Gegenstand der Arbeit ist das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, welches sich auch auf die zu gemeinsamer Berufsausübung verbundenen Personen erstreckt. Dargestellt wird, wie das Prinzip innerhalb einer Sozietät gewahrt wird und welche Rechtsfolgen ein Verstoß nach sich zieht. Darüber hinaus wird die Situation bei der Sozietätsneugründung, der Fusion bereits bestehender Sozietäten sowie der Wechsel eines Anwalts von einer Kanzlei in eine andere erörtert.
Inhaltsverzeichnis
- I. Literaturverzeichnis
- II. Dissertationen und sonstige Monographien
- III. Aufsätze
- IV. Zeitschriften und Rechtsprechung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit dem Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen im deutschen Anwaltsrecht. Sie untersucht, wie dieses Verbot in Großkanzleien, bei Kanzleifusionen und bei Sozietätswechseln gewahrt werden kann.
- Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen im Anwaltsrecht
- Die Wahrung des Verbots in Großkanzleien
- Die Auswirkungen von Kanzleifusionen auf das Verbot
- Der Sozietätswechsel und das Verbot der Interessenkollision
- Die Rolle des Berufsrechts in der Wahrung des Verbots
Zusammenfassung der Kapitel
Das Literaturverzeichnis listet relevante Werke zum anwaltlichen Berufsrecht auf. Kapitel II widmet sich Dissertationen und Monographien zum Thema der Organisation von Rechtsanwaltsgesellschaften und dem Berufsrecht im Kontext von Interessenkollisionen. In Kapitel III werden verschiedene Aufsätze zum Thema der Anwaltsgesellschaften und dem Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen analysiert.
Schlüsselwörter
Anwaltsrecht, Berufsrecht, Interessenkollision, Vertretung widerstreitender Interessen, Großkanzleien, Kanzleifusionen, Sozietätswechsel, Berufsordnung, Bundesrechtsanwaltsordnung, Rechtsanwaltsgesellschaften.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen?
Es untersagt Anwälten, Parteien mit gegensätzlichen Interessen in derselben Rechtssache zu vertreten, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu wahren.
Gilt das Verbot für die gesamte Kanzlei?
Ja, das Verbot erstreckt sich in der Regel auf alle Personen, die in einer Sozietät gemeinsam ihren Beruf ausüben.
Welche Risiken entstehen bei Kanzleifusionen?
Bei einer Fusion können Mandate zusammenfallen, die zuvor getrennt waren, was zu unzulässigen Interessenkollisionen führen kann.
Was passiert bei einem Kanzleiwechsel eines Anwalts?
Der wechselnde Anwalt nimmt sein Wissen über Mandate mit; die neue Kanzlei muss prüfen, ob dadurch Kollisionen mit bestehenden Mandaten entstehen.
Was sind die Rechtsfolgen eines Verstoßes?
Ein Verstoß kann berufsrechtliche Sanktionen, den Verlust des Honoraranspruchs und im Extremfall strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Quote paper
- Yvonne Gehrke (Author), 2002, Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen und seine Wahrung in Großkanzleien, bei Kanzleifusionen sowie bei Sozietätswechseln, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5373