1. Einleitung
Ziel dieser Seminararbeit ist es, die grundgesetzliche Legitimation der Sozialen Marktwirtschaft herauszustellen. Ein weiteres Ziel ist es, etwaige Unterschiede und Gemeinsamkeiten der originären sozialen Marktwirtschaft nach Müller-Armack und der in der BRD praktizierten Wirtschaftsordnung herauszufiltern.
Zu Beginn wird kurz der Aufbau des GG erläutert, sowie die wirtschaftspolitisch relevanten Vorschriften benannt und in ihren Gestaltungsformen interpretiert. Nach Darstellung der Kernelemente und Zielsetzungen der sozialen Marktwirtschaft wird überprüft, ob sich aus den grundgesetzlich vorgegeben Gestaltungsmöglichkeiten ein Leitbild der sozialen Marktwirtschaft ableiten oder zumindest rechtfertigen lässt. Eventuelle Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Grundgesetz und den Kernelementen der sozialen Marktwirtschaft sind eine zentrale Problemstellung dieser Arbeit.
Hiernach wird die aktuell in der BRD vorherrschende Wirtschaftsordnung analysiert und mit dem Leitbild Sozialen Marktwirtschaft verglichen. Zur besonderen Betonung soll v.a. überprüft werden, ob sich die Zielsetzungen, Umgebungsvariablen und Instrumenteneinsatz von heute signifikant von der Entstehungs-Situation der sozialen Marktwirtschaft unterscheiden.
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Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2. Grundgesetz und soziale Marktwirtschaft in der Theorie
2.1. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
2.1.1. Aufbau des Grundgesetzes
2.1.2. Wirtschaftspolitisch relevante Vorschriften des Grundgesetzes
2.1.2.1. Die Freiheitsverbürgungen
2.1.2.2. Das allgemeine Gleichheitsrecht
2.1.2.3. Das Sozialstaatsprinzip
2.1.3. Grundgesetzlich programmierte Interdependenzen und Spannungsfelder
2.2. Die Theorie der sozialen Marktwirtschaft
2.2.1. Ordnungsrahmen der Sozialen Marktwirtschaft
2.2.2. Stilelemente der Sozialen Marktwirtschaft
2.3. Konformität der Sozialen Marktwirtschaft nach M.-Amarck zum Grundgesetz der BRD
2.3.1. Freiheitsverbürgen im Grundgesetz und Wettbewerbsprozess der sozialen Marktwirtschaft
2.3.2. Sozialer Ausgleich und Sozialstaatsprinzip
3. Reale Wirtschaftsordnung vs. Soziale Marktwirtschaft
3.1. Umsetzung des Konzepts der Soz. Marktwirtschaft in die Praxis
3.2. Die Umsetzung des Konzepts in den ersten Jahren
3.3. Einführung des Stabilitätsgesetzes von 1967
3.3.1. Systemimmanente Probleme der Globalsteuerung
4. Kennzahlen zur Wirtschaftsentwicklung im Zeitverlauf
4.1. Das Bruttoinlandsprodukt
4.2. Die Arbeitslosenentwicklung
4.3. Preisniveaustabilität
5. Schlussthesen
5.1. Grundgesetz und Zielvorstellungen der Sozialen Marktwirtschaft
5.2. Soziale Marktwirtschaft und reale Wirtschaftsordnung (Globalsteuerung)
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Freiheitsgrade und abgeleitete Systemformen[1]
Abbildung 2: BIP im Verlauf der letzten 50 Jahre[2]
Abbildung 3: Arbeitslosigkeit in den letzten 50 Jahren[3]
Abbildung 4: Relative und absolute Inflationsentwicklung der letzten 50 Jahre[4]
1. Einleitung
Ziel dieser Seminararbeit ist es, die grundgesetzliche Legitimation der Sozialen Marktwirtschaft herauszustellen. Ein weiteres Ziel ist es, etwaige Unterschiede und Gemeinsamkeiten der originären sozialen Marktwirtschaft nach Müller-Armack und der in der BRD praktizierten Wirtschaftsordnung herauszufiltern.
Zu Beginn wird kurz der Aufbau des GG erläutert, sowie die wirtschaftspolitisch relevanten Vorschriften benannt und in ihren Gestaltungsformen interpretiert. Nach Darstellung der Kernelemente und Zielsetzungen der sozialen Marktwirtschaft wird überprüft, ob sich aus den grundgesetzlich vorgegeben Gestaltungsmöglichkeiten ein Leitbild der sozialen Marktwirtschaft ableiten oder zumindest rechtfertigen lässt. Eventuelle Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Grundgesetz und den Kernelementen der sozialen Marktwirtschaft sind eine zentrale Problemstellung dieser Arbeit.
Hiernach wird die aktuell in der BRD vorherrschende Wirtschaftsordnung analysiert und mit dem Leitbild Sozialen Marktwirtschaft verglichen. Zur besonderen Betonung soll v.a. überprüft werden, ob sich die Zielsetzungen, Umgebungsvariablen und Instrumenteneinsatz von heute signifikant von der Entstehungs-Situation der sozialen Marktwirtschaft unterscheiden.
2. Grundgesetz und soziale Marktwirtschaft in der Theorie
2.1. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 durch den Parlamentarischen Rat verkündet, nachdem vorher die Volksvertretungen der Länder den Gesetzentwurf annahmen. Es stellt die rechtliche und politische Grundordnung der BRD dar. Betont wird explizit, dass es sich nicht um eine Verfassung handelt, wie es auch im Schlussartikel 146 zum Ausdruck kommt. Dabei ist es aber auch kein starres Gefüge mit festen Vorschriften, sondern gibt in vielen Teilbereichen nur die grobe Richtung vor. Außerdem wird es von Zeit zu Zeit novelliert, wofür man mehrheitsfähige Zweidrittel-Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat benötigt. Bis heute wurde das Grundgesetz insgesamt 139 mal geändert, bzw. ergänzt.
2.1.1. Aufbau des Grundgesetzes
Das GG ist nicht wie üblich bei anderen Gesetzen nach Paragraphen sondern nach Artikeln geordnet, die sich in 12 Abschnitten einteilen lassen, etwa die Grundrechte [ Art. 1 – 19], die Stellung des Bundes und der Länder [Art. 20 – 37], usw.
Für das Wirtschaftssystem der BRD gibt es keinen besonderen Abschnitt, der eine besondere Wirtschaftsform vorschreibt, vielmehr findet man in einzelnen Artikeln verschiedene Vorschriften und Hinweise, die eine soziale Marktwirtschaft vielleicht ermöglichten, aber nicht zwingend vorschreiben. Diese Vorschriften lassen in ihren jeweiligen Bereichen einen ziemlich großen Interpretations- und Gestaltungsraum offen, in dem sich die soziale Marktwirtschaft natürlich widerspiegeln könnte.
2.1.2. Wirtschaftspolitisch relevante Vorschriften des Grundgesetzes
Das Grundgesetz äußert sich in den 3 großen Bereichen Freiheitsverbürgungen, allgemeines Gleichheitsrecht sowie dem Sozialstaatsprinzip, zur wirtschaftlichen Ordnung Deutschlands. Diese Bereiche sollen die drei großen Forderungen der Neuzeit nach Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit Geltung verschaffen und gleichzeitig eingrenzen.
2.1.2.1. Die Freiheitsverbürgungen
Die Freiheitsrechte bestimmen inhaltlich wesentliche Bereiche der Würde des Menschen, es werden also Freiheitsräume gesichert, die auch für die wirtschaftlichen Aktivitäten notwendig sind. Hierzu gehören:
1. Das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit – [Art. 2 Abs. 1 GG]
Auf die Wirtschaftsordnung angewandt bedeutet diese Vorschrift die Sicherung der Vertragsfreiheit, der Gewerbefreiheit, der Werbefreiheit sowie weiteren, noch unbenannten Freiheiten, soweit sie nicht gegen andere verfassungsrechtliche Normen verstoßen. Nur wenn diese Freiheiten bestehen, kann der Preis der Koordinationsmechanismus der Wirtschaft sein.[5] Andererseits werden die gebotenen Freiheitsrechte dort beschnitten, wo ausbeuterische und sittenwidrige Rechtsgeschäfte zu befürchten sind. Damit wird nach der Maxime gehandelt, soviel Freiheit wie möglich, soviel staatliche Eingriffe wie nötig. Alles in allem kann Art. 2 I als die Magma Charta[6] gegen eine reine Zentralverwaltungswirtschaft verstanden werden.
2. Das Recht auf Meinungsfreiheit – [Art. 5 GG]
Um die wirtschaftliche Freiheit zu garantieren, muss es ein Recht auf Meinungsfreiheit geben. Im wirtschaftlichen Sinne bedeutet der Begriff freie Meinungsäußerung aber eben auch die ungestörte Kommunikation[7] der Wirtschaftssubjekte untereinander. Hierdurch wird auch der Preisbildungsmechanismus, der einer Marktwirtschaft zugrunde liegen muss, garantiert.
3. Die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit – [Art. 9 Abs. 1 und Abs. 3 GG]
Eng mit dem Freiheitsgrundsatz ist auch das Recht auf Vereinigungsfreiheit verknüpft. In Abs. 1 wird das Recht aus wirtschaftlicher Sicht beschrieben, Firmen zu gründen, die privatwirtschaftlichen Interessen dienen. Abs. 3 geht noch etwas weiter, in dem es staatlich unabhängige Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zulässt, die eine unabhängige Tarifautonomie besitzen. Hierdurch verzichtet der Staat auf einen Teil seiner sozialpolitischen wie auch wirtschaftspolitischen Entscheidungsbefugnis in Fragen des Preises für den Faktor Arbeit.
[...]
[1] modifizierte Grafik nach Hartmann, Volks- und Weltwirtschaft, Merkur Verlag Rinteln, 1993
[2] bis 1990 in jeweiligen Preisen von 1991; ab 1991 in jeweiligen Preisen von 1995
[3] bis 1990 früheres Bundesgebiet; ab 1991 Gesamtdeutschland; Arbeitslose in % der abhängigen Erwerbspersonen (ohne Soldaten)
[4] bis 1991 früheres Bundesgebiet 1991 = 100 %; ab 1992 Gesamtdeutschland früheres Bundesgebiet 1995 = 100 %
[5] Hartmann, B., in: Volks- und Weltwirtschaft, S. 128
[6] Dürig, G., in: Maunz-Dürig-Herzog-Scholz, a.a.O. Art. 2 Abs.I Rdnr.. 46
[7] Herzog, R., in Maunz-Dürig-Herzog-Scholz, Grundgesetz, Art. 5 Rdnr. 50 ff; a.A.. die h.M.
- Arbeit zitieren
- Markus Bratke (Autor:in), 2002, Soziale Marktwirtschaft und Grundgesetz - Leitbild vs. reale Wirtschaftsordnung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5316
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