Der Ausgangspunkt der im Folgenden dargestellten Argumentation ist die Untersuchung der philosophischen Entwicklung der Idee der Menschenrechte, wie sie insbesondere in den Werken von Immanuel Kant zum Ausdruck kommt. In der Philosophie werden eine Menge von unterschiedlichen Begründungsvarianten der Menschenrechte diskutiert und die unterschiedlichen Begründungsversuche variieren. In der Tradition Kants steht auch der Versuch, die Menschenrechte als Freiheitsrechte zu begründen. Zur Erläuterung der Begründungsversuche werden Kants Argumentationen in dieser Arbeit aus folgenden Texten abgeleitet: „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“, „Was ist Aufklärung“, „Zum ewigen Frieden“ und „Kritik der reinen Vernunft“. Es ist wichtig, die Bedeutung des Begriffs der „Freiheit“ und des „angeborenes Recht“ zu zeigen. In der vorliegenden Arbeit werden die Menschenrechte auch als grundlegendes Menschenrechtsprinzip und im Kontext von Kants Lehre des Staates erläutert.
Diese Hausarbeit vertritt Kants These von der Einzigkeit des Menschenrechts, nämlich dass „es nun in Ansehung des angeborenen, mithin inneren Mein und Dein keine Rechte, sondern nur ein Recht gibt“. Dann wird im Opus postumum noch einmal betont: „Die Freiheit ist das angeborene Recht, worauf sich alle anderen angeborenen gründen u. die im Grunde mit ihr einerlei sind“. Es handelt sich dabei um die angeborene Freiheit, die nach Immanuel Kant nur eines der gleichgeordneten, angeborenen Rechte ist. Deshalb soll zunächst aufgezeigt werden, dass Kant, obwohl er die Menschenrechte auf der theoretischen Ebene transparent nicht begründete, gute Beweisgründe für ihre universale Gültigkeit gab und einen Beitrag zur philosophischen Begründung des heutigen Menschenrechtsmodells lieferte. Abschließend soll kurz auf die Frage eingegangen werden, welchen Beitrag die Kantische Philosophie leistet, um Menschenrechte von allgemeiner oder universaler Geltung zu begründen. Es geht um die Frage nach der Begründung der Menschenrechte, die uneingeschränkt von kulturellen, historischen und sozialen Gründen gültig sein sollen.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Die Darstellung der Menschenrechte in der politischen Philosophie Kants
1.1 Die Idee der Aufklärung
1.2 Freiheit als das absolute Recht des Menschen
1.3 Die Konkretisierung des Menschenrechts im Staat
1.4 Die Selbstverständigung der Vernunft
2. Die Begründung der Menschenrechte in der Kantischen Philosophie
2.1 Das angeborene Recht als Voraussetzung aller erworbenen Rechte
2.2 Begründung der Menschenrechte
Schlussfolgerung
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die philosophische Entwicklung und Begründung der Idee der Menschenrechte im Denken von Immanuel Kant, um aufzuzeigen, wie Kants Konzept der Freiheit und Würde als notwendige Basis für universale Menschenrechte dienen kann, auch wenn diese auf theoretischer Ebene nicht abschließend begründbar sind.
- Die philosophische Fundierung der Menschenrechte als Freiheitsrechte bei Kant.
- Die Rolle der Vernunft und der Autonomie des Menschen für das Menschenrechtsverständnis.
- Das Verhältnis von angeborenem Recht und staatlicher Rechtsordnung.
- Die Bedeutung der Menschenwürde als moralischer Ausgangspunkt der Argumentation.
Auszug aus dem Buch
1.2 Freiheit als das absolute Recht des Menschen
Innerhalb seiner Rechtsphilosophie weist Kant dem Begriff der Freiheit eine neue Bedeutung zu. Denn auf die Frage, worin ein angeborenes Recht bestehen könnte, sagt Kant:
„Freiheit (Unabhängigkeit von eines Anderen nötigender Willkür), sofern sie mit jedes Anderen Freiheit nach einem allgemeinen Gesetz zusammen bestehen kann, ist dieses einzige, ursprüngliche, jedem Menschen Kraft seiner Menschheit zustehende Recht“ (König 1994: 228).
Diese Stelle muss im Folgenden als Anknüpfungspunkt wiederholt werden, denn hier sind in prägnanter Form alle Elemente des Kantischen Menschenrechtsbegriffs zusammengefasst: der Bezug der Freiheit auf die aller anderen, die Einzigartigkeit des Menschenrechts und seine Verankerung in der Idee der Menschheit (König 1994: 229).
Der ewige Frieden, diese große Idee der Aufklärung, die Kant zu einem Konzept für die internationale Ordnung der bürgerlichen Gesellschaft ausgeformt hat, ist nur ein lokaler, keine globaler und ungeteilter Weltfrieden. Die Erwartung einer grundlegenden gesellschaftlichen Umwälzung, nämlich die Ablösung der Monarchie durch die Demokratie, werde den ewigen Frieden garantieren, hatte sich inzwischen als Illusion erwiesen, denn im gesellschaftlichen Bewusstsein jener Zeit spielte der Krieg eine viel größere Rolle als der Frieden (Scheler 1996: 121). Der Krieg war gegenüber dem Frieden das stärkere Element (ebd.). Daher war Kants Thema freilich nicht nur das Bemühen um die Beendigung oder Verhinderung von Kriegen, sondern die Möglichkeit ewigen Friedens.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der fehlenden allgemein anerkannten Begründung des Menschenrechts-Konzepts ein und skizziert das Vorhaben, Kants Philosophie als Antwort auf diese Lücke zu untersuchen.
1. Die Darstellung der Menschenrechte in der politischen Philosophie Kants: Dieses Kapitel erläutert den historischen Kontext der Aufklärung und analysiert Kants Begriffsverständnis von Freiheit, Aufklärung und staatlicher Ordnung.
1.1 Die Idee der Aufklärung: Dieser Abschnitt definiert Aufklärung als Ausgang aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit und verortet die Rolle der Kritik und Vernunft in diesem Prozess.
1.2 Freiheit als das absolute Recht des Menschen: Hier wird das angeborene Recht der Freiheit bei Kant als zentrales und einziges ursprüngliches Menschenrecht herausgearbeitet.
1.3 Die Konkretisierung des Menschenrechts im Staat: Dieser Punkt behandelt das Verhältnis zwischen Freiheit, Gleichheit und der Notwendigkeit einer staatlichen Zwangsordnung, die das Recht gewährleisten muss.
1.4 Die Selbstverständigung der Vernunft: Dieser Abschnitt untersucht die Doppelnatur des Menschen als Vernunft- und Sinnenwesen und dessen Konsequenzen für die praktische Gesetzgebung.
2. Die Begründung der Menschenrechte in der Kantischen Philosophie: Dieses Kapitel vertieft die theoretische Herleitung der Menschenrechte aus der Würde und dem moralischen Gesetz.
2.1 Das angeborene Recht als Voraussetzung aller erworbenen Rechte: Hier wird das Naturrecht in angeborene und erworbene Rechte unterteilt, wobei das angeborene Recht als Bedingung für alle weiteren Rechtsverhältnisse identifiziert wird.
2.2 Begründung der Menschenrechte: Dieser Teil fasst zusammen, wie Kant die Menschenwürde unerschütterlich auf die sittliche Freiheit gründet und das Recht der Menschheit herleitet.
Schlussfolgerung: Das Fazit resümiert die Bedeutung Kants für das moderne Menschenrechtsverständnis und stellt fest, dass die Begründbarkeit zwar notwendig, aber als Basis allein nicht hinreichend ist.
Schlüsselwörter
Immanuel Kant, Menschenrechte, Freiheit, Aufklärung, Menschenwürde, Vernunft, Naturrecht, Rechtsphilosophie, Autonomie, angeborenes Recht, Kategorischer Imperativ, Rechtsstaat, Ethik, Moral, politische Philosophie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?
Die Arbeit analysiert die philosophische Fundierung und Begründung von Menschenrechten durch Immanuel Kant, um zu prüfen, welchen Beitrag seine Philosophie für das moderne Verständnis universaler Rechte leistet.
Welche zentralen Themenfelder stehen im Fokus?
Im Mittelpunkt stehen die Begriffe Freiheit, Aufklärung, Menschenwürde, Autonomie sowie das Verhältnis zwischen dem Individuum und dem Staat in der Rechtsphilosophie Kants.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, wie Kant Menschenrechte philosophisch begründet und ob sein Ansatz trotz theoretischer Herausforderungen eine valide Basis für ihre universale Gültigkeit bietet.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine ideengeschichtliche Analyse, die verschiedene Hauptwerke Kants wie die "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten" und die "Kritik der reinen Vernunft" textkritisch interpretiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Menschenrechte in Kants politischer Philosophie und die systematische Begründung der Rechte auf Basis seines Konzepts der sittlichen Freiheit und Menschenwürde.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Schlagworte sind Kant, Menschenrechte, Freiheit, Autonomie, Menschenwürde, Aufklärung und Rechtsphilosophie.
Inwiefern unterscheidet Kant zwischen angeborenem und erworbenem Recht?
Kant ordnet das angeborene Recht dem Naturzustand zu und sieht darin die Freiheit der Person, während das erworbene Recht einen äußeren Rechtsakt zur Grundlage hat.
Warum hält Kant den Staat für notwendig, wenn er doch vom vorstaatlichen Menschenrecht ausgeht?
Für Kant ist der Staat notwendig, um das Recht überhaupt zu verwirklichen und eine geregelte Ordnung zu schaffen, da die Freiheit der Einzelnen nur durch Gesetze mit der Freiheit aller anderen in Einklang gebracht werden kann.
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- Anonym (Autor:in), 2017, Die Begründung der Menschenrechte in der Philosophie Immanuel Kants, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/537374