Die Zahl der Opfer von Hexenprozessen im Kurfürstentum Mainz dürfte „wohl in keinem anderen deutschen Territorium übertroffen“ worden sein: Neuere Forschungen (s.u.) haben für das Erzstift eine Zahl von über 2000 nachweisbaren Hinrichtungen festgestellt - und diese fanden in der Hauptsache in dem relativ kurzen Zeitraum von fünfzig Jahren statt. Mit einer Hexenverfolgung diesen Ausmaßes stellte das vergleichsweise kleine Kurfürstentum aber auch im europäischen Vergleich andere Länder weit in den Schatten. So bekommt man vielleicht von der Größenordnung der Kurmainzer Hexenverfolgung noch besser ein Bild, wenn man sich vor Augen führt, dass in ganz England insgesamt „nur“ fünfhundert Personen wegen Hexerei verurteilt wurden.
Dass diese grausame Verfolgung schließlich endete, kann vor allem als das Verdienst eines Mannes gesehen werden: des Kurfürsten Johann Philipp von Schönborn (1647-1673). Dem Ende der Hexenprozesse im Erzstift während seiner Regierungszeit ist diese Hausarbeit gewidmet. Die These, die in dieser Arbeit vertreten wird, ist die, dass Johann Philipp derjenige war, der die unselige gegenseitige Befruchtung der Prozesswünsche „von unten“ (also aus der Bevölkerung) und „von oben“ (also von Seiten der Obrigkeit) beendete, indem er die starke Kontrolle, die die Obrigkeit im Erzstift über die Prozesse hatte, nutzte, um die Hexenangst „von unten“ zu zügeln.
Es ist hier daher zunächst darauf einzugehen, wie die Strafverfolgung der Hexen im Erzstift aussah und wie sehr diese von der Obrigkeit kontrolliert wurde (3.1.). Leider verbietet es der begrenzte Umfang dieser Arbeit dies ausführlich zu tun. Es muss daher bei einer sehr groben Beschreibung bleiben. Auch auf eine nähere Beschäftigung mit dem Zauberglauben des Erzstiftes wird hier verzichtet.
War es aber nur die pure Hexenangst, die die Obrigkeit dem Prozesswünschen der Bevölkerung so großzügig stattgeben ließ? Auch andere mögliche Motive sollen hier betrachtet werden (3.2.). Schließlich soll die Hexenverfolgung unter den einzelnen Kurfürsten in einem kurzen chronologischen Abriss dargestellt werden. (3.3.)
Vor dieser Kulisse soll alsdann das Wirken des großen Kurfürsten Johann Philipp beschrieben werden, dessen Hexenpolitik sich maßgeblich von der seiner Vorgänger unterschied. (4.1.)
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Literaturüberblick und Forschungsstand
3. Die kurmainzische Hexenverfolgung
3.1. Der Einfluss der Obrigkeit auf das Strafverfahren gegen die Hexen
3.2. Die Motive der Obrigkeit
3.3. Der Verlauf der Hexenverfolgung im Erzstift bis 1647
Johann Adam von Bicken (1601-1604)
Johann Schweikard von Kronberg (1604-1626)
Georg Friedrich Greiffenclau von Vollrads (1626-1629)
Anselm Kasimir Wambold zu Umstadt (1629-1647)
4. Johann Philipp von Schönborn und das Ende des Hexenwahns
4.1. Die Beendigung der Hexenprozesse
4.2. Mögliche Motive Johann Philipps
Das Wirken Friedrich Spees
Die Praxis des Parlement de Paris
Wirtschaftliche Beweggründe
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Ende der Hexenprozesse im Kurfürstentum Mainz unter Kurfürst Johann Philipp von Schönborn. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, wie es dem Kurfürsten gelang, das Zusammenspiel zwischen dem Verfolgungswunsch der Bevölkerung und der obrigkeitlichen Prozessführung zu beenden und damit die Hexenverfolgung im Erzstift nachhaltig zu stoppen.
- Strukturelle Analyse der Hexenverfolgung im Kurfürstentum Mainz
- Rolle der obrigkeitlichen Kontrolle und Motive bei der Prozessführung
- Einfluss von Akteuren wie Friedrich Spee auf die Hexenpolitik
- Vergleichende Perspektiven, etwa durch die Praxis des Parlement de Paris
- Untersuchung der Regierungszeit Johann Philipps von Schönborn als Wendepunkt
Auszug aus dem Buch
Die Praxis des Parlement de Paris
Eine Beeinflussung des Kurfürsten muss jedoch nicht unbedingt durch Friedrich Spee stattgefunden haben. Pohl hat noch eine alternative Erklärungsmöglichkeit für das Ende der Kurmainzer Hexenprozesse unter Johann Philipp zu bieten: „Möglicherweise sind die Ursachen für die bei Kurfürst von Schönborn zu beobachtende Zurückhaltung in der Hexenfrage aber nicht bei Spee, ja nicht einmal im Deutschen Reich zu suchen.“ Er verweist auf die guten Beziehungen des Kurfürsten zum französischen Hof. Diese waren wohl seit den letzten Jahren des Dreißigjährigen Krieges gewachsen, seit Johann Philipp 1643 als Fürstbischof von Würzburg, überzeugt davon, dass der Krieg vom Kaiser und seinen Verbündeten nicht mehr gewonnen werden könnte, in Paris wegen eines Separatfriedens für sein Fürstbistum sondieren ließ. Für die Nachfolgezeit konstatiert Gotthard: „Man könnte über die mainzisch-französischen Beziehungen unter Johann Philipp ein Büchlein schreiben“.
Eben diese guten Beziehungen könnten Johann Philipp bewogen haben, aus der restriktiven Haltung des Parlement de Paris gegenüber der Hexenverfolgung seine eigenen Folgerungen zu ziehen und die französischen Grundsätze auf sein eigenes Territorium zu übertragen. Die letzte Hinrichtung einer Hexe im Pariser Gerichtsbezirk fand im Jahre 1625 statt. Laut Alfred Soman ist die Ursache hierfür in einer Ordonance von 1588 zu suchen, die die Zuständigkeit des Parlement de Paris für alle Hexenprozesse in jenem Gerichtsbezirk erklärte. In den 1620er Jahren war diese Entwicklung endgültig umgesetzt und führte so durch die Juristen des Parlaments, denen „vor allem eine große Skepsis gegenüber dem Gebrauch der Folter zu eigen“ war, langsam zu einem Ende der Hexenprozesse in diesem Raum. Mehr als zwei Drittel der von den örtlichen Gerichten Verurteilten wurden ab dieser Zeit vom Pariser Gericht, das nun als Appellationshof fungierte, freigesprochen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung umreißt das Ausmaß der Hexenverfolgung im Kurfürstentum Mainz und stellt die These auf, dass Kurfürst Johann Philipp von Schönborn durch eine aktive Kontrollpolitik das Ende der Prozesse herbeiführte.
2. Literaturüberblick und Forschungsstand: Das Kapitel bietet eine kritische Würdigung der existierenden Forschungsliteratur, insbesondere der Werke von Herbert Pohl und Horst Heinrich Gebhard, und diskutiert die schwierige Quellenlage.
3. Die kurmainzische Hexenverfolgung: Hier werden die obrigkeitlichen Strukturen der Strafverfolgung sowie die Motive der Obrigkeit und der chronologische Verlauf der Prozesse unter verschiedenen Kurfürsten bis 1647 untersucht.
4. Johann Philipp von Schönborn und das Ende des Hexenwahns: Dieser Abschnitt analysiert die gezielte Beendigung der Hexenprozesse unter Johann Philipp sowie die möglichen Einflussfaktoren durch Friedrich Spee, das Parlement de Paris und wirtschaftliche Überlegungen.
5. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und würdigt die Rolle Johann Philipps als Kurfürst, der die Hexenverfolgung im Mainzer Erzstift effektiv beendete.
Schlüsselwörter
Hexenprozesse, Kurfürstentum Mainz, Johann Philipp von Schönborn, Hexenverfolgung, Friedrich Spee, Cautio Criminalis, Hexenangst, Obrigkeit, Prozessführung, Peinliche Halsgerichtsordnung, Parlement de Paris, Gegenreformation, Güterkonfiskation, Dreißigjähriger Krieg, Hexenglaube
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt das Ende der Hexenverfolgung im Kurfürstentum Mainz und untersucht die Rolle des Kurfürsten Johann Philipp von Schönborn bei der Beendigung dieser Prozesse.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Im Zentrum stehen die Struktur der Hexenprozesse, der Einfluss der Obrigkeit auf die Rechtsprechung, die Auswirkungen des Hexenglaubens sowie die politischen und persönlichen Beweggründe für die restriktive Hexenpolitik unter Kurfürst Johann Philipp.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist zu analysieren, wie Johann Philipp von Schönborn das Zusammenspiel zwischen dem Verfolgungswunsch der Bevölkerung und den obrigkeitlichen Prozessmechanismen unterband und somit die Hexenverfolgung im Erzstift effektiv zum Erliegen brachte.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Verfasser nutzt eine historische Analyse auf Basis zeitgenössischer Literatur sowie relevanter Sekundärquellen (u.a. von Pohl, Gebhard, Spee und Oorschot), um die Ereignisse chronologisch und inhaltlich aufzuarbeiten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen der Hexenprozesse, die Motive der Obrigkeit, den chronologischen Verlauf unter den Vorgängern Johann Philipps und schließlich dessen eigene Hexenpolitik unter Einbeziehung von Einflüssen wie der "Cautio Criminalis" von Friedrich Spee.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Schlagworte umfassen Hexenprozesse, Kurfürstentum Mainz, Johann Philipp von Schönborn, Friedrich Spee, Hexenangst und obrigkeitliche Prozesskontrolle.
Welche Rolle spielt Friedrich Spee für die Argumentation des Autors?
Der Autor diskutiert die These, inwieweit Spees Werk "Cautio Criminalis" oder ein persönlicher Austausch mit dem Kurfürsten maßgeblich zu dessen restriktiver Haltung gegenüber Hexenprozessen beigetragen haben.
Welche alternative Erklärung bietet der Autor für das Ende der Prozesse?
Als Ergänzung zu Spees Einfluss wird die restriktive Rechtspraxis des Parlement de Paris angeführt, deren Grundsätze der Kurfürst durch seine engen diplomatischen Beziehungen zum französischen Hof kennengelernt und möglicherweise übernommen haben könnte.
Warum betont der Autor die Sonderstellung des Kurfürstentums Mainz?
Mainz wird als ein Territorium mit einer im Vergleich zu anderen deutschen Regionen besonders hohen Opferzahl identifiziert, weshalb die Beendigung der Prozesse durch Johann Philipp von Schönborn als besonders bedeutsame historische Leistung hervorgehoben wird.
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- Vincent Steinfeld (Author), 2005, Das Ende der Hexenverfolgung in Kurmainz - Wie der 'deutsche Salomo' die Hexenverfolgung im Erzstift beendete, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53731