Seit über 50 Jahren beeinflussen die Menschenrechte und Grundfreiheiten der EMRK das deutsche Strafrecht. Die Bedeutung der Konvention für die deutsche Strafprozessordnung hat bereits wenige Jahre nach ihrem innerstaatlichen Inkrafttreten zunehmende Anerkennung gefunden. Dennoch herrscht die Ansicht vor, dass das materielle Strafrecht, insbesondere das Strafgesetzbuch, einer Beeinflussung durch die Rom-Konvention nur punktuell ausgesetzt ist.
Die Arbeit zeigt zunächst die Entwicklung und die Rangproblematik der EMRK im deutschen Recht auf, bevor anhang ausgewählter Beispiele, insbesondere aus dem Bereich der StPO, die Einflussnahmen der Menschenrechte auf Rechtsprechung und Wissenschaft aufgezeigt werden.
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1: EMRK und EGMR
A. EMRK – Entstehung und nationale Geltung
I. Entstehung
II. Geltung der EMRK
B. EGMR – Funktion und Urteilsbindung
I. Funktion
II. Verfahrensarten
III. Urteilsarten
IV. Urteilsbindung
C. Zusammenfassung
Kapitel 2: EMRK und deutsches Strafrecht
A. Art. 2 EMRK – Recht auf Leben
I. Inhalt
II. Einfluss
III. Zusammenfassung
B. Art. 3 EMRK – Verbot der Folter
C. Art. 4 EMRK – Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
I. Art. 4 Abs. 1 und 2 EMRK
II. Art. 4 Abs. 3 EMRK
III. Zusammenfassung
D. Art. 5 EMRK – Recht auf Freiheit und Sicherheit
I. Inhalt
II. Einfluss
III. Zusammenfassung
E. Art. 6 EMRK – Recht auf faires Verfahren
I. Inhalt
II. Einfluss
III. Zusammenfassung
F. Art. 7 EMRK – Keine Strafe ohne Gesetz
I. Inhalt
II. Einfluss
III. Zusammenfassung
G. Art. 8 EMRK – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
I. Inhalt
II. Einfluss
III. Zusammenfassung
H. Art. 13 EMRK – Recht auf wirksame Beschwerde
I. Die Protokolle
J. Zusammenfassung
Kapitel 3: Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht den Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auf das deutsche Strafrecht und Strafprozessrecht. Dabei wird analysiert, inwieweit die EMRK und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) als maßgebliche Normen in die deutsche Strafrechtsdogmatik einwirken, ob sie den Status einfachen Gesetzes innehaben und welche praktische Relevanz sie im Vergleich zu den grundgesetzlichen Garantien besitzen.
- Stellung der EMRK in der deutschen Rechtsordnung (Rangfrage)
- Bindungswirkung von EGMR-Urteilen für deutsche Gerichte
- Analyse der EMRK-Artikel mit strafrechtlichem Bezug (Art. 2-8 EMRK)
- Verhältnis von EMRK-Normen zum Grundgesetz und nationalen Strafrecht
- Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK) im deutschen Strafverfahren
Auszug aus dem Buch
I. Funktion
Durch die Bestimmungen des 11. Zusatzprotokoll zur EMRK, das am 11. Mai 1994 unterzeichnet und am 1. November 1998 in Kraft getreten ist, wurden aus den beiden bisherigen Organen der EMRK neben dem Ministerkomitee, der Europäischen Kommission für Menschenrechte (EKMR) sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ein einziges Organ: der EGMR, der nun auch diejenigen Verfahren, die zuvor dem Ministerkomitee zugewiesen waren, zu verhandeln hat. Wichtigste Funktion des EGMR, der kein Organ des Europarates, sondern vielmehr eine eigenständige Einrichtung der EMRK selbst ist, ist neben der Rechtsprechung hinsichtlich etwaiger Verletzungen der EMRK durch staatliche Gewalt die alleinige Kompetenz der Auslegung der EMRK, die auch vom EuGH anerkannt wird. Somit ist letztlich die Rüge einer Verletzung der Konvention vor dem EuGH, sofern sie nicht zugleich die Verletzung von Gemeinschaftsrecht rügt, ebenso unzulässig, wie die Auslegung der EMRK durch ein nationales Gericht oder den EuGH.
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 1: EMRK und EGMR: Dieses Kapitel erläutert die Entstehung der Konvention, ihre nationale Geltung in Deutschland als einfaches Bundesgesetz sowie die Rolle und Funktion des EGMR als zentrales Auslegungsorgan.
Kapitel 2: EMRK und deutsches Strafrecht: Hier werden die einzelnen Artikel der EMRK (Art. 2 bis Art. 8 und Art. 13) hinsichtlich ihres direkten oder indirekten Einflusses auf das deutsche Straf- und Strafprozessrecht geprüft, wobei der Schwerpunkt auf Art. 6 EMRK liegt.
Kapitel 3: Ergebnis: Das Fazit fasst zusammen, dass die EMRK zwar eine wichtige Ergänzung darstellt, ihre praktische Wirkung jedoch durch die Dominanz und Belastbarkeit des deutschen Grundrechtssystems und die Rechtsfortbildung durch das Bundesverfassungsgericht begrenzt bleibt.
Schlüsselwörter
EMRK, EGMR, deutsches Strafrecht, Strafprozessrecht, Grundgesetz, Rechtsrang, faires Verfahren, Unschuldsvermutung, Notwehrrecht, Rechtsschutz, Menschenrechte, Individualbeschwerde, Strafzumessung, Europarecht, Bindungswirkung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit analysiert den rechtlichen Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention auf das deutsche Strafrecht und Strafprozessrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Untersuchung konzentriert sich auf den Geltungsrang der EMRK im deutschen Recht sowie auf die tatsächliche Relevanz spezifischer Konventionsartikel für deutsche Strafverfahren.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu klären, inwieweit die EMRK die deutsche Strafrechtspraxis prägt oder ob sie weitgehend durch die bestehenden Garantien des Grundgesetzes und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verdrängt wird.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgehende juristische Analyse der Literatur und der Rechtsprechung deutscher sowie europäischer Instanzen zur EMRK.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil setzt sich detailliert mit den Artikeln 2 bis 8 sowie Artikel 13 EMRK und deren Einflussnahme auf deutsche Normen, wie etwa § 32 StGB oder die Strafprozessordnung, auseinander.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind EMRK, EGMR, Strafrecht, faires Verfahren, Rechtsrang und Grundgesetz.
Warum wird dem Art. 6 EMRK eine besondere Bedeutung beigemessen?
Da Art. 6 EMRK das Recht auf ein faires Verfahren normiert, das für das gesamte Strafverfahren fundamental ist, zeigt sich hier der deutlichste Einfluss im Vergleich zu anderen Artikeln.
Wie steht es um den Einfluss der Protokolle zur EMRK?
Die Arbeit stellt fest, dass den Zusatzprotokollen im Hinblick auf das deutsche Strafrecht kaum eine eigenständige Bedeutung zukommt, da die dort geregelten Sachverhalte bereits anderweitig abgesichert sind.
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- Dr. iur. utr. Dirk Diehm (Autor), 2002, Der Einfluß der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auf das deutsche Strafrecht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5292