Demokratieverständnis von Carl Schmitt und der Neuen Rechten


Akademische Arbeit, 2018

25 Seiten, Note: 1.0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Thematische Hinführung

2. Theoretische Grundlage von Demokratie anhand von Hornigs Grundbegriff Demokratie

3. Carl Schmitt und die Demokratie
3.1. Schmitts Politikverständnis
3.2. Schmitts Demokratieverständnis
3.3. Schmitt zu Parlamentarismus
3.4. Exkurs: Schmitt zu Liberalismus

4. Die Neuen Rechten und die Demokratie
4.1. Exkurs: Ethnopluralismus
4.2. Demokratieverständnis der Neuen Rechte

5. Carl Schmitt und die Neuen Rechten

6. Schlussfolgerung

7. Quellenverzeichnis

1. Thematische Hinführung

„Unser Ziel ist nicht die Beteiligung am Diskurs, sondern sein Ende als Konsensform, nicht ein Mitreden, sondern eine andere Sprache, nicht der Stehplatz im Salon, sondern die Beendigung der Party.“1

Demokratie und Parlamentarismus sind etablierte Konzepte in westlichen Staaten. In Deutschland kann man von einem breiten Konsens zu dem politischen Modell „Demokratie“ ausgehen. Die Vertreter der Neuen Rechten legen stets ein Bekenntnis zur Demokratie ab, das jedoch naheliegend ein bloßes Lippenbekenntnis ist, weil sie damit allein auf eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung abzielen. Rechtspopulisten und Rechtsextremisten nutzen das demokratische System und dessen Instrumente und Rechte, um eben diese politische Ordnung beseitigen zu können.2 In den vergangenen Jahren erlebte das politisch rechte Spektrum eine Renaissance, die sich auch in strategischen Erfolgen niederschlägt, wie signifikant im Einzug der Alternative für Deutschland (AfD) in den Bundestag und (bis Oktober 2018) zudem in sämtliche Länderparlamente. Es ist notwendig, dass Volksvertreter ihr Demokratieverständnis benennen, um Konzepte und Vorstellungen über den Staat und die Beteiligung seiner Bürger zu diskutieren. Zahlreiche Ideengeber aus der Geschichte beeinflussen den heute geführten Diskurs über die Demokratie und andere Staatsformen. Carl Schmitt gehört bis heute zu den prominentesten Staatstheoretikern und beschäftigt nicht nur Studierende und Wissenschaftler, sondern auch Funktionsträger in der Politik. Schmitt galt in der NS-Zeit als der „Kronjurist des 3. Reiches“. In seinen Schriften rechtfertigte er die NS-Ideologie und die Machtstrukturen der Nationalsozialisten. Auf Schmitts identitärem Demokratieverständnis und dessen Einfluss auf die Neuen Rechten liegt der Schwerpunkt dieser Arbeit. Am Maßstab von Carl Schmitts Demokratie- und Parlamentarismus-Verständnisses werden die Neuen Rechten historisch und politisch eingeordnet. Beim Demokratiediskurs ist eine Begriffsbestimmung von Demokratie notwendig. Der aus dem Griechischen stammende Demokratiebegriff erschöpft sich seinem Wortlaut nach in der Bedeutung „Herrschaft des Volkes“. Rechtsstaatlichkeit, Wahlmöglichkeiten oder Parlamentarismus werden im öffentlichen Diskurs untrennbar mit Demokratie in Verbindung gebracht, diese Begriffe gehen allerdings über die ursprüngliche (antike) Begriffsbedeutung hinaus.3 Volksherrschaft bedeutet: Die Mehrheit des Volkes legitimiert die Herrschaft. Diese eher abstrakte-pauschale Charakterisierung des Wesens der Demokratie bedarf freilich formaler und inhaltlicher Konkretisierung und lässt Raum für unterschiedliche Deutungsmöglichkeiten in Bezug auf das Demokratieverständnis. Das Volk kann u.a. repräsentativ oder plebiszitär beteiligt werden.4 Findet eine Mehrheits- oder Konsensdemokratie statt? Darf jeder Bürger wählen oder jeder Mensch? Diese und weitere Fragen zu denkbaren Spielarten der Demokratie spiegeln sich in den heutigen Demokratiesystemen der Welt wider. Angesichts des Variantenreichtums von Demokratie ist es notwendig, dass Volksvertreter ihr Demokratieverständnis näher bestimmen.

Die vorliegende Untersuchung wird mit Hilfe der Entwicklungspfade zu einem Grundbegriff von Demokratie von Eike-Christian Hornig ausgearbeitet. Hornigs Entwicklungspfade sollen allerdings lediglich als Arbeitsgrundlage dienen und nur in formaler Hinsicht für die Untersuchung der Demokratieverständnisse fruchtbar gemacht werden. Die drei Elemente - partizipativ, konstitutionell, repräsentativ - sind keine Bewertungsskalen, sondern sollen die Untersuchung strukturieren. Aufbauend auf Hornigs Demokratieelemente fokussiert sich die Arbeit zunächst auf Schmitts Politik- und Demokratieverständnis. Schmitts Ausführungen zur Demokratie hängen stark mit seiner politischen Einstellung zusammen. Eine klare Gliederung in die drei Elemente ist schwierig, daher wird Schmitt eigenständig, gleichsam auf „seine Weise“ behandelt. Als inhaltliche Grundlage werden Schmitts Schriften analysiert. Im nächsten Schritt erfolgt die Untersuchung der Neuen Rechten, die zunächst vorgestellt werden, um auf die Einflussfaktoren durch verschiedene Autoren oder Medienhäuser hinzuweisen. Der Informationsgewinn über die Neuen Rechten fußt im Wesentlichen auf der Auswertung von Publikationen aus der intellektuellen Szene der Neuen Rechten. Abschließend wird Schmitts Einfluss auf das Demokratieverständnis herausgearbeitet und eingeordnet. Das Ziel dieser Arbeit ist es, die ideenhistorischen Verbindungen zwischen der Neuen Rechten und dem „Kronjuristen der Nazis“ aufzudecken. Die Hypothese ist, dass die Neuen Rechten Schmitts Gedanken in einem neuen Gewand verkaufen. Schmitts Ideen verstoßen nach heutiger Betrachtung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Die Frage ist, in wie weit die Neuen Rechten Schmitts verfassungsfeindliche und rassistische Ideen aufnehmen und somit zu einer echten Gefahr für die moderne Demokratie werden. Götz Kubitschek, Verleger des Antaios-Verlags, verdeutlicht die Radikalität der Neu- Rechten-Bewegung in seinem oben genannten Zitat. Die Macht über den Zustand - oder wie Carl Schmitt es ausdrückte: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“5 - hat die Souveränität im Staat inne. Mit seiner Aussage betont Kubitschek die Aktualität von Schmitts politscher Haltung.

2. Theoretische Grundlage von Demokratie anhand von Hornigs Grundbegriff Demokratie

„Demokratie“ ist einer der zentralen Begriffe der Politik. Seine Entstehung reicht bis in die Antike zurück und unterlag in der Folgezeit einem weitreichenden Bedeutungswandel. Aristoteles verstand unter Demokratie die Herrschaft der Mehrheit der Bevölkerung aus Freien, aber Armen, wobei stets die Gefahr der Despotie durch eine Mehrheit besteht.6 Spätestens ab Mitte des 20. Jahrhunderts wird „Demokratie“ mit Volksherrschaft, Rechtsstaat und der Repräsentation von Interessen verbunden - also mit Begriffen, die weltweit positiv besetzt sind. Doch trotz der Komplexität des Begriffs, der gewollt oder ungewollt oftmals auf Volkssouveränität reduziert wurde, muss er verständlich und praxistauglich definiert und aufbereitet werden. Aus dieser Notwendigkeit heraus entwickelten sich drei zentrale Wesensmerkmale eines Grundbegriffs für Demokratie, die sich über Jahrhunderte hinweg durch zahlreiche Ereignisse inhaltlich schärften und verdichteten. Eike-Christian Hornig analysiert den Grundbegriff anhand dreier Entwicklungspfade. Für diese Arbeit werden jedoch nicht die ideengeschichtlichen Impulse in den Blick genommen, sondern die drei Pfade als Elemente des Demokratieverständnisses herangezogen:

- die Autorisierung von Herrschaft durch das Volk als Ergebnis eines partizipativen Entwicklungspfades zur Demokratie;
- die Eingrenzung dieser Herrschaft durch das Recht, insbesondere die Sicherung von Menschenrechten, von allem durch eine Verfassung als Ergebnis eines konstitutionellen Entwicklungspfades zur Demokratie;
- die Repräsentation von gesellschaftlichen Interessen durch politische Organisationen als Ergebnis eines repräsentativen Pfades zur Demokratie.7

Im Folgenden werden die Impulse der drei Elemente skizziert. Ziel der Untersuchung ist es, zentrale Determinanten, die kompatibel mit zahlreichen Demokratiekonzeptionen und somit für die Analyse von Demokratieverständnissen sinnvoll sind, zu einem Grundbegriff von Demokratie zu formen. Unter partizipatorischer Demokratie versteht man eine vornehmlich normative demokratietheoretische Strömung, die politische Mitwirkung möglichst vieler Menschen in vielen Bereichen fordert. Daraus ergibt sich die Autorisierung von Herrschaft (der Regierenden) durch Beherrschte (die Regierten) für einen begrenzten Zeitraum. Über Jahrhunderte diente die Religion als legitimatorischer Faktor von Herrschaft. Ideengeschichtlich bedarf es zweier Grundlagen von Herrschaft - der Form der Autorisierung und des Personenkreises. Die Autorisierung erhalten die Regierenden durch das Einverständnis der Beherrschten. Thomas Hobbes bezeichnete den Akt der Einwilligung in Herrschaft als Gesellschaftsvertrag, der den Naturzustand von Willkür und Gewalt überwinden soll. Dem sogenannten Leviathan (alleiniger Herrscher) sollte das Recht auf Gewaltausübung zugebilligt werden, im Gegenzug sollte dieser Recht und Ordnung garantieren. John Locke erweiterte Hobbes Idee um ein Widerstandsrecht der Menschen gegenüber dem möglichen Machtmissbrauch. Herrschaft kann nur auf Zustimmung basieren und vom Volk wieder entzogen werden (government by consent). Die Idee der Entmachtung der alten Herrschaft wurde verknüpft mit der Forderung nach einer Mitwirkung der Bevölkerung an diesem Prozess über Wahlen - dadurch war das Element der Volksbeteiligung geboren. Jean-Jacques Rousseau bringt das Volk als Akteur auf die Bühne. Nur das Volk ist souverän und eine Übertragung der Souveränität auf einen absolutistischen Herrscher nicht möglich. Die Frage nach der Teilnahme an dieser Volkssouveränität (zu Beginn nur den Männern vorbehalten war) beeinflusste die Entstehung der Demokratie und die Ausformung des Nationalstaats. Die Legitimation von Herrschaft geht fortan von der legitimierenden Größe des Volkes aus. In Deutschland wird heute Volkssouveränität nicht mehr als direkte Volksherrschaft verstanden, sondern als autorisierte Herrschaft durch gewählte Volksvertreter, die auf der Grundlage von freien, gleichen und geheimen Wahlen die Beteiligung des Volkes sicherstellen. Direkte politische Beteiligung der Bürger in Form von Volksabstimmungen erlebt heute wieder eine Renaissance.8

Beim konstitutionellen Demokratieelement geht es um die Begrenzung von Herrschaftsausübung durch das Recht, namentlich durch die Verfassung und nachgeordnete Gesetze. Der Schutz der individuellen Freiheit wird durch ein funktionierendes Rechtssystem gewährleistet, das willkürlicher Gewalt durch Mensch und Staat entgegenwirkt. Im Gegensatz zum repräsentativen Element können rechtliche Hürden klare Grenzen zur „Tyrannei der Mehrheit“ ziehen. Dem Willen des Volkes sind durch zwei Sicherungen Schranken gesetzt: Erstens durch die unveräußerlichen Menschenrechte des Individuums, deren Geltung international anerkannt und auch im Völkerrecht fest verankert ist. Allerdings sind Grund- und Menschenrechte im Laufe der Zeit nur zu oft eingeschränkt worden. In modernen Demokratien wird durch die Einführung der institutionellen Gewaltenteilung die Ebenbürtigkeit von partizipativen und konstitutionellen Elementen der Demokratie anerkannt und dadurch die zweite Sicherung begründet. Montesquieu beschreibt in seinen Ausführungen über die Gewaltenteilung, dass nicht nur institutionelle Schranken die Machtkonzentration bei einer sozialen Gruppe verhindern, sondern auch der Ausgleich zwischen den sozialen Gruppen wichtig sei.9

Das dritte Element, welches Hornig beschreibt, ist das r epräsentative Element. Damit meint er die Vertretung von gesellschaftlichen Teilgruppen im politischen Prozess.10 Gemeinschaftsinteressen stehen in einem Spannungsverhältnis zu Einzel- und Gruppeninteressen. Für Rousseau schließen sich Volkswillen und die Existenz von Gruppenwillen gegenseitig aus. Dementsprechend können nur die Interessen einer homogenen Gemeinschaft vertreten werden. Lange Debatten fördere Sonderinteressen und damit den Niedergang des Staates.11 Unter dieses Element fällt die Vertretung durch politische Parteien. In modernen Demokratien verteilen sich die politischen Strömungen einer Gesellschaft in den Parlamenten entsprechend ihrer Stärke bei Wahlen. Die drei aufgeführten Elemente prägen den Grundbegriff von Demokratie, der für die weiterführende Analyse des Demokratieverständnisses Schmitts und der Neuen Rechten hilfreich sein kann. Die Botschaft der drei Demokratieelemente soll auf die Notwendigkeit von Repräsentation, Gewaltenteilung sowie der Souveränität des Volkes verweisen, auf die Demokratie als Herrschaftsform nicht verzichten kann. Je nach Demokratiekonzept verschiebt sich die Gewichtung der drei Elemente. Im Folgenden werden die Demokratieverständnisse von Carl Schmitt und der Neuen Rechten vorgestellt. Auf Hornigs Demokratieelemente - partizipativ, institutionell, repräsentativ - liegt bei der Analyse der inhaltliche Schwerpunkt.

3. Carl Schmitt und die Demokratie

3.1. Schmitts Politikverständnis

Schmitts Staatsverständnis und die damit zusammenhängenden Demokratie- und Parlamentarismus-Theorien setzen den Begriff des Politischen voraus. Seine Ausführungen gehen von einer Vorherrschaft (auch Primat) der Politik anstelle des Rechts aus. Diese vorrechtliche Ordnung ermöglicht dem Recht erst, zu wirken. Ein Souverän schafft diese Ordnung. Die Sicherung dieser Ordnung braucht es einen existentiellen Feind, um erst zu agieren. Dazu stehen dem Souverän alle Mittel zur Verfügung, die mit der Idee des Rechts in Einklang stehen.

Schmitts Politikverständnis beruht auf einem Freund-Feind-Schema. Der Mensch sei von Natur aus weder gut noch schlecht, sondern unbestimmt. Daraus könne er sich potentiell in beide Richtungen entwickeln - Feindschaften entstehen. Aus dieser Logik leitet sich Schmitts Ansatz ab, dass die Politik das Spielfeld von Freund und Feind sei. Feind sei dabei stets der öffentliche Feind, nicht der Private. Feind ist nicht der Konkurrent oder Gegner, sondern „der realen Möglichkeit, nach kämpfende Gesamtheit von Menschen, die einer ebensolchen Gesamtheit gegenüberstehen“.12 Ein öffentlicher Feind wird per autorativer Satzung durch den Souverän zum Feind erklärt.13 Allerdings gibt Schmitt in seinen Ausführungen keine Kriterien an, unter welchen Umständen ein Widersacher als Feind beurteilt wird. Schmitt beschreibt in seinen Ausführungen den polemischen Charakter aller politischen Begriffe, deren letzte Konsequenz eine Freund-Freundgruppierung ist, die sich u.a. in Krieg und Revolution äußern kann.14 Zusätzlich sieht er im parteipolitischen Gebrauch des Begriffs politisch ein „Unsachlichkeit“ aller politischen Entscheidungen. Diese Gleichstellung funktioniert nur, wenn eine Symbiose des innerstaatlichen Pluralismus entsteht, um gegen einen äußeren Feind zu mobilisieren (Krieg). Wenn jedoch das Parteipolitische die politischen Gegensätze ablöst, so wird der höchste Grad der innerpolitischen Ausreizung erzeugt. Das heißt, die innere Freund­Feindgruppierungen lösen eine bewaffnete Auseinandersetzung aus (Bürgerkrieg).15 Daraus schließt Schmitt, dass innenpolitische Auseinandersetzungen, die es benötigt, um von Politik zu reden, konsequenterweise auf den Bürgerkrieg zusteuern.16

[...]


1 Kubitschek, Götz (2006): Provokation! S. 23 f; in: Sezession 4 (2006), H. 12.

2 Vgl. Pfahl-Traughber, Armin (2013): Das identitäre Demokratieverständnis im Rechtsextremismus. Ideengeschichtliche Hintergründe und gegenwärtige Erscheinungsformen; In: Pfahl-Traughber (2013): Jahrbuch für Extremismus und Terrorismusforschung 2013; Statistisches Bundesamt: Bonn.

3 Vgl. Massing/Breit (2003): Demokratietheorien. Von der Antike bis zur Gegenwart. Texte und Interpretationen; Darmstadt.

4 Pfahl-Traughber (2003): S. 58.

5 Schmitt, Carl (1922): Politische Theologie - Vier Kapitel zur Lehre von der Souveränität; S. 12; Duncker & Humblot: Berlin.

6 Vgl. Aristoteles (1981): Politik - Viertes Buch; Übersetzung von Eugen Rolfes.

7 Nach Hornig, Eike-Christian (2017): Drei Entwicklungspfade zu einem Grundbegriff von Demokratie; in: Flümann, Gereon (Hrsg.): Umkämpfte Begriffe - Deutung zwischen Demokratie und Extremismus; Zarbock: Frankfurt/M.

8 Hornig (2017): S. 17 ff.

9 Schmidt (2008): S. 66.

10 Hornig (2017): S. 26.

11 Vgl. Rousseau, Jean-Jacques (1762): Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts; Stuttgart 2003.

12 Schmitt (1932): Der Begriff des Politischen; S. 29; Duncker & Humblot: Berlin.

13 Ebd.: S. 27.

14 Ebd.: S. 31.

15 Ebd.: S. 32.

16 Ebd.: S. 32.

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Demokratieverständnis von Carl Schmitt und der Neuen Rechten
Note
1.0
Autor
Jahr
2018
Seiten
25
Katalognummer
V535068
ISBN (eBook)
9783346129369
ISBN (Buch)
9783346129376
Sprache
Deutsch
Schlagworte
demokratieverständnis, carl, schmitt, neuen, rechten
Arbeit zitieren
Friedrich Lägler (Autor:in), 2018, Demokratieverständnis von Carl Schmitt und der Neuen Rechten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/535068

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