebeln bzw. ersetzen wollen, gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Staates.

Zu diesen Faktoren gehören unter anderem der Rechtsradikalismus bzw. der Rechtsextremismus, deren Weltbild von nationalistischen und rassistischen Anschauungen geprägt wird. Ihr eindeutiges Ziel ist es, die bestehende Demokratie durch ein autoritäres, mit der freiheitlich – demokratischen Grundordnung nicht konformes Führungssystem zu ersetzen.

Doch wie sind Rechtsradikalismus und Rechtsextremismus entstanden und wo genau liegen die Unterschiede zwischen diesen beiden Begriffen?

Gibt es ein Gefälle rechtsradikaler bzw. –extremer Gesinnung zwischen Ost- und Westdeutschland?

Wenn ja, woran kann man dies erkennen?

Wie ist es möglich, zum einen für den Staat, zum anderen für die Gesellschaft allgemein, diesen Tendenzen entgegen zu treten?

Ist es Menschen, die in rechtsextreme oder –radikale Kreise gelangt sind, überhaupt möglich, diese wieder zu verlassen?

Welche Aufgabe hat die Polizei zum einen bei der Prävention, zum anderen bei der Bekämpfung rechtsradikaler Tendenzen?

Mit diesen Themen wird sich meine Hausarbeit im Folgenden beschäftigen.

Ich werde versuchen, Antworten auf die o.g. Fragen zu finden und Lösungswege aufzuzeigen.

2. Definition des Begriffes Rechtsradikalismus:

Der Begriff des Rechtsradikalismus wird bisher nicht eindeutig von dem Begriff des Rechtsextremismus unterschieden.

Die Bezeichnung „radikal“ (von lat. radix, die Wurzel) hatte ursprünglich in der Zeit der Aufklärung und der bürgerlich – demokratischen Revolution eine positive Bedeutung, nämlich „das Übel an der Wurzel zu packen“ und auf diese Weise gesellschaftliche Missstände zu beseitigen (Butterwegge, 1996).

Diese im Endeffekt positive Umschreibung des Wortes radikal, welches nun als Bestandteil des Begriffes Rechtsradikalismus auftritt, macht diesen Terminus umstritten.

Der Begriff Rechtsradikalismus dient daher vielmehr als Sammelbegriff. In der Literatur gibt es keine allgemein gültige Definition (Altermatt/Skenderovic, 1999).

Laut Altermatt/Skenderovic (1999) ist eine Reihe von Merkmalen für den Rechtsradikalismus entweder teilweise oder in unterschiedlichen Kombinationen bzw. Ausprägungen kennzeichnend:

zum einen ein aggressiver Nationalismus, durch den die Merkmale der eigenen ethnischen Gemeinschaft überhöht und als etwas Absolutes gesetzt werden;

zum anderen in Kombination mit dem Bestreben, die Eigenschaften der eigenen Volksgruppe höher zu bewerten als die anderer Volksgruppen (Ethnozentrismus). Dieser aggressive Nationalismus und der Ethnozentrismus drücken sich dann in einer Angst vor allem Fremden (Xenophobie) und Ausländerfeindlichkeit aus;

weiterhin eine Kombination aus Rassismus, also dem Rassenhass (Wahrig, 1982), der auf biologistischer Weltsicht aufbaut und eine ethnisch – kulturell diskriminierende Ausgrenzung anderer Menschen betreibt;

zudem wird der Rechtsradikalismus durch einen Antisemitismus gefördert, der sich in offener oder versteckter Judenfeindlichkeit und in der Verharmlosung oder Leugnung der nationalsozialistischen Verbrechen äußert;

des weiteren wird im Rechtsextremismus ein Autoritarismus gefordert, der mit einer starken Führerfigur verbunden ist. Es wird auch hier eine Volksgemeinschaft hervorgehoben, die auf einer kulturellen, ethnischen und sozialen Homogenität aufbaut;

weiteres Merkmal des Rechtsradikalismus ist ein antipluralistisches Politik- und Gesellschaftsverständnis, das den demokratischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen misstraut;

in sozialen und politischen Konflikten kommt eine erhöhte Gewaltakzeptanz zum Ausdruck;

sprachlich zeichnet sich der Rechtsradikalismus durch einen demagogischen Stil aus. Er bedient sich hierbei in aggressiver Ausdrucksformen und der Verunglimpfung des Gegners;

darüber hinaus besteht ein absoluter Wahrheitsanspruch, der gesellschaftliche Toleranz unmöglich macht.

3. Definition des Begriffes Rechtsextremismus:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz verwendet als Arbeitsdefinition:

„Rechtsextremismus ist eine unterschiedlich ausgeprägte nationalistische, rassistische oder staatsautoritäre bis totalitäre Weltanschauung, die im Gegensatz zu den grundlegenden Prizipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht.“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsradikalismus).

Rechtsextremistische Ideologieansätze erwachsen aus den beiden Wurzeln Rassismus und Nationalismus.

Der Begriff des Rechtsextremismus wird hier der demokratischen Verfassung gegenübergestellt, die, im Grundgesetz verankert, Menschenrechte gesetzlich garantiert (http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsradikalismus).

Das Bundesverfassungsgericht beschreibt in einer frühen Entscheidung die wesentlichen Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung:

Es handelt sich hierbei um eine Ordnung, „die unter Ausschluss jeglicher Gewalt - und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt" (BVerfGE 2,1).

Hierzu gehören im Einzelnen vor allem die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung in Judikative, Legislative und Exekutive, die Unabhängigkeit der Gerichte, die Verantwortlichkeit der Regierung und das Mehrparteienprinzip.

Damit ist das demokratische, parlamentarische und rechtsstaatliche System Deutschlands in Positionen beschrieben, über die auch von unterschiedlichen politischen Auffassungen her Einigkeit zu erreichen sein müsste (Andersen, 2003).

Laut Verfassungsschutzbericht 2004 sind eben diejenigen Bestrebungen „rechtsextrem“, die diesen Kernbestand langfristig zu Gunsten einer verschieden definierten „Volksgemeinschaft“ beseitigen wollen. In einer solchen „Volksgemeinschaft“ treten Rechtsextremisten in aller Regel für ein autoritäres politisches System ein, in dem Staat und ein – nach ihrer Vorstellung homogenes, ethisch reines – Volk als angeblich natürliche Ordnung zu einer Einheit verschmelzen.

Gemäß der Ideologie der „Volksgemeinschaft“ sollen die staatlichen Führer intuitiv nach dem vermeintlich einheitlichen Willen des Volkes handeln. Hieraus würde resultieren, dass in einem rechtsextremistisch geprägten Staat die wesentlichen Kontrollelemente der freiheitlich demokratischen Grundordnung wegfielen.

Als rechtsextrem werden somit alle Bestrebungen, Personen und Organisationen genannt, die – meist unter Androhung oder Anwendung von physischer und psychischer Gewalt – versuchen, demokratische Grundrechte einzuschränken bzw. abzuschaffen. Sozial Benachteiligte, sich wegen phänotypischer Merkmale wie Hautfarbe, Körperbau oder Haarbeschaffenheit unterscheidende Menschen, Menschen anderer Herkunft sowie Angehörige anderer weltanschaulichen, religiösen oder sexuellen Orientierung und von der Standardnorm abweichende Minderheiten sollen ausgegrenzt, ausgewiesen oder – im Extremfall – ausgerottet werden. Sie beabsichtigen, jene Kräfte zu schwächen, die sich für deren Integration, das Ziel der gesellschaftlichen Emanzipation und Maßnahmen demokratischer Partizipation einsetzen (Butterwegge 1996).

4. Unterscheidung der Begriffe Rechtsextremismus und Rechtsradikalismus:

Die Begriffe Rechtsextremismus und Rechtsradikalismus konkret zu unterscheiden, ist aufgrund der vielen verschiedenen Lehrmeinungen und der großen Bandbreite der Erklärungsansätze nicht leicht.

Da sich die Begriffe im Endeffekt nur durch ihr Ziel, nicht jedoch durch ihre Methoden voneinander unterscheiden, wird die Unterscheidung des „Extremen“ und des „Radikalen“ von der heutigen Politologie meist vermengt.

Jedoch war es im Rahmen einer intensiven Recherche möglich, in zumindest einer Quelle einen kritischen Versuch der Unterscheidung beider Begriffe zu finden.

Bei dieser Quelle handelt es sich um „Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt“ von Christian Butterwegge, erschienen 1996 bei der wissenschaftlichen Buchgesellschaft Darmstadt.

Laut Butterwegge ist es sinnlos, „Radikalismus“ und „Extremismus“ als Rangstufen innerhalb einer Hierarchie der Verfassungs- und Demokratiefeindlichkeit zu benutzen, solange die Trennlinie zwischen ihnen nicht mittels überprüfbarer Kriterien bestimmbar ist. Dies dürfte seiner Ansicht nach schwierig sein, da es sich bei dem Terminus „Rechtsradikalismus“ eher um einen Verlegenheitsbegriff als um eine sinnvolle Richtungsgruppierung handelt (Leggewie/Meier, 1992).

Dass die begriffliche Unterscheidung zwischen Rechtsextremismus und Rechtsradikalismus mehr Verwirrung als Nutzen stiftet, zeigt der Umstand, dass die beiden Begriffe in der Fachliteratur auch „seitenverkehrt“ zur Abgrenzung durch den Verfassungsschutz benutzt werden (Beck,1996).

Aus diesen und anderen, bereits zuvor genannten Gründen sollte auf den Begriff Rechtsradikalismus lieber verzichtet werden.

Statt dessen hat sich der Begriff Rechtsextremismus eingebürgert. Er sollte, weil treffender, verwendet werden.

Die Verwendung des Begriffes erweist sich laut Butterwegge jedoch als unscharf, weil der Anschein erweckt wird, es handele sich um „Außenseiter der Gesellschaft“, die ideologisch tätig werden. Tatsächlich geht es aber eher um Rechtsentwicklungen in der politischen Stammkultur der Bundesrepublik (Beck 1996).

Ulrich Beck schreibt 1993 in „Die Erfindung des Politischen. Zu einer Theorie reflexiver Modernisierung“:

„Der Begriff des Extremen, das abgeleitete Abstraktsubstantivum des Extremismus, bezeichnet eben jene Differenz, Distanz, Geschiedenheit vom Ganzen, von der Gemeinschaft, als die sich die Gesellschaft in dieser Gegenüberstellung dünkt oder inszeniert, ihn gewissermaßen extra muros ansiedelt.“

Deshalb steht, solcher Einwände zum Trotz, der Begriff des Rechtsextremismus weiterhin im Mittelpunkt aller Betrachtungen und hat sich im heutigen, modernen Sprachgebrauch weitestgehend durchgesetzt und den Begriff des Rechtsradikalismus größtenteils verdrängt, obwohl Unterschiede in nicht zu knapper Zahl vorhanden sind.

5. Entstehung und Ursachen von Rechtsradikalismus bzw. Rechtsextremismus:

5.1 Historische Aspekte

Zum allgemeinen Verständnis der Problematik des Rechtsextremismus, bzw. – radikalismus ist es wichtig, einige historische Aspekte zur Entstehung dieser Faktoren zu kennen.

Das Problem des Rechtsextremismus, auf den in den folgenden Ausführungen ein Schwerpunkt gesetzt wird, ist kein generelles deutsches Problem, sondern lässt sich durchaus auf ganz Europa und Nordamerika ausdehnen.

In den folgenden Ausführungen wird aber speziell auf Deutschland und die hiermit verbundene deutsche Geschichte eingegangen werden.

Die Wurzeln des Rechtsextremismus lassen sich an einem seiner Bestandteile, dem Rassismus, erklären.

Die Entstehung des modernen Rassismus liegt ca. 500 Jahre zurück. Im ausgehende 15. Jahrhundert wurden die Juden zusammen mit den Muslimen nach der Rückeroberung Andalusiens durch die Christen als fremde Eindringlinge aus Spanien vertrieben.

Mit der Entdeckung Amerikas durch Christoph Kolumbus im Jahre 1492 begann die systematische Versklavung und Ausrottung fremder, nach Ansicht der Besatzer minderwertiger Völker. Durch die Einstufung der fremden Völker als minderwertig und den weißen Kolonialherren in jeglicher Hinsicht unterlegen, konnte ihre brutale Ausbeutung und Versklavung gerechtfertigt werden.

Mit dieser Ansicht lässt sich bis zum heutigen Tage die aktuelle Weltordnung erklären. Außerdem liefert sie Gründe dafür, warum es dem Rassismus möglich war, nicht nur Teile der Gesellschaft zu durchsetzen, sondern in jeglicher Gesellschaftsschicht aufzutauchen.

Der Rassismus entstand somit als Erklärungs- und Rechtfertigungsideologie der welthistorischen, materiellen, militärischen und technischen Überlegenheit der Europäer seit ihrer Expansion in Übersee (Geiss; 2006).

Während der Industrialisierung, die mit der Kolonialisierung einherging, entstand ein extremes Überlegenheitsgefühl der Europäer und später der Amerikaner. Mit diesem Überlegenheitsgefühl begann die systematische Klassifizierung und Katalogisierung des Menschengeschlechts, gefolgt von der sogenannten deutschen „Rassenhygiene“,.

Einen Höhepunkt fand der Rassismus in dem Resultat des „unerschöpflichen Denkens und Schaffens“ der Nationalsozialisten.

Jedoch waren die Formen des Rassismus dem Nationalsozialismus unter Hitler eher zu primitiv und nur durch ihre Kombination mit einem extremen Fanatismus so fatal.

Nach dem Holocaust wurde der Begriff des Rassismus weltweit geächtet.

An dieser Stelle anzumerken, dass, wenn man von Rassismus spricht, keinesfalls die Bezeichnung Rasse in Beziehung zu diesem zu setzen noch zu übernehmen ist. Dieser Begriff ist durch seine Geschichte in Verruf gebracht worden: Nach dem Holocaust verbietet sich seine Verwendung schon aus Respekt vor den Opfern des bisher extremsten Rassismus.

Erste neuere Formen des Rassismus und dem hiermit einhergehenden Rechtsextremismus entstanden mit der Gründung der Bundesrepublik.

Grund dafür war, dass einige „Alt – Nationalsozialisten“ versuchten, ihre Weltanschauung in die neu geschaffene Demokratie zu retten.

Die Sozialistische Reichspartei, von ehemaligen Nationalsozialisten 1949 mit dem Ziel dieses „Ideologietransfers“ gegründet, wurde 1951 aufgrund ihrer nicht vorhandenen Konformität mit der freiheitlich – demokratischen Grundordnung durch das Bundesverfassungsgericht verboten.

In den 60er und 70er Jahren des letzten Jahrhunderts wurden diverse neue Parteien gegründet. Hierbei tat sich die NPD besonders hervor. Sie scheiterte jedoch bei jeder Bundestagswahl an der 5% - Hürde und verlor hiernach rasch an Bedeutung, ist jedoch immer noch so aktuell, dass zwar ein Verbotsverfahren angeregt wurde, es aber scheiterte.

Seit Mitte der 80er Jahre des 20. Jahrhunderst hat sich der Rechtsextremismus komplett gewandelt. Rechtsextremisten organisieren sich seitdem nicht mehr so stark in politischen Parteien, sondern in Netzwerken, deren Zusammenhalt durch gemeinsame Weltanschauung sowie durch gemeinsame Szene – Aktivitäten garantiert wird.

Nach dem Fall der Mauer 1989 etablierte sich der Rechtsextremismus verstärkt im Osten Deutschlands.

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Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Bekämpfung rechtsradikaler Tendenzen
Hochschule
Niedersächsische Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Hildesheim
Note
12
Autor
Jahr
2005
Seiten
33
Katalognummer
V52515
ISBN (eBook)
9783638482110
ISBN (Buch)
9783638662215
Dateigröße
619 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bekämpfung, Tendenzen
Arbeit zitieren
Ralph Albrecht (Autor:in), 2005, Bekämpfung rechtsradikaler Tendenzen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52515

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