A. Einleitung
Bei der vorliegenden Quelle handelt es sich um einen Auszug aus der Präambel und den Kapiteln 4 ,5 ,6 und 28 des Mainzer Reichsfriedens Kaiser Friedrichs II. von 1235 aus der Übersetzung des lateinischen Textes Arno Buschmanns, Kaiser und Reich: Verfassungsgeschichte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation von Beginn des 12. Jahrhunderts bis zum Jahre 1806 in Dokumenten, Teil I, 2. Auflage, Baden-Baden 1994, S. 80 ff.
Der Mainzer Reichsfrieden war ein Reichsgesetz, also selbst geltendes Recht und ist somit eine unmittelbare Quelle
( siehe Z. 8).
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Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Die historische Situation des Rechts
II. Gottesfrieden- und Landfriedensbewegung
III. Der Mainzer Reichslandfrieden von 1235
IV. Kaiser Friedrich II. von Hohenstaufen
B. Exegese
I. Formale Auslegung
1. Die Sprache des Mainzer Reichslandfriedens von 1235
2. Aufbau und Inhalt der Quelle
II. Inhaltliche Auslegung
1. Die Situation des Rechts Anfang des 13. Jahrhunderts
2. Der rechtliche Charakter des Mainzer Landrechtsfriedens
3. Das Verfassungsrecht im Mainzer Landrechtsfrieden
a. Die Situation des Verfassungsrechts
b. Die Gesetzgebungsgewalt des Königtums
c. Das Privileg der Gerichtsbarkeit / Die Gerichtsverfassung
d. Das königliche Hofgericht
e. Der Reichshofrichter
4. Das Verfahrensrecht
5. Das Strafrecht/ Strafprozeßrecht im MLF
a. Die Fehde
b. Die Einschränkung der Fehde
c. Die Fehdeerlaubnis bei Notwehr
C. Die Entwicklung bis zur Gegenwart
I. Der Mainzer Landrechtsfrieden
II.Vom Reichshofsgericht zum Bundesverfassungsgericht
III. Die Fehde
IV. Der zuständige, gesetzliche Richter
V. Die Notwehr
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit setzt sich kritisch mit dem Mainzer Reichslandfrieden von 1235 auseinander, um dessen Bedeutung für die Entwicklung der hochmittelalterlichen Reichsverfassung sowie das Straf- und Verfahrensrecht zu beleuchten. Dabei wird insbesondere untersucht, wie das Gesetz zur Eindämmung von Fehden und zur Festigung der königlichen Herrschaftsgewalt beitrug.
- Historische Einordnung des Mainzer Reichslandfriedens unter Kaiser Friedrich II.
- Strukturelle Analyse und Exegese der gesetzlichen Bestimmungen
- Bedeutung der Gerichtsbarkeit und des Reichshofgerichts
- Regulierung und Kriminalisierung der Fehde sowie Entwicklung des Notwehrrechts
- Nachwirkungen und Einflüsse des Landfriedens bis zur modernen Verfassungsgeschichte
Auszug aus dem Buch
Die historische Situation des Rechts
Der Anfang des 13. Jahrhunderts war gekennzeichnet durch die Reichs- und Rechtszersplitterung, die sich u. a. in dem Bestehen vieler Land- und Stadtrechte äußerte. Seit Ende des 12. Jahrhunderts ging man in starken Maße dazu über, das bisher mündlich überlieferte Gewohnheitsrecht aufzuschreiben, was die Entstehung von Rechtsbüchern, wie dem Sachsenspiegel ( um1220) , zeigt.
Die Ursache für die fehlende Ordnung im Reich war die Schwäche des Staates, der unfähig war, die Ordnung im Reich aufrecht zu erhalten und den Rechtsfrieden zu wahren. Außerdem ging die „Heiligkeit“ des Rechts verloren und es fehlten Kräfte, die das Gebot der Rechtsordnung erzwungen hätten.
Die Fehde hatte zu einer großen Rechtsunsicherheit geführt, die man durch Land- und Gottesfrieden zu bekämpfen versuchte. Gerade ein allgemeines Strafrecht fehlte in im Mittelalter.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Gibt einen Überblick über die historische Situation des Rechts sowie die Entstehung der Gottesfrieden- und Landfriedensbewegung im 13. Jahrhundert.
B. Exegese: Bietet eine detaillierte formale und inhaltliche Analyse des Mainzer Reichslandfriedens von 1235, einschließlich Verfassungs-, Verfahrens- und Strafrecht.
C. Die Entwicklung bis zur Gegenwart: Verfolgt die historische Bedeutung des Landfriedens von der Zeit der Staufer bis hin zum heutigen Bundesverfassungsgericht und dem modernen Notwehrverständnis.
Schlüsselwörter
Mainzer Reichslandfrieden, Kaiser Friedrich II., Reichsverfassung, Rechtsgeschichte, Gerichtsbarkeit, Reichshofgericht, Fehde, Landfrieden, Strafrecht, Verfahrensrecht, Notwehr, Gewohnheitsrecht, Rechtsfrieden, Mittelalter, Verfassungsgeschichte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert den Mainzer Reichslandfrieden von 1235 als ein zentrales Dokument der deutschen Verfassungsgeschichte.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Themenfeldern gehören die Entwicklung des mittelalterlichen Strafrechts, die Reform der Gerichtsbarkeit sowie die rechtliche Eindämmung der Fehde.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Bedeutung des Gesetzes für die Stärkung der königlichen Zentralgewalt und die Überwindung des feudalen Unrechts zu erläutern.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine quellenkritische Exegese des Mainzer Reichslandfriedens durchgeführt, ergänzt durch die historische Einordnung mittels Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine formale Quellenanalyse und eine inhaltliche Untersuchung von Verfassungs- und Verfahrensrecht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Reichslandfrieden, Fehde, Verfassung, Gerichtsbarkeit und Notwehr sind die zentralen Begriffe.
Wie war die Stellung des Reichshofrichters konzipiert?
Der Reichshofrichter wurde als Stellvertreter des Kaisers eingeführt, um den zunehmenden Regierungsgeschäften und Streitsachen am Hofgericht gerecht zu werden.
Inwiefern hat sich das Verständnis von Notwehr historisch gewandelt?
Die Arbeit zeigt den Weg von der unregulierten Blutrache über das mittelalterliche Landfriedensrecht bis hin zum heutigen strafrechtlichen Notwehrbegriff nach § 227 BGB.
- Quote paper
- André Fünfeich (Author), 2000, Exegese aus dem Mainzer Reichsfrieden von 1235, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5301