Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Publish your texts - enjoy our full service for authors
Go to shop › Law - Civil / Private / Family Law / Law of Succession

Die gewillkürte Erbfolge in der DDR und der BRD - Ein Rechtsvergleich

Title: Die gewillkürte Erbfolge in der DDR und der BRD - Ein Rechtsvergleich

Diploma Thesis , 1996 , 55 Pages , Grade: sehr gut

Autor:in: Thomas Gabriel (Author)

Law - Civil / Private / Family Law / Law of Succession
Excerpt & Details   Look inside the ebook
Summary Excerpt Details

Nach vierzigjähriger Teilung Deutschlands in die Bundesrepublik Deutschland und in die Deutsche Demokratische Republik erfolgte am 03. Oktober 1990 die Wiedervereinigung beider deutscher Staaten und damit die Zusammenführung zweier verschiedener Rechtssysteme.
Nach Art. 8 des Einigungsvertrages von 1990 trat das Bundesrecht der BRD bis auf wenige Ausnahmen im Gebiet der ehemaligen DDR in Kraft. Diese Ausnahmen führten dazu, daß in vielen Bereichen, so auch im Erbrecht, im wieder geeinten Deutschland mitunter zweierlei Recht gilt. So wurde mit der Wiedervereinigung zwar das im Gebiet der ehemaligen DDR geltende Zivilgesetzbuch von 1975 außer Kraft gesetzt und das Bürgerliche Gesetzbuch von 1900, welches bis 1975 auch in der DDR galt, wiedereingeführt. Jedoch wurde im sechsten Teil des Einführungsgesetzes zum BGB in Art. 235 geregelt, daß bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 1 und 2 EGBGB, also wenn ein Bürger der DDR nach dem 01.01.1976 und vor dem 03.10.1990 gestorben war oder ein Bürger der DDR eine letztwillige Verfügung in diesem Zeitraum errichtet oder geändert hatte, im Gebiet der ehemaligen DDR weiterhin das Erbrecht nach dem ZGB der DDR gilt.
Die vorliegende Arbeit soll einen Vergleich des Erbrechts der BRD und der DDR erstellen und Unterschiede auf leicht verständliche Art sichtbar machen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. VORBEMERKUNG

2. INSTITUTIONELLE GARANTIE DES ERBRECHTS IN DER BRD UND IN DER DDR

3. DIE GESETZLICHE ERBFOLGE NACH BGB UND ZGB

4. BEGRIFF „GEWILLKÜRTE ERBFOLGE“

5. DIE TESTIERFREIHEIT UND IHRE SCHRANKEN

6. DIE TESTIERFÄHIGKEIT

6.1. Die Testierfähigkeit bei der Testamentserrichtung

6.2. Die Testierfähigkeit beim Erbvertrag

7. PERSÖNLICHE ERRICHTUNG DER VERFÜGUNG VON TODES WEGEN

8. DIE VERFÜGUNGEN VON TODES WEGEN

8.1. Das eigenhändige Testament

8.2. Das öffentliche (notarielle) Testament

8.3. Die Nottestamente

8.4. Das Seetestament

8.5. Das gemeinschaftliche Testament

8.6. Der Erbvertrag

9. DIE ANORDNUNGEN DES ERBLASSERS

10. DIE ANORDNUNGEN DES ERBLASSERS IM EINZELNEN

10.1. Die Erbeinsetzung

10.2. Die Ersatzerbeinsetzung

10.3. Die Vor- und Nacherbeinsetzung

10.4. Das Vermächtnis

10.5. Die Auflage

10.6. Die Bedingung

10.7. Die Teilungsanordnung

10.8. Der Testamentsvollstrecker

11. DER WIDERRUF LETZTWILLIGER VERFÜGUNGEN

11.1. Der Widerruf einseitiger letztwilliger Verfügungen

11.2. Der Widerruf gemeinschaftlicher Testamente

12. DIE NICHTIGKEIT UND UNWIRKSAMKEIT DER VERFÜGUNG VON TODES WEGEN

13. DIE ANFECHTUNG DER VERFÜGUNG VON TODES WEGEN

14. DER AUSSCHLUß VON DER ERBFOLGE

14.1. Die Enterbung

14.2. Die Erbunwürdigkeit

14.3. Der Erbverzicht

14.4. Die Erbausschlagung

15. DAS PFLICHTTEILSRECHT

16. ZUSAMMENFASSUNG

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Diplomarbeit verfolgt das Ziel, das Erbrecht der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) systematisch zu vergleichen. Dabei liegt der Fokus auf der gewillkürten Erbfolge und der Analyse, wie beide Rechtssysteme mit der Testierfreiheit, der Testamentserrichtung und den Anordnungen des Erblassers umgingen.

  • Institutionelle Garantie des Erbrechts in der BRD und der DDR
  • Vergleichende Analyse der Testierfähigkeit und Testierfreiheit
  • Formen der letztwilligen Verfügungen (Testamente und Erbverträge)
  • Anordnungsmöglichkeiten des Erblassers (Erbeinsetzung, Vermächtnis, Auflage)
  • Regelungen zum Widerruf, zur Anfechtung und zum Pflichtteilsrecht

Auszug aus dem Buch

8.1. Das eigenhändige Testament

Mit dem eigenhändigen Testament liegt die Testamentsform vor, die dem Erblasser die meisten Freiheiten gewährt. Er kann es zu jeder Zeit und an jedem Ort unter Beachtung nur weniger Formvorschriften errichten. Jede testierfähige Person, die volljährig und des Lesens kundig, also nicht Analphabet, ist, kann ein sogenanntes eigenhändiges Testament errichten (§ 2247 Abs. 4 BGB). Der Erblasser ist bei der Errichtung des eigenhändigen Testamentes an Muß -und Sollvorschriften über die Form gebunden, von deren Erfüllung die Wirksamkeit des Testaments abhängt. So ist gemäß § 2247 Abs. 1 BGB für dieses Testament eine vom Erblasser eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung unbedingt notwendig. Der Erblasser muß also den gesamten Text dieses Testaments selbst mit der Hand, mit dem Mund, mit dem Fuß oder einer Prothese schreiben und unterschreiben.

Diese Eigenhändigkeit ermöglicht es, die Echtheit des Testaments durch Schriftvergleich festzustellen und die Gefahren einer Fälschung oder Verfälschung zu verringern. Eine durch Schreibmaschine oder durch Vordruck oder durch Dritte erstellte oder auf einen Tonträger gesprochene Erklärung ist unwirksam. Es ist unerheblich, mit welchem Schreibgerät, auf welchem Material, in welcher Schriftart und in welcher Sprache das Testament erstellt wird. Wichtig hierbei ist nur, daß es sich bei dem Testament um eine ernste Erklärung und nicht um einen Scherz oder einen Entwurf handelt und der Erblasser den Sinn des Geschriebenen versteht und dieser Sinn später ermittelt werden kann. Der Erblasser darf durch eine dritte Person nur soweit gestützt werden, als er seine Herrschaft über die Schriftformung behält; Zusätze Dritter sind dann unbeachtlich, wenn sie keine testamentarischen Anordnungen des Dritten enthalten. Ebenso wie die eigenhändige Niederschrift ist auch die Unterschrift des Erblassers unerläßlich. Die Unterschrift soll zwar den Vor -und den Familiennamen des Erblassers enthalten (§ 2247 Abs. 3 S. 1 BGB), wird aber nur mit dem Vornamen, einem Kosenamen oder der Familienstellung unterschrieben, so reicht dies aus, wenn die Urheberschaft des Erblassers erkennbar ist (§ 2247 Abs. 3 S. 2 BGB).

Zusammenfassung der Kapitel

1. VORBEMERKUNG: Einleitung zur Wiedervereinigung Deutschlands und der daraus resultierenden Koexistenz von BGB und ZGB.

2. INSTITUTIONELLE GARANTIE DES ERBRECHTS IN DER BRD UND DER DDR: Untersuchung der verfassungsrechtlichen Verankerung der Erbrechtsgarantie in beiden Staaten.

3. DIE GESETZLICHE ERBFOLGE NACH BGB UND ZGB: Erläuterung des Parentelsystems und der gesetzlichen Erbfolge bei Fehlen einer letztwilligen Verfügung.

4. BEGRIFF „GEWILLKÜRTE ERBFOLGE“: Definition der testamentarischen Erbfolge und deren Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge.

5. DIE TESTIERFREIHEIT UND IHRE SCHRANKEN: Analyse der Freiheit des Erblassers zur Gestaltung seines letzten Willens und die Grenzen dieser Freiheit.

6. DIE TESTIERFÄHIGKEIT: Detaillierte Darstellung der Anforderungen an die geistige und rechtliche Eignung zur Testamentserrichtung.

7. PERSÖNLICHE ERRICHTUNG DER VERFÜGUNG VON TODES WEGEN: Bestätigung des höchstpersönlichen Charakters letztwilliger Verfügungen.

8. DIE VERFÜGUNGEN VON TODES WEGEN: Überblick über die verschiedenen Formen von Testamenten und den Erbvertrag.

9. DIE ANORDNUNGEN DES ERBLASSERS: Darstellung der inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten, wie Erbeinsetzung oder Vermächtnisse.

10. DIE ANORDNUNGEN DES ERBLASSERS IM EINZELNEN: Detaillierte Betrachtung einzelner Anordnungen von der Erbeinsetzung bis hin zur Testamentsvollstreckung.

11. DER WIDERRUF LETZTWILLIGER VERFÜGUNGEN: Beschreibung der Verfahrensweisen zum Widerruf einseitiger und gemeinschaftlicher Verfügungen.

12. DIE NICHTIGKEIT UND UNWIRKSAMKEIT DER VERFÜGUNG VON TODES WEGEN: Erörterung der Gründe, die zur Ungültigkeit einer Verfügung führen können.

13. DIE ANFECHTUNG DER VERFÜGUNG VON TODES WEGEN: Erläuterung der Voraussetzungen und Fristen für eine wirksame Anfechtung.

14. DER AUSSCHLUß VON DER ERBFOLGE: Analyse der Möglichkeiten, Erben von der Erbfolge auszuschließen oder zu enterben.

15. DAS PFLICHTTEILSRECHT: Darstellung des Schutzes naher Angehöriger durch ein gesetzliches Mindesterbteil.

16. ZUSAMMENFASSUNG: Fazit des Rechtsvergleichs und Einordnung der Unterschiede in den gesellschaftspolitischen Kontext.

Schlüsselwörter

Erbrecht, BGB, ZGB, Gewillkürte Erbfolge, Testierfreiheit, Testament, Erbvertrag, Erbeinsetzung, Pflichtteilsrecht, Testierfähigkeit, Rechtsvergleich, DDR, Bundesrepublik Deutschland, Testamentsvollstreckung, Nottestament.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Diplomarbeit widmet sich einem Rechtsvergleich des Erbrechts in der Bundesrepublik Deutschland (nach BGB) und der ehemaligen DDR (nach ZGB).

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Arbeit behandelt schwerpunktmäßig die gewillkürte Erbfolge, die Formen der Testamentserrichtung, Anordnungen des Erblassers sowie Widerruf und Anfechtung letztwilliger Verfügungen.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Ziel ist es, die Unterschiede zwischen den beiden Rechtssystemen auf leicht verständliche Art und Weise herauszuarbeiten und die Hintergründe dieser Regelungen aufzuzeigen.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Es handelt sich um eine vergleichende Rechtsanalyse, bei der die jeweiligen Gesetzeswerke (BGB vs. ZGB) gegenübergestellt werden.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in verschiedene Aspekte des Erbrechts, von der Testierfähigkeit über die Errichtung von Testamenten bis hin zu speziellen Anordnungen und der Anfechtung von Verfügungen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Erbrecht, BGB, ZGB, Testierfreiheit, Testament, Pflichtteilsrecht und Rechtsvergleich sind zentrale Begriffe dieser Untersuchung.

Warum war das ZGB der DDR wesentlich kürzer gefasst als das BGB?

Der Autor führt dies darauf zurück, dass das Erbrecht in der sozialistischen DDR eine andere, untergeordnete Funktion hatte, da große private Vermögen durch das Volkseigentum an Produktionsmitteln weitgehend wegfielen.

Welche Bedeutung hatte das gemeinschaftliche Testament im ZGB der DDR?

Es war ein zulässiges Rechtsinstitut, beschränkte sich jedoch im Vergleich zum BGB stärker auf die gegenseitige Einsetzung als Alleinerben und bestimmte Formvorgaben.

Excerpt out of 55 pages  - scroll top

Details

Title
Die gewillkürte Erbfolge in der DDR und der BRD - Ein Rechtsvergleich
College
University of Applied Administrative Sciences Meißen
Grade
sehr gut
Author
Thomas Gabriel (Author)
Publication Year
1996
Pages
55
Catalog Number
V53841
ISBN (eBook)
9783638491808
ISBN (Book)
9783656771548
Language
German
Tags
Erbfolge Rechtsvergleich
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Thomas Gabriel (Author), 1996, Die gewillkürte Erbfolge in der DDR und der BRD - Ein Rechtsvergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53841
Look inside the ebook
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
Excerpt from  55  pages
Grin logo
  • Grin.com
  • Shipping
  • Contact
  • Privacy
  • Terms
  • Imprint