Wer kennt sie nicht, die Schlagzeilen über „den Krankenpfleger“, der in einem Pflegeheim zahlreiche ältere Menschen umgebracht hat. Oder die Fernsehreportage, über die schlechte Situation in der stationären und ambulanten Pflege.
Diese Artikel und Berichte erzählen von älteren Menschen, die in einem Pflegeheim oder durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt werden. Es ist jedoch nur die eine Hälfte der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland, über die dort berichtet wird. Die andere Hälfte wird ausschließlich von ihren Angehörigen in der häuslichen Umgebung gepflegt.
Dort, in den „eigenen vier Wänden“ finden all die Dinge, von denen in den Re-portagen, Artikeln und Berichten erzählt wird, genauso statt. Nur wird dieses von außen kaum bemerkt.
Gewalt findet sowohl in der professionellen Pflege wie auch in der Angehörigenpflege statt. Während jedoch in den Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Pflege eine Kontrolle durch andere Pflegekräfte stattfindet oder stattfinden sollte, verläuft die Angehörigenpflege oftmals in völliger Anonymität. Dadurch bleibt die Gewalt in diesem Bereich noch öfter unbemerkt als dies im professionellen Bereich der Fall ist.
Neben meinem Studium arbeite ich in einer Tagespflegeeinrichtung für ältere Menschen. Zu meinem Aufgabenbereich gehört unter anderem auch die Organisation von Pflegekursen für pflegende Angehörige. Durch diese Aufgabe und durch die Bearbeitung von Anfragen für die Tagespflege, hatte ich in den letzten zwei Jahren viele Möglichkeiten mit pflegenden Angehörigen zu sprechen. In diesen Gesprächen kam ich oft in eine Beratungssituation, da die meisten Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen nur ein begrenztes Wissen über Pflege, rechtliche Situation, Entlastungs- und Unterstützungsmöglichkeiten, Krankheitsbilder und ähnlichem haben. Oftmals sind sie mit ihrer Situation völlig überlastet.
Inhalt
1. Einleitung
2. Grundlagen und Hintergrundwissen
2.1. Die Angehörigenpflege
2.2. Gewalt
2.2.1. Gewaltdefinition
2.2.2. Abgrenzung des Gewaltbegriffs im Rahmen dieser Arbeit
2.3. Formen der Gewalt in der Angehörigenpflege
2.3.1. Mögliche Gewaltsituationen in der Angehörigenpflege
2.4. Gewalt und Aggression
2.4.1. Arbeitsdefinition für aggressives Handeln
2.5. Wie entsteht aggressives Handeln?
2.6. Stress
2.6.1. Stressdefinition
2.6.2. Stressoren
2.6.3. Eustress und Disstress
2.6.4. Stress und Gesundheitsgefährdung in der Pflege von Angehörigen
2.6.5. Stresssymptome
2.6.6. Aggression und Stress in der Angehörigenpflege
3. Ursachen von Aggressionen und Gewalt bei Pflegenden Angehörigen
3.1. Interne Ursachen für Gewalt in der Pflege von Angehörigen
3.1.1. Die Persönlichkeit der Pflegeperson
3.1.2. Familienbeziehung
3.1.3. Beziehung und Konflikte zwischen Pflegenden und Kranken
3.1.4. Kränkung
3.1.5. Körperliche Überlastung
3.1.6. Die Einschränkung des eigenen Lebens, persönliche Lebenssituation
3.1.7. Soziale Isolation
3.1.8. Zeitliche Belastung
3.1.9. Scham
3.2. Externe Ursachen für Gewalt in der Pflege von Angehörigen
3.2.1. Finanzielle Situation
3.2.2. Mangelnde Akzeptanz durch die Gesellschaft
3.2.3. Mangelndes Wissen zu Möglichkeiten der Beratung und der Information
4. Belastungssituation pflegender Angehöriger
4.1. Pflegekurs für pflegende Angehörige
4.2. Der Fragebogen
4.2.1. Fragestellung im Fragebogen
4.2.2. Gruppierung nach Stresssymptomen
4.2.3. Gruppierung nach den Ursachen der Stressoren
4.3. Grunddaten und Form der Auswertung
4.3.1. Art der Auswertung
4.3.2. Beispiel für die Auswertung
4.4. Auswertung der Fragebögen
4.5. Auswertung aller Belastungsfaktoren/Stressoren
4.5.1. Auswertung der Belastungen durch Mangel an Zeit, Freiraum und Entlastung
4.5.2. Auswertung der Belastung aus fehlenden Sozialkontakten
4.5.3. Auswertung der Belastung durch die Beziehung zum Kranken
4.5.4. Auswertung der Belastung durch äußere Faktoren
4.5.5. Auswertung der Belastung durch persönliche Faktoren
4.5.6. Auswertung der Belastung durch die Familie
4.5.7. Zusammenfassende Auswertung
4.6. Auswertung der Stresssymptome
4.7. Aussagen zur Belastungssituation in der Pflege von Angehörigen
5. Prävention und Intervention
5.1. Mögliche Aufgaben der Sozialarbeit im Rahmen der Gewaltprävention und Intervention in der Angehörigenpflege
5.2. Prävention von Gewalt in der Angehörigenpflege
5.2.1. Persönliche Prävention
5.2.2. Problematik der Akzeptanz von Hilfsangeboten durch pflegende Angehörige
5.2.3. Strukturelle Prävention
5.3. Intervention bei Gewalt in der Angehörigenpflege
6. Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten
6.1. Konzeptionelle Grundüberlegungen (Theoretisches Modell) möglicher aktiver Gewaltprävention und Intervention in einem Ballungsraum
6.1.1. Problemstellung
6.1.2. Rahmen der Gewaltprävention und Intervention
6.1.3. Erreichbarkeit der pflegenden Angehörigen
6.1.4. Gewaltpräventions- und Interventionsstelle
6.1.5. Finanzierung
6.1.6. Probleme und ungeklärte Fragen
6.2. Weitere Perspektivische Überlegungen
7. Schlussbemerkung
8. Literaturverzeichnis
9. Erklärung
10. Anlagen
1. Einleitung
Wer kennt sie nicht, die Schlagzeilen über „den Krankenpfleger“, der in einem Pflegeheim zahlreiche ältere Menschen umgebracht hat. Oder die Fernsehreportage, über die schlechte Situation in der stationären und ambulanten Pflege.
Diese Artikel und Berichte erzählen von älteren Menschen, die in einem Pflegeheim oder durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt werden. Es ist jedoch nur die eine Hälfte der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland, über die dort berichtet wird. Die andere Hälfte wird ausschließlich von ihren Angehörigen in der häuslichen Umgebung gepflegt.[1]
Dort, in den „eigenen vier Wänden“ finden all die Dinge, von denen in den Reportagen, Artikeln und Berichten erzählt wird, genauso statt. Nur wird dieses von außen kaum bemerkt.
Gewalt findet sowohl in der professionellen Pflege wie auch in der Angehörigenpflege statt. Während jedoch in den Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Pflege eine Kontrolle durch andere Pflegekräfte stattfindet oder stattfinden sollte, verläuft die Angehörigenpflege oftmals in völliger Anonymität. Dadurch bleibt die Gewalt in diesem Bereich noch öfter unbemerkt als dies im professionellen Bereich der Fall ist.
Neben meinem Studium arbeite ich in einer Tagespflegeeinrichtung für ältere Menschen. Zu meinem Aufgabenbereich gehört unter anderem auch die Organisation von Pflegekursen für pflegende Angehörige. Durch diese Aufgabe und durch die Bearbeitung von Anfragen für die Tagespflege, hatte ich in den letzten zwei Jahren viele Möglichkeiten mit pflegenden Angehörigen zu sprechen. In diesen Gesprächen kam ich oft in eine Beratungssituation, da die meisten Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen nur ein begrenztes Wissen über Pflege, rechtliche Situation, Entlastungs- und Unterstützungsmöglichkeiten, Krankheitsbilder und ähnlichem haben. Oftmals sind sie mit ihrer Situation völlig überlastet.
Auf eine gewisse Art, bewundere ich diese Menschen, die ihr Leben ganz auf die Pflege ihres Angehörigen einstellen und dafür ihre eigenen Bedürfnisse hinten anstellen. Oft bedauere ich sie aber auch für ihre Last, die sie mit sich tragen und die sie so offensichtlich fast zu erdrücken scheint.
Das Erleben der Angehörigen in Beratungssituationen, ist Grund genug für mich, die Angehörigenpflege auch einmal von einer anderen Seite zu betrachten, nämlich von ihrer „dunklen Seite“. „Dunkle Seite“ deshalb, weil das Geschehen meist versteckt geschieht, unbemerkt von unserer Gesellschaft.
In dieser Arbeit werde ich der Frage nachgehen, wie es passieren kann, dass diese Angehörigen, die ihr eigenes Leben hinten anstellen um ihre Angehörigen zu pflegen, diesen ihnen meist so wichtigen Menschen Gewalt antun. Ich werde hinterfragen, welche Ursachen es für Gewalt in der Angehörigenpflege gibt und welche Präventions- und Interventionsmöglichkeiten angeboten werden müssten.
Aus den durchgeführten Pflegekursen wurden mir Fragebögen zur Verfügung gestellt, die ich für diese Arbeit ausgewertet habe. Anhand dieser Fragebögen werde ich die Belastungssituation der pflegenden Angehörigen aufzeigen. Außerdem werde ich Überlegungen anstellen, welche Möglichkeiten es in Zukunft geben kann um Gewaltprävention zu betreiben.
Auf keinen Fall werde ich in dieser Arbeit die pflegenden Angehörigen als Täter anprangern. Ich werde vielmehr aufzeigen, welche Ursachen sie in Situationen manövrieren, in denen sie Gewalt ausüben.
2. Grundlagen und Hintergrundwissen
2.1. Die Angehörigenpflege
Deutschlands größter und billigster Pflegedienst ist die Familie.[2] 1999 wurden in Deutschland 72% aller Pflegebedürftigen in ihrer häuslichen Umgebung versorgt. 50% aller Pflegebedürftigen wurden dabei ausschließlich von Angehörigen gepflegt.[3] Dieses sind auch heute noch zum Großteil Frauen. 80% der Angehörigenpflege wurden 1999 von Müttern, Ehefrauen, Töchtern und Schwiegertöchtern durchgeführt, jedoch nur 20% von Männern. Die Pflegebedürftigen lebten dabei zu 73% im gleichen Haushalt wie die Pflegenden. Für ihre Pflege wurde von den Angehörigen ein durchschnittlicher Aufwand von 45,5 Stunden pro Woche erbracht.[4]
Der Rahmen der Arbeit macht es notwendig den Begriff der Angehörigenpflege einzugrenzen. Ich verwende dafür eine Arbeitsdefinition des Begriffs Pflegebedürftigkeit, die ich orientiert an § 14 des SGB XI aufgestellt habe.
Pflegebedürftig im Sinne dieser Arbeit sind Personen, die wegen einer körperlichen, psychischen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer alleine zu verrichten.
Ist in der Arbeit von Pflegebedürftigen die Rede, so sind damit vor allem die älteren Pflegebedürftigen gemeint. Die meisten Aussagen treffen aber auch auf die Pflege von jüngeren Erwachsenen oder von Kindern zu, Unterschiede werden in dieser Arbeit aber nicht explizit benannt.
Ein Pflegeverhältnis bedeutet immer eine Grenzsituation. Es ergibt sich daraus eine Beziehung, die zwar von unklarer Dauer, aber deren Ende meist eindeutig ist. Für alle Beteiligten besteht daher eine unbefriedigende Situation, die eine große Belastung für sie darstellt und in der es zu Entgleisungen in Form von Gewalt kommen kann. Es ist kaum möglich eine private Pflegebeziehung für alle Beteiligten befriedigend zu gestalten, da sie immer persönliche Einschränkungen verlangt.
2.2. Gewalt
Die Vielfalt der unterschiedlichen Definitionen und Beschreibungen von Gewalt in der Literatur macht es notwendig, auch für den Begriff der Gewalt eine Arbeitsdefinition festzulegen.
Zudem soll eine klare Abgrenzung des Arbeitsthemas vorgenommen werden, da es eine Vielzahl von Gewaltformen in der Angehörigenpflege gibt, die aufgrund der unzähligen, unterschiedlichen Zusammenhänge nicht alle in dieser Arbeit behandelt werden können.
2.2.1. Gewaltdefinition
Gewalt ist ein Begriff, der viele verschiedene Facetten hat. Der Brockhaus definiert Gewalt als „die Anwendung von physischem oder psychischem Zwang gegenüber Menschen. (...)“[5] Die umgangssprachlichen Definitionen von Gewalt beinhaltet in der Regel, nur die aktive Verletzung einer Person oder die aktive Zerstörung eines Gegenstandes.
Keine Berücksichtigung findet dabei in der Regel, dass Gewalt von verschiedenen Ebenen ausgehen kann:
Personelle Gewalt:
Gewalt, die von einer Person ausgeht und eine andere Person körperlich, verbal, finanziell oder durch Unterlassen schädigt oder verletzt.
Institutionelle Gewalt:
Gewalt, die von einer Institution, beispielsweise einer Behörde, dem Sozialamt, der Pflegeversicherung oder anderen, ausgeht.
Strukturelle Gewalt:
Gewalt, die ausgelöst wird weil die Strukturen einer Person oder Einrichtung, ein anderes Handeln nicht erlauben oder dieses notwendig machen.
Kulturelle Gewalt:
Gewalt, die ausgelöst wird, weil die Kultur einer Person bestimmte Handlungen oder Veränderungen nicht erlauben.
Je nach Zusammenhang wird die Definition von Gewalt in der Literatur unterschiedlich beschrieben. Da mir keine dieser Definitionen passend oder ausreichend für den Rahmen der Angehörigenpflege erscheint, habe ich orientiert an den Definitionen von Ursula Ruthemann und Rolf D. Hirsch eine eigene Arbeitsdefinition aufgestellt:
Gewalt liegt immer dann vor, wenn eine Person körperlich und/oder seelisch verletzt wird bzw. durch eine andere Person daran gehindert wird nach eigenen Wunsch und/oder Bedürfnis zu leben. Gewalt liegt also dann vor, wenn ein ausgesprochenes oder unausgesprochenes Bedürfnis des Opfers missachtet wird. Gewalt kann durch Personen (personelle Gewalt) oder Institutionen (institutionelle Gewalt) verursacht bzw. durch gesellschaftliche oder persönliche Strukturen (strukturelle Gewalt) oder der kulturellen Identität (kulturelle Gewalt) bedingt sein.
Bei der personalen Gewalt ist darüber hinaus die Unterscheidung zwischen aktiver Gewaltanwendung im Sinne der Misshandlung, und passiver Gewaltanwendung im Sinne der Vernachlässigung wichtig. Gewalt sollte immer aus der Sicht des geschädigten Opfers definiert werden. Hierbei muss allerdings Berücksichtigung finden, dass nicht alle Opfer aufgrund ihrer Sozialisation (z.B. Frau empfindet Schläge von ihrem Mann als normal, aber nicht als Gewalt) oder bedingt durch eine Erkrankung (z.B. Demenzpatienten, Komapatienten) in der Lage sind Gewalt als solche wahrzunehmen.[6] [7]
2.2.2. Abgrenzung des Gewaltbegriffs im Rahmen dieser Arbeit
Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht der pflegende Angehörige. Es wird daher nur um die Gewalt gehen, welche durch den pflegenden Angehörigen verursacht und von dem Kranken erlebt wird. Der Kranke als Opfer oder auch als Verursacher von Gewalt, würde eine gesonderte Betrachtung notwendig machen und weit über den Rahmen dieser Arbeit hinausgehen. Desgleichen gilt für Gewalt die vom Kranken oder vom Pflegenden gegen die eigene Person ausgeübt wird (Autoaggression), wie auch für die spezielle Form der kulturellen Gewalt.
Institutionelle und strukturelle Gewalt werden in soweit eine Rolle spielen, als dass sie die Bedingungen der Pflege bestimmen und somit eine Ursache für die von pflegenden Angehörigen ausgehende Gewalt sein können.
2.3. Formen der Gewalt in der Angehörigenpflege
Die Formen von Gewalt können in der Angehörigenpflege, wie auch überall sonst in der Pflege, sehr vielfältig sein. Bewusste oder unbewusste Gewalt, Misshandlung oder Unterlassen gehören genauso dazu, wie Gewalt, die mit einer guten Absicht oder zum Schutz des Kranken angewendet wird.[8]
Dabei ist schwer zu beurteilen wo Gewalt anfängt und wo sie wiederum aufhört. Schon die unbewusste Vernachlässigung eines Kranken kann als Gewalt bewertet werden. Solche Situationen kommen gerade in Anfangssituationen einer Pflegebeziehung öfter vor, da die notwendigen Erfahrungen oft noch nicht vorhanden sind. Während einer Pflegebeziehung geht eine Pflegeperson durch Höhen und Tiefen. Viele von ihnen kommen dabei an ihre körperlichen und seelischen Grenzen. In diesen Phasen sind viele Formen von Gewalt, bewusst und unbewusst, möglich. Oftmals endet eine Pflegebeziehung auch mit einem Gewaltakt, nämlich der Unterbringung des Kranken in einem Pflegeheim, gegen dessen Willen.
Um einen kleinen Überblick zu verschaffen, welche Situationen von Gewalt in der Angehörigenpflege möglich sind, habe ich eine Auflistung des Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) zu Gewalt in der Altenpflege, an die Angehörigenpflege angepasst. Die Auflistung orientiert sich an den Aktivitäten und existenziellen Erfahrungen des Lebens (AEDL) nach Krohwinkel. Diese werden in der professionellen Pflege verwendet, um die Pflege individuell nach den Aktivitäten und Erfahrungen der kranken Menschen zu planen und zu organisieren.
2.3.1. Mögliche Gewaltsituationen in der Angehörigenpflege
Zwang, Misshandlung und Gewalt können in der Pflege ausgeübt werden bei:
1. Kommunikation
- Kritik vor anderen Menschen
- Rügen wie z.B. "Hast du dich schon wieder vollgemacht?"
- abfällige Äußerungen wie z.B. "du sabberst"
- übertrieben lautes Reden, besonders bei Schwerhörigen
- Verwendung von Schimpfwörtern
- Bevormundung
- Zwang zur Kommunikation
- Sprechverbot
- Verweigern von Hörgeräten oder des Putzens der Brille
- Entzug von Zuwendung
- Konfliktvermeidung, Unterlassung
- Unaufmerksamkeit, Nichtbeachtung, Desinteresse
- Unterschätzung
- Unterhaltung mit Dritten über den Kopf des Kranken Menschen hinweg
- Vermeidung von Blickkontakt auch beim Sprechen
2. sich bewegen
- Liegenlassen im Bett
- Fixierung (körperlich, medikamentös)
- "Seniorensessel" aufzwingen (Sessel mit indirekter Fixierung durch angebrachten Tisch)
- Einschränkung des Bewegungsspielraums, z.B. Rollstuhl zu eng an den Tisch schieben
- Blockieren der Ausgänge
- unangemessene Unterstützung der Bewegungen (zu fest, zu grob, zu unachtsam)
- unangemessene Form der Berührung
- Verweigerung eines speziell angepassten Rollstuhls
- Nichtanpassung an motorische Fähigkeiten (z.B. beim Gehen: zu schnell gehen, mitziehen)
- Anbringen eines "Bewegungsmelders" wider Willen
3. vitale Funktionen des Lebens aufrechterhalten
- "Durchzug machen"
- Lüften bzw. zuviel Lüften
- Lüften, wenn jemand nackt ist
- schlechte Gerüche belassen
- Wassertemperatur bestimmen
- den Bedürfnissen nicht angepasste Kleidung anziehen (zu warm oder zu kalt)
- falsches Bettzeug zuteilen
- Rationalisierung von geäußerten Bedürfnissen: z.B. "Sie brauchen keine Decke, es ist doch nicht kalt draußen."
- Verweigerung einer Wärmflasche
- Vorenthaltung von Konziliarärzten, einer Logopädin, von Ergo- bzw. Beschäftigungstherapien, ...
4. sich pflegen
- Waschen zu ungewöhnlichen Zeiten
- Zwang zur Körperpflege, Vollbad, Dusche oder Haarwäsche
- zwanghafte Anwendung eigener Hygienevorstellungen
- feste Einrichtung eines Badetags
- unzureichendes oder übertriebenes Abfrottieren
- Haare schneiden gegen den Willen
- ungewolltes Fingernägel schneiden
- ungewolltes Rasieren bzw. Belassen eines Bartes
- Zwangsparfümierung
- ungewollte Anwendung von Babypflegemitteln
5. essen und trinken
- Vorenthaltung von Eß- bzw. Trinkhilfen
- Missachtung gewohnter Esssitten und Essgewohnheiten
- Anwendung von Lätzchen oder Plastikgeschirr
- Einflößen von Nahrung
- Stopfen, zu schnelles "Füttern"
- Verwendung des Wortes "Füttern"
- nicht ausreichend Nahrung bzw. Flüssigkeit geben
- unerreichbare Platzierung des Essens
- durch starre Essenszeiten in festen Tagesablauf zwingen
- Verabreichung des Essens auf dem Nachtstuhl
- Anwendung von keiner oder zuviel Mundpflege
- Vorenthaltung der Zahnprothese
- Festlegung des Speiseplans
- routinemäßige Verabreichung passierter Kost
6. Ausscheidung
- Sitzen lassen auf der Toilette
- "drin liegenlassen"
- Anbringen lassen eines "Dauerkatheters"
- Einrichtung von "Abführtagen"
- Einführen von "Analtampons" / Fäkalkolletoren
- Waschen auf dem Toilettenstuhl
- zu wenig Toilettengänge
- Verabreichung von Abführmitteln an Stelle von entsprechender Kost
7. sich kleiden
- Einschließen von Kleidung
- Anziehen von Kleidung die nicht gewollt ist oder der Fixierung dient
- Anziehen oder nicht anziehen entgegen den Wünschen
- Verweigern von gewünschter Kleidung
- zwanghafte Lagerung
- Zwangsmobilisation
- Verweigerung bzw. Zwangsanpassung von Prothesen
- Ausführen von ruckartigen Bewegungen beim An- oder Auskleiden
8. ruhen und schlafen
- zu zeitiges Wecken
- Verabreichung von Schlafmitteln (ohne Information oder ungewollt)
- Verordnung von Zwangsruhe oder Mittagsschlaf
- Verweigern des Mittagsschlafes
9. sich beschäftigen, wohnen, Lebensfeldgestaltung
- Vorenthalten von Orientierungshilfen
- Kindergartenspiele
- Missachtung der persönlichen Sphäre (z.B. nicht anklopfen)
- Zwang zum Einhalten eines starren Tagesablaufs
- Zwang zum Feiern bzw. Fröhlichsein
- Vorenthalten von Feiern
- private Möbel und Gegenstände ungefragt entsorgen
- Verkümmern lassen von geistigen Aktivitäten
10. sich als Mann oder Frau fühlen oder verhalten
- Verhindern von zwischengeschlechtlichen Beziehungen
- Frauen ungewollt in "Jogginghosen stecken"
- Schamgefühl verletzen
- Waschungen im Intimbereich von ungewünschten Personen
- sexuelle Äußerungen älterer Menschen negativ kommentieren oder belächeln
- Anbringen lassen eines Katheters
- unreflektierter Einsatz von Inkontinenzmaterial, Netzhosen
11. für eine sichere Umgebung sorgen
- Fixierung bzw. Bettgitter
- Überversorgung
- Vertrauensbruch
- Nichteinhaltung von Verabredungen
- unterstützende Mittel vorenthalten (z.B. Brille in den Nachtschrank legen oder Gehhilfen wegstellen)
- defekte Steckdosen nicht reparieren
- Legen eines Kabels mitten durchs Zimmer
- Uhren und Kalender nicht aufhängen
12. soziale Bereiche des Lebens sichern
- jemand sich selbst überlassen
- Beaufsichtigung ("ins Zimmer setzen")
- Einrichten von festen Besuchszeiten
- keine Außenkontakte ermöglichen oder fördern
- reizarmes Umfeld
- Dauerberieselung durch Fernsehen / Radio
- Zwangsberieselung durch Fernseher bzw. Radio, z.B. bei Übertragung von Gottesdiensten
- Nichtachtung des Musikgeschmacks der Bewohner (z.B. durch Spielen von Techno- oder Popmusik)
- Aufzwingen von Gesprächen
13. Umgang mit existentiellen Erfahrungen des Lebens
- Missachtung oder Nichtbeachtung der Religiosität
- Vermitteln von Hoffnungslosigkeit
- Verbreiten von plumpem Optimismus, z.B. in Form von Floskeln wie: Na, das wird schon wieder!"
- "Negativgespräche"
- Abblocken von Gesprächen
- Versuch, Gespräche über das Sterben und den Tod zu unterdrücken.
(Quelle:[9])
Die hier dargestellten Formen möglicher Gewalt in der Pflege von Angehörigen, lassen sich beliebig ergänzen. Durch die Darstellung im Rahmen der AEDL´s, wird jedoch deutlich, wie nahe Helfen und Gewalt beieinander liegen.
2.4. Gewalt und Aggression
Unter 2.2.1 habe ich Gewalt bereits in ihren verschiedenen Ebenen unterschieden. Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten, Formen von Gewalt zu differenzieren. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Unterscheidung in aktive bzw. passive Gewalt, sowie in konstruktive und destruktive Gewalt.
Als konstruktive Gewalt kann in der Angehörigenpflege beispielsweise gezählt werden, wenn künstliche Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr unter Zwang bei vorübergehend nicht zurechnungsfähigen Patienten durchgeführt wird. Jedoch nur wenn dieses mit dem Ziel der Mobilisierung des Kranken erfolgt.[10]
Bei dem weitaus größeren Teil von Gewalt in der Angehörigenpflege handelt es sich um destruktive Gewalt. Hierbei können drei Formen unterschieden werden:
- unbewusst eingesetzte Gewalt, mit der Vorstellung das Beste oder das Richtige für den Kranken zu tun (unbewusste Gewalt)
- Gewalt, die erfolgt, weil aufgrund der vorhandenen Bedingungen keine andere Möglichkeit besteht (strukturelle Gewalt)
- aktive bewusste Gewalt, die eine aggressive Handlung bedingt
Diese Unterscheidung ist wichtig, da deren Ursachen unterschiedlich sind. Da dieses bei der strukturellen Gewalt und der unbewussten Gewalt relativ einfach zu erläutern ist (siehe 3.), werde ich im Folgenden eine große Gewichtung auf das aggressive Handeln sowie die dazugehörigen Ursachen legen.
2.4.1. Arbeitsdefinition für aggressives Handeln
Gewalt und Aggression werden in der Literatur oft synonym verwendet oder zumindest ohne eine klare Abgrenzung vorzunehmen. Mir ist für diese Arbeit jedoch eine Abgrenzung von Gewalt und Aggression wichtig.
Wie unter 2.2.1 in der Arbeitsdefinition festgelegt, sollte soweit möglich Gewalt aus der Sicht des Opfers definiert werden. Es sind sowohl beabsichtigtes als auch unbeabsichtigtes Handeln, konstruktives und destruktives Handeln, aktives wie auch passives Handeln in die Definition miteinbezogen.
Im Gegensatz zur Gewalt ist die aggressive Handlung ein rein destruktives Verhalten. Bei meiner Arbeitsdefinition orientiere ich mich wiederum an der Definition von Ursula Ruthemann, die ich für diese Arbeit als am besten geeignet halte.
„Aggressives Verhalten liegt dann vor, wenn eine Person bewusst oder unbewusst eine Schädigung bei seinem Opfer hervorruft, und dieses Handeln durch eine Emotion bestimmt wird. Wenn also eine Person etwas macht oder unterlässt, um eine psychische oder physische Beeinträchtigung einer anderen Person herbeizuführen, verhält sie sich aggressiv. Aggression wird als Gewalt die vom Täter ausgeht definiert.
Im üblichen Begriff der Aggression steckt weiterhin auch die Aggression als Gefühl, also diejenige Wut (oder schwächer: Ärger), die man als aggressive Gefühle bezeichnen kann, die aber noch lange nicht zur aggressiven Handlung führen müssen.“[11]
2.5. Wie entsteht aggressives Handeln?
Das Entstehen von aggressivem Handeln wird von zwei Funktionen im menschlichen Gehirn gesteuert, der Emotion und dem rationalen Denken.
Emotionale Hirnfunktionen sind im so genannten limbischen System angelegt, das relativ früh in unserer evolutionären Entwicklung zum Säugetier entstanden ist. In einem späteren Evolutionsschritt, bei der Abgrenzung des Menschen zur Tierwelt, entwickelte sich in unserem Gehirn das supralimbische System, das rationale Denkprozesse ermöglicht.
Das limbische System reagiert schneller auf Außenreize als das supralimbische System. Entsprechend kann eine emotionale Reaktion durch einen rationellen Denkvorgang im supralimbischen System überprüft und korrigiert werden.[12]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(Quelle:[13])
In der obigen Darstellung wird die Entstehung von Aggression schematisch verdeutlicht. Eine Emotion wie zum Beispiel Ärger kann durch verschiedene Einflüsse verstärkt werden. Dazu zählen Aggressionsmotive, die von der betreffenden Person verinnerlicht wurden und in bestimmten Situationen wieder hervorgerufen werden sowie alte und aktuelle Frustrationen.
Der Ärger würde durch das limbische System ungemindert in eine emotionale Reaktion umgesetzt werden. Das supralimbische System reagiert auf die emotionale Erregung mit einem rationalen Denkvorgang, der Aggressionshemmung, um über die Reaktion zu entscheiden. Diese Entscheidung wir durch vermindernde oder verstärkende Faktoren wie sie in der Tabelle unten dargestellt sind beeinflusst. Dieses ist allgemein auf erlernte Prozesse zurückzuführen. So spielen zum Beispiel Normen und Vorbilder in der Regel eine hemmende Rolle. Müdigkeit, Drogen oder Alkohol wirken dagegen eher unterstützend bzw. verstärkend.[14]
Die Entscheidung ob aus einer Emotion eine aggressive Handlung entsteht, erfolgt also auf rationaler Ebene, muss allerdings nicht bewusst erfolgen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(Quelle:[15])
Für die Angehörigenpflege spielen zwei verstärkende Faktoren eine herausragende Rolle, die Überforderungen und der Dauerstress. Während die meisten anderen Faktoren eher als erlernt gelten können, stehen sie in direktem Zusammenhang mit der Pflegesituation. Die Ursachen sind vor allen Dingen in der extremen Belastung zu sehen, unter der die pflegenden Angehörigen stehen.
2.6. Stress
Die Ursachen von Gewalt und Aggression haben viele gemeinsame Schnittstellen und bedingen einander auch sehr oft. Da ich gerade bei der Angehörigenpflege Dauerstress als ein häufig auftretendes und die Aggression entscheidend beeinflussendes Phänomen erachte, werde ich in den folgenden Abschnitten die Funktionsweisen von Stress eingehender beschreiben und seine Wechselwirkung mit möglichem aggressivem Handeln erläutern.
2.6.1. Stressdefinition
Stress ist eine unserer ältesten vererbten Körperreaktionen. Am einfachsten zu beschreiben ist sie als die Anpassung des Organismus an eine Anforderung. Diese Fähigkeit begleitet uns durch die Jahrtausende der menschlichen Entwicklung bis in die heutige Zeit.
Die Aufgabe dieser Reaktion ist es, den Körper in einen Alarmzustand zu versetzten, der ideale Vorraussetzungen für Kampf oder Flucht bietet. Alle hierfür benötigten Körperfunktionen werden zu diesem Zweck in erhöhte Funktionsfähigkeit versetzt, so dass fast übermenschliche Reaktionen möglich sind.[16]
Gleichzeitig werden Körperfunktionen wie Verdauung oder Fortpflanzung, die hierzu nicht primär notwendig sind gedrosselt.
Für die Stressreaktion wird das körperliche Gleichgewicht gezielt gestört, um eine möglichst ideale Reaktion zu ermöglichen. Gesteuert wird die Stressreaktion durch das limbische System, das für die Ausschüttung von Hormonen (Adrenalin, Noradrenalin, Cortisol) aus der Nebennierenrinde und dem Nebennierenmark verantwortlich ist. Mit Hilfe dieser Hormone werden die notwendigen komplexen biochemischen Abläufe gelenkt.[17]
2.6.2. Stressoren
Stress ist uns heutzutage in fast allen Lebenslagen gegenwärtig. In einer Zeit die immer schnelllebiger und informationslastiger wird und uns immer mehr entsprechende Fähigkeiten abverlangt, gehört diese Körperreaktion zu unserem Alltag. Ausgelöst wird die Stressreaktion durch so genannte Stressoren (Stresserzeuger).
Diese können uns auf verschiedenste Art und Weise begegnen. Eine Unterteilung von verschiedenen Stressoren wird in der Regel folgendermaßen vorgenommen:
- physikalische Stressoren (Lärm, Hitze, Kälte …)
- Leistungsstressoren (Überforderung, Unterforderung …)
- Individuelle Stressoren (Angst vor Misserfolg und Kontrolle, hohe Verantwortung für Personen ...)
- soziale Stressoren ( Konkurrenz, Isolation, Konflikte, Trennung …)
- körperliche Stressoren (Verletzung, Schmerz, Hunger, Krankheit, Behinderung …)[18]
Ob und in welchem Maße Stress durch mögliche Stressoren ausgelöst wird, ist von Mensch zu Mensch und von Situation zu Situation unterschiedlich. „Es lassen sich jedoch einige übergreifende Merkmale identifizieren, durch die Situationen charakterisiert werden können, in denen Stressreaktionen wahrscheinlich sind.
Diese Situationsmerkmale sind:
- Grad der Bekanntheit
- die Kontrollierbarkeit
- die Vorhersehbarkeit
- die Mehrdeutigkeit bzw. Transparenz.“[19]
2.6.3. Eustress und Disstress
Stress ist eine nicht unbedingt als negativ zu bewertende Reaktion, vielmehr ist sie grundsätzlich erst einmal als positiv zu betrachten. In ihrem ursprünglichen Sinne (Kampf oder Flucht) hat diese Reaktion vielen Menschen das Leben gerettet. Und auch heute hilft uns unser Körper in Extremsituationen, in dem er uns in Form von Stress notwendige Energien zur Verfügung stellt.
Grundsätzlich wird zwischen positivem Stress (Eustress; Eu = griechisch: gut, schön) und negativem Stress (Disstress; Dis = griechisch: schlecht, krankhaft) unterschieden.[20]
Eustress, als positive Stressreaktion ermöglicht es uns kurzfristig Höchstleistungen zu erbringen. Disstress hingegen entsteht, wenn eine grundsätzliche Ablehnung gegen die Stresssituation besteht oder der Stress dauerhaft vorhanden und vor allem als negativ empfunden wird.
Sowohl beim Eustress als auch beim Disstress wird Energie freigesetzt, die auf irgendeine Art und Weise wieder abgebaut werden muss.[21] Besteht hierfür nicht die Möglichkeit oder fehlt die Fähigkeit zur Kompensierung, so kann der Körper dadurch in einen Erschöpfungszustand geraten.
Durch diesen Erschöpfungszustand kann es zu kurzfristigen oder langfristigen körperlichen Schädigungen kommen.
2.6.4. Stress und Gesundheitsgefährdung in der Pflege von Angehörigen
In der Angehörigenpflege ist gerade der positive Stress (Eustress) wichtig, um zu Beginn der Pflege (eine für die meisten Angehörigen zunächst neue und unbekannte Situation) oder bei gravierenden Veränderungen im Zustand des Pflegebedürftigen, angemessen und mit ausreichend körperlicher und seelischer Energie reagieren zu können.
Spielt sich die Situation jedoch nicht ein oder besteht z.B. eine grundsätzliche negative Einstellung zu der Situation, so dass eine dauerhafte Belastung vorhanden ist, kann der Stress schnell zu einem negativen Erleben (Disstress) führen.
Daraus resultieren mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, die anhand von vier Gesichtspunkte aufgezeigt werden können:
- Die durch die Stressreaktion freigesetzten Energien müssen in jedem Fall vom Körper abgebaut werden. Da in der heutigen Zeit die mobilisierten Energien nur in den seltensten Fällen motorisch abgeführt werden, kommt es zu einer Verzögerung der Entspannungsphase, wenn diese nicht sogar gänzlich verhindert wird. Ein eindeutiges Zeichen hierfür sind z.B. Muskelverspannungen. (Vergl.: Anlage
- Bei einer chronischen Belastung passt der Körper sich dauerhaft an die Stressreaktion des Körpers an und verhindert ein energetisches Gleichgewicht. Dadurch werden das Immunsystem, die Verdauung und der Fortpflanzungstrieb entscheidend gehemmt
- Die durch den Stress geschwächte Immunkompetenz führt zu einer erhöhten Anfälligkeit gegenüber Infektionen. Auch wurde in psychoimmunologischen Studien ein Zusammenhang zwischen psychischer Belastung, verminderter Immunkompetenz und dem Wachstum von Tumorzellen aufgezeigt
- Viele Menschen neigen aufgrund von Stresssituationen zu einem gesundheitlichen Risikoverhalten wie z. B. verstärktem Genuss von Nikotin, Alkohol sowie einem ungesunden Ernährungs- und Essverhalten. Dadurch wird das Erkrankungsrisiko direkt erhöht und die allgemeine Belastbarkeit vermindert.[22]
Werden Stresssituationen nicht aufgelöst obwohl deutliche und gehäufte Stresssymptome vorhanden sind, die auch eindeutig ihre Ursache im Stress haben, so kann dieses langfristig zu ernsthaften organischen oder psychosomatischen Erkrankungen führen.[23]
[...]
[1] Vergl.: KDA 2003, S. 75
[2] Vergl. Brunner 1999, S. 39
[3] Vergl. KDA 2003, S. 73
[4] Vergl. KDA 2003, S. 94 f.
[5] Der Brockhaus im Internet: http://www.xipolis.net/12189aa987e08d76a2cdab38a4d0f6527/suche/artikel.php?shortname=b15&artikel_id=20861500&verweis=1
[6] Vergl.: Ruthemann 1993, S. 14 ff.
[7] Vergl.: Hirsch im Internet: http://www.hsm-bonn.de/docs/Gewalt_Heimen.doc Stand: 07.01.06
[8] Vergl.: DBfK 1994
[9] Vergl.: DBFK 1994 S. 14 ff.
[10] Vergl.: Ruthemann 1993, S. 13 ff.
[11] Ruthemann 1993, S. 15
[12] Vergl.: Frank, 1996, S. 135 ff.
[13] Vergl.: Ruthemann 1993, S. 16
[14] Vergl.: Ruthemann 1993, S. 14 ff.
[15] Vergl.: Grond 1997, S. 25
[16] Vergl.: Rowshan 1999, S. 34 f
[17] Vergl. Kaluza 1996, S. 18 f.
[18] Vergl. Kaluza 1996, S. 16 f
[19] Siehe Kaluza 1996, S. 17
[20] Vergl. im Internet: http://www.rhetorik.ch/Stress/Stress.html
[21] Vergl. im Internet: http://www.stangl-taller.at/ARBEITSBLAETTER/EMOTION/Stress.shtml
[22] Vergl. Kaluza 1996, S. 24 ff
[23] Vergl. im Internet: http://www.regiolog.de/manager/partner/gs/sem/evo/intel/stress.htm
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