Das Landesmediengesetz von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 4. Februar 2005 enthält Vorschriften für den Bereich des privaten Rundfunks sowie für den gesamten Bereich der Presse. So verblei-ben neben Regelungen u.a. zur Medienfreiheit, zur öffentlichen Aufgabe der Medien, zum Informationsanspruch, zur Sorgfalts-pflicht sowie zum Gegendarstellungsrecht einige verwaltungsrech-tliche Vorschriften, welche als Presseordnungsrecht bezeichnet werden können (vgl. Groß in AfP 1993, S. 548).
Die Vorschriften des Presseordnungsrechts sind als Schranken der durch Art. 5 Abs. 2 GG garantierten Pressefreiheit zu verstehen und dienen dem Zweck, andere Rechtsgüter zu schützen (vgl. Löff-ler/Ricker 2005, S. 85 Rdz. 2).
Insbesondere betrifft dies die Definition des Druckwerkbegriffs (§ 3 Abs. 2 Ziff. 1, 2 LMG), die Impressum- und Offenlegungspflicht (§ 9 LMG), die Anforderungen an redaktionell verantwortliche Personen (§ 10 LMG), die Kennzeichnungspflicht für entgeltliche Anzeigen (§ 13 LMG), die Ablieferungspflicht von Bibliotheks-exemplaren (§ 14 LMG), die Gerichtsberichterstattung nach §§ 169 ff. GVG sowie Vorschriften zum Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (§§ 35, 36, 37 LMG). Die jeweiligen Begriffe und Vorschriften werden im Folgenden dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Das Presseordnungsrecht.
- Druckwerkbegriff
- Impressumpflicht und Bestandteile des Impressums
- Bedeutung.
- Offenlegung der Inhaberverhältnisse..
- Drucker, Verleger, Herausgeber.
- Verantwortlicher Redakteur..
- Verantwortlicher für den Anzeigenteil
- Kennzeichnungspflicht von Anzeigen
- Bedeutung.
- Werbeformen
- Entgelt....
- Adressaten der Kennzeichnungspflicht
- Form und Inhalt der Kennzeichnung.
- Pflichtexemplare
- Bedeutung.
- Regelung.
- Vergütungsanspruch.
- Verantwortliche Person
- Gerichtsberichterstattung.
- Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren.
- Schranken der Gerichtsberichterstattung.
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht....
- Allgemeines
- Presseordnungsvergehen....
- Presseordnungswidrigkeiten
- Verjährung.
- Schlussbemerkung.
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit analysiert das Presseordnungsrecht im Landesmediengesetz von Rheinland-Pfalz. Sie beleuchtet die rechtlichen Regelungen, die die Pressefreiheit im Kontext der öffentlichen Meinungsbildung einschränken und andere Rechtsgüter schützen sollen. Die Arbeit beschäftigt sich mit den wichtigsten Aspekten des Presseordnungsrechts, um einen umfassenden Überblick über die entsprechenden Vorschriften zu vermitteln.
- Definition des Druckwerkbegriffs
- Impressumpflicht und Offenlegungspflicht
- Kennzeichnungspflicht von Anzeigen
- Pflichtexemplare und Vergütungsanspruch
- Gerichtsberichterstattung und ihre Grenzen
Zusammenfassung der Kapitel
Das Presseordnungsrecht
Dieses Kapitel stellt das Landesmediengesetz von Rheinland-Pfalz vor und erläutert die Bedeutung des Presseordnungsrechts als Schranke der Pressefreiheit. Es wird auf die verschiedenen Vorschriften eingegangen, die unter den Begriff des Presseordnungsrechts fallen, wie z.B. die Definition des Druckwerkbegriffs, die Impressumpflicht und die Kennzeichnungspflicht von Anzeigen.
Druckwerkbegriff
Dieses Kapitel befasst sich mit der Definition des Druckwerkbegriffs im Landesmediengesetz und grenzt ihn von anderen Medienformen wie Rundfunk und Filmvorführungen ab. Es werden die Kriterien für die Einordnung eines Werks als Druckwerk erläutert und die Unterscheidung zwischen Druckwerken und periodischen Druckwerken dargestellt. Das Kapitel beleuchtet auch die Ausnahmen vom Presseordnungsrecht für harmlose und amtliche Druckwerke.
Impressumpflicht und Bestandteile des Impressums
Dieses Kapitel behandelt die Impressumpflicht und die verschiedenen Bestandteile des Impressums, die im Landesmediengesetz geregelt sind. Es erläutert die Bedeutung der Offenlegung der Inhaberverhältnisse und die Anforderungen an die Angaben über Drucker, Verleger, Herausgeber und den verantwortlichen Redakteur.
Kennzeichnungspflicht von Anzeigen
Dieses Kapitel beschäftigt sich mit der Kennzeichnungspflicht für entgeltliche Anzeigen im Landesmediengesetz. Es beleuchtet die Bedeutung der Kennzeichnungspflicht, die verschiedenen Werbeformen und die Anforderungen an Form und Inhalt der Kennzeichnung. Das Kapitel betrachtet auch die Adressaten der Kennzeichnungspflicht und die Folgen der Nichteinhaltung.
Pflichtexemplare
Dieses Kapitel behandelt die Ablieferungspflicht von Pflichtexemplaren an bestimmte Bibliotheken, die im Landesmediengesetz geregelt ist. Es erläutert die Bedeutung der Pflichtexemplare, die Regelungen zur Ablieferung und die Vergütungsansprüche von Verlagen. Das Kapitel beleuchtet auch die Rolle der verantwortlichen Person im Zusammenhang mit der Ablieferung der Pflichtexemplare.
Gerichtsberichterstattung
Dieses Kapitel befasst sich mit der Gerichtsberichterstattung im Landesmediengesetz und den Schranken, die der Pressefreiheit im Kontext von Gerichtsverfahren gesetzt werden. Es behandelt die Regelungen zur Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren und erläutert die verschiedenen Einschränkungen der Berichterstattung.
Schlüsselwörter
Presseordnungsrecht, Landesmediengesetz, Pressefreiheit, Druckwerkbegriff, Impressumpflicht, Kennzeichnungspflicht, Pflichtexemplare, Gerichtsberichterstattung, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, öffentliche Meinungsbildung, Medienrecht.
- Quote paper
- Johannes Neufeld (Author), 2005, Das Presseordnungsrecht nach dem Landesmediengesetz von Rheinland-Pfalz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52550