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Schadensersatz nach Vergaberechtsverstößen

Title: Schadensersatz nach Vergaberechtsverstößen

Intermediate Diploma Thesis , 2006 , 35 Pages , Grade: 1,25

Autor:in: Sven Wilke (Author)

Law - Civil / Private, Trade, Anti Trust Law, Business Law
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Die Bedeutung von Schadensersatz nach Vergaberechtsverstößen im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge

1. Einleitung
Öffentliche Aufträge stellen einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar.
Schätzungen der Kommission der Europäischen Union zufolge setzen öffentliche Auftraggeber in der Europäischen Gemeinschaft jährlich etwa 16 % des Bruttoinlandproduktes der EU für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen um, wertmäßig entspricht dies etwa 1 500 Milliarden Euro. Im Jahr 2000 betrug der Auftragswert alleine in Deutschland mit 492 Mrd. DM 13 % des Bruttoinlandproduktes.
Das gesetzliche Vergaberecht ist seit dem 01.01.1999 im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, also dem Kartellrecht geregelt. Dadurch wurde die "haushaltsrechtliche Lösung" abgelöst und der wettbewerbssichernde Zweck des Vergaberechts betont. Die Neuregelung beruht auf Vorgaben des Europarechts, den sog. Nachprüfungsrichtlinien. Bei dieser Neuregelung sind insbesondere die Rechtsschutzmöglichkeiten für Bieter massiv gestärkt worden.
Das Vergaberecht soll eine rechtsfehlerfreie Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen und konkurrierenden Unternehmen die Möglichkeit geben, gegen rechtsfehlerhafte Vergaben vorzugehen.
Die Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen im Rahmen transparenter Verfahren unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebots vergeben werden.
In der Bundesrepublik gerät das öffentliche Auftragswesen meistens dann in das Kreuzfeuer der Kritik, wenn der Bund der Steuerzahler oder der Rechnungshof die Verschwendung von Geldern anmahnt. Die Rechnungsprüfer schätzen z.B. dass die Kosten bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge in Hamburg um 10 % gedrosselt werden könnten.
Die Verärgerung der Bevölkerung ist verständlich, wenn man bedenkt, dass europaweit jeder Unionsbürger durchschnittlich 2.000 Euro im Jahr für Aufträge des Staates ausgibt.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG

2. GRUNDLAGEN DES VERGABERECHTES IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

3. Die Stellung des Rechtsschutz im Vergaberecht

4. Verstöße bei Vorbereitung und Durchführung der öffentlichen Ausschreibung und Angebotsbearbeitung

5. Primärrechtsschutz

6. SCHADENSERSATZANSPRÜCHE UND WERTUNG DURCH GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN

6.1. Anspruch der Verfahrensbeteiligten, § 125 GWB

6.2. Anspruch des Bewerbers, § 126 GWB, Ersatz des Vertrauensschadens

6.2.1. § 126 S.1 GWB, Ersatz des Vertrauensschadens = Negatives Interesse

Negatives Interesse

6.2.2. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz

6.3. Ersatz des Erfüllungsschadens, Höhe des Schadensersatzanspruches = Positives Interesse

6.3.1. Positives Interesse

6.3.2. Mitverschulden

6.4. Deliktische Ansprüche

7. KRITISCHE AUSEINANDERSETZUNG

8. SCHLUSSBEMERKUNGEN/AUSBLICK

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die rechtliche Bedeutung und die Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen bei Verstößen gegen das Vergaberecht im Rahmen öffentlicher Liefer- und Bauaufträge in Deutschland, wobei insbesondere die Differenzierung zwischen negativem und positivem Interesse sowie die Auswirkungen der Rechtsprechung auf den Rechtsschutz von Bietern im Fokus stehen.

  • Rechtsschutzmöglichkeiten bei Vergaberechtsverstößen
  • Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche nach § 126 GWB
  • Abgrenzung von Vertrauensschaden (negatives Interesse) und Erfüllungsschaden (positives Interesse)
  • Die Rolle der Bieter-Rügepflicht und des Primärrechtsschutzes
  • Haftungsfragen unterhalb und oberhalb der EU-Schwellenwerte

Auszug aus dem Buch

Gericht: Bundesgerichtshof Aktenzeichen: X ZR 48/97 Datum: 08.09.1998 VOB/A § 26

Bei Aufhebung einer Ausschreibung ohne Vorliegen eines der in § 26 VOB/A genannten Aufhebungsgründe steht dem Bieter, der bei Fortsetzung des Verfahrens und Vergabe des Auftrags den Zuschlag erhalten hätte, grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz der mit der Teilnahme am Verfahren verbundenen Aufwendungen zu. = Vertrauensschaden

Ein weitergehender Anspruch auf Ersatz auch des entgangenen Gewinns setzt grundsätzlich voraus, daß der ausgeschriebene Auftrag tatsächlich erteilt worden ist.

BGH, Urt. v. 8. September 1998 - X ZR 48/97 - OLG Frankfurt LG Wiesbaden

Im Jahre 1991 plante das beklagte Land Hessen den Neubau eines Dienstgebäudes für das Ministerium für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz. Die Landesregierung stimmte dem Vorhaben vorbehaltlich des Einverständnisses der Staatskanzlei und einer Beteiligung der Personalvertretung zu. Bis zur Einleitung der Ausschreibung am 30. Juli 1992 waren Mittel für den Neubau im Haushalt des Landes Hessen nicht eingestellt; auch Entscheidungen des hessischen Landtages über dieses Vorhaben betreffende Verpflichtungsermächtigungen waren nicht ergangen. Eine Verpflichtungsermächtigung wurde auch in der Folge nicht erteilt.

Nach Eingang der Ausschreibungsunterlagen am 7. August 1992 begann die Klägerin mit der Vorbereitung eines Angebots.

In ihrer Sitzung vom 22. September 1992 beschloß die Landesregierung des beklagten Landes in einer Kabinettssitzung, Mittel für den Neubau in den Haushaltsentwurf nicht aufzunehmen, da der Landeshaushalt eine Deckungslücke ergeben hatte. Die Lücke hat die Beklagte in erster Linie auf die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage und einen darauf beruhenden Rückgang des Steueraufkommens zurückgeführt. Das habe zur Schließung der Deckungslücke die Aufgabe einer Reihe von Bauvorhaben notwendig gemacht, zu denen auch der geplante Neubau des Ministeriums gehört habe.

Bei Öffnung der Angebotsunterlagen im Submissionstermin vom 30. September 1992 stellte sich heraus, daß die Klägerin das Angebot mit dem niedrigsten Preis abgegeben hatte.

Zusammenfassung der Kapitel

1. EINLEITUNG: Es wird die wirtschaftliche Bedeutung öffentlicher Aufträge dargelegt und die Entwicklung des Vergaberechts als Instrument zur Sicherung rechtsfehlerfreier Vergabeprozesse erläutert.

2. GRUNDLAGEN DES VERGABERECHTES IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND: Die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere das GWB und die für die Vergabe wesentlichen Prinzipien, werden definiert und erläutert.

3. Die Stellung des Rechtsschutz im Vergaberecht: Dieses Kapitel behandelt die Systematik des Rechtsschutzes bei Vergabeentscheidungen und differenziert zwischen nationalen und europaweiten Verfahren.

4. Verstöße bei Vorbereitung und Durchführung der öffentlichen Ausschreibung und Angebotsbearbeitung: Hier wird auf die Aufsicht, das Rechtsschutzinteresse von Bietern und typische Verfahrensfehler am Beispiel der Emsvertiefung eingegangen.

5. Primärrechtsschutz: Der Fokus liegt auf der Rolle der Vergabekammern und Oberlandesgerichte sowie den Voraussetzungen für ein Nachprüfungsverfahren vor Zuschlagserteilung.

6. SCHADENSERSATZANSPRÜCHE UND WERTUNG DURCH GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN: Das Hauptkapitel analysiert die verschiedenen Anspruchsgrundlagen für Schadensersatz, einschließlich der Haftung für Vertrauens- und Erfüllungsschaden.

7. KRITISCHE AUSEINANDERSETZUNG: Es wird die Problematik der Zweiteilung des Vergaberechts und die Herausforderung durch kurze Fristen bei komplexen Ausschreibungen kritisch reflektiert.

8. SCHLUSSBEMERKUNGEN/AUSBLICK: Das Fazit stellt fest, dass die Rechtsgrundlagen für Schadensersatz zwar erweitert wurden, die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe jedoch als letztes Mittel bei strategischen Geschäftsbeziehungen betrachtet wird.

Schlüsselwörter

Vergaberecht, Schadensersatz, öffentlicher Auftrag, GWB, Vertrauensschaden, Erfüllungsschaden, negatives Interesse, positives Interesse, Vergabeverfahren, Rechtsschutz, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, VOB/A, Wettbewerbsprinzip, Haftung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?

Die Arbeit untersucht die juristischen Bedingungen für Schadensersatzforderungen, die sich aus Verstößen gegen das Vergaberecht bei öffentlichen Liefer- und Bauaufträgen ergeben.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Im Zentrum stehen die Entwicklung des Vergaberechts, die Rechtsschutzmöglichkeiten für Bieter, die Abgrenzung verschiedener Arten des Schadensersatzes sowie die gerichtliche Praxis in Vergabestreitigkeiten.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, unter welchen spezifischen Voraussetzungen geschädigte Bieter Schadensersatz gegen öffentliche Auftraggeber geltend machen können und welche rechtlichen Hürden hierbei bestehen.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?

Die Arbeit basiert auf einer fundierten Analyse geltender Gesetze (GWB, VOB/A) sowie einer umfangreichen Auswertung einschlägiger Rechtsprechung (EuGH, BGH) und Fachkommentaren.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Primärrechtsschutzes, die Analyse der §§ 125, 126 GWB sowie eine detaillierte Erörterung von Vertrauens- und Erfüllungsschäden.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Begriffe sind Vergaberecht, Schadensersatz, GWB, negatives und positives Interesse sowie Rechtsschutz im Vergabeverfahren.

Warum spielt die Unterscheidung zwischen dem "negativen" und "positiven" Interesse eine so zentrale Rolle?

Die Unterscheidung bestimmt den Umfang des finanziellen Ersatzes: Das negative Interesse deckt lediglich die Teilnahmeaufwendungen ab, während das positive Interesse den entgangenen Gewinn umfasst, was deutlich höhere Hürden für den Nachweis erfordert.

Welche Bedeutung hat das Urteil zum "Klinikneubau Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt" für die Argumentation?

Das Urteil dient als praktisches Beispiel dafür, dass bei groben Fehlern im Auswahlverfahren Teilnehmer Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen haben, selbst wenn eine ursprünglich vereinbarte Pauschale nicht ausreicht.

Gilt das Rügeerfordernis auch bei Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte?

Ja, der Autor stellt fest, dass der BGH durch seine ständige Rechtsprechung auch unterhalb der Schwellenwerte im Ergebnis ein Rügeerfordernis einfordert, da der Bieter sonst seinen Schutz verliert.

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Details

Title
Schadensersatz nach Vergaberechtsverstößen
College
University of Hamburg  (Departement Wirtschaft und Politik der Universität Hamburg)
Course
Vergaberecht
Grade
1,25
Author
Sven Wilke (Author)
Publication Year
2006
Pages
35
Catalog Number
V53370
ISBN (eBook)
9783638488389
ISBN (Book)
9783638902663
Language
German
Tags
Schadensersatz Vergaberechtsverstößen Vergaberecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Sven Wilke (Author), 2006, Schadensersatz nach Vergaberechtsverstößen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53370
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