Vom souveränen Staat zum neuen Mittelalter?


Hausarbeit, 2000

16 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

1 Einleitung

2 Der mittelalterliche „Staat“ und seine Krise

3 Die ideengeschichtliche Entwicklung des Souveränitätsbegriffs
3.1 Thomas Hobbes - Absolute Souveränität
3.2 John Locke – Der Staat als Hüter der privaten Autonomie
3.3 Jean-Jacques Rousseau – Ein neuer Leviathan

4 Die geschichtliche Entwicklung der staatlichen Souveränität und ihre theoretische Bewertung in der Gegenwart
4.1 Die historische Degeneration der staatlichen Souveränität
4.2 Die Steuerungsfunktion des Staates aus systemtheoretischer Perspektive
4.3 Die Position des Staates innerhalb moderner Verhandlungssysteme

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Diese Arbeit soll aus theoretischer Perspektive untersuchen, inwiefern es gerechtfertigt ist, den Zustand des modernen Staates der Gegenwart mit dem Begriff des „neuen Mittelalters“1 zu charakterisieren. Der Staatsbegriff, von dem dabei ausgegangen wird, meint den „nach außen souveränen und nach innen hierarchisch integrierten Staat der frühen Neuzeit“2.

Dabei wird ausschließlich der Aspekt der inneren Souveränität3 behandelt. Es kann kaum bestritten werden, daß der technische und ökonomische Fortschritt und die damit verbundenen Entwicklungen, die oftmals unter dem Begriff der Globalisierung zusammengefaßt werden, die äußere Souveränität der Nationalstaaten beeinflussen4, eine zusätzliche Erörterung dieses Themengebietes würde jedoch den Rahmen der Arbeit sprengen.

Daher konzentriert sich dieser Text auf die Fragestellung, in welchem Ausmaß der heutige Staat noch als Träger innerer Souveränität betrachtet werden kann.

Zu diesem Zweck wird in zwei Schritten vorgegangen: Im ersten Schritt wird die ideengeschichtliche Entwicklung des Souveränitätsbegriffs bei Hobbes, Locke und Rousseau erläutert. Diese Auswahl erfolgt, um erstens die Entstehung des absolutistisch-souveränen Staates als Grundlage moderner Staatlichkeit, zweitens die Eingrenzung staatlicher Souveränität durch liberales Gedankengut, sowie drittens ihre Entwicklung mit Übergang zur Volkssouveränität aufzuzeigen. Im zweiten Schritt wird das Problem der Souveränität zunächst historisch beleuchtet, um dann systemtheoretische Überlegungen heranzuziehen, die versuchen, den heutigen Zustand der Gesellschaft zu erklären und staatliche Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, bevor im letzten Abschnitt die Position des Staates innerhalb moderner Verhandlungssysteme erläutert wird.

Zunächst soll jedoch die Struktur der mittelalterlichen Gesellschaftsordnung kurz erläutert werden, um überhaupt sinnvoll mit dem Begriff des „neuen Mittelalters“ umgehen zu können.

2 Der mittelalterliche „Staat“ und seine Krise

Ausgehend vom oben erläuterten Staatsbegriff ist es nicht korrekt, die Sozialordnung des Mittelalters als „Staat“ zu bezeichnen. Es handelt sich dabei nach Scharpf (1992: 93) vielmehr um ein Gebilde mit einer „fragmentierten, polyarchischen und vielfach vernetzten“ Struktur.

Nach Grimm (1992: 28) wurde die Entstehung eines souveränen Staates durch die Vorstellung verhindert, die gesellschaftliche Ordnung sei Bestandteil des göttlichen Schöpfungsplans. Dadurch wurde ihre gestaltende Veränderung undenkbar, so daß den irdischen Autoritäten lediglich die Aufrechterhaltung und Durchsetzung der bestehenden Ordnung blieb. Außerdem seien die unterentwickelten Kommunikationsmöglichkeiten des Mittelalters einer Zentralisierung der Rechtsdurchsetzungsbefugnis im Wege gestanden, so daß diese von einer Vielzahl unabhängiger, gleichberechtigter und teilweise konkurrierender lokaler Gewalten ausgeübt worden sei.

Wie Grimm (1993: 28-29) weiter ausführt, begann die Krise der mittelalterlichen Ordnung mit der Veränderung einiger ihrer Bestandsvoraussetzungen, beispielsweise der intakten kirchlichen Autorität oder der Kleinräumigkeit der Lebensbeziehungen. Sie erreichte ihren Höhepunkt in den auf die Glaubensspaltung folgenden konfessionellen Bürgerkriegen. Eine Lösung dieser Konflikte innerhalb der hergebrachten Strukturen war aussichtslos, da es nicht gelang, einen Kompromiß zwischen den streitenden Parteien zu finden. Auch die Unterwerfung oder gar Ausrottung einer Partei durch die andere war nicht möglich, so daß nur eine Alternative übrigblieb, die Kriele (1994: 47-48) wie folgt schildert: Ein Dritter unterwirft die kriegführenden Parteien „und zwingt beide mit überlegener Macht zum Verzicht auf den Sieg und zur Toleranz gegenüber dem anderen: Friede durch Souveränität “. Durch diese Lösung, die beispielsweise in Frankreich übernommen wurde, entstand der moderne Staat als Träger von Souveränität „in Gestalt des absoluten Staates“1.

3 Die ideengeschichtliche Entwicklung des Souveränitätsbegriffs

3.1 Thomas Hobbes - Absolute Souveränität

Die theoretische Argumentation, mit der Thomas Hobbes in seinem Werk „Leviathan“ die normativen Grundlagen von Staatlichkeit aufzeigen will, folgt einer ähnlichen Linie wie die oben angeführte historische Argumentation.

Hobbes (1980: 112-118) geht zunächst von einem staatenlosen Naturzustand aus, in dem die Menschen durch ihre unregulierten negativen Eigenschaften in einen Krieg aller gegen alle getrieben werden. Er bewertet diesen bürgerkriegsähnlichen Zustand sehr drastisch: „Da findet sich kein Fleiß (...); es gibt keinen Ackerbau, keine Schiffahrt, keine bequemen Wohnungen, keine Werkzeuge höherer Art (...); statt dessen ein tausendfaches Elend; Furcht, gemordet zu werden, stündliche Gefahr, ein einsames, kümmerliches, rohes und kurz dauerndes Leben“1. Aufgrund natürlicher Eigenschaften wie Todesangst oder dem Bedürfnis nach Bequemlichkeit liegt es im Interesse der Menschen, diesen Zustand zu verlassen und den Krieg aller gegen alle zu beenden2.

Die einzige Möglichkeit, dies zu erreichen, sieht Hobbes (1980: 151-156) darin, daß jeder Mensch in einer Art fiktiven Vertragsschlusses mit allen anderen seine gesamte Macht und Kraft auf eine oder mehrere Personen überträgt und diese so mit dem Monopol legitimer Gewaltausübung ausstattet. Auf diese Weise entsteht der Staat, dem Hobbes (1980: 155) den Namen des apokalyptischen Ungeheuers Leviathan gibt. Aufgabe der Staatsmacht ist es, „nach ihrem Gutdünken die Macht aller zum Frieden und zur gemeinschaftlichen Verteidigung“3 anzuwenden. Zu diesem Zweck erkennt Hobbes (1980: 156) dem Staat höchste Gewalt und damit Souveränität zu.

Wie weit diese staatliche Souveränität reicht, wird im 18. Kapitel des „Leviathan“4 deutlich. Steinvorth (1994: 45) erläutert, daß hier der Staat absolute Rechte erhält, so daß er unter anderem weder abgesetzt noch juristisch belangt werden kann und seine Nachfolge selbst bestimmen darf. Außerdem hat der Staat nach Hobbes (1980: 161-163) das Recht, in Privateigentum beliebig einzugreifen, er übt das höchste Richteramt aus, er darf willkürlich Zensur durchführen, seine Untertanen belohnen oder bestrafen, und er hat das Recht, nach eigenem Gutdünken über Krieg und Frieden mit anderen Staaten zu entscheiden.

Nur so kann nach Hobbes der Staat seine Aufgaben erfüllen. Er muß Macht und Zwangsmittel genug haben, um die Einhaltung des Vertrages, den jeder mit jedem geschlossen hat, zu jeder Zeit erzwingen zu können5. Souveränität ist bei Hobbes also zu verstehen als absolute, uneingeschränkte Herrschaftsgewalt des Staates, die keinerlei Regelungen unterliegt. Diese absolute Souveränität läßt die Bezeichnung Leviathan angebracht scheinen.

[...]


1 Scharpf 1992

2 Scharpf 1992: 93

3 Holtmann (1991: 581) definiert „Souveränität“ als „die eigene, selbstbestimmte Herrschaftsgewalt eines Staates nach innen und nach außen. Völkerrechtliche (d.h. äußere) S. umfaßt die Unabhängigkeit (...) eines Staates in den internationalen Beziehungen. (...) Die innere S. weist der Staatsgewalt die Funktion der höchsten Gewalt im Staat zu.“

4 vgl. z.B. Grimm (1993: 48); Willke (1996: 250)

1 Grimm 1992: 33

1 Hobbes 1980: 115-116

2 Hobbes 1980: 151

3 Hobbes 1980: 156

4 HOBBes 1980: 156-166

5 Steinvorth 1994: 46-47

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Vom souveränen Staat zum neuen Mittelalter?
Hochschule
Universität Konstanz  (FB Politik-/Verwaltungswissenschaft)
Veranstaltung
Politische Theorie
Note
1,3
Autor
Jahr
2000
Seiten
16
Katalognummer
V5255
ISBN (eBook)
9783638132039
Dateigröße
534 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Hausklausur mit vorgegebener Fragestellung. 134 KB
Schlagworte
Souveränität, Ideengeschichte, Hobbes, Locke, Rousseau, Systemtheorie, Staatstheorie
Arbeit zitieren
Frank Walter (Autor:in), 2000, Vom souveränen Staat zum neuen Mittelalter?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5255

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