Der Gesetzgeber hat seit April 2017 den Sportwettbetrug durch die Einführung des § 265c StGB pönalisiert. Doch war diese Einführung wirklich sinnvoll? In der Arbeit wird der Frage nachgegangen und insbesondere ein Vergleich mit der bisherigen Behandlung nach § 263 StGB vorgenommen.
Der ehemalige Bundesligaschiedsrichter Robert Hoyzer zog im Jahr 2005 große mediale Aufmerksamkeit auf sich. Hoyzer gestand nämlich, dass er gegen die Gewährung von Sach- und Geldleistungen vorsätzlich Spiele verpfiffen hatte, um Teilnehmern an Sportwetten Gewinne zu ermöglichen. Dies zog auch außerhalb des Strafrechts auch Konsequenzen nach sich. Unter anderem beschloss der DFB-Bundestag in dessen Folge, dass Beteiligte des Profifußballs von nun an einem Wettverbot unterliegen, um Manipulation zu verhindern und einen fairen Wettbewerb zu sichern.
Um Spielmanipulationen auch mit den Mitteln des Strafrechts einzudämmen, hat die Bundesregierung mit Wirkung zum 19.4.2017 die Straftatbestände des Sportwettbetrugs gem. §265c StGB, der Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe gem. §265d StGB und den besonders schweren Fall der vorangegangenen Delikte gem. §265e StGB unter Strafe gestellt. Allerdings wurde auch Kritik, insbesondere an §265c StGB, geäußert da die Befürchtung eines „rein symbolischen Strafrechts“ bestehe.
Inhaltsverzeichnis
A. Der Fall Hoyzer und dessen Bedeutung
B. Vergleich zwischen §265c StGB und der bisherigen Behandlung des Sportwertbetrugs gem. §263 StGB
I. §265c StGB
1. Inhalt
2. Gesetzgeberische Intention
a. Schutzzweck und Rechtsgüter
b. Verhindern bestehender Regelungslücken
II. Kritik am §265c StGB
1. Sportliche Integrität als untaugliches Rechtsgut
2. Fehlen tätiger Reue
3. Verstoß gegen den ultima-ratio-Grundsatz
III. Probleme mit dem damaligen Verfahren nach §263 StGB
1. Konkludente Täuschung
2. Schadensermittlung
a. Schaden bei Eingehung der Wette
aa. Quotenschaden
bb. Kritik
b. Die Schadensermittlung des BGH in verfassungskonformer Rechtsprechung
c. Schaden nach Auszahlung des Gewinns
IV. Vorteile durch Einführung des §265c StGB
1. Schadensermittlung
2. Erleichterung beim Nachweis
V. Eigene Stellungnahme
C. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit des im Jahr 2017 eingeführten Straftatbestands des Sportwettbetrugs (§265c StGB). Die zentrale Forschungsfrage lautet, ob die neue Norm tatsächlich eine notwendige Lücke im Strafrecht schließt oder ob es sich – wie von Kritikern bemängelt – um ein „symbolisches Strafrecht“ handelt, das den bestehenden Anforderungen an die Gesetzgebung und den ultima-ratio-Grundsatz nicht gerecht wird.
- Analyse der gesetzgeberischen Motive zur Einführung des §265c StGB
- Kritische Auseinandersetzung mit den geschützten Rechtsgütern, insbesondere der „sportlichen Integrität“
- Vergleich der strafrechtlichen Verfolgung von Sportmanipulationen unter §263 StGB und §265c StGB
- Diskussion der Problematik bei der Schadensermittlung und Nachweisbarkeit von Wettbetrug
- Bewertung der fehlenden Regelung zur tätigen Reue innerhalb des neuen Straftatbestands
Auszug aus dem Buch
1. Konkludente Täuschung
Nicht einheitlich wurde von der Rechtsprechung die Frage beurteilt, ob bei Abgabe einer Sportwette konkludent miterklärt wird, dass die Geschäftsgrundlage der Wette, der ungewisse Ausgang des Spiels, nicht manipuliert worden ist.
Der BGH hatte nämlich im sog. „Spätwetten-Fall“ angenommen, dass ein Wettender, der eine Wette über ein Pferderennen abgibt, das schon begonnen hat, nicht miterklärt, den Ausgang dieses Rennens nicht zu kennen. Auch treffe den Wettenden in diesem Fall keine Offenbarungspflicht.48
Ebenso hatte der BGH in einem späteren Beschluss ausgeführt, dass das Verschweigen eines vagen Informationsvorsprungs bei Wettabschluss nicht die Strafbarkeit wegen Betrugs gem. §263 StGB begründe, sondern sich darin vielmehr das allgemeine Geschäftsrisiko bei Wetten realisiere.49
Allerdings nahm bereits das Reichsgericht einen tatbestandsmäßigen Betrug bei vorzeitiger Kenntnis des Ergebnisses eines Pferderennens an, da die noch mögliche Spekulation auf ein in der Zukunft liegendes, unbeeinflussbares Ereignis die Geschäftsgrundlage der Rennwette sei. Daher erklären beide Parteien stillschweigend, dass sie keine Manipulation des Wettgegenstandes zu ihren eigenen Gunsten vorgenommen haben.50
Der BGH setzte die vom Reichsgericht entwickelte Rechtsprechung im „Hoyzer-Urteil“ fort, wo abermals festgestellt wurde, dass dem Angebot auf Abschluss eines Wettvertrages die konkludente Erklärung zu entnehmen ist, dass keine Manipulation zu Gunsten des Wettenden stattgefunden hat.51 Begründet wird dies damit, dass sich der Inhalt der konkludenten Kommunikation durch die dem Erklärenden bekannten Erwartungen des Erklärungsempfängers bestimmt. Dabei wird bei Abgabe der Wette (konkludent) miterklärt, dass eine Täuschung der Wettgrundlage unterblieben ist. Ist diese Aussage wahrheitswidrig, so führt dies zu einer Täuschung des Wettanbieters, da dieser über die Manipulationsfreiheit der Wettgegenstände irrte.52 Diese Auffassung bestätigte der BGH in einem späteren Urteil , das ebenfalls die Manipulation von Sportwetten betraf.53
Zusammenfassung der Kapitel
A. Der Fall Hoyzer und dessen Bedeutung: Das Kapitel schildert den historischen Hintergrund und die mediale Aufmerksamkeit rund um den Skandal um Robert Hoyzer, die den Gesetzgeber zu einer Neuregelung im Bereich der Spielmanipulation bewegte.
B. Vergleich zwischen §265c StGB und der bisherigen Behandlung des Sportwertbetrugs gem. §263 StGB: Hier wird der neue Straftatbestand des §265c StGB inhaltlich dargestellt und kritisch mit der bisherigen Praxis unter dem allgemeinen Betrugsparagraphen §263 StGB kontrastiert, wobei insbesondere Probleme der Schadensermittlung und der Nachweisbarkeit im Fokus stehen.
C. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und kommt zu dem Schluss, dass der §265c StGB trotz legitimer Zielsetzung aufgrund struktureller Mängel, wie dem Fehlen der tätigen Reue und der Einstufung als abstraktes Gefährdungsdelikt, in der aktuellen Fassung nicht vollends zu überzeugen vermag.
Schlüsselwörter
Sportwettbetrug, §265c StGB, Spielmanipulation, Sportliche Integrität, Betrugsdelikte, §263 StGB, Quotenschaden, Konkludente Täuschung, Gesetzgebung, Strafrecht, Tätige Reue, Ultima-Ratio-Grundsatz, Korruption im Sport, Beweisführung, Vermögensschaden
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit primär?
Die Arbeit analysiert die strafrechtliche Behandlung von Spielmanipulationen und Sportwettbetrug in Deutschland, wobei der Fokus auf der Einführung des neuen §265c StGB liegt.
Welches Ziel verfolgt die Untersuchung?
Ziel ist es zu beurteilen, ob der neue §265c StGB sinnvoll ist oder ob er als symbolisches Strafrecht kritisiert werden muss, da er bestehende rechtliche Lücken möglicherweise nicht effizient schließt.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Themen sind der historische Fall Hoyzer, die dogmatische Einordnung von Sportwettbetrug, die Problematik des Vermögensschadens und die verfassungsrechtliche Kritik an der Norm.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die Gesetzesmaterialien, die Rechtsprechung (insbesondere des BGH) sowie die fachwissenschaftliche Literatur zum Straf- und Wirtschaftsstrafrecht auswertet.
Was sind die Kernpunkte des Hauptteils?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit dem Tatbestand des §265c StGB, der Kritik am neuen Rechtsgut „sportliche Integrität“ und den Schwierigkeiten bei der Schadensberechnung, die bereits bei §263 StGB bestanden.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Sportwettbetrug, Integrität des Sports, Quotenschaden, tätige Reue und das Bestimmtheitsgebot.
Warum wird das Fehlen der „tätigen Reue“ in §265c StGB kritisiert?
Die Arbeit kritisiert, dass vergleichbare Gefährdungsdelikte im Strafgesetzbuch eine Regelung zur tätigen Reue enthalten, die dem Täter den Rücktritt in die Legalität ermöglicht, was bei §265c StGB jedoch fehlt.
Wie wird das Rechtsgut „sportliche Integrität“ bewertet?
Die Bewertung ist kritisch; die Arbeit hinterfragt, ob die Integrität des Sports eine derart hohe gesellschaftliche Relevanz besitzt, dass sie als neues Rechtsgut im StGB und als Begründung für ein abstraktes Gefährdungsdelikt ausreicht.
Ist der §265c StGB in der Praxis von großer Bedeutung?
Die Arbeit weist darauf hin, dass die Bedeutung bisher gering erscheint, da in einschlägigen juristischen Datenbanken bislang nur sehr wenige Urteile zu finden sind, was die Effektivität der Norm in der Praxis zweifelhaft erscheinen lässt.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2019, Der Fußball-Wettskandal und der neue §265c StGB, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/535923