Ziel dieser Arbeit ist es, den von der Arbeitsgruppe 2018 veröffentlichten Zero Draft auszuwerten. Hierzu wird zunächst ein Überblick über die historische Diskussion zum Thema Menschenrechte und TNU gegeben und bisherige Regelungen auf globaler Ebene hierzu aufgezeigt.
Im Anschluss wird der Prozess, der zur Erarbeitung des Zero Drafts geführt hat, dargestellt und eine umfassende Analyse dieses Vertragsentwurfs vorgenommen. Hieran anknüpfend erfolgt schließlich eine Bewertung und Einordnung des Vertrages, bevor abschließend ein Fazit gezogen und ein Ausblick gegeben wird.
Immer wieder werden transnational agierende Unternehmen in Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen gebracht. Medial hohe Aufmerksamkeit erzeugte zuletzt 2012 ein Fabrikbrand in einer Textilfabrik in Pakistan bei der rund 250 Beschäftigte starben. Das betroffene Unternehmen hatte auch für den deutschen Textildiscounter KiK produziert und vorgeschriebene Brand- und Arbeitsschutzbedingungen nicht eingehalten.
Um solche Vorfälle künftig zu verhindern bzw. zu ahnden wurde 2014 durch Beschluss des UN-Menschenrechtsrates eine Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Aufgabe es ist ein international rechtlich bindendes Instrument auszuarbeiten, um die Aktivitäten von transnationalen Unternehmen (TNU) bezüglich des Menschenrechtsschutzes zu regeln.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Historische Diskussion zu Menschenrechten und TNU
I. Wissenschaftliche Debatte
II. Rechtsprechung
III. Nationalstaatliche Regelungsansätze
C. Bisherige Regelungen von Menschenrechten und TNU auf globaler Ebene
I. Der Verhaltenskodex ab 1970
II. UN-Global Compact von 1999
III. Normen für die Verantwortung transnationaler und anderer Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte der UN-Unterkommission für Menschenrechte von 2004
IV. UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte von 2011
D. Der Erarbeitungsprozess des Zero Drafts
I. Entstehung und Mandat
II. Prozess, Arbeitsweise und aktueller Stand
III. Positionen einzelner Länder und Interessenvereinigungen zu dem Vorhaben
E. Analyse des Zero Drafts
I. Haftungsumfang bei Menschenrechtsverletzungen durch transnationale Unternehmen
II. Sicherung der rechtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
III. Verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen
IV. Staatliche Überprüfungs- und Durchsetzungspflichten
V. Kooperation zwischen den Nationalstaaten
VI. Verhältnis zu Investitionsabkommen
F. Bewertung des Zero Drafts
G. Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, den 2018 veröffentlichten „Zero Draft“ der UN-Arbeitsgruppe zu evaluieren. Dabei wird untersucht, inwieweit dieser Entwurf für ein international rechtlich bindendes Instrument zur Regulierung transnationaler Unternehmen im Bereich des Menschenrechtsschutzes geeignet ist, die bisherigen Soft-Law-Ansätze zu ergänzen oder abzulösen.
- Historische Entwicklung der Debatte um Menschenrechte und transnationale Unternehmen.
- Analyse der bisherigen globalen Regelungsmechanismen und deren Defizite.
- Untersuchung des Erarbeitungsprozesses und der politischen Positionierungen zum Zero Draft.
- Detaillierte Analyse des Haftungsumfangs, der Sorgfaltspflichten und der Durchsetzungsmechanismen des Entwurfs.
- Bewertung der Vereinbarkeit mit bestehenden Investitions- und Handelsabkommen.
Auszug aus dem Buch
I. Haftungsumfang bei Menschenrechtsverletzungen durch transnationale Unternehmen
Zunächst soll der Haftungsumfang erörtert werden den der LBIZD für Menschenrechtsverletzungen durch transnationale Unternehmen vorsieht. In dem als Präambel bezeichneten 1. Artikel des LBIZD wird zunächst im 4. Absatz festgestellt, dass "the obligations and primary responsibility to promote, respect, protect and fulfil human rights and fundamental freedoms [...]" beim Staat liege. Art. 1 Abs. 6 hält darüber hinaus aber ergänzend fest, dass alle Unternehmen unabhängig von Größe und Sektorangehörigkeit die Menschenrechte zu respektieren haben und die Pflicht tragen "avoiding causing or contributing to adverse human rights impacts through their own activities and addressing such impacts when they occur“. Die gemeinsame Stellungnahme von Arbeitgebervertretern mahnt an, dass durch diese offenen Formulierungen in der Präambel nicht eindeutig die direkte Verpflichtung der Unternehmen auf die Menschenrechte ausgeschlossen werde.
Art. 3 Nr. 1 LBIZD grenzt den Geltungsbereich des möglichen Vertrages auf "human rights violations in the context of any business activities of a transnational character" ein. Hierdurch wird die Verpflichtung von lediglich innerstaatlich agierenden Unternehmen auf die Menschenrechte durch den LBIZD ausgeschlossen. Nach Ansicht von Martens und Seitz macht die Fokussierung auf transnational agierende Unternehmen Sinn, da diese die größte Gefahr für Menschenrechtsverletzungen darstellen würden. Mit rein national agierenden Unternehmen könnten die einzelnen Heimatländer dieser Unternehmen auch durch lediglich innerstaatliche Regelungen zurechtkommen. Es bestehe aber die Gefahr, dass hierdurch unterschiedliche Standards geschaffen würden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einführung erläutert die Relevanz des Themas anhand konkreter Vorfälle und definiert das Ziel, den 2018 publizierten Zero Draft kritisch zu analysieren.
B. Historische Diskussion zu Menschenrechten und TNU: Dieses Kapitel skizziert die wissenschaftliche Debatte, die Rolle der Rechtsprechung und nationale Regelungsansätze der letzten 60 Jahre.
C. Bisherige Regelungen von Menschenrechten und TNU auf globaler Ebene: Hier werden bestehende globale Instrumente wie der UN-Global Compact und die UN-Leitprinzipien hinsichtlich ihrer Reichweite und Wirkung dargestellt.
D. Der Erarbeitungsprozess des Zero Drafts: Dieses Kapitel behandelt die Entstehung, das Mandat der zuständigen Arbeitsgruppe sowie die unterschiedlichen politischen Interessen der beteiligten Staaten.
E. Analyse des Zero Drafts: Diese zentrale Sektion analysiert die inhaltlichen Kernbereiche des Vertragsentwurfs, insbesondere Haftungsfragen, Sorgfaltspflichten und Durchsetzungsinstrumente.
F. Bewertung des Zero Drafts: Hier erfolgt eine Einordnung des Entwurfs in den Kontext bisheriger Regelungen und eine kritische Würdigung seiner Ambitionen und Schwachstellen.
G. Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und schätzt die zukünftige politische Realisierbarkeit des Vertragsentwurfs ein.
Schlüsselwörter
Menschenrechte, Transnationale Unternehmen, TNU, Zero Draft, UN-Leitprinzipien, Sorgfaltspflicht, Due Diligence, Haftung, Schadensersatz, Hard Law, Soft Law, Völkerrecht, UN-Arbeitsgruppe, Lieferkette, Unternehmensverantwortung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht den „Zero Draft“, einen Vertragsentwurf der Vereinten Nationen, der transnationale Unternehmen rechtlich bindend auf die Einhaltung von Menschenrechten verpflichten soll.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zentrale Themen sind die Haftung von Konzernen für Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten, die Definition von Sorgfaltspflichten und die Implementierung effektiver Durchsetzungsmechanismen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist die Auswertung und Einordnung des Zero Drafts als mögliches Instrument des „Hard Law“ und die Bewertung dessen Eignung, die menschenrechtliche Situation weltweit zu verbessern.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer rechtspolitischen Analyse und Auswertung internationaler Verträge, Entwürfe, Fachliteratur sowie Stellungnahmen von Interessenverbänden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die historische Einordnung, die Analyse des Entstehungsprozesses und die detaillierte juristische Untersuchung der Regelungsbereiche des Zero Drafts.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind „Due Diligence“, „TNU“, „Zero Draft“, „Menschenrechtsschutz“ sowie der Übergang von unverbindlichen „Soft Law“-Empfehlungen zu verbindlichem „Hard Law“.
Welche Kritik äußern Wirtschaftsverbände am Zero Draft?
Kritisiert wird primär die Ausweitung der Haftung auf Tochtergesellschaften und Lieferketten, was als unverhältnismäßige Belastung angesehen wird, sowie die mangelnde Klarheit bei der Auslegung einiger Bestimmungen.
Wie steht es um die Vorrangstellung von Menschenrechten gegenüber Investitionsabkommen?
Der Autor kritisiert, dass der Zero Draft keine explizite Vorrangstellung der Menschenrechte gegenüber bestehenden Handels- und Investitionsabkommen verankert, was die Durchsetzung in der Praxis erschweren könnte.
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- Florian Hertle (Author), 2019, Die "Open-ended intergovernmental working group on transnational corporations and other business enterprises with respect to human rights" des UN-Menschenrechtsrats. Entwicklung, Inhalt und Kontextualisierung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/535099