Im Mai 2004 sind zehn weitere Staaten der Europäischen Union (EU) beigetreten. Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern gehören seit der so genannten Osterweiterung neben den bis dato 15 Mitgliedern nun ebenfalls zu dieser Staatengemeinschaft. Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien und Rumänien sind bereits weit fortgeschritten, eine Aufnahme ist ab 2007 vorgesehen. Daneben gehört die Türkei zu den Beitrittskandidaten.
Diese Entwicklungen verdeutlichen, dass die EU in den letzen Jahren an Bedeutung gewonnen hat und in Zukunft weiter gewinnen wird. Daraus resultiert die Notwendigkeit, sich mit ihrer geschichtlichen Entwicklung, ihren Aufgaben und ihren Organen eingehend zu beschäftigen.
Schwerpunkt dieser Arbeit soll dabei das Exekutivorgan, die Europäische Kommission, sein. Vorrangiges Ziel ist, ihre Wahl, ihre derzeitige Zusammensetzung und ihre Aufgaben zu erläutern und das Wirken der Kommission im Kontext EU zu verdeutlichen.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundlagen
2.1. Historie der EU
2.2. Organe der EU
3. Die Kommission
3.1. Wahl der Kommissare
3.2. Zusammensetzung der Kommission
3.3. Der Kommissionspräsident
3.4. Die Aufgaben der Kommission
3.4.1. Verwaltungsfunktionen
3.4.2. Die „Hüterin der Verträge“
3.4.3. Verhandlungsführerin
3.4.4. Das Initiativrecht
3.5. Kontrolle
3.6. Beendigung der Amtszeit
4. Praxisfall
5. Fazit/Ausblick
Literaturverzeichnis
Eidesstattliche Erklärung
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Institutionen der EU
Abb. 2: Europäische Kommission 2000-2004
Abb. 3: Gültigkeit von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung
1 Einleitung
Im Mai 2004 sind zehn weitere Staaten der Europäischen Union (EU) beigetreten. Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern gehören seit der so genannten Osterweiterung neben den bis dato 15 Mitgliedern nun ebenfalls zu dieser Staatengemeinschaft. Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien und Rumänien sind bereits weit fortgeschritten, eine Aufnahme ist ab 2007 vorgesehen. Daneben gehört die Türkei zu den Beitrittskandidaten.
Diese Entwicklungen verdeutlichen, dass die EU in den letzen Jahren an Bedeutung gewonnen hat und in Zukunft weiter gewinnen wird. Daraus resultiert die Notwendigkeit, sich mit ihrer geschichtlichen Entwicklung, ihren Aufgaben und ihren Organen eingehend zu beschäftigen.
Schwerpunkt dieser Arbeit soll dabei das Exekutivorgan, die Europäische Kommission, sein. Vorrangiges Ziel ist, ihre Wahl, ihre derzeitige Zusammensetzung und ihre Aufgaben zu erläutern und das Wirken der Kommission im Kontext EU zu verdeutlichen.
In Kapitel 2 werden zunächst die Grundlagen beschrieben. Ein kurzer Abriss der Geschichte der EU sowie eine knappe Erläuterung ihrer Organe sind wichtig, um die Arbeit der Kommission innerhalb der Union einordnen zu können.
Kapitel 3 beschäftigt sich mit der Kommission selbst. Dabei werden ihre Wahl, ihre derzeitige Zusammensetzung und ihre Aufgaben geschildert.
In Kapitel 4 soll anhand eines Praxisbeispiels die Relevanz der Kommissionsarbeit für Deutschland dargelegt werden
Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte und einem kurzen Ausblick auf die Arbeit der Kommission in der Zukunft.
2 Grundlagen
Um die Arbeit der Kommission verstehen und in den Gesamtzusammenhang einordnen zu können, ist zunächst ein kurzer Rückblick auf die geschichtliche Entwicklung sowie eine Erläuterung der Organe der EU erforderlich.
2.1 Historie der EU
Im Europa der Nachkriegszeit manifestierte sich der Gedanke an einen Staatenbund, der einen dauerhaften Frieden sichern sollte. Die Staaten strebten damals nach einer Zusammenarbeit auf möglichst vielen Gebieten und waren bereit, Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen zu übertragen. Ein erster wichtiger Schritt lag in der am 5. Mai 1949 erfolgten Gründung des Europarates, dem zunächst zehn Staaten (auch Deutschland) beitraten.[1]
Mit Inkrafttreten des Vertrages, dem etwa zweijährige Verhandlungen vorausgingen, wurde am 23. Juli 1952 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) ins Leben gerufen. Diese ging auf einen Vorschlag des französischen Außenministers Robert Schumann vom Mai 1950 zurück. Gründungsmitglieder waren Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg, die sich vordergründig aus wirtschaftlichen Erwägungen zusammenschlossen. Die eigentlichen Motive lagen jedoch in einer deutsch-französischen Aussöhnung und der dauerhaften Friedenssicherung durch die gemeinsame Kontrolle der Kohle- und Stahlproduktion, die unter anderem für eine mögliche Wiederaufrüstung relevant gewesen wäre.[2] Die Organe der EGKS waren die Hohe Behörde (später die Kommission), der Ministerrat, die parlamentarische Versammlung (später das Europäische Parlament) und der Europäische Gerichtshof.[3]
Ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung EU lag in der Unterzeichnung der Römischen Verträge im Jahre 1957. Durch sie wurden die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder Euratom) gegründet.[4] Die zur Verwaltung dieser Systeme eingerichteten Organe wurden 1965 mit den Organen der EGKS zu einer Kommission und einem Rat zusammengefasst.[5]
Nach einigen Krisen und Rückschlägen (beispielsweise Frankreichs „Politik des leeren Stuhls“[6] ) erfolgte im Januar 1973 mit den Beitritten Dänemarks, Irlands und Großbritanniens die erste Erweiterung der EG (Norderweiterung). Dieser folgte 1979 der Start für das Europäische Währungssystem (EWS) sowie der Europäischen Währungseinheit (ECU), wodurch Schwankungen zwischen den Kursen der beteiligten Währungen eingedämmt werden konnten. Außerdem fanden in diesem Jahr die ersten Direktwahlen zum Europäischen Parlament statt.[7]
1981 trat Griechenland der EG bei, 1986 folgten Spanien und Portugal (Süderweiterung). Finnland, Österreich und Schweden kamen 1995 hinzu, wodurch die Anzahl der Mitgliedstaaten auf 15 anstieg.[8]
Das Vertragswerk der EG bedurfte einiger Reformen. 1985 legte das Schengener Abkommen den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den Binnengrenzen fest. 1987 folgte die Einheitliche Europäische Akte (EEA), in der die Gründungsverträge umfassend geändert und eine Vollendung des Binnenmarktes bis Ende 1992 ins Auge gefasst wurde. Mit dem Vertrag von Maastricht 1992 ging die Gründung der EU einher. Des Weiteren wurde der Zeitplan für die Euro-Einführung - 2002 in 12 der 15 Mitgliedstaaten - vereinbart und dem Europäischen Parlament Gesetzgebungsbefugnis eingeräumt. 1999 trat der Vertrag von Amsterdam in Kraft, mit dem die demokratischen Rechte des Parlaments erweitert wurden. Die EU-Kompetenzen wurden auf Beschäftigungspolitik, gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie Inneres und Justiz ausgedehnt.[9]
Der Vertrag von Nizza aus dem Jahre 2003 bereitete die EU auf die in 2004 bevorstehende Osterweiterung vor. Die Europäische Grundrechtcharta wurde angenommen. Im gleichen Jahr lag erstmals ein Entwurf über die Verfassung für Europa vor.[10]
[...]
[1] vgl. Fritzler/Unser, 2001, S. 15-18
[2] vgl. Piepenschneider, 2003, S. 12-13
[3] vgl. Arndt, 2003, S. 11
[4] vgl. Koenig/Haratsch, 2003, S. 15
[5] vgl. Unbekannter Verfasser 1, 2003, S. 6
[6] vgl. Arndt, 2003, S. 12
[7] vgl. Grupp/Löffler, 2004, S. 51
[8] vgl. Piepenschneider, 2003, S. 14-15
[9] vgl. Grupp/Löffler, 2004, S. 52-55
[10] vgl. Grupp/Löffler, 2004, S. 52-55
- Quote paper
- Nadine Jungnickel (Author), 2004, Die Europäische Kommission, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53608
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