Blickwinkel und Aussichten von Täter und Opfer im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs. Soziale Arbeit im Zwangskontext


Hausarbeit, 2019

22 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Kurzfassung

Abstract

Inhaltsverzeichnis

1. Überblick

2. Begriffsklärungen
2.1 Viktimisierung
2.1.1 Primäre Viktimisierung
2.1.2 Sekundäre Viktimisierung
2.1.3 Tertiäre Viktimisierung
2.2 Coping

3. Mediations-Settings
3.1 Formal
3.1.1 Standard-Verfahren („klassisch“)
3.1.2 Co-Mediation
3.1.3 Staffelrad
3.1.4 Shuttle-Mediation
3.1.5 Friedenskonferenz
3.1.6 Tandem-Mediation
3.2 Praktisch
3.2.1 Verfahren
3.2.2 Eingesetztes Mediations-Personal

4. Ziele der am Täter-Opfer-Ausgleich Beteiligten
4.1 Ziele für das Opfer
4.2 Ziele für den Täter
4.3 Ziele des Mediators

5. Bewertung durch Opfer und Täter
5.1 Aussagen in Interviews
5.1.1 Aussagen von Opfern
5.1.2 Aussagen von Tätern
5.1.3 Aussagen beider Parteien zur Rolle des Mediators
5.2 Zusammenfassung und Bewertung der diversen persönlichen Aspekte

6. Diskussion

7. Fazit

Literaturverzeichnis

Kurzfassung

Die vorliegende Arbeit versucht, folgende Forschungsfrage zu beantworten:

Inwieweit unterscheiden sich direkte und indirekte Ausgleichsformen des Täter-Opfer-Ausgleichs, hinsichtlich der Blickwinkel und Aussichten von Täter und Opfer?

Sie stützt sich dabei qualitativ und quantitativ auf Recherche in der existierenden Fachliteratur, deren Ergebnisse hier konsistent zusammengefasst werden – juristische Parameter bleiben dabei im Wesentlichen unberücksichtigt, fokussiert wird auf die psychologischen und sozialen Parameter der außergerichtlichen Schlichtung.

Nach einführender Darstellung des Problemraums und den notwendigen Begriffsklärungen werden die bekannten und verwendeten Schlichtungs-Methodiken differenziert und erläutert.

In der Diskussion werden die Perspektiven von und die möglichen Folgen für Opfer und Täter1 unter den jeweiligen Methodiken gegenübergestellt und verglichen und damit die Forschungsfrage bestmöglich beantwortet.

Abstract

The work at hand tries to answer the following scientific question:

How do direct and indirect types of the “Täter-Opfer-Ausgleich” [ TOA , culprit-victim-balancing] differ regarding the viewpoint and perspective of culprit and victim?

It is based on investigation – qualitative and quantitative – in the existing scientific literature, whose results are consistently integrated here – judicial Parameters stay unconsidered in general, the work is focused at the social and psychological parameters of the extrajudicial mediation.

Next to the initiating presentation of the problem space and the essential definitions follows the differentiation and explanation of the well-know and commonly used mediation methods.

In the discussion the perspectives of and the possible consequences for victim and culprit regarding to the respective methods are opposed and compared, thus answering the research question best possible.

1 Überblick

In den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts begann in mehreren europäischen Staaten eine Diskussion über strafrechtsergänzende, aber außergerichtliche Mediation/Schlich­tung zwischen Tätern und Opfern krimineller Handlungen.

Bis dahin war die Behandlung von kriminellen Akten im Wesentlichen auf die Täter und deren Bestrafung fokussiert. Die dabei eingesetzten Organisationen waren ausschließlich Staatsorgane – Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Strafvollzug –, und die verwendeten Verfahren wurden ausschließlich von diesen bestimmt.

Die Kriminalpolitik folgte dabei immer den drei Strafzwecken Abschreckung, Besserung und Integration, mit verschiedener Gewichtung, aber immer rein täterbezogen. Der Täter wurde als „Rechtsbrecher“ betrachtet, der sich gegen die autoritären Maßregelungen des Staates vergangen hatte, nicht als möglicher Gesprächspartner auf mitmenschlicher Augenhöhe, auch nicht mit dem Opfer.

Mit der Anzeige2 einer Straftat geht die Verantwortung für alle weiteren täterbezogenen Maßnahmen an den Staat über, der sich selbst als Delegierten zur Konfliktbehandlung einsetzt und damit das Opfer von seinem persönlichen Konflikt mit dem Täter „enteignet“, gleichzeitig aber diesen persönlichen Konflikt nicht mehr weiter berücksichtigt und/oder behandelt. Der Fokus verschiebt sich auf den Täter, das Opfer wird nur als Zeuge wahrgenommen.

Die Übernahme des Prozesses durch das staatliche Rechtswesen bedeutet intentional und zwangsläufig eine Abstrahierung – aus juristischer Sicht wird der „Fall“ bestmöglich von individuellen Besonderheiten befreit, um eine allgemeingültige Bewertbarkeit zu erzielen. Psychologische Parameter des Opfers werden jenseits seiner Zeugenaussagen und der Klärung des Tatablaufs nicht berücksichtigt. Psychologische Parameter des Täters werden zwar zumindest bei der Bewertung der Schwere der Schuld und der Bemessung des Strafmaßes berücksichtigt, aber auch für den Täter wird sein „Fall“ erheblich ab­strahiert und entfremdet.

Dies hat zwei gegensätzliche Aspekte für sowohl Opfer, als auch Täter: Einerseits erleichtert die Delegierung des Konflikts an den Staat die Konfliktparteien, die den Streit dann nicht mehr selbst austragen müssen, andererseits wird aber die Emotionalität beider Parteien verdrängt und/oder unterdrückt. Die für beide wichtige Aufarbeitung des Tatgeschehens einschließlich der Gewinnung eines Verständnisses für den Blickwinkel des Gegenübers unterbleibt im Gerichtsverfahren.

Dieser bisherigen Strafverfahrens-Methodik wurden nun ab den 1980er Jahren Methodiken der Mediation/Schlichtung gegenübergestellt. Hier wird auch dem Opfer Raum und Perspektive gegeben.

Der Fokus mediativer Verfahren liegt in organisatorischer Hinsicht in der (Wieder-)Herstellung der Kommunikationsfähigkeit der Konfliktparteien, die durch den Konflikt (das Delikt) blockiert ist; in sozial-psychologischer Hinsicht in der Wiederherstellung der individuellen und sozialen Integrität von Geschädigten (wie auch von Täter/innen) durch die Herstellung der Möglichkeit, das Konfliktgeschehen (die Straftat) mit Hilfe unparteiischer Dritter kognitiv wie auch emotional zu verstehen und zu bearbeiten. (Bindel-Kögel et al., 2016, S.14)

In Mediationen wird der gesamte staatlich-autoritäre Apparat ausgeblendet, lediglich ein oder mehrere fachlich geschulte Mediatoren sorgen dafür, dass das jeweilige Setting eingehalten wird und moderieren den dadurch aufrecht erhaltenen Kommunikationsprozess. Im günstigen Fall können dafür ausgebildete Mediatoren den Prozess auch explizit psychotherapeutisch begleiten.

Angestrebt wird eine beidseitig möglichst selbstbestimmte Austragung des Konflikts, sowie Erarbeitung einer Lösung.

Die persönlichen Eindrücke und Emotionen der Betroffenen können und sollen in der Mediation möglichst frei geäußert werden, um ihnen einen (Wieder-)Zugang zu ihrem im Prozess abgespaltenen inneren Erleben zu ermöglichen. Der Konflikt wird als Beziehungsproblem definiert – falls die Konfliktparteien im Verlauf des Tatgeschehens keinen Kontakt hatten, als indirektes Beziehungsproblem.

Lösungen des Beziehungsproblems können diverse Formen der Wiedergutmachung sein, nicht zuletzt des Täters einsichtige Bitte um Verzeihung und deren Erfüllung durch das Opfer.

Weitere Effekte können auch z.B. Verringerung des Strafmaßes, Wiedereingliederungshilfen etc. für den Täter sein, wenn dieser sich in der Mediation einsichtig zeigt und damit seine Prognose für Wiederholungsprävention und Reintegration verbessert, bis hin zu einer außergerichtlichen Beilegung des Falls, falls der Tatinhalt dies erlaubt.

Die Zustimmung zur Teilnahme an der Mediation muss von beiden Parteien freiwillig und möglichst unbeeinflusst erfolgen, um von Anfang an größtmögliche Souveränität und Authentizität der Beteiligten zu gewährleisten.

Der TOA hat mittlerweile einen festen Platz gefunden im opferbezogener gewordenen Strafrecht und „zählt zu den wichtigsten rechts- und demokratiepolitischen Innovationen der letzten Jahrzehnte im Bereich der Kriminaljustiz“ (Bindel-Kögel et al., 2016, S. 15). Die quantitative Entwicklung der Anwendung des TOA deutet darauf hin, dass der Ausgleich sich etabliert hat, aber sein „Potenzial bei weitem nicht ausgeschöpft ist“ (ebendort).

Tabelle 1: TOA-Fall-Aufkommen – Tatbestände – Bindel-Kögel et al., 2016, S. 50f.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: TOA-Fall-Aufkommen – Bewertung – Bindel-Kögel at al., 2016, S. 52

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2 Begriffsklärungen

Quellen: siehe Literaturliste, sowie diverse weitere Fach-Bücher und –Links.

2.1 Viktimisierung

Mit dem Begriff Viktimisierung wird die psychische Störung bezeichnet, die in Menschen dadurch entsteht, dass sie sich als Opfer eine Gewalthandlung erleben. Gewalt umfasst hier interpersonelle, sowohl physische als auch psychische und sowohl direkte, als auch indirekte Arten der Gewalt. Entscheidend dabei ist die Wahrnehmung der Tat vom Opfer „als eine das Opfer schädigende Interaktion mit dem Täter, dem sich räumlich oder zeitlich zu entziehen das Opfer nicht imstande war“ (Boers, 1991, S.46).

Für das Opfer entscheidend ist sein Gefühl der Hilflosigkeit gegenüber der Tat. Bei dem Versuch, eine rationale Erklärung für den Ablauf der Tat und seine eigene Rolle dabei zu finden, scheitert das Opfer besonders oft bei der Einschätzung seiner tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten während des Tatgeschehens, sowie der Abgrenzung von Verantwortlichkeiten/Schuld und/oder der Bereinigung von diesbezüglichen Selbstzweifeln.

2.1.1 Primäre Viktimisierung

Die primäre Viktimisierung leitet sich direkt vom Tatgeschehen ab, aus der direkten und/oder indirekten Interaktion von Täter und Opfer, sowie dem Taterleben des Opfers selbst.

2.1.2 Sekundäre Viktimisierung

Eine sekundäre Viktimisierung entsteht durch den Umgang der strafrechtlichen Instanzen und/oder des persönlichen Umfelds des Opfers mit dem Opfer im Zusammenhang mit der Tat, auch Medienberichte und/oder Verrisse in den Sozialen Medien können dazu beitragen. Sekundäre Viktimisierung kann auch beim Täter in den genannten Kontexten entstehen. Die betroffenen Personen werden im Strafverfahren zu Objekten degradiert, die sich hilflos einem Apparat gegenübersehen, der sie nicht als Menschen wahrnimmt und entpersonalisiert behandelt. „Unfreundlichkeit und scheinbares Desinteresse oder Unverständnis, Verharmlosen, Außerachtlassen der individuellen Bedürfnisse der Opfer nach Information, Begleitung und Schutz sowie die Zuschreibung von Mitschuld am Geschehen führt dazu, dass sich die Opfer erneut hilflos einer Situation ausgeliefert fühlen.“ (Bindel-Kögel et al., 2016, S.25). Besonders Vertrauensbrüche aller Art – sei es von als objektiv und fair vorausgesetzten Institutionen (z.B. Gerichtsbarkeit, Polizei) oder sei es von vertrauten Nahestehenden – werden vom Opfer oft als verletzender empfunden, als die ursprüngliche Tat.

Eine sekundäre Viktimisierung zu vermeiden, ist eines der Hauptanliegen des Täter-Opfer-Ausgleichs.

2.1.3 Tertiäre Viktimisierung

Wenn die Opferhaftigkeit generalisierend ins eigene Selbstbild übernommen wird, spricht man von einer tertiären Viktimisierung. Interpretation der Umwelt und der Umgang mit ihr sind langfristig gestört. Die Verarbeitung von primärer, ggf. auch sekundärer Viktimisierung führt zu leidhaft inadäquatem Verhalten, bis hin zu klinisch relevanten Krankheitsbildern (z.B. Angststörungen, Depressionen, posttraumatische Belastungs­störungen) und sogar Persönlichkeitsstörungen (z.B. Anankastische, Histrionische, Narzisstische PS).

Auch bei der Milderung oder Verhinderung von tertiärer Viktimisierung kann und soll der TOA eine wertvolle Rolle spielen, teils durch die Aufarbeitung der Viktimisierungs-Anlässe, teils durch kreative Entwicklung einer individuell geeigneten „gesunden“ Coping-Strategie.

2.2 Coping

Coping bezeichnet die vom Betroffenen gewählte Art, Taterleben und Viktimisierung zu bewältigen. Als positiv wirksame Copingstrategien sind diejenigen zu identifizieren, die eine tertiäre Viktimisierung vermeiden oder zumindest abmildern, ohne dass sie andere Lebensbereiche negativ beeinflussen.

Die jeweilige Bewältigungsstrategie entsteht aus der jeweiligen Bewertung von Situationen und der damit verbundenen Bewertung der eigenen Handlungsfähigkeit in diesen Situationen. Üblicherweise werden die Regulierung von Emotionen (emotionales Coping) und die Änderung des Verhaltens (instrumentelles Coping) von den Betroffenen als Einheit empfunden. Kognitive Bewertungsprozesse beeinflussen beide Ebenen.

Als Beispiel für eine zwiespältig zu wertende Coping-Strategie sei hier die Vermeidung genannt, die gleichzeitig auch eine Einschränkung der Lebensqualität bedeutet.

Bei der Bewertung einer Coping-Strategie muss also die Gesamtheit ihrer Funktionalitäten und Dysfunktionalitäten ins Kalkül gezogen werden.

3 Mediations-Settings

TOA-Mediationen können auf verschiedene Arten durchgeführt werden, eine Aufstellung der gängigen Methodiken folgt.

Hierbei ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Präsenz-Mediation (in der einer oder mehrere der Beteiligten gleichzeitig anwesend sind) und indirekter Mediation.

Bis auf die Shuttle-Mediation handelt es sich bei allen Methodiken um Präsenz-Medi­ati­ons -Formen mit höchstens gelegentlichen Fernkontakten. Bei der Shuttle-Mediation handelt es sich um eine vom Grundansatz her indirekte Mediations -Form mit nur eventueller Zusammenkunft.

3.1 Formal

3.1.1 Standard-Verfahren („klassisch“)

Hier wird ein überparteilicher Vermittler eingesetzt, der in drei Schritten den Fall bearbeitet: Gespräch mit dem Opfer, Gespräch mit dem Täter, Ausgleichs-Gespräch zu dritt. Alle drei Gesprächskonstellationen können ggf. mehrfach wiederholt werden.

3.1.2 Co-Mediation

3.1.2.1 Allgemein

Im Setting der Co-Mediation werden zwei oder mehr Mediatoren eingesetzt, typischerweise einer pro Betroffenem, in sexuell orientierten Fällen möglichst geschlechtsorientiert. Hier können die Mediatoren entweder gemeinschaftlich oder parteilich auftreten.

3.1.2.2 Gemischtes Doppel

In diesem Sonderfall der Co-Mediation, das auch als Reflecting Team (Besemer, 2010, S.205) bezeichnet wird, wird ein Mediator pro Partei eingesetzt, der zuerst allein mit „seinem“ Klienten redet, um dessen Hintergründe und Perspektive im Zusammenhang mit dem Konflikt zu erfahren. Der Mediator „fasst das Gespräch am Ende zusammen und holt sich die Erlaubnis ein, diese Sichtweise der anderen Partei mitzuteilen.“ (Bindel-Kögel et al., 2016, S.60). Anschließend erfolgt ein Gespräch aller Parteien miteinander, in dem die Mediatoren einander vor den Betroffenen die jeweilige Sichtweise der Gegenpartei mitteilen. Sie können einander dabei auch ihre persönlichen, fachlich kompetenten Einschätzungen und Vorgehens-Vorschläge mitteilen und beraten, ggf. dann auch wieder interaktiv mit den Klienten. Diese Methodik kann auch in anderen Formen des Co-Mediation nach Bedarf eingesetzt werden.

3.1.3 Staffelrad

Diese Mediationsart kann verwendet werden, wenn das Opfer mit einem Viktimisierungserleben mehreren Tätern gegenübersteht. Der Mediator eruiert zuerst die Sicht des Opfers. Dann werden Gespräche mit dem Opfer und jedem Täter getrennt durchgeführt, in dem der jeweilige Täter sein Taterleben und seinen Anteil daran darstellt. Dies wird mit der Sicht des Opfers abgeglichen, sowie auch Widersprüche zwischen den Aussagen der Täter geklärt werden können. Eventuell können auch noch ein oder mehrere Gespräche aller Beteiligten miteinander folgen.

3.1.4 Shuttle-Mediation

Diese Form der Mediation wird auch als Pendel-Mediation oder mittelbare Mediation bezeichnet. Hier begegnen sich Täter und Opfer nicht persönlich, die Kommunikation erfolgt nur über den Mediator, in jeweils Einzelgesprächen, in denen iterativ den Betroffenen die Sichtweise und die Wünsche und/oder Forderungen der jeweiligen Gegenpartei mitgeteilt werden. Die Shuttle-Mediation kann zwar mit einem gemeinsamen Gespräch abgeschlossen werden, ist aber von der Grundanlage her eine indirekte Mediationsform, bei der der Kontakt zwischen den Konfliktparteien vermieden wird.

3.1.5 Friedenskonferenz

Diese Form der Mediation wird auch Gemeinschaftskonferenz genannt. Hier wird eine Zusammenkunft aller Täter und Opfer, sowie Vertrauenspersonen der Parteien vom Mediator (ggf. den Mediatoren) moderiert und bei Bedarf psychologisch gesteuert. Alle Teilnehmer können sich persönlich und frei äußern. Dieses Vorgehen erfordert von allen Teilnehmern eine hohe Bereitschaft zur sozial verträglichen Klärung.

3.1.6 Tandem-Mediation

Dieses bisher nur in Österreich verwendete Setting ähnelt dem (klassischen) Standard-Verfahren, kann aber auch als Co-Mediation durchgeführt werden. Hier wird von vorneherein thematisch und gründlich klärend gearbeitet – beispielsweise:

- Wie steht es um psychische Befindlichkeiten?
- Welche physischen und psychischen Verletzungen haben stattgefunden?
- Welche Wünsche werden mit der Mediation verbunden?
- Welche Konfliktlösungsstrategien kämen in Frage?

Erst nach weitgehender Klärung dieser und eventueller weiterer Fragen in Präsenz-Einzelgesprächen wird der Dialog eingeleitet.

3.2 Praktisch

3.2.1 Verfahren

In der Praxis können Mediations-Settings jederzeit gemischt werden oder ineinander übergehen, wenn dies sinnvoll erscheint. So kann die Shuttle-Mediation in einem gemeinsamen Abschlussgespräch münden (s.o.), die klassische Variante kann bei Bedarf in ihrem Verlauf zur Co-Mediation erweitert werden, Staffelrad kann in Form von Co-Mediation durchgeführt werden, etc.

Die Wahl des Settings richtet sich nicht zuletzt nach der Tatkonstellation.

Dabei werden unterschieden (aus Bindel-Kögel et al., 2016, S.78):

- Provozierte Tatsituation: das Opfer ist aktiv an der Entstehung der Tatsituation beteiligt.
- Advokatorische Tatsituation: Das Opfer greift in einen fremden Konflikt ein, versucht, einen Streit zu schlichten. Die beabsichtigte Konfliktschlichtung zieht einen tätlichen Angriff nach sich.
- Tatsituation als Überraschungsangriff: Das Opfer wird von der Situation überrascht. Es handelt sich um einen [aus Sicht des Opfers] spontanen Angriff oder auch [wie z.B.] um einen [aus Sicht des Opfers] spontanen (Raub-)Überfall.
- Tatsituation ohne direkten Kontakt: Das Opfer hat in der Schädigungssituation keinen direkten Kontakt zum/zur Beschuldigten
- Familiäre Tatsituation: Das Opfer steht in einer verwandtschaftlichen oder [anderweitig] emotional eng verbundenen Beziehung zum Täter bzw. zur Täterin.

Aus den verschiedenen Tatkonstellationen resultieren auch verschiedene Ansprüche an die Mediation, das Setting und die Ziele der Beteiligten betreffend.

Die Shuttle-Mediation wird in der Praxis hauptsächlich telefonisch, per eMail und/oder postalisch durchgeführt, da dies erheblich Kosten einspart und viele Rechtsschutzversicherer die Restkosten dieses Settings übernehmen. Sie wird – wohl aus ebendiesen Gründen – schon seit längerem in den USA, aber in der letzten Zeit auch in Deutschland zunehmend eingesetzt, der Trend geht offenbar dahin (Quelle: Fachartikel „Shuttlemediation - Mediation oder Technik?“ im Wolfgang-Metzner-Verlag von Jürgen Heim, Mediator, Berlin, MA-Redaktion).

3.2.2 Eingesetztes Mediations-Personal

„In der praktischen Ausgleichsarbeit sind überwiegend Sozialarbeiter und Sozialpädagogen tätig, in geringerem Umfang Diplom-Pädagogen, vereinzelt auch Juristen und Diplom-Psychologen.“ (Schreckling, 1992, S.15f.)

4 Ziele der am Täter-Opfer-Ausgleich Beteiligten

Für Opfer, Täter und Mediator(en) gleichermaßen wichtig sind

- Aufarbeitung des Tatgeschehens
- Aufarbeitung der Tatfolgen und deren Milderung
- Vereinbarung von Wiedergutmachungsleistungen
- Friedliche Schlichtung und Bewältigung des Konflikts
- Vermeidung weiterer Auseinandersetzungen
- Unbürokratische Verfahrensabwicklung
- Zeitnäherer Abschluss des Konflikts
- Vermeidung möglicher Kosten bzgl. des Gerichtsverfahrens

4.1 Ziele für das Opfer

- Milderung und/oder Verhinderung von Viktimisierungserleben
- Aufarbeitung sekundärer Viktimisierung durch Organe des Strafverfahrens
- Klärung und Rehabilitation bzgl. möglicher eigener Anteile am Tatgeschehen
- Reflexion des eigenen Taterlebens und Kommunizierung an den Täter
- Verständnis der Motivationen des Täters und der eigenen Rolle darin
- Genugtuung durch Einsicht und Verzeihungs-Erbittung seitens des Täters
- Re-Personalisierung („Selbstwert“) gegenüber den Verfahrens-Institutionen
- Wiedergutmachung für sekundäre Viktimisierung durch Verfahrensbeteiligte
- Reflexion bisheriger eigener Coping-Strategien
- Erarbeitung positiver Coping-Strategien
- Wiedergewinnung von Wahlmöglichkeiten, Handlungsfähigkeit und Einfluss
- Materieller und psychologischer Schadensausgleich durch den Täter

4.2 Ziele für den Täter

- Erarbeitung von Rehabilitations-Ansätzen
- Aussetzung oder Milderung des Strafmaßes
- Gewinnung von Einsicht in das eigene fremdschädigende Verhalten
- Gewinnung von Einsicht in eigene kriminalitätserzeugende Denkstrukturen
- Neubewertung kriminalitätsauslösender Anlässe
- Friedensschluss mit dem Opfer

[...]


1 In dieser Arbeit wird der Einfachheit halber durchgängig das generische Maskulinum für „Täter“, „Schädiger“, „Geschädigter“ und „Mediator“ verwendet. Dies soll keinerlei Aussage über das tatsächliche Geschlecht bedeuten.

2 Auch Erkennung der Straftat durch staatliche Organe, wie Polizei, ist als „Anzeige“ zu werten.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Blickwinkel und Aussichten von Täter und Opfer im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs. Soziale Arbeit im Zwangskontext
Hochschule
Katholische Hochschule NRW; ehem. Katholische Fachhochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Aachen
Note
1,3
Autor
Jahr
2019
Seiten
22
Katalognummer
V535155
ISBN (eBook)
9783346123046
ISBN (Buch)
9783346123053
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Recht, soziale Arbeit, Zwangskontext, Täter-Opfer-Ausgleich
Arbeit zitieren
Sonja Fritzsche (Autor:in), 2019, Blickwinkel und Aussichten von Täter und Opfer im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs. Soziale Arbeit im Zwangskontext, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/535155

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