Seit über 50 Jahren beeinflussen die Menschenrechte und Grundfreiheiten der EMRK das deutsche Strafrecht. Die Bedeutung der Konvention für die deutsche Strafprozessordnung hat bereits wenige Jahre nach ihrem innerstaatlichen Inkrafttreten zunehmende Anerkennung gefunden. Dennoch herrscht die Ansicht vor, dass das materielle Strafrecht, insbesondere das Strafgesetzbuch, einer Beeinflussung durch die Rom-Konvention nur punktuell ausgesetzt ist.
Die Arbeit zeigt zunächst die Entwicklung und die Rangproblematik der EMRK im deutschen Recht auf, bevor anhang ausgewählter Beispiele, insbesondere aus dem Bereich der StPO, die Einflussnahmen der Menschenrechte auf Rechtsprechung und Wissenschaft aufgezeigt werden.
Inhaltsverzeichnis
- Kapitel 1: EMRK und EGMR
- A. EMRK - Entstehung und nationale Geltung
- I. Entstehung
- II. Geltung der EMRK
- B. EGMR-Funktion und Urteilsbindung
- I. Funktion
- II. Verfahrensarten
- III. Urteilsarten
- IV. Urteilsbindung
- C. Zusammenfassung
- Kapitel 2: EMRK und deutsches Strafrecht
- A. Art. 2 EMRK - Recht auf Leben
- I.
- II. Einfluss
- III. Zusammenfassung
- B. Art. 3 EMRK - Verbot der Folter
- C. Art. 4 EMRK - Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
- I. Art. 4 Abs. 1 und 2 EMRK
- II. Art. 4 Abs. 3 EMRK
- III. Zusammenfassung
- D. Art. 5 EMRK - Recht auf Freiheit und Sicherheit
- I.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Das Seminar „Der Einfluss der EMRK auf das deutsche Strafrecht“ befasst sich mit der Interaktion zwischen dem Europäischen Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und dem deutschen Strafrecht. Ziel ist es, die grundlegenden Prinzipien der EMRK und ihre Auswirkungen auf die deutsche Strafrechtsprechung zu analysieren und die relevanten Rechtsnormen und Fallbeispiele zu beleuchten.
- Die Entstehung und Geltung der EMRK
- Die Funktionsweise und Urteilsbindung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
- Die Bedeutung von Menschenrechten im deutschen Strafrecht
- Die Auslegung und Anwendung spezifischer Artikel der EMRK im Kontext des Strafrechts
- Die Bedeutung von Rechtsprechung des EGMR für die deutsche Strafrechtspraxis
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 1 befasst sich mit der Entstehung und Geltung der EMRK sowie mit der Funktionsweise des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Es werden die verschiedenen Verfahrensarten und Urteilsformen des EGMR erläutert sowie die Frage der Urteilsbindung im Kontext der EMRK. Kapitel 2 widmet sich dem Einfluss der EMRK auf das deutsche Strafrecht. Dabei werden insbesondere die Artikel 2 (Recht auf Leben), 3 (Verbot der Folter), 4 (Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit) und 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit) im Detail betrachtet. Die Kapitel analysieren die Bedeutung dieser Artikel für das deutsche Strafrecht und beleuchten die entsprechenden Rechtsnormen sowie die Rechtsprechung des EGMR zu diesem Thema.
Schlüsselwörter
EMRK, EGMR, Menschenrechte, Grundfreiheiten, Strafrecht, Strafprozessrecht, Recht auf Leben, Verbot der Folter, Verbot der Sklaverei, Zwangsarbeit, Recht auf Freiheit und Sicherheit, Urteilsbindung, nationale Geltung, europarechtliche Bezüge.
Häufig gestellte Fragen
Welchen Rang hat die EMRK im deutschen Recht?
Die Arbeit untersucht die Rangproblematik und zeigt auf, wie die Menschenrechte der EMRK als Auslegungshilfe für deutsches Recht und speziell im Strafrecht dienen.
Welche Artikel der EMRK sind für das Strafrecht besonders wichtig?
Besonders relevant sind Art. 2 (Recht auf Leben), Art. 3 (Verbot der Folter), Art. 4 (Verbot der Sklaverei) und Art. 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit).
Wie bindend sind Urteile des EGMR für Deutschland?
Die Arbeit erläutert die Urteilsbindung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und deren Auswirkungen auf die nationale Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Beeinflusst die EMRK eher das materielle Strafrecht oder die StPO?
Während die StPO schon früh stark beeinflusst wurde, zeigt die Arbeit, dass auch das materielle Strafrecht (StGB) zunehmend unter den Einfluss der Rom-Konvention gerät.
Was wird unter dem Verbot der Folter im Strafrecht verstanden?
Gemäß Art. 3 EMRK ist Folter absolut verboten, was weitreichende Konsequenzen für polizeiliche Ermittlungsmethoden und die Beweisverwertung im Strafprozess hat.
- Quote paper
- Dr. iur. utr. Dirk Diehm (Author), 2002, Der Einfluß der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auf das deutsche Strafrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5292