Thomas Hobbes gilt als Begründer der politischen Philosophie der Neuzeit und als einer der bedeutendsten Theoretiker des absolutistischen Staates. Leviathan, der Titel seines staatsphilosophischen Hauptwerkes, ist eine biblische Metapher, ein Bild für ein mächtiges Seeungeheuer, welches Hobbes als ein Symbol für den Staat absoluter und ungeteilter Souveränität verwendet. Leviathan repräsentiert den gesunden Staat, den Zustand politischer Ordnung, sein Gegenbild ist der Behemoth, das dem Leviathan entgegenwirkende Prinzip der Unordnung und des Chaos und damit bezeichnenderweise Titel von Hobbes‘ Analyse des englischen Bürgerkrieges. Hobbes konstruiert seinen idealen Staat als übermächtige Maschine, einen künstlichen Menschen oder einen sterblichen Gott, der über absolute Souveränität und Macht über seine Untertanen verfügen muß, um den Frieden zu gewährleisten und das Leben seiner Untertanen zu schützen.
Es stellt sich damit zwangsläufig die Frage, inwieweit innerhalb eines derart absolut konzipierten Staates überhaupt Raum für Freiheit des einzelnen Untertanen besteht bzw. inwiefern diese überhaupt möglich ist. Die Freiheit der Untertanen im Leviathan ist das Thema der vorliegenden Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Literaturübersicht
3. Der Freiheitsbegriff bei Thomas Hobbes
3.1. Freiheit im ursprünglichen Sinn
3.2. Freiheit im Naturzustand
3.3 Freiheit der Untertanen im Leviathan
4. Widerstand gegen den Leviathan ?
5. Schlussbetrachtung und Zusammenfassung
6. Literaturverzeichnis
Die Freiheit der Untertanen im Leviathan
1. Einleitung
Thomas Hobbes gilt als Begründer der politischen Philosophie der Neuzeit[1] und als einer der bedeutendsten Theoretiker des absolutistischen Staates[2]. Leviathan, der Titel seines staatsphilosophischen Hauptwerkes, ist eine biblische Metapher, ein Bild für ein mächtiges Seeungeheuer[3], welches Hobbes als ein Symbol für den Staat absoluter und ungeteilter Souveränität verwendet. Leviathan repräsentiert den gesunden Staat, den Zustand politischer Ordnung, sein Gegenbild ist der Behemoth, das dem Leviathan entgegenwirkende Prinzip der Unordnung und des Chaos und damit bezeichnenderweise Titel von Hobbes‘ Analyse des englischen Bürgerkrieges[4]. Hobbes konstruiert seinen idealen Staat als übermächtige Maschine, einen künstlichen Menschen oder einen sterblichen Gott, der über absolute Souveränität und Macht über seine Untertanen verfügen muss, um den Frieden zu gewährleisten und das Leben seiner Untertanen zu schützen.
Es stellt sich damit zwangsläufig die Frage, inwieweit innerhalb eines derart absolut konzipierten Staates überhaupt Raum für Freiheit des einzelnen Untertanen besteht bzw. inwiefern diese überhaupt möglich ist. Die Freiheit der Untertanen im Leviathan ist das Thema der vorliegenden Arbeit. Im Anschluß an eine kurze Vorbemerkung zu verwendeter und vorhandener Literatur zu Thomas Hobbes (Kap. 2) soll dann in einem ersten Schritt der Freiheitsbegriff in der Staatsphilosophie von Hobbes genauer untersucht werden. Es erscheint sinnvoll und notwendig, vor einer Betrachtung der Freiheit der Untertanen im Leviathan (Kap. 3.3.) die Verwendung des Freiheitsbegriffs im ursprünglichen Sinne (Kap. 3.1.) sowie im Rahmen des Naturzustandes (Kap. 3. 2.) zu untersuchen.
Die Wirkungsgeschichte von Thomas Hobbes‘ staatsphilosophischem Denken ist vielfältig[5]. Hobbes kann als „Stammvater autoritärer und totalitärer Staaten des 20. Jahrhunderts“[6] begriffen werden - was er sicher nicht gewesen ist - zumindest gilt er jedoch allgemein keineswegs als ein „Befürworter der Freiheit des einzelnen in der Gesellschaft.“[7] Aber der Leviathan ist ein sterblicher Gott, der sowohl aufgrund äußerer wie innerer Ursachen sterben kann. Die offensichtlichste innere Ursache besteht im Bürgerkrieg, von Thomas Hobbes – aus seinem biographischen Hintergrund, der traumatischen Erfahrung der Wirren des englischen Bürgerkriegs, heraus verständlich und erklärbar – mit der Metapher des Behemoth beschrieben, einem Zustand der Unordnung und des Chaos, den es um allen Preis zu verhindern gilt.
Richard Saage hat in seiner Arbeit zur politischen Theorie der Niederländischen und Englischen Revolution[8] herausgestellt, daß in beiden Fällen Widerstand gegen die bestehende Herrschaft grundsätzlich in der Formel, daß das Volk über dem König stehe, gerechtfertigt wurde. Im Hinblick auf England – speziell auf die Pamphletliteratur der oppositionellen Gruppierungen, die im Rahmen der Studie Hauptuntersuchungsgegenstand ist – hebt Saage hervor: „ Zunächst fällt nämlich auf, dass mit zunehmender Eskalation des Konflikts der enge Konnex zwischen dem antiken Tyrannis-Begriff und dem Widerstandsrecht aufgelöst wird: letzteres erhält den Status eines Derivats der natürlichen Rechte ursprünglich Gleicher und Freier, die – in Analogie privater Verträge des bürgerlichen Rechtsverkehrs – von ihrem Herrscher lediglich einfordern, wozu er aufgrund der Maxime ‚pacta sunt servanda‘ verpflichtet ist. In seinen extremsten Versionen wird dieses Widerstandsrecht bis zum Punkt der Selbstaufhebung seiner kontraktualistischen Prämissen vorangetrieben: Der Herrscher kann ‚entlassen‘ werden, ohne den Tatbestand des Machtmißbrauchs erfüllen zu müssen, wenn das Volk einen solchen Schritt für notwendig hält.“[9]
Da Hobbes Hauptanliegen darin besteht, eine für derartige Argumentationsfiguren unangreifbare Herrschaftsform, d. i. der Leviathan, theoretisch zu begründen und damit in Zukunft ein Ausbrechen bürgerkriegsähnlicher Zustände bzw. des offenen Bürgerkriegs unmöglich zu machen, erscheint es interessant, wie die Frage des Widerstands gegen den Staat in der Staatsphilosophie Hobbes‘ berücksichtigt ist. Dies soll in Kapitel 4 der vorliegenden Arbeit untersucht werden. Die abschließende Schlußbemerkung soll die entwickelten Ergebnisse noch einmal kurz zusammenfassen.
2. Literaturübersicht
Für die Bearbeitung des gestellten Themas dieser Arbeit ergibt sich eine äußerst günstige Literaturlage. Von den im Rahmen dieser Arbeit relevanten Schriften Thomas Hobbes‘ finden sich eine Vielzahl von Editionen, sowohl in den originalen Fassungen in lateinischer bzw. in englischer Sprache wie auch deutsche Übersetzungen. Für die vorliegende Arbeit fanden die im Literaturverzeichnis angegebenen Editionen des „Leviathan“[10], von „Vom Menschen / Vom Bürger“[11], von „Naturrecht und allgemeines Staatsrecht in den Anfangsgründen“[12] sowie des „Behemoth“[13] Verwendung.
Auch entsprechende Sekundärliteratur ist reichlich vorhanden. Hauptsächlich Verwendung fanden die Sammelbände von Bermbach / Kodalle[14] sowie von Kersting[15] sowie die Hobbes-Bände von Kersting[16] wie von Münkler[17]. Zum Freiheitsbegriff sei das Buch von Peter Zerb[18] hervorgehoben, für die Frage des Widerstandsrechts wurde die Arbeit von Peter Cornelius Mayer-Tasch[19] herangezogen.
3. Der Freiheitsbegriff bei Thomas Hobbes
3.1. Freiheit im ursprünglichen Sinn
Kennzeichnend für das staatsphilosophische Denken von Hobbes ist sein Bruch mit der klassischen Philosophie, vor allem mit der aristotelischen Vorstellung des zoon politikon, des auf die Gemeinschaft hin angelegten Lebewesens.[20] Dies gilt nicht nur für den Leviathan, sondern auch für die früheren staatsphilosophischen Schriften Hobbes‘. In De Cive ist der Freiheit-Teil dem Herrschaft-Teil vorangestellt, er besitzt im systematisch-analytischen Denken Hobbes‘ eine strikte Begründungsfunktion: Herrschaft hat ihren Ursprung in der Freiheit des Einzelnen und läßt sich nur auf deren Grundlage legitimieren.[21]
In seiner Begründung geht Hobbes dabei von einer allgemeinen Definition von Freiheit aus, die er im Leviathan folgendermaßen benennt: „Freiheit bedeutet genaugenommen das Fehlen von Widerstand, wobei ich unter Widerstand äußere Bewegungshindernisse verstehe. Dieser Begriff kann ebensogut auf vernunft– und leblose Dinge wie auf vernünftige Geschöpfe angewandt werden.“[22]
Dies gibt Aufschluß über Hobbes‘ Weltsicht, die man als dynamischen Materialismus bezeichnen kann[23]: Die Welt besteht aus Bewegung und Materie, Gegenstände oder auch der Menschen erscheinen als Bewegungszentrum. In diesem Sinne bedeutet Freiheit nichts als die Abwesenheit von Hindernissen, eines Gegendrucks. Die vom Bewegungszentrum (dem Menschen) beabsichtigte Bewegung kann ungehemmt ohne Abweichung und Eingrenzung von statten gehen. Da aber viele Bewegungszentren vorhanden sind, entsteht eine Vielzahl von Bewegungen, die zwangsläufig einander gegenseitig beeinflussen. Hobbes spricht der Natur - im Gegensatz zu Aristoteles – allerdings eindeutig eine allgemeine Zielsetzung ab, vielmehr denkt er sie mechanisch: „Die unbelebte Natur wie die lebenden Körper werden nach dem Vorbild der zeitgenössischen Technik interpretiert, ebenso ihre gegenseitige Beeinflussung. Wie die Uhr mit einem Federwerk durch Druck und Gegendruck in Bewegung gehalten wird, so wird das Handeln des Menschen von innerem Antrieb und äußerer Begrenzung gelenkt (mit dem Unterschied, daß beides von ihm thematisierbar ist). So interpretiert verliert die Kausalität ihren ehernen Automatismus, ist nicht mehr bloß das Gegenteil von Freiheit: alles was sich bewegt, hat zwar seine Ursache, aber die Ursachen lassen sich zusammensetzen, komponieren, es lassen sich künstliche Maschinen schaffen. Hobbes Kausalismus setzt keine geordnete Welt voraus, zumindest im Bereich des Politischen bleibt es den Menschen überlassen, selbst Ordnung zu schaffen.“[24]
Die politische – genauer: staatliche - Ordnung, die der Mensch nach Hobbes‘ Meinung anstreben sollte, ist der Leviathan, eine Maschine, ein künstlicher Mensch. Diesen schafft Hobbes aber nicht aus dem luftleeren Raum heraus, sondern – ganz der resolutiv-kompositiven bzw. analytisch-synthetischen Methode folgend[25] - er zerlegt in einem Gedankenexperiment das Ganze, d. i. die Gesellschaft bzw. der Staat, in seine einzelnen Elemente. Dies ergibt das theoretische Konstrukt des Naturzustandes, in der der Mensch als reines Individuum ohne die Existenz einer irgendwie gearteten Staatlichkeit gedacht wird. Im Folgenden muss nun die Freiheit des Individuums im Naturzustand betrachtet werden.
3.2. Freiheit im Naturzustand
Freiheit und Macht sind die sozialen Komponenten des Naturzustandes.[26] Das Individuum des Naturzustandes ist von Freiheit geprägt, Hobbes beschreibt die Freiheit als natürliches Recht des Einzelnen: „Das natürliche Recht, in der Literatur gewöhnlich ius naturale genannt, ist die Freiheit eines jeden, seine eigene Macht nach seinem Willen zur Erhaltung seiner eigenen Natur, das heißt seines eigenen Lebens, einzusetzen und folglich alles zu tun , was er nach seinem eigenem Urteil und eigener Vernunft als das zu diesem Zweck geeignetste Mittel ansieht.“[27]
So wird in Hobbes individualistischer Sichtweise die Freiheit zur Voraussetzung des Rechts aller auf alles und damit auch verantwortlich für den kriegerisch-aggressiven Charakter des Naturzustandes: „ Die Natur hat jedem ein Recht auf alles gegeben; d. h. in dem reinem Naturzustande oder ehe noch die Menschen durch irgendwelche Verträge sich gegenseitig gebunden hatten, war es jedem erlaubt zu tun, was er wollte und gegen wen er es wollte, und alles in Besitz zu nehmen, zu gebrauchen und zu genießen, was er wollte und konnte. Da nun alles, was jemand will, ihm gut erscheint, weil er es will, und dies entweder wirklich zu seiner Erhaltung dient oder ihm wenigstens so scheint (denn nach dem Vorigen ist er selbst Richter hierüber; deshalb muss das für notwendig gelten, was er selbst dafür hält), und da nach Abschn. 7 das mit dem Rechte der Natur geschieht und besessen wird, was notwendig zum Schutz des Lebens und der Glieder dient, so folgt, daß in dem Naturzustande jeder alles haben und tun darf. Und das ist der Sinn des bekannten Satzes: Die Natur hat allen alles gegeben. Daraus ersieht man auch, daß im Naturzustande der Nutzen der Maßstab des Rechtes ist.
Es brachte aber den Menschen durchaus keinen Nutzen, in dieser Weise ein gemeinsames Recht auf alles zu haben. Denn die Wirkung eines solchen Rechts ist so ziemlich dieselbe, als wenn überhaupt kein Recht bestände. [...]
Nimmt man nun zu der natürlichen Neigung der Menschen, sich gegenseitig Schaden zuzufügen, einer Neigung, die aus ihren Leidenschaften, hauptsächlich aber aus ihrer eitlen Selbstüberschätzung hervorgeht, dies Recht aller auf alles hinzu, nach welchem der eine mit Recht angreift und der andere mit Recht Widerstand leistet, und aus welchem stets Mißtrauen und Verdacht nach allen Seiten hin hervorgeht, und erwägt man, wie schwer es ist, gegen Feinde, selbst von geringer Zahl und Macht, die mit der Absicht, uns zu unterdrücken und zu vernichten, uns angreifen, sich zu schützen: so kann man nicht leugnen, daß der natürliche Zustand des Menschen, bevor sie zur Gesellschaft zusammentraten, der Krieg gewesen ist, und zwar nicht der Krieg schlechthin, sondern der Krieg aller gegen alle. Denn was ist der Krieg anderes als jene Zeit, wo der Wille, mit Gewalt seinen Streit auszufechten, durch Worte oder Taten deutlich erklärt wird? Die übrige Zeit nennt man Frieden.“[28]
Der Naturzustand ist also von permanenter Gewaltbereitschaft bzw. physischer Bedrohung gekennzeichnet, gegen die zu schützen dem Individuum aufgrund der relativen Gleichheit aller Menschen[29] nicht vollkommen möglich ist. Das menschliche Streben richtet sich im Hinblick auf die allgegenwärtige Todesfurcht auf Machtakkumulation mit dem einzigen Ziel der Selbsterhaltung. Damit wird der Naturzustand zu einem zivilisatorischen Tiefstand, einem kultur- und zivilisationslosen Zustand, das menschliche Leben darin ist einsam, armselig, ekelhaft tierisch und kurz.[30]
Da sich also die ursprüngliche Freiheit der Individuen im Krieg aller gegen alle gegenseitig aufhebt[31], entwickelt der Mensch eine Sehnsucht nach Frieden und Sicherheit. Dies formuliert Hobbes in Form von natürlichen Gesetzen, die er als allgemeine Regeln der Vernunft beschreibt und von dem ersten und grundlegenden Gesetz der Natur ableitet: Suche den Frieden und halte ihn ein.[32] Diese von der Vernunft gegebenen allgemeinen Regeln und der Umstand, daß zu den Grundleidenschaften des Individuums neben der freien Selbsterhaltung auch das Verlangen nach Glück zählt[33], führen den Menschen aufgrund seiner auf der natürlichen Freiheit bzw. dem natürlichen Recht beruhenden Wahlmöglichkeit („Recht besteht in der Freiheit, etwas zu tun oder zu unterlassen“[34] ) zum Entschluß, einen Ausweg aus der beständigen Bedrohungssituation des Naturzustandes zu suchen: „Der Staat wird wegen eines immanenten Widerspruchs des Naturzustandes notwendig. Er ist erforderlich, weil das Beharren auf dem freien Selbstinteresse bzw. Glücksverlangen die Erfüllung eben dieser Grundintentionen radikal gefährdet.“[35]
[...]
[1] Vgl. Kersting, Wolfgang: Einleitung: Die Begründung der politischen Philosophie der
Neuzeit im Leviathan. In: ders. (Hrsg.): Thomas Hobbes. Leviathan oder Stoff, Form und
Gewalt eines bürgerlichen und kirchlichen Staates. Berlin 1996. S. 9-28. Künftig zitiert als: Kersting (1996): Einleitung.
[2] Vgl. Schwan, Alexander: Politische Theorien des Rationalismus und der Aufklärung. In:
Lieber, Hans-Joachim (Hrsg.): Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart. 2.
Aufl. Bonn 1994. S. 184.
[3] Eine Untersuchung zu Tragweite und Ursprung des symbolischen Bildes vom Leviathan
findet sich bei Schmitt, Carl: Der Leviathan in der Staatslehre des Thomas Hobbes. Berlin
1938. S. 9 ff.
[4] vgl. Herz, Dietmar: Bürgerkrieg und politische Ordnung in Leviathan und Behemoth.
Zum Kapitel 29 des Leviathan. In: In: Kersting, Wolfgang (Hrsg.): Thomas Hobbes.
Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines bürgerlichen und kirchlichen Staates. Berlin
1996. S. 261.
[5] Vgl. Kersting, Wolfgang: Thomas Hobbes zur Einführung. Hamburg 1992. S. 187 ff.:
Kersting unterscheidet zwischen schwarzer, antiliberaler und gegen Herrschafts-limitierungsbemühungen gerichteter auf der einen sowie weißer, anitetatistischer Hobbes-Rezeption auf der anderen Seite.
[6] Fetscher, Iring: Einleitung. In: Hobbes, Thomas: Leviathan oder Stoff, Form, und Gewalt
eines kirchlichen und bürgerlichen Staates. Hrsg. u. eingel. Von Iring Fetscher. 8. Aufl.
Frankfurt a. M. 1998. S. XLII. Künftig zitiert als: Fetscher (1998)
[7] Zerb, Peter: Zur Semantik gesellschaftlicher Freiheit. Eine Analyse des Freiheitsbegriffs
bei Thomas Hobbes, John Locke, Jean-Jacques Rousseau, Thomas Paine und John Stuart
Mill. Frankfurt a. M. 1987. S. 11. Künftig zitiert als: Zerb (1987)
[8] Saage, Richard: Herrschaft, Toleranz, Widerstand. Studien zur politischen Theorie der
Niederländischen und der Englischen Revolution. Frankfurt a. M. 1981. Künftig
zitiert als: Saage (1981)
[9] Saage (1981) S. 255.
[10] Hobbes, Thomas: Leviathan oder Stoff, Form, und Gewalt eines kirchlichen und
bürgerlichen Staates. Hrsg. u. eingel. Von Iring Fetscher. 8. Aufl. Frankfurt a. M. 1998.
Künftig zitiert als: Leviathan
[11] Hobbes, Thomas: Vom Menschen / Vom Bürger. Hrsg. v. G. Gawlick. 3. Aufl. Hamburg
1994. Künftig zitiert als: De Cive
[12] Hobbes, Thomas: Naturrecht und allgemeines Staatsrecht in den Anfangsgründen. Mit
einer Einführung v. F. Tönnies. Berlin 1926 (Klassiker der Politik Bd. 13). Künftig
zitiert als: Naturrecht
[13] Hobbes, Thomas: Behemoth oder Das Lange Parlament. Hrsg. und mit einem Essay v. H.
Münkler. Frankfurt a. M. 1990.
[14] Bermbach, Udo / Kodalle, Klaus-M. (Hrsg.) : Furcht und Freiheit. Leviathan – Diskussion
300 Jahre nach Thomas Hobbes. Opladen 1982.
[15] Kersting, Wolfgang (Hrsg.): Thomas Hobbes. Leviathan, oder Stoff, Form und Gewalt
eines bürgerlichen und kirchlichen Staates. Berlin 1996. (Reihe Klassiker Auslegen,
Bd. 5)
[16] Kersting, Wolfgang: Thomas Hobbes zur Einführung. Hamburg 1992. Künftig zitiert
als: Kersting (1992)
[17] Münkler, Herfried: Thomas Hobbes. Frankfurt a. M. /New York 1993. Künftig zitiert als:
Münkler (1993)
[18] Zerb (1987)
[19] Mayer-Tasch, Peter Cornelius: Thomas Hobbes und das Widerstandsrecht. Tübingen
1965. Künftig zitiert als: Mayer-Tasch (1965)
[20] Vgl. dazu Kersting (1996): Einleitung. S. 9-28.
[21] Geismann, Georg / Herb, Karlfriedrich: Einleitung. In: Hobbes, Thomas: Hobbes über die
Freiheit: Widmungsschreiben, Vorwort an den Leser und Kapitel 1-3 aus „De Cive“ (lt.-
dt.). Eingeleitet und mit Scholien versehen von Georg Geismann und Karlfriedrich Herb.
Würzburg 1988. S. 13 f.
[22] Leviathan Kap. 21, S. 163
[23] Vgl. Zerb (1987) S. 12 ff.
[24] Zerb (1987) S. 12 f.
[25] Vgl. Maluschke, Günther: Philosophische Grundlagen des demokratischen Verfassungs-
staates. Freiburg u. München 1982. S. 17 ff.
[26] Vgl. Zerb (1987) S. 21.
[27] Leviathan Kap. 14, S. 99.
[28] De Cive Kap. 1, S. 82 ff.
[29] Leviathan Kap. 13, S. 94: „Die Natur hat die Menschen hinsichtlich ihrer körperlichen
und geistigen Fähigkeiten so gleich geschaffen, daß trotz der Tatsache, daß bisweilen der
eine einen offensichtlich stärkeren Körper oder gewandteren Geist als der andere besitzt, der Unterschied zwischen den Menschen alles in allem doch nicht so beträchtlich ist [...]
Denn was die Körperstärke betrifft, so ist der Schwächste stark genug, den Stärksten
zu töten – entweder durch Hinterlist oder durch ein Bündnis mit anderen, die sich in
derselben Gefahr wie er selbst befinden.“
[30] Vgl. Leviathan Kap. 13, S. 96.
[31] Vgl. Willms, Bernard: Thomas Hobbes. Das Reich des Leviathan. München 1987. S. 173.
Künftig zitiert als: Willms (1987)
[32] Vgl. Leviathan Kap. 14, S. 99 ff.
[33] Vgl. Höfe, Ottfried: Wissenschaft im Dienste freier Selbsterhaltung. In: Bermbach, Udo /
Kodalle, Klaus-M. (Hrsg.) : Furcht und Freiheit. Leviathan – Diskussion 300 Jahre nach
Thomas Hobbes. Opladen 1982. S. 44. Künftig zitiert als: Höfe (1982)
[34] Leviathan Kap. 14, S. 99.
[35] Höfe (1982) S.44
- Arbeit zitieren
- Wolfgang Fischer (Autor:in), 1999, Die Freiheit der Untertanen im Leviathan, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53752
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