Der heutige Rechtsstaat funktioniert gut. Er funktioniert deshalb so gut, weil es bestimmte Regeln gibt. Einige wichtige Regeln, die das Zusammenleben von Menschen erst möglich machen, werden in Gesetzen festgehalten. Diese Gesetze und Regeln machen es möglich, dass eine Person darauf vertrauen kann, Privatsphäre zu haben. Die Person kann ebenso darauf vertrauen, sich frei zu bewegen, ohne dabei eingeschränkt zu werden. Sie kann sich ungeachtet ihrer politischen Einstellung, ihrer Sexualität, ihrer Herkunft oder der Glaubensrichtung frei zu Themen äußern, demonstrieren und Sachverhalte anprangern, die gerade nicht so funktionieren, wie sie eigentlich vorgesehen waren. Die Person kann auch darauf vertrauen, dass der Rechtsstaat und seine Institutionen ihre körperliche und seelische Sicherheit gewährleisten, die durch äußere Umstände bedroht werden könnte, insbesondere durch andere Personen. Durch Personen, die den Kerngedanken des Rechtsstaates nicht verstanden haben, es nicht wollen, oder versuchen, dessen Funktionen, Regeln und Gesetze auszuhebeln. Freilich gelingt es dem Staat nicht immer, die körperliche Unversehrtheit seiner Bürger zu gewährleisten. Es kommt zu Gewaltakten wie Körperverletzungen, sexuellen Übergriffen bis hin zum Totschlag oder gar Mord. Trotz der in der heutigen Zeit überall erhöhten Polizeipräsenz können solche Gewalttaten nicht verhindert werden und leider auch in Zukunft präsent sein.
Doch was geschieht mit den Menschen, die von solchen furchtbaren Gewaltausbrüchen Anderer betroffen sind? Wie haben sie das Erlebte durchgestanden und wie wirkt sich eine solche Tat auf deren Psyche aus? Wie kann die Person, die anderen Schaden zufügt, rechtsstaatlich zur Rechenschaft gezogen werden?
Eine vollständige und lückenlose Antwort auf die letzte Frage kann es nur geben, wenn die Personen, denen Leid zugefügt wurde, eine beweissichere Aussage in einer Vernehmung tätigen. Dass eine solche Vernehmung nicht wie andere behandelt wird und dass dabei Besonderheiten beachtet werden sollten, muss dem vernehmenden Beamten klar sein. Doch trotzdem ist nicht jeder Beamte automatisch dafür gerüstet.
In der folgenden Ausarbeitung möchte ich die Thematik der Vernehmung von Betroffenen einer Gewalttat näher beleuchten und dabei herausarbeiten, welche Besonderheiten bei der Vernehmung beachtet werden sollten und welche Anforderungen an den vernehmenden Beamten zu stellen sind.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Vernehmung
2.1. Vernehmungsbegriff
2.2. Vernehmungsarten
2.3. Durchführung einer kriminalpolizeilichen Vernehmung
3. Trauma
3.1. Begriffsklärung
3.2. Die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
4. Polizeiliche Vernehmung einer traumatisierten Person
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die besonderen Anforderungen und notwendigen Verhaltensweisen bei der polizeilichen Vernehmung von traumatisierten Opfern von Gewalttaten, um eine beweissichere Aussage unter Berücksichtigung des Opferschutzes zu gewährleisten.
- Grundlagen der Vernehmungslehre und kriminalistischer Befragung
- Definition und psychologische Aspekte eines Traumas
- Symptomatik und Auswirkungen der posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS)
- Spezifische Herausforderungen bei der Opfervernehmung
- Einsatzmöglichkeiten von Gutachtern und schonenden Vernehmungsmethoden
Auszug aus dem Buch
3.2. Die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
Zum Einstieg in das Thema stelle ich eine Definition voran, die Flatten folgendermaßen aufstellt: „Die posttraumatische Belastungsstörung ist eine mögliche Folgereaktion eines oder mehrerer traumatischer Ereignisse [...], die an der eigenen Person, aber auch an fremden Personen erlebt werden können. In vielen Fällen kommt es zum Gefühl von Hilflosigkeit und durch das traumatische Erleben zu einer Erschütterung des Selbst- und Weltverständnisses“ (Flatten, Gast, Hoffmann, Knaevelsrud, Lampe, Liebermann, Maercker, Reddemann, Wöller, 2013, S. 3). Die PTBS ist demnach „eine spezifische Form einer Traumafolgestörung“ (Flatten et al., 2013, S. 2). In Bezug auf eine Vernehmung einer solchen Person ist es für den Vernehmenden Beamten wichtig zu wissen, in welchem Ausnahmezustand sich ein solcher Zeuge befindet.
„Das syndromale Störungsbild ist geprägt durch:
• Sich aufdrängende, belastende Gedanken und Erinnerungen an das Trauma [...] oder Erinnerungslücken (partielle Amnesie)
• Übererregungssymptome ([...] Schreckhaftigkeit, vermehrte Reizbarkeit, [...] Konzentrationsstörungen)
• Vermeidungsverhalten
• Emotionale Taubheit (allgemeiner Rückzug, Interesseverlust, Innere Teilnahmslosigkeit) [...]“ (Flatten et al., 2013, S. 3).
Wichtig sind hier die partielle Amnesie, Konzentrationsstörungen sowie Vermeidungsverhalten zu nennen, die den Vernehmenden Beamten vor zusätzliche Schwierigkeiten stellen können. Es ist also voranzustellen, dass ein Trauma nicht gleich einer PTBS ist. Ein Trauma ist vielmehr das Ereignis, welches unter Anderem – wenn nicht rechtzeitig und richtig behandelt wird – zu einer PTBS führen kann. Dies verdeutlicht folgendes Schaubild.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Erläuterung der Bedeutung des Rechtsstaats sowie Problemstellung hinsichtlich der Vernehmung von traumatisierten Gewaltopfern.
2. Vernehmung: Definition des Vernehmungsbegriffs, Abgrenzung zur informatorischen Befragung und Darstellung der verschiedenen Vernehmungsarten sowie deren Ablauf.
3. Trauma: Theoretische Grundlagen zum Traumabegriff sowie detaillierte Erläuterung der posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) und ihrer Symptome.
4. Polizeiliche Vernehmung einer traumatisierten Person: Analyse der spezifischen Anforderungen an Beamte bei der Opfervernehmung, inklusive Hilfsmittel wie Gutachter und schonende Vernehmungstechniken.
5. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Notwendigkeit von Empathie, fachlicher Vorbereitung und einer Einzelfallbetrachtung bei Vernehmungen von Traumatisierten.
Schlüsselwörter
Vernehmung, Trauma, posttraumatische Belastungsstörung, PTBS, Kriminalistik, Opfervernehmung, Rechtsstaat, Polizeibeamte, Personalbeweis, Sekundärviktimisierung, Aussagefähigkeit, Empathie, Opferschutz, Strafprozessordnung, Ermittlungsverfahren
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit behandelt die komplexe Thematik der polizeilichen Vernehmung von Personen, die durch eine Gewalttat traumatisiert wurden, und beleuchtet die notwendigen fachlichen und sozialen Anforderungen an die vernehmenden Beamten.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Schwerpunkte liegen auf den rechtlichen und praktischen Grundlagen der Vernehmung, der psychologischen Definition von Trauma und PTBS sowie den besonderen Herausforderungen bei der Durchführung von Opfervernehmungen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, herauszuarbeiten, welche Besonderheiten während der Vernehmung von traumatisierten Betroffenen beachtet werden müssen und welche Anforderungen an den vernehmenden Beamten zu stellen sind, um eine beweissichere Aussage zu erlangen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine theoretische Literaturanalyse, um den aktuellen Forschungsstand zur Vernehmungstaktik und zu Traumafolgestörungen zusammenzuführen und auf den polizeilichen Kontext anzuwenden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil definiert den Vernehmungsbegriff und seine Abläufe, erläutert die psychologischen Merkmale von Traumata und PTBS und verbindet diese Erkenntnisse mit taktischen Empfehlungen für die praktische Polizeiarbeit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Vernehmung, Trauma, PTBS, Opfervernehmung, Kriminalistik, Empathie, Beweissicherung und Opferschutz.
Warum ist die Unterscheidung zwischen "informatorischer Befragung" und "Vernehmung" für die Polizei wichtig?
Die Unterscheidung ist rechtlich relevant, da eine Vernehmung strengeren Formvorschriften und Belehrungspflichten unterliegt, um die Verwertbarkeit der Aussage im späteren Strafverfahren zu sichern.
Welchen Einfluss hat ein Trauma auf die Qualität einer Zeugenaussage?
Traumatisierte Personen können unter Erinnerungslücken (Amnesie), Konzentrationsstörungen oder Vermeidungsverhalten leiden, was die Aussage oft lückenhaft oder widersprüchlich erscheinen lässt und hohe Anforderungen an die Empathie und Geduld des Beamten stellt.
Was versteht man unter einer Simultanvernehmung und welchen Vorteil bietet sie?
Bei der Simultanvernehmung wird die Aussage des Opfers per Video in einen anderen Raum übertragen, was eine Täter-Opfer-Konfrontation vermeidet und eine schonende Vernehmungsatmosphäre ermöglicht.
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- Anonym (Autor), 2019, Vernehmung von traumatisierten Betroffenen einer Gewalttat, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/535730