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Grenzen der Staatsgewalt - Legislative und Exekutive in Rousseaus Contrat Social

Titel: Grenzen der Staatsgewalt - Legislative und Exekutive in Rousseaus Contrat Social

Hausarbeit (Hauptseminar) , 1997 , 19 Seiten , Note: 1,5

Autor:in: Marc Oliver Kersting (Autor:in)

Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte
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Zusammenfassung Leseprobe Details

1 Einleitung und Fragestellung

Das Thema dieser Hausarbeit soll die Grenzen der Staatsgewalt, Grundrechte und Gewaltenteilung bei Rousseau aufzeigen. Die Fragestellung dabei ist: Gibt es bei Rousseau überhaupt Grundrechte und wenn ja sind diese unveränderlich, unveräußerlich, oder können sie beliebig geändert werden?
Bei der Frage der Gewaltenteilung soll betrachtet werden, ob Rousseau eine Gewaltenteilung überhaupt gewollt hat, oder ob er gegen eine Gewaltenteilung ist, bzw. nur eine „Schein“-Gewaltenteilung eingeführt hat.
Zur Behandlung dieser Fragen wird vor allem Rousseaus contrat social (in deutscher Übersetzung) zugrunde gelegt. Antworten sollen durch intensive Betrachtung relevanter Textstellen gefunden werden, so daß Sekundärliteratur nur zur Ergänzung herangezogen wird. Der Anspruch dieser Hausarbeit liegt keinesfalls in der Vollständigkeit der hier dargestellten Materie. Vielmehr soll eine kurze Einführung zum Thema und am Schluß eine kurze Bewertung gegeben werden. Auch ist der Umfang der Arbeit nicht dazu geeignet, dieses sehr komplexe Thema vollständig zu erarbeiten. Interessant wäre sicherlich auch ein Vergleich rousseauscher Elemente und ihre Anwendung in modernen und bestehenden Verfassungen, dieser mußte aber leider der Kürze zum Opfer fallen.
[...]

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG UND FRAGESTELLUNG

2 DIE GRENZEN DER STAATSGEWALT

2.1 DIE DEFINITION DER GEWALT DES SOUVERÄNS IM CONTRAT SOCIAL

2.2 GRENZEN DER STAATSGEWALT UND GRUNDRECHTE

3 GEWALTENTEILUNG

3.1 DIE LEGISLATIVE IN DER REPUBLIK ROUSSEAUS

3.2 DIE EXEKUTIVE IN DER REPUBLIK ROUSSEAUS

3.3 KURZES FAZIT ZU LEGISLATIVE UND EXEKUTIVE

4 FAZIT UND VERSUCH EINER KRITISCHEN BEWERTUNG

5 LITERATUR

Zielsetzung und Themenfelder

Die vorliegende Arbeit untersucht die politische Theorie von J.-J. Rousseau, insbesondere im Hinblick auf die Existenz von Grundrechten sowie die Frage, ob und in welcher Form eine Gewaltenteilung in Rousseaus Modell des "Contrat Social" vorgesehen ist.

  • Analyse der Grenzen der staatlichen Souveränität
  • Untersuchung von Grundrechten und ihrer Unveränderlichkeit
  • Evaluation des Konzepts der Gewaltenteilung bei Rousseau
  • Verhältnis zwischen Legislative und Exekutive

Auszug aus dem Buch

2.1 Die Definition der Gewalt des Souveräns im Contrat Social

Rousseau definiert die Gewalt des Souveräns wie folgt:

„Wie die Natur jedem Menschen eine unumschränkte Gewalt über alle seine Glieder gegeben hat, so gibt der Gesellschaftsvertrag der politischen Körperschaft eine unumschränkte Gewalt über all die ihren, und eben diese Gewalt ist es, die, wie ich gesagt habe, vom Gemeinwillen geleitet, den Namen Souveränität trägt.“

Zusammenfassung der Kapitel

1 EINLEITUNG UND FRAGESTELLUNG: Die Einleitung umreißt das Ziel der Arbeit, Rousseaus Verständnis von Staatsgewalt, Grundrechten und Gewaltenteilung kritisch zu beleuchten.

2 DIE GRENZEN DER STAATSGEWALT: Dieses Kapitel erläutert die unbeschränkte Natur der Souveränität bei Rousseau, die nur durch den Gemeinwillen und die Natur der Dinge begrenzt wird.

2.1 DIE DEFINITION DER GEWALT DES SOUVERÄNS IM CONTRAT SOCIAL: Hier wird dargelegt, wie Rousseau die Souveränität als unumschränkte Macht der politischen Körperschaft über ihre Mitglieder definiert.

2.2 GRENZEN DER STAATSGEWALT UND GRUNDRECHTE: Der Abschnitt diskutiert, warum es in Rousseaus Republik keine klassischen individuellen Grundrechte gegenüber dem Gemeinwillen gibt.

3 GEWALTENTEILUNG: Es wird untersucht, ob Rousseau ein Konzept der Gewaltenteilung befürwortet, wobei die totale Volkssouveränität im Vordergrund steht.

3.1 DIE LEGISLATIVE IN DER REPUBLIK ROUSSEAUS: Dieses Kapitel beschreibt die Rolle des Volkes als einzige Instanz, die Gesetze als Ausdruck des Gemeinwillens erlassen darf.

3.2 DIE EXEKUTIVE IN DER REPUBLIK ROUSSEAUS: Die Regierung wird hier als bloßes ausführendes Organ des Souveräns definiert, ohne eigene Gesetzgebungsbefugnis.

3.3 KURZES FAZIT ZU LEGISLATIVE UND EXEKUTIVE: Eine abschließende Betrachtung der Schutzmechanismen gegen Machtmissbrauch durch die strikte Trennung von Legislative und Exekutive.

4 FAZIT UND VERSUCH EINER KRITISCHEN BEWERTUNG: Das Fazit bewertet die Praxistauglichkeit von Rousseaus Theorie und weist auf die Risiken hin, die mit einer totalitären Auslegung der Volkssouveränität einhergehen.

5 LITERATUR: Auflistung der im Rahmen der Arbeit verwendeten Quellen und Sekundärliteratur.

Schlüsselwörter

Rousseau, Contrat Social, Souveränität, Gemeinwille, Gewaltenteilung, Legislative, Exekutive, Grundrechte, Volkssouveränität, Staatsgewalt, Gesellschaftsvertrag, politische Theorie, Diktatur, Regierungsform, Gesetzgebung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert Rousseaus Theorie im Hinblick auf die Begrenzung der staatlichen Macht und die Rolle der Gewaltenteilung in seinem Werk "Contrat Social".

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind die Natur der Souveränität, die Existenz (oder Nicht-Existenz) von Grundrechten und das Verhältnis zwischen der gesetzgebenden Gewalt des Volkes und der ausführenden Regierungsarbeit.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Hauptziel ist es, zu klären, ob bei Rousseau individuelle Grundrechte existieren und ob er tatsächlich ein System der Gewaltenteilung beabsichtigt hat oder lediglich ein "Schein"-Konzept verfolgte.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich primär auf die intensive Exegese und Betrachtung relevanter Textstellen aus Rousseaus "Contrat Social", ergänzt durch einschlägige Sekundärliteratur.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil wird zunächst die unbeschränkte Natur der Staatsgewalt analysiert, gefolgt von einer detaillierten Untersuchung der Trennung in Legislative und Exekutive sowie deren spezifischen Aufgaben.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Souveränität, Gemeinwille, Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Legislative, Exekutive und der Gesellschaftsvertrag.

Wie bewertet Rousseau die Gefahr des Machtmissbrauchs?

Rousseau sieht in der strikten Unterordnung der Regierung unter den Gemeinwillen und der Begrenzung der Amtszeiten wirksame Mittel, um einen Machtmissbrauch der Exekutive zu verhindern.

Warum gibt es bei Rousseau keine "Grundrechte" im modernen Sinne?

Da der Souverän aus dem Volk selbst besteht und durch den Gesellschaftsvertrag die gesamte Macht auf die politische Körperschaft überträgt, wird das Individuum als Teil des Ganzen begriffen, wodurch ein individueller Schutz gegenüber dem Gemeinwillen logisch entfällt.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Grenzen der Staatsgewalt - Legislative und Exekutive in Rousseaus Contrat Social
Hochschule
Eberhard-Karls-Universität Tübingen  (Institut für Politikwissenschaft)
Note
1,5
Autor
Marc Oliver Kersting (Autor:in)
Erscheinungsjahr
1997
Seiten
19
Katalognummer
V5290
ISBN (eBook)
9783638132251
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rousseau Contrat Social Grundrechte Gewaltenteilung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Marc Oliver Kersting (Autor:in), 1997, Grenzen der Staatsgewalt - Legislative und Exekutive in Rousseaus Contrat Social, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5290
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Leseprobe aus  19  Seiten
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