Das Interesse an Domainnamen nimmt stetig zu. Besonders für Unternehmen ist es ausschlaggebend, sich durch eine aussagekräftige Domain im Internet zu präsentieren. Vielfach ist die gewünschte Internetadresse bereits durch Dritte registriert worden. Die Hausarbeit veranschaulicht die Möglichkeiten für Unternehmen und Personen durch Rückgriff auf das Marken-, Namens- und Wettbewerbsrecht einen Anspruch auf die Domain durchzusetzen, wobei die aktuelle Rechtsprechung sehr wichtig ist. Einen Überblick hierüber zu verschaffen, ist Gegenstand meiner Arbeit. Dabei ist zunächst erforderlich, kurz die technischen Zusammenhänge der Nutzung eines Domainnamens aufzuzeigen. Sodann soll auf die Kernprobleme des Domainrechts eingegangen werden, darunter insbesondere solche des Kennzeichen-, Namens- und Wettbewerbsrechts. Außer Betracht bleiben dabei internationale Aspekte domainrechtlicher Problemfelder; diese würden den Rahmen der Arbeit sprengen. Ebenso gehe ich nur kurz auf die an der Organisation der Domainstruktur beteiligten Institutionen ein.
Inhalt
1 Einleitung
2 Domain
2.1 Was ist eine Domain?
2.2 Aufbau einer Domain
2.2.1 Top Level Domain
2.2.2 Second-Level-Domain
2.2.3 Subdomain
2.3 Internationale Strukturen
2.3.1 ICANN/IANA
2.3.2 DENIC eG
3 Kennzeichenrechtliche Vorgaben
3.1 Kollisionsrechtliche Vorfragen
3.2 Schutz geschäftlicher Bezeichnungen nach dem Markengesetz
3.2.1 Domains - technische Angaben oder Unternehmenskennzeichen?
3.2.2 Benutzung im geschäftlichen Verkehr
3.2.3 Verwechslungsgefahr
3.2.4 Schutz gegen ähnliche Domains?
3.2.5 „com“-Adressen
3.2.6 Gleichnamigkeit
3.2.7 Gattungsbegriffe
3.3 Titelschutz
3.4 Reichweite von §§ 823 und 826 BGB
3.5 Allgemeiner Namenschutz über § 12 BGB
3.6 Rechtsfolgen einer Markenrechtsverletzung
3.6.1 Unterlassungsanspruch
3.6.2 Schadenersatz
3.6.3 Beseitigung gegenüber der DENIC
3.7 Die Rolle der DENIC
4 Ungefährliche Domain-Namen
5 Fazit
Literaturverzeichnis
Lehrbücher
Bert Eichhorn: Ein Lehrbuch für das Recht im World Wide Web, 2. Auflage, Köln 2001
Dr. Markus Köhler / Pr. Dr. Hans-Wolfgang Arndt: Recht des Internet, 3. Auflage, Heidelberg 2001
Jens Bücking: Namens- und Kennzeichenrechte im Internet (Domainrecht), Stuttgart 2002
Aufsätze
Rechtsanwälte Fuerster und Rutow: Recht der Domain-Namen, Nürnberg 2003
Lehrer-Online: Domainnamen - Die rechtlichen Aspekte , 2003
Internetseiten
http://www.domainrecht-aktuell.de
http://www.domain-recht.de/
http://www.domainverein.de/
http://www.domaindefence.de
http://www.domain-anwalt.de
http://de.wikipedia.org
http://www.lehrer-online.de/url/domainnamen-rechtliches
http://www.virtuellekanzlei.de
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Aufbau von Domains im Internet (Domain-Name-System
1 Einleitung
Das Interesse an Domainnamen nimmt stetig zu. Besonders für Unternehmen ist es ausschlaggebend, sich durch eine aussagekräftige Domain im Internet zu präsentieren. Vielfach ist die gewünschte Internetadresse bereits durch Dritte registriert worden. Die Hausarbeit veranschaulicht die Möglichkeiten für Unternehmen und Personen durch Rückgriff auf das Marken-, Namens- und Wettbewerbsrecht einen Anspruch auf die Domain durchzusetzen, wobei die aktuelle Rechtsprechung sehr wichtig ist.
Einen Überblick hierüber zu verschaffen, ist Gegenstand meiner Arbeit. Dabei ist zunächst erforderlich, kurz die technischen Zusammenhänge der Nutzung eines Domainnamens aufzuzeigen. Sodann soll auf die Kernprobleme des Domainrechts eingegangen werden, darunter insbesondere solche des Kennzeichen-, Namens- und Wettbewerbsrechts.
Außer Betracht bleiben dabei internationale Aspekte domainrechtlicher Problemfelder; diese würden den Rahmen der Arbeit sprengen. Ebenso gehe ich nur kurz auf die an der Organisation der Domainstruktur beteiligten Institutionen ein.
2 Domain
2.1 Was ist eine Domain?
Eine Domain ist eigentlich eine nützliche Gedächtnishilfe für die Nutzer des Internets. Die Computer untereinander erkennen sich über eine numerische Zahlenfolge, die sogenannte IP-Adresse (z. B. 110.246.96.50). Menschen können sich Begriffe aber meist leichter merken als Zahlenkombinationen, so entwickelte Jonathan B. Postel, einer der Väter des Internets, das Domain Namen System (DNS). Mit dem Domain-Name-System (DNS) hat er eine Möglichkeit geschaffen, die vielstelligen Nummern eines am Netz angeschlossenen Computers in leicht verständliche und merkbare Namen zu übersetzen.
2.2 Aufbau einer Domain
Die Domains sind alle nach dem gleichen Muster (Domain-Name-System) aufgebaut, welches im Abb. 1 anhand eines Beispiels veranschaulicht wird.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Aufbau von Domains im Internet (Domain-Name-System)
Wie ersichtlich, besteht eine Domain im Internet aus einer Folge von Namen die durch Punkte getrennt sind. Bei der Namensfolge wird im Domain-Name-System zwischen dem Top Level Domain (TLD), Second-Level-Domain und Subdomain unterschieden.
2.2.1 Top Level Domain
Als Top-Level Domain (TLD) wird die höchste organisatorische Hierarchie einer Adresse (URL) im Internet bezeichnet. Eine TLD dient von der Grundidee der Klassifizierung von Domain-Namen (URL), wie z.B. http://wirtschaft.fho-emden .de.
Es wird beim Top Level Domain zwischen generischen und länderspezifischen Top Level Domain unterschieden. Zu den bekanntesten länderspezifischen Domain (ccTLD) zählen:
.de (Deutschland)
.uk (Großbritannien)
.nl (Niederlande)
.be (Belgien)
.it (Italien)
.fr (Frankreich)
.at (Österreich)
.ch (Schweiz)
Im Unterschied zu den länderspezifischen setzen die generischen Top-Level-Domains (gTLD) nicht an regionalen, sondern an inhaltlichen Komponenten an. Besonders beliebt sind folgende Top-Level-Domains:
.com (kommerzielle Angebote)
.net (Netzwerkangebote)
.org ([gemeinnützige] Organisationen)
.gov (Regierungsorganisationen der USA)
.biz (Geschäftliche Angebote)
.info (Informationsangebote)
.coop (Gesellschaften)
.edu (Bildungsangebote)
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- Quote paper
- Meike Schulte (Author), 2006, Domainrecht. Domains und kennzeichenrechtliche Vorgaben, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53556
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