Zielsetzungen und Probleme der Beihilfenkontrolle der EU


Hausarbeit, 2004

22 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Beihilfenvergabe im wettbewerbspolitischen Kontext
2.1. Definition des Beihilfenbegriffs
2.2. Chancen und Risiken der Beihilfenvergabe

3. Beihilfenkontrolle als wettbewerbspolitisches Instrument der Europäischen Kommission
3.1. Zielsetzungen
3.2. Kriterien für die Rechtmäßigkeit einer Beihilfe
3.3. Das Verfahren der Beihilfenkontrolle
3.4. Rechtliche Grenzen der Beihilfenaufsicht

4. Kritische Betrachtung der Beihilfenkontrolle
4.1. Überlastung der Europäischen Kommission
4.2. Unzureichende Transparenz
4.2.1. Transparenzdefizite der mitgliedstaatlichen Beihilfenvergabe
4.2.2. Transparenzdefizite der Beihilfenkontrollpraxis
4.3. Politische Problembereiche
4.3.1. Zielkonflikte mit Gemeinschaftspolitiken
4.3.2. Zielkonflikte mit mitgliedstaatlicher Politik
4.4. Problematik unterschiedlicher wettbewerbstheoretischer Leitbilder

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Das wirtschaftliche Zusammenwachsen innerhalb der Europäischen Union (EU) der letzten Jahrzehnte sowie die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes im Jahr 1993 zwangen sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Unternehmen, sich neuen Herausforderungen zu stellen. Durch die Öffnung der nationalen Märkte sahen und sehen sich die Staaten und ihre heimischen Unternehmen einem steigenden Wettbewerbsdruck gegenüber, den sie mitunter mit unrechtmäßigen Mitteln zu unterlaufen versuchen: Wettbewerbsbeschränkende Absprachen zwischen Unternehmen auf der einen Seite und staatliche Maßnahmen auf der anderen Seite vermögen den Wettbewerb gleichermaßen zu beeinflussen.

Um die kompetitiven Marktstrukturen aufrechtzuerhalten, bedient sich die EU daher zweier Instrumente: Während die im Jahre 1990 erlassene europäische Fusionskontrollverordnung Wettbewerbsverfälschungen auf Unternehmensebene effektiv entgegenzuwirken versucht, regelt und überwacht die Beihilfenkontrolle die Beihilfenvergabe durch die Mitgliedstaaten. Gegenstand dieser Hausarbeit wird eine nähere Untersuchung und kritische Betrachtung der Beihilfenkontrolle der EU sein.

Einführend wird in Kapitel 2 zunächst der zentrale Gegenstand der Beihilfenkontrolle – sprich die Beihilfe – genauer betrachtet, bevor in gebotener Kürze ein Überblick über mögliche Vor- und Nachteile der Vergabe gegeben wird.

Gegenstand des dritten Kapitels ist die Beihilfenkontrolle durch die Europäische Kommission. Zunächst werden die Zielsetzungen sowie die Kriterien für die Rechtmäßigkeit einer Beihilfe dargestellt. Daraufhin sollen kurz das Verfahren der Beihilfenkontrolle sowie die rechtlichen Schranken skizziert werden, wobei weniger einzelne Details besprochen als vielmehr die Grundzüge aufgezeigt werden.

In Kapitel 4 erfolgt eine kritische Betrachtung der Beihilfenkontrolle und ihrer wichtigsten Problemfelder. Dabei werden zunächst die Überlastung der Kommission sowie die unzureichende Transparenz sowohl auf Seiten der Mitgliedstaaten als auch auf Seiten der Kommission betrachtet. Anschließend wird die Dimension politischer Zielkonflikte dargestellt, wobei auch ein kurzer Blick auf politökonomische Aspekte erfolgt. In einem letzten Punkt wird die Problematik unterschiedlicher wettbewerbstheoretischer Leitbilder innerhalb der EU und ihre Bedeutung für die Beihilfenkontrolle aufgezeigt, bevor in Kapitel 5 abschließend ein kurzes Fazit aus den vorangegangenen Überlegungen gezogen wird.

2. Beihilfenvergabe im wettbewerbspolitischen Kontext

2.1. Definition des Beihilfenbegriffs

Der Begriff der Beihilfe im Sinne des Artikel 87 EGV[1] ist nicht eindeutig definiert. Stattdessen sollte die Entwicklung des Beihilfenbegriffs als dynamischer Prozess verstanden werden, zumal den Mitgliedstaaten dadurch die Umgehung des Beihilfenverbots erschwert wird (Gröteke 2004, 148). Grundsätzlich hängt die Einordnung einer Maßnahme als Beihilfe von ihrer Wirkung ab (Ciresa 1992, 29-39). Aus diesem Grund haben die Europäische Kommission und der Europäische Gerichtshof (EuGH) spezielle Kriterien zur Beurteilung einer Maßnahme entwickelt. Eine Ma ßnahme wird demnach als Beihilfe gewertet, wenn sie folgende Kriterien erfüllt Allerdings lässt sich der Begriff anhand folgender drei Kriterien deskriptiv erfassen (Noll 2002, 17; Püttner/Spannowsky 1998, 326-331; Gröteke/Heine 2003, 259):

- Eine Beihilfe stellt eine staatliche Gewährung eines geldwerten Vorteils bzw. eine Begünstigung an ein Unternehmen oder an einen Produktionszweig dar. Im Gegensatz zu Subventionen schließt der Beihilfenbegriff nicht nur die Gewährung von staatlichen Leistungen ohne entsprechende Gegenleistung ein, sondern auch die Befreiung oder Minderung von Lasten. Als Beihilfen gelten zum Beispiel Geld- und Sachleistungen in Form von Kapitalzuführungen, Grundstückspreis- oder Mietreduzierungen, Übernahmen von Bürgschaften oder Steuerermäßigungen.
- Des Weiteren müssen die finanziellen Vorteile selektiv wirken, so dass sie bestimmten Unternehmen, Branchen oder Regionen zugute kommen. Maßnahmen wie zum Beispiel die Verbesserung der allgemeinen Infrastruktur fallen daher in der Regel nicht unter den Beihilfenbegriff. Kerber (1998, 46) weist allerdings darauf hin, dass die Entscheidung, ob eine Beihilfe zielgerichtet ist, im Einzelfall schwierig sein kann.
- Zudem stammen Beihilfen stets aus öffentlichen Mitteln; sprich aus den Kassen der Kommunen, der Länder oder der Mitgliedstaaten. Können nicht-staatliche Hilfen in irgendeiner Weise auf staatliche Leistungen zurückgeführt werden, so sind sie als Beihilfen zu werten. Unter die Beihilfenkontrolle fallen in diesem Zusammenhang nur die Beihilfen der Mitgliedstaaten, niemals jedoch die Leistungen der EU selbst.
- Eine unzulässige Beihilfe muss folgende Wirkungen entfalten: Durch die Begünstigung muss eine Wettbewerbsverzerrung zutage treten oder zumindest drohen. Eine „Wettbewerbsverfälschung im Sinne des Artikel 92 Abs. 1 EWGV[2] ist jede Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Begünstigten im aktuellen oder potentiellen Wettbewerb“ (Gröteke 2004, 149). Zusätzlich muss die Wettbewerbsverzerrung zu einer zwischenstaatlichen Handelsbeeinträchtigung führen.

Zusammenfassend kann eine Beihilfe bezeichnet werden als eine aus staatlichen Mitteln gewährte Begünstigung an ein bestimmtes Unternehmen oder an einen bestimmten Produktionszweig, die den Wettbewerb zu verfälschen droht und den zwischenstaatlichen Handel innerhalb der EU beeinträchtigt. Allerdings lassen die genannten Kriterien Spielraum für Interpretationen, was wiederum ein gewisses Maß an Rechtsunsicherheit impliziert (Gröteke 2004, 149)[3].

2.2. Chancen und Risiken der Beihilfenvergabe

Aus Sicht der Europäischen Kommission stellen Beihilfen eine potentielle Gefährdung des freien Wettbewerbs auf dem sogenannten Gemeinsamen Markt dar (Püttner/Spannowsky 1998, 321). Dieses Misstrauen lässt sich dadurch erklären, dass die Mitgliedstaaten versucht sein könnten, durch Beihilfen die Wettbewerbsposition inländischer Unternehmen zu schützen oder zu stärken. Die geförderten Unternehmen besäßen dann bei grenzüberschreitenden Handel einen geldwerten Vorteil gegenüber ausländischen Konkurrenten. Der Vorteil besteht zumeist darin, dass die Produktionskosten des begünstigten Unternehmens künstlich verringert werden und es zu günstigeren Preisen anbieten kann (Ciresa 1992, 50-53). Nicht mehr nur diejenigen Unternehmen, die am effizientesten die Bedürfnisse des Marktes befriedigen können, treten miteinander in Wettbewerb, sondern auch diejenigen, die ohne staatliche Unterstützung eigentlich gar nicht konkurrenzfähig wären.

Beihilfen bergen demnach das Potential, die Sanktions- bzw. Selektionsfunktion des Marktes zu untergraben. Diese wichtige Funktion stellt sicher, dass Unternehmen, die aufgrund ineffizienten Wirtschaftens nicht im Wettbewerb bestehen können, vom Markt verschwinden. Gleichzeitig können Beihilfen der gesamtwirtschaftlichen Wohlfahrt schaden, indem Anreize für Unternehmen, ihre Effizienz zu steigern, geschwächt werden (European Commission 1999, 7).

[...]


[1] Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in der Fassung vom 7.2.1992.

Früher Artikel 92 EWGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25.03.1957)

[2] jetzt Art. 87 Abs. 1 EGV

[3] Eine detaillierte Darstellung dieser Problematik findet sich u.a. bei Gross (2003, 39-78).

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Zielsetzungen und Probleme der Beihilfenkontrolle der EU
Hochschule
Georg-August-Universität Göttingen
Veranstaltung
Wirtschaftsförderung als Instrument der Wirtschaftspolitik
Note
2,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
22
Katalognummer
V53637
ISBN (eBook)
9783638490337
ISBN (Buch)
9783656810834
Dateigröße
426 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zielsetzungen, Probleme, Beihilfenkontrolle
Arbeit zitieren
International Economics M.A. Kenân Özkara (Autor:in), 2004, Zielsetzungen und Probleme der Beihilfenkontrolle der EU, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53637

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