In dieser Arbeit wird einer der ältesten deutschen Rechnungslegungsgrundsätze, - der Vorsichtgrundsatz und dessen Ausprägungen, von gesetzlicher und wissenschaftlicher Seite herausgearbeitet und dessen Auswirkungen auf die Bilanzierung beleuchtet.
Der Vorsichtsgrundsatz ist gesetzlich kodifiziert durch den § 252 Abs. 4 HGB. Hiernach ist vorsichtig zu bewerten, Risiken und Verluste sind explizit zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst nach dem Abschlussstichtag, jedoch vor der Aufstellung des Jahresabschlusses auftreten. Ausprägungen, die u.A. in der vorliegenden Arbeit behandelt werden, sind beispielsweise das Realisationsprinzip, das Imparitätsprinzip und das Niederstwertsprinzip.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Darstellungsverzeichnis
1 Erläuterung des Grundsatzes der Vorsicht.
2 Ausprägungen des Vorsichtsprinzips.
2.1 Das Realisationsprinzip.
2.2 Das Imparitätsprinzip.
2.2.1 Das Niederstwertprinzip.
2.2.1.1 Das gemilderte Niederstwertprinzip.
2.2.1.2 Das strenge Niederstwertprinzip.
2.2.2 Das Höchstwertprinzip.
2.3 Das Prinzip der vorsichtigen Bewertung.
3 Ausblick: Stellung des Vorsichtsgrundsatzes in der Zukunft.
Literaturverzeichnis.
Rechtsprechungsverzeichnis.
Quellenverzeichnis.
- Arbeit zitieren
- Benjamin Zündorf (Autor:in), 2018, Der Vorsichtsgrundsatz in der Rechnungslegung nach HGB, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/536743
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