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Außeruniversitäre 'staatliche' Forschungseinrichtungen als Teil des öffentlichen Dienstes?

Título: Außeruniversitäre 'staatliche' Forschungseinrichtungen als Teil des öffentlichen Dienstes?

Trabajo de Seminario , 1996 , 10 Páginas , Calificación: sehr gut -

Autor:in: Dr. Gerald G. Sander (Autor)

Derecho - Derecho público / Derecho administrativo
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Hinter der Fragestellung, ob die vom Staat privatrechtlich gegründeten Forschungseinrichtungen, die ausschließlich mit öffentlichen Mitteln gefördert und zur Anwendung aller im staatlichen Bereich geltenden Vorschriften gezwungen werden, zum "öffentlichen Dienst" gehören, stecken ganz praktische Gesichtspunkte und Probleme, von denen die Mitarbeiter solcher Wissenschaftseinrichtungen unmittelbar betroffen sind. Zum Beispiel würden bei einem Wechsel eines Beschäftigten zwischen dem öffentlichen Dienst und einer privatrechtlich organisierten Forschungseinrichtung das 13. Gehalt als Weihnachtsgeld verloren gehen oder auch Beschäftigungszeiten nicht anerkannt werden.
Ebenfalls stellten sich Schwierigkeiten bei der Überprüfungspflicht nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz durch die "Gauck-Behörde" ein. Obwohl eigentlich kein sachlicher Grund für eine Differenzierung zwischen öffentlich-rechtlichen und den privatrechtlichen Forschungseinrichtungen in diesem Punkt vorliegt, erfolgt die Überprüfung nicht in gleicher Weise wie beim Staatsdienst.
Vor allem aber wegen den zuerst genannten Gründen, besteht ein starkes Interesse der Mitarbeiter von privatrechtlich organisierten Wissenschaftseinrichtungen, zum öffentlichen Dienst gezählt zu werden.
Ausgehend von der Frage, ob außeruniversitäre 'staatliche' Forschungseinrichtungen zum "öffentlichen Dienst" gehören, sind zunächst die Begriffsmerkmale des öffentlichen Dienstes zu bestimmen.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung - Gang der Darstellung

B. Der Begriff des "öffentlichen Dienstes"

B. I. "Öffentlicher Dienst" als Rechts- und Systembegriff

II. Der "öffentliche Dienst" als Rechtsbegriff

1. Allgemeine Begriffsmerkmale

2. Abgrenzung nach dem Dienstherrn

3. Einordnung der außeruniversitären 'staatlichen' Forschung

C. Außeruniversitäre 'staatliche'Forschung als öffentliche Aufgabe

I. Der Begriff der "öffentlichen Aufgabe"

II. Außeruniversitäre Forschung als öffentliche Aufgabe

D. Ausweitung des öffentlichen Dienstes?

I. Suche nach formalem Abgrenzungskriterium

II. "Besserstellungsverbot" und analoge Anwendung des Beamtenrechts

III. Vorteile der Organisierbarkeit

IV. Ergebnis

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die rechtliche Einordnung von außeruniversitären, staatlich geförderten Forschungseinrichtungen in den öffentlichen Dienst. Dabei wird analysiert, ob eine Zuordnung allein über die Rechtsform erfolgen kann oder ob der Charakter der öffentlichen Aufgabe eine neue, funktionale Abgrenzung rechtfertigt.

  • Rechtliche Definition des Begriffs "öffentlicher Dienst"
  • Abgrenzung von staatlichen und öffentlichen Aufgaben
  • Status von Forschungseinrichtungen in privatrechtlicher Organisationsform
  • Rolle des "Besserstellungsverbots" bei der Angleichung an das Beamtenrecht
  • Notwendigkeit einer gesetzlichen Neuregelung der Forschungseinrichtungen

Auszug aus dem Buch

A. Einleitung - Gang der Darstellung

Hinter der Fragestellung, ob die vom Staat privatrechtlich gegründeten Forschungseinrichtungen, die ausschließlich mit öffentlichen Mitteln gefördert und zur Anwendung aller im staatlichen Bereich geltenden Vorschriften gezwungen werden, zum "öffentlichen Dienst" gehören, stecken ganz praktische Gesichtspunkte und Probleme, von denen die Mitarbeiter solcher Wissenschaftseinrichtungen unmittelbar betroffen sind.

Zum Beispiel würden bei einem Wechsel eines Beschäftigten zwischen dem öffentlichen Dienst und einer privatrechtlich organisierten Forschungseinrichtung das 13. Gehalt als Weihnachtsgeld verloren gehen oder auch Beschäftigungszeiten nicht anerkannt werden.

Ebenfalls stellten sich Schwierigkeiten bei der Überprüfungspflicht nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz durch die "Gauck-Behörde" ein. Obwohl eigentlich kein sachlicher Grund für eine Differenzierung zwischen öffentlich-rechtlichen und den privatrechtlichen Forschungseinrichtungen in diesem Punkt vorliegt, erfolgt die Überprüfung nicht in gleicher Weise wie beim Staatsdienst.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung - Gang der Darstellung: Die Einleitung beleuchtet die praktischen Probleme von Mitarbeitern in privatrechtlich organisierten Forschungseinrichtungen und skizziert die Fragestellung nach deren Zuordnung zum öffentlichen Dienst.

B. Der Begriff des "öffentlichen Dienstes": Dieses Kapitel definiert den öffentlichen Dienst als Rechts- und Systembegriff und erläutert die Kriterien der Abgrenzung anhand des Dienstherrn sowie die Einordnung der außeruniversitären Forschung.

C. Außeruniversitäre 'staatliche'Forschung als öffentliche Aufgabe: Hier werden die Begriffe der öffentlichen und staatlichen Aufgabe differenziert, um zu prüfen, ob die Forschungspflege als öffentliche Aufgabe den Status der Forschungseinrichtungen legitimiert.

D. Ausweitung des öffentlichen Dienstes?: Das Kapitel diskutiert, ob eine funktionale Ausweitung des öffentlichen Dienstes auf Forschungseinrichtungen möglich ist, wobei insbesondere das "Besserstellungsverbot" und die Vorteile der privatrechtlichen Organisation erörtert werden.

Schlüsselwörter

Öffentlicher Dienst, außeruniversitäre Forschung, Forschungsförderung, Rechtsbegriff, öffentliche Aufgabe, staatliche Forschungseinrichtungen, Besserstellungsverbot, Privatrechtsform, Wissenschaftsverwaltung, Wissenschaftsrecht, Personalrecht, Gleichheitsgrundsatz, mittelbare Daseinsvorsorge, Organisationsform, Forschungsförderungsgesetz.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert, ob staatlich geförderte Forschungseinrichtungen, die in privatrechtlicher Form organisiert sind, rechtlich als Teil des öffentlichen Dienstes betrachtet werden können oder sollten.

Welches sind die zentralen Themenfelder?

Im Zentrum stehen die rechtliche Definition des öffentlichen Dienstes, der Unterschied zwischen staatlichen und öffentlichen Aufgaben sowie die personalrechtliche Gleichstellung von Beschäftigten in der Forschung.

Was ist die primäre Forschungsfrage?

Die zentrale Frage ist, ob die Betrauung mit öffentlichen Aufgaben und die finanzielle Abhängigkeit vom Staat ausreichen, um diese Einrichtungen in den öffentlichen Dienst einzugliedern, entgegen ihrer privatrechtlichen Organisationsform.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die einschlägige Rechtsprechung (z.B. BVerfGE), Gesetzestexte und die juristische Literatur zur Verwaltungslehre und zum Wissenschaftsrecht heranzieht.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Begriffsklärung des öffentlichen Dienstes, die Untersuchung der Forschung als öffentliche Aufgabe sowie die Diskussion über eine mögliche Ausweitung des Begriffs "öffentlicher Dienst" unter Berücksichtigung des "Besserstellungsverbots".

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind "Öffentlicher Dienst", "außeruniversitäre Forschung", "Besserstellungsverbot" und die rechtliche Einordnung von "öffentlichen Aufgaben".

Warum stellt das "Besserstellungsverbot" ein wichtiges Argument dar?

Das Besserstellungsverbot führt in der Praxis zu einer Angleichung der Arbeitsbedingungen an den öffentlichen Dienst. Der Autor argumentiert, dass dies die Forderung nach einer formellen Gleichstellung unterstreicht.

Welchen Einfluss hat die Rechtsform der GmbH auf die Forschungseinrichtungen?

Die privatrechtliche Form, oft als GmbH gewählt, dient der flexibleren Organisation und der Kooperation zwischen Bund und Ländern, erschwert jedoch die formale Einordnung in den öffentlichen Dienst.

Was ist das Ergebnis der Untersuchung?

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Einbeziehung in den öffentlichen Dienst bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (überwiegende Finanzierung, Anwendung staatlichen Personalrechts) sachgerecht ist und gesetzlich geregelt werden sollte.

Final del extracto de 10 páginas  - subir

Detalles

Título
Außeruniversitäre 'staatliche' Forschungseinrichtungen als Teil des öffentlichen Dienstes?
Universidad
German University of Administrative Sciences Speyer
Curso
Seminar: "Wissenschaftsverwaltung
Calificación
sehr gut -
Autor
Dr. Gerald G. Sander (Autor)
Año de publicación
1996
Páginas
10
No. de catálogo
V53462
ISBN (Ebook)
9783638489133
ISBN (Libro)
9783656562085
Idioma
Alemán
Etiqueta
Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Teil Dienstes Seminar Wissenschaftsverwaltung
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Dr. Gerald G. Sander (Autor), 1996, Außeruniversitäre 'staatliche' Forschungseinrichtungen als Teil des öffentlichen Dienstes?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53462
Leer eBook
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Extracto de  10  Páginas
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