Herrschaftsschwerpunkte Kaiser Heinrichs V.

Beziehungen, Bindungen und Strukturen in den Herrscherurkunden von 1111 bis 1125


Masterarbeit, 2015

98 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Zur Entwicklung und Bedeutung der Intervenienten- und Zeugenlisten

3. Unterstützer und Entwicklungen vor 1111

4. Periode
4.1 Die Diplomata des ersten Italienzuges
4.2 Die Diplomata nach der Italienrückkehr
4.2.1 Der Bruch mit Erzbischof Friedrich von Köln
4.2.2 Der Bruch mit Bruno von Speyer?
4.2.3 Die Stellung des Bischofs Otto von Bamberg
4.2.4 Die engsten Vertrauten Heinrichs

5. Periode
5.1 Die Diplomata des zweiten Italienzuges
5.2 Bischof Hartwig von Regensburg Kampf um Unterstützung

6. Periode

7. Periode
7.1 Die Diplomata von 1122 bis 1125
7.2 Das Wormser Konkordat Rückkehr zum allgemeinen Konsens?

8. Fazit

9. Quellen- und Literaturverzeichnis
9.1 Quellenverzeichnis
9.2 Literaturverzeichnis

10. Anhang

1. Einleitung

„[…] a Ruothardo archiepiscopo et omni clero et populo honorifice suscipiuntur; et ea coram principibus filio tradidit, ita dicens: si non iustus regni gubernator exstitisset et aecclesiarum Dei defensator, ut ei sicut patri suo evenisset.“1

Bei Heinrichs V. Königskrönung 1106 gab ihm, wie die Annales Hildesheimensis berichten, Erzbischof Ruthard von Mainz während der Insignienübergabe mit auf den Weg, dass er ein gerechter Herrscher werden und die Kirche verteidigen solle, sonst stünde ihm ein Ende wie seinem Vater, Heinrich IV., bevor, der als maßgeblicher Beteiligter den Investiturstreit ausfocht und im Folgenden immer mehr Große gegen sich aufbrachte, sodass er letztlich in Haft genommen und durch seinen Sohn ersetzt wurde. Heinrich galt als großer Hoffnungsträger, um die zerrütteten Beziehungen innerhalb des Reiches mit den Fürsten und auch dem Papst wieder zu stabilisieren und einen allgemeinen Konsens zu schaffen.2 Der herbeigesehnte frühzeitige Thronwechsel stieß auf entsprechend große Resonanz: Bis zu seiner Kaiserkrönung konnte Heinrich die Großen seines Reiches einen und die angespannte Lage im Reich beruhigen.

Die Beziehungen, Bindungen und Strukturen zwischen Heinrich V. und seinen Großen, die für das Erreichen des Konsenses unabdingbar waren, stehen im Zentrum dieser Arbeit. Der dafür berücksichtigte Zeitraum beginnt mit den Verhandlungen zwischen den Parteien des Königs Heinrich V. (Mitkönig seit 1098 und alleiniger König von 1106 bis 1125) und des Papstes Paschalis II. (1099-1118) Anfang Februar 1111 und endet mit dem Tod Heinrichs am 23. Mai 1125 nach knapp 14 Jahren und drei Monaten und dementsprechend nach 216 Urkunden und Briefen.3 Dieses Korpus enthält zudem 14 unechte oder verunechtete Diplomata, die für die Analyse jedoch weitgehend vernachlässigt werden. Die Aussagekraft der Intervenienten- und Zeugenlisten in den Diplomata Heinrichs V. ist immens, denn bereits ab seinem Herrschaftsantritt 1106 wird die Beteiligung der Großen des Reiches und auch die Anzahl ihrer Gegenwärtigkeiten am königlichen Hof deutlich stärker betont als noch unter seinem Vorgänger und Vater Heinrich IV. Einzelne Große treten dadurch prägnanter hervor und ihre Beziehungsgeflechte und Bindungen zu ihrem König, aber auch zu anderen Großen sind mit Hilfe der Listen deutlicher nachzuzeichnen. Die regelmäßiger einberufenen Hoftage, auf denen Heinrich um den Konsens seiner principes warb, die in den Quellen hervorgehobenen Delegationen für Verhandlungen mit dem Papst und insgesamt die Anzahl der Nennungen in den Diplomata weisen auf ein starkes Bemühen um den Konsens im Reich hin.

Anhand des vorgestellten Korpus‘ werden folgenden Thesen untersucht: Der von Heinrich angestrebte und zur Herrschaft benötigte Konsens mit den Großen des Reiches konnte von ebenjenem auf Dauer nicht erreicht werden. Sein autokratischer werdendes Verhalten gegenüber den Fürsten und seine Haltung im Investiturstreit resultierten in einige Konflikte, die die Beziehungen belasteten und zu Brüchen führten. Als Folge aus der Entfremdung von Heinrich und den Fürsten sowie dem Zusammenschluss ebenjener Fürsten um des Friedens willen, stellte das Wormser Konkordat einen Vertrag dar, dem Heinrich sich nicht mehr entziehen konnte. Dieser Wandel der Bindungen wird mittels der Intervenienten- und Zeugenlisten sichtbar: Brüche belegen ein Abwenden vom König, Kontinuitäten die Königsnähe und -treue. Daraus wird vor allem erkennbar, dass Heinrichs Unterstützer, die ihn bereits zum Königtum verhalfen und ihn bei seiner Kaiserkrönung begleiteten, bis zum Tode größtenteils treu an seiner Seite verblieben.

Im ersten Schritt stehen die Urkundensprache und -struktur im Fokus, also das Erkennen von Interventions- und Zeugenlisten sowie ihre Platzierung innerhalb einer Urkunde. Im gleichen Kapitel wird die Entwicklung dieser Listen von vereinzelten Nennungen von Großen innerhalb der Diplomata bis hin zur signifikanten Bedeutungs-und Quantitätssteigerung nachgezeichnet und mit der Methodik der vorherigen Herrscher verglichen.

Der Hauptteil der Arbeit befasst sich mit den Unterstützern und Förderern sowie den Gegnern Heinrichs. Der Zeitraum 1111 bis 1125 wurde dafür bewusst gewählt: Für diesen Zeitraum ist mir bisher keine zusammenhängende systematische Auswertung von

Intervenienten- und Zeugenlisten, sowie von Ausstellungsorten und Empfängern in den Diplomata Heinrichs bekannt. Die Zeit vor Heinrichs Kaiserkrönung inklusive einer systematischen Auswertung der Personen in seiner sozialen Nähe wurde von Stefan Weinfurter bereits vorgestellt.4 Darüber hinaus lieferte Jürgen Dendorfer bereits einige Analysen hinsichtlich der Fürsten am königlichen Hof zum Ende der Salierzeit und speziell zu den Staufern.5 Gerold Meyer von Knonau betrachtet in seinen Jahrbüchern detailliert die Herrschaft Heinrichs, gibt aber nur stellenweise Einblick in die Diplomata und ist aufgrund der Veröffentlichungsjahre an manchen Stellen überholt.6 Mittels weiterer Schwerpunkte und einer genaueren Betrachtung der Diplomata setze ich mich von diesen Arbeiten ab.

Den Zeitraum von 1111 bis 1125 aber als eine einzige Periode zu sehen, würde den Blick auf die Brüche und Kontinuitäten in den Beziehungen und Strukturen der Kaiserzeit Heinrichs verschleiern und die Ergebnisse verfälschen. Eine Periodisierung innerhalb dieses Zeitraums ermöglicht einen differenzierten Blick auf einen möglichen Wandel und die Ursachen von Brüchen und Kontinuitäten. Dahingehend sind die Analyse und die Auswertung in vier Perioden, bei denen ich mich weitgehend an Jürgen Dendorfer7 orientiere, aufgeteilt: Die erste Periode umfasst die Diplomata D HV 65-1538, also einen Zeitraum von Februar 1111 bis Februar 1116 und damit so zentrale Ereignisse wie den Romzug Heinrichs, die Verhandlungen mit dem Papst mit der anschließenden Kaiserkrönung, sowie die Rückkehr ins Reich nördlich der Alpen und die Hochzeit mit Mathilde 1114. Innerhalb der ersten Periode erscheint ein gesonderter Blick auf die Teilnehmer des Romzuges sinnvoll. In Periode II (D HV 154-216) liegt der Fokus auf der zweiten Italienreise Heinrichs, aber die zentralen Ereignisse im nördlichen Reich werden ebenfalls berücksichtigt. Die Rückkehr aus Italien und der Weg zum Wormser Konkordat 1122 sind Bestandteil der dritten Periode (D HV 217-239). Die letzte Periode (D HV 240-280) schließt den Zeitraum vom Wormser Konkordat bis zum Tode Heinrichs 1125 ein. Eine Übersicht liefern die selbsterstellten Diagramme, die die Verteilung der Diplomata sowohl nach Jahren und Perioden, als auch einen Durchschnitt nach Monaten der ausgestellten Diplomata pro Periode verdeutlichen.9 Innerhalb dieser Periodisierung erfolgen die Analyse und Auswertung der Intervenienten- und Zeugenlisten, der Königsgerichte und der Petenten, sowie der Empfänger der Urkunden und der Ausstellungsorte anhand des Korpus‘. Die Häufigkeit der Anwesenheiten am Hof Heinrichs steht dabei im Fokus, ist aber nicht alleine ausschlaggebend, um die Königsnähe abschließend zu bewerten. Dabei werde ich im Rahmen dieser Arbeit nicht jede in den Intervenienten- und Zeugenlisten genannte Person analysieren und vorstellen, da dies den Bezugsrahmen übersteigen würde. Aus diesem Grund werde ich mich auf einzelne weltliche und geistliche Große, sowie auf Personengruppen konzentrieren, die auffallend häufig oder zu signifikanten Ereignissen im Umfeld Heinrichs wirkten.

Wann ist eine Person für die Thematik dieser Arbeit also als herausragend wichtig zu bezeichnen? Die numerische Anwesenheit am königlichen Hof ist nicht alleine ausschlaggebend. Die Teilnahme an zentralen Ereignissen, beispielsweise an den beiden Italienzügen oder am Wormser Konkordat, die durch die vorgestellte Periodisierung bewusst hervorgehoben werden, hebt die Signifikanz der teilnehmenden Personen hervor. Ein weiteres Kriterium liegt im Wirkungsbereich der Großen, was die Fragen aufwirft, ob eine Person mit dem König reiste und gegebenenfalls zur Beurkundung dem König entgegen kam oder ob sie nur dann in den Diplomata auftrat, wenn Heinrich im entsprechenden Wirkungsbereich verweilte? Die qualitative Auswertung, gemessen an der Teilnahme an zentralen Ereignissen, die in den Diplomata festgehalten wurden, ist demnach mindestens ebenso bedeutend wie die quantitative Anwesenheit am Königshof.

Auf der anderen Seite ist zu klären, inwiefern ein Verschwinden einer Person aus den Diplomata gleichzeitig einen Bruch in der Beziehung zu Heinrich darstellt, oder ob ein solcher Bruch entsprechend anders erklärt werden kann. Sind Diskontinuitäten gleichzeitig auch immer Brüche in der Beziehung zwischen Heinrich und seinen Großen? Welche anderen Gründe sind für eine längere Abwesenheit vom Hof verantwortlich? Die Beobachtung einzelner prägnanter Persönlichkeiten gibt einen Eindruck davon, ob es weitere Gründe für Brüche gab.

Die Auswertung der teilnehmenden Personen birgt gewisse Schwierigkeiten, wenn beispielsweise Grafen mit demselben Namen nicht näher beschrieben werden. Im Rahmen des zweiten Italienzuges Heinrichs und den dort abgehaltenen Königsgerichten werden, ebenso wie in den Intervenienten- und Zeugenlisten dieser Periode, Personen erwähnt, die nicht immer mit Hilfe der Literatur erkannt werden können, da es unter ihnen viele regionale Grafen und Adelige gibt, die weitgehend unbekannt sind. Dennoch liefert diese Arbeit im Anhang eine Auflistung aller in den Diplomata D HV 65 bis 280 genannten Personen inklusive der einzelnen Nennungen, vorausgesetzt die Namen konnten mit großer Sicherheit korrekt erkannt und zugeordnet werden.

Die Ausstellungs- und Empfängerorte der Diplomata werden ebenfalls anhand dieser Periodisierung untersucht. Dabei kann nicht Anspruch dieser Arbeit sein, ein lückenloses Itinerar Heinrichs und seines Hofes von 1111 bis 1125 zu erstellen und die vollständige Wegstrecke zu rekonstruieren. Dieser Schritt würde den vorgegebenen Rahmen überschreiten. Außerdem legte bereits Hans-Jochen Stüllein10 eine grundlegende Studie zum Itinerar Heinrichs, zumindest für das Reich nördlich der Alpen, vor. Dennoch darf die Anwesenheit Heinrichs in den Orten und Regionen seines Reiches für eine Analyse seiner Beziehungen, Bindungen und Strukturen nicht außer Acht gelassen werden. Als Kompromiss halte ich mich in einzelnen Aspekten an die Methodik Caspar Ehlers‘, nur die Daten der überlieferten Diplomata zu berücksichtigen und eher die belegten Tage innerhalb einer Region zu ermitteln.11 Dies hat natürlich den Nachteil, dass besuchte Orte auf der Durchreise, an denen keine Urkunden erstellt oder überliefert wurden, vernachlässigt werden. Während bei Ehlers der einzelne Ort zugunsten seiner Region vernachlässigt wird, wird eine Auswahl der signifikantesten Orte mittels Karten, auf denen die Orte und diese zum Teil in ihrer Häufigkeit dementsprechend markiert sind, in dieser Arbeit Berücksichtigung finden. Die Analyse der Empfänger wird wiederrum mittels Diagrammen anhand der einzelnen Perioden unterstützt und verdeutlicht. Im Fokus stehen folgende Fragen: Welche Personengruppe ist wie häufig als Empfänger vertreten12 und wie äußert sich die Verteilung der Diplomata nach einzelnen Regionen? Die Analyse der Intervenienten und Zeugen, sowie der Ausstellungsorte und der Empfänger soll letztendlich ein geschlossenes Bild darstellen, das durch die Periodisierung aufgespalten und detaillierter betrachtet werden kann und mit dessen Hilfe Kontinuitätslinien und Brüche deutlich erkannt werden können. Abschließend fasse ich die Ergebnisse dieser Untersuchung in einem Fazit zusammen und liefere einen Ausblick über weitere Möglichkeiten die Ergebnisse zu ergänzen und zu vertiefen.

2. Zur Entwicklung und Bedeutung der Intervenienten- und Zeu genlisten

Die zentrale Aufgabe dieser Arbeit die Analyse der Beziehungen, Bindungen und Strukturen in der Herrschaft Heinrichs macht die Intervenienten- und Zeugenlisten zu dem wichtigsten Instrument der Auswertung. Die Nennung in Urkunden von Intervenienten und Zeugen, also Personen, die sich vor der Urkundenausstellung beim Austeller für den jeweiligen Urkundenempfänger einsetzten, war ein seit der Merowingerzeit sich stetig entwickelnder Prozess, der über die häufigere Intervenientennennung bei den Karolingern hin zur regelmäßigen Nutzung bei den Ottonen verlief. Der Unterschied zwischen Intervenienten und Zeugen liegt vor allem in ihrer jeweiligen Funktion bei der Urkundenausstellung. Während die Zeugen dem Rechtsakt mit ihrer Anwesenheit Gültigkeit verleihen, bitten die Intervenienten für einen bestimmten Empfänger um ebendiese Urkunde. Bereits im 8. Jahrhundert kam es immer häufiger vor, dass die Fürbitter eines bestimmten Aktes in den Urkunden erwähnt wurden. Zunächst waren unter Konrad I. (911-918) einzelne Intervenienten noch selten, aber die Anzahl stieg unter Heinrich I. (919-936) und seinen beiden Nachfolgern. Bei Otto III. (983-1102) traten zuerst Intervenientengruppen hervor, die den noch unmündigen König in seinen Urkunden stützen mussten; sobald Otto aber mündig war, schloss er sich der Praxis seiner Vorgänger wieder an. Bis zu Heinrich III. (1039-1056) wurden regelmäßig Intervenienten genannt. Unter Heinrich IV. (1056-1105) wurden das erste Mal regelmäßig auch Zeugen genannt; die Nennung von Intervenienten hielt indes an.13

Daneben werden in den Diplomata auch immer wieder die Petenten, die um eine Beurkundung eines Vorganges bitten, genannt, jedoch lange nicht so häufig wie die Intervenienten und Zeugen. Zudem sind Petenten und Intervenienten letztlich nur schwierig voneinander zu unterscheiden, denn die Bitte wurde wohl mündlich von den Intervenienten, nachdem die Petenten an ebenjene herantraten, weitergeleitet oder durch die Petenten persönlich an den König herangetragen.14

Das Korpus dieser Arbeit zeigt für Heinrich V. einen Wandel innerhalb der Diplomata bezüglich der Anzahl der Intervenienten- und Zeugenlisten. Die erste Periode beinhaltet 39 Intervenienten-, aber nur 14 Zeugenlisten und auch die zweite Periode zeigt ein Überwiegen von Intervenientenlisten (14 zu 5), wohingegen sowohl in der dritten (2 Intervenientenlisten zu 9 Zeugenlisten) als auch in der vierten Periode (5 zu 20) die Anzahl der Zeugenlisten zum Teil deutlich überwiegt.15

Die Intervenientenlisten sind in den Diplomata meistens am Beginn der Narratio positioniert, im Gegensatz zur Zeugenliste, die sich meist am Ende vor oder nach der Beglaubigungsformel befindet. Sofern die anwesenden Großen lediglich als presentes gekennzeichnet sind, erscheinen sie in der Narratio oder am Ende. Vor oder nach der Aufzählung der Intervenienten stehen bestimmte immer wiederkehrende Wortwendungen, anhand derer die Listen eingeleitet beziehungsweise beendet werden: ob/per interventum (beispielsweise in D HV 107/132), ob petitionem (75), astipulatione (95) und die Wortpaare interventu et consilio (71), rogatu et consilio (76), rogatu et petitione (94), interventum et rogatum (106), consilio et rogatu (108) und consensu et consilio (240), sowie interfuerunt (274).16 Zeugen sind dagegen fast ausschließlich mit testes angegeben (89). Die Urkundenausstellungen fanden stets am Hof des Königs statt, was wiederum bedeutet, dass die in den Diplomata genannten Intervenienten und Zeugen ebenfalls anwesend waren. Während Bresslau noch annahm, dass die hohe Teilnahme von Großen ein Ausdruck eines geringeren Maßes an Selbstständigkeit der Herrscher war,17 kann heute dagegen argumentiert werden, dass die teilnehmenden Personen zumeist als Große des Reiches, die nicht selten dem König, dem Empfänger oder beiden nahe standen, identifiziert werden können. Denn früh- und hochmittelalterliche Urkunden gehen über die reine Bezeugung von Rechtsakten hinaus, indem sie gleichermaßen die Umstände, Verbindungen und Strukturen zwischen Personen, die an der Ausstellung beteiligt waren, repräsentieren.18 Deshalb galt und gilt darüber hinaus auch für diese Arbeit: Je häufiger eine Person in den Diplomata als Intervenient oder Zeuge auftrat, desto näher stand sie dem König und desto wichtiger war ihre Position innerhalb des Königreiches. Zu Beginn der Entwicklung waren dies vor allem auch Verwandte des Königs. Durch ihre Teilnahme an der Urkundenausstellung bezeugten sie einen Rechtsakt und standen dafür ein, dass der König den Rat und den Konsens der Großen achtete. Die Gültigkeit des Rechtsaktes, der in der Urkunde festgehalten wird, wurde so durch die Nennung der Intervenienten bestärkt. Sie traten in einer den König beratenden Position auf, konnten so aber auch ihren Einfluss auf die Geschäfte des Reiches geltend machen und gleichzeitig als ein Gegengewicht zum König wirken, der ohne ihre Teilhabe nicht frei handeln konnte. Über das Reichsgut konnte der jeweilige König auch überhaupt nur dann verfügen, wenn die Großen einem solchen Rechtsakt zustimmten. In dieser regen Teilnahme der Großen an den Ausstellungen der Diplomata äußert sich besonders die Abhängigkeit vom Konsens der Großen, der in diesen Urkunden schriftlich festgehalten wurde.19 Denn besonders Heinrich V. war, wie noch zu zeigen sein wird, auf die Unterstützung und letztlich den Konsens der Großen angewiesen darauf deutet auch die Häufigkeit von Intervenienten- und Zeugenlisten hin.20

Neben dem bereits oben beschriebenen Stellenwert der zahlreichen Nennungen einzelner Personen, zeigt sich außerdem ein Unterschied in der Gewichtung ebenjener mittels des Ausstellungsortes und der Frage, ob ein geistlicher oder weltlicher Fürst nur in seinem Wirkungsbereich an Urkundenausstellungen teilnahm oder ob er weiterhin seinen König durch das Reich und darüber hinaus begleitete. So können die Teilnahmen an Heereszügen in andere Reiche21 und innerhalb des Reiches, besonders nach Italien, weitere Aufschlüsse über die Stellung eines Großen im Reich geben. Letztlich ist dabei nicht nur die Teilnahme an Urkundenausstellungen zu beachten, sondern auch das Fernbleiben von solchen. Warum trat ein Bischof beispielsweise nicht in einer Intervenientenoder Zeugenliste auf, wenn die Urkunde in seinem Bistum ausgestellt wurde? Über die Listen sind somit nicht nur Kontinuitäten und Regelmäßigkeiten in Beziehungen des Königs und unter den Großen selbst auszumachen, sondern vor allem auch Brüche in der Urkundenpräsenz, die meist aus vorausgehenden Konflikten zwischen dem König und seinen Fürsten oder dem Papst resultierten.

Kurz sei an dieser Stelle noch auf die Königsgerichte verwiesen: Neben den Intervenienten- und Zeugenlisten sind immerhin auch 11 Königsgerichte aus der Zeit des zweiten Italienzuges mit Nennung von teilnehmenden Personen Gegenstand des Korpus.22 Unter den genannten Personen sind neben regionalen Grafen und Herren, die meist schwierig zu identifizieren sind, italienische Richter und Rechtsgelehrte sowie die Fürsten von nördlich der Alpen, die Heinrich auf diesen Zug begleitet haben.

In der folgenden Analyse der Intervenienten und Zeugen mittels der getroffenen Periodisierung stehen die genannten Listen, anhand derer sowohl Kontinuitäten als auch Brüche in den Beziehungen und Strukturen zwischen Heinrich V. und den Großen, aber auch unter den Großen festgestellt werden können, im Zentrum.

3. Unterstützer und Entwicklungen vor 1111

Um ein zusammenhängendes historisches Bild und eine vollständige Interpretation des Wandels der Herrschaft Heinrichs liefern zu können, skizziere ich die relevanten Ereignisse von dem Konflikt zwischen Heinrich IV. und seinem Sohn bis zur Kaiserkrönung 1111 und gehe auf die zentralen Persönlichkeiten im Umfeld Heinrichs V. in diesem Zeitraum ein.

Während der Herrschaft Heinrichs IV., besonders ab 1077, vollzog sich ein Wandel im Verhältnis zwischen dem König und den Großen des Reiches an: Die Fürsten übernahmen mehr Verantwortung für die Belange des Reiches als bisher, besonders hinsichtlich der Friedensstiftung und -wahrung. Die gesteigerte Verantwortung spiegelt sich in der gestiegenen Anzahl der Hoftage, aber vor allem in der Gegenwart der Fürsten bei Urkundenausstellungen, die mittels Intervenienten- und Zeugenlisten sichtbar werden, wider. Diese Entwicklungen wurden danach weitergeführt 23

Noch bevor Heinrich zum König gekrönt wurde, zeichneten sich bereits deutlich seine Unterstützer, auch im Kampf gegen seinen Vater Heinrich IV., ab: Der Großteil der Unterstützer waren Förderer der Kloster- und Kanonikerreform im Reich mit einem Zentrum im heutigen Süddeutschland. An deren Spitze standen in der Frühphase Bischof Gebhard III. von Konstanz, der gleichzeitig päpstlicher Legat war, Markgraf Diepold III. von Cham/Vohburg/Nabburg, Graf Berengar I. von Sulzbach, Graf Otto von Habsberg-Kastl und auch der spätere Markgraf von Kärnten, Engelbert von Spanheim, die Heinrich bereits um 1104 davon überzeugen konnten, den Platz seines Vaters frühzeitig einzunehmen. Auf der einen Seite waren sie durch verwandtschaftliche Beziehungen eng miteinander und mit dem salischen Königshaus verbunden24, auf der anderen Seite verband Diepold, Berengar und Otto deren jeweilige aufstrebende Machtstellung in Süddeutschland sowie deren Motivation: die Reformierung der Kirche. Die weiteren Ziele der sogenannten Heilsgemeinschaft waren die Aussöhnung von Königtum und dem Papst sowie einer Wiederherstellung der früheren Allokation von Königtum und Kirchenreform. Auch deren Verbindungen zu schwäbischen und sächsischen Adligen Hedwig, die Mutter des späteren Herzogs Lothar von Sachsen stammte, wie auch Hermann von Winzenburg, aus dem Formbacher Adelsgeschlecht festigte ihre Stellung als mächtige Führungsgruppe gegen Heinrich IV.25

Die Kloster- und Kanonikerreform bot Überschneidungen mit den Vorstellungen des Reformadels. Durch zahlreiche Klostergründungen, wie die des Sulzbacher Hausklosters Kastl, mit dem Fokus auf dem Seelenheil und der memoria der Gründerfamilie, zeichnete sich die Gruppe um die Reformer aus. Dadurch entwickelten sich neue Zentren der reformerisch-religiösen Ausrichtung der einzelnen Adelshäuser, wobei diese die Vogtei behielten. Diese Entwicklung führte nicht nur zu einer Verchristlichung der Adelshäuser, sondern gleichermaßen auch zu einer Eigenverantwortung für die reformmonastische Welt. Die Reformbewegungen wiesen ein weit verzweigtes Netzwerk von Beziehungen und Verbindungen unter den Adligen auf, da in diese Vorgänge ebenfalls die Vasallen mit eingebunden waren, darunter beispielsweise auch der Romzugsteilnehmer Sigboto II. von Weyarn, der Schwager Heinrichs V. und Anhänger des Reformadels von Beginn an. Dem engsten Reformerkreis gehörten zudem Bischof Eberhard von Eichstätt, Herzog Berthold II. von Zähringen und Graf Gottfried von Calw an.26

Heinrich IV. stand im ständigen Konflikt mit den Großen Sachsens und konnte diese Region jahrelang nicht besuchen. Sein Sohn bemühte sich dagegen sehr früh um einen breiten Konsens in Sachsen, war aber aufgrund der Ansprüche der sächsischen Großen, besonders bezüglich der Bischofserhebungen, in seinen Handlungen limitiert und konnte meist nur reagieren.27 Die Bemühungen um einen reichsweiten Konsens belegen die Zeugnisse der Zeit. Die Hoftage fanden regelmäßiger und häufiger statt, die zum Teil bereits genannten Delegationen zum Papst sind in den meisten Fällen schriftlich festgehalten und auch die Nennung der an der Urkundenausstellung beteiligten Großen wurde betont.28

Vor und nach der Königskrönung 1106 wechselten weitere Große die Seite und schlossen sich ihrem neuen König an, darunter die Erzbischöfe Friedrich I. von Köln und Ruthard von Mainz, sowie Graf Wiprecht von Groitzsch.29 Zusätzlich sind einige Gesandtschaften Heinrichs zum Papst in ihrer Besetzung bekannt und zeigen die Großen an dessen Seite. Erzbischof Bruno von Trier stand regelmäßig an der Spitze der Gesandtschaften. So trat er 1106 und 1107 als Unterhändler und Verhandlungsführer Heinrichs mit Papst Paschalis II. auf. Gesandte aus allen Teilen des Reichs vermittelten 1106 zwischen dem Papst und dem König: […] Lotharingia Bruno Trevirensis, a Saxonia Heinricus Magdaburgensis, a Francia Otto Babenbergensis, a Baioaria Eberhardus Eihstatensis, ab Alemannia Gebehardus Constantiensis, a Burgundia Curiensis […] sowie weitere Laien aus der Umgebung des Königs.30 Neben den bereits genannten Personen nahmen Bischof Erlung von Würzburg, Herzog Welf V. von Bayern und Graf Hermann von Winzenburg, der von den sächsischen principes bis zur Kaiserkrönung am häufigsten am königlichen Hof präsent war, teil. Auch 1109 verhandelte Bruno mit Paschalis über einen Romzug inklusive einer zukünftigen Kaiserkrönung und Lösung des Investiturstreits. Dort wurde er von Friedrich von Köln, Graf Hermann und Kanzler Adalbert, dem zukünftigen Erzbischof von Mainz, begleitet.31

Das Interesse für Italien war unter Heinrich IV. zunächst sehr hoch: 10 ½ Jahren Aufenthalt in Italien stehen drei Jahre und drei Monate gegenüber, die Heinrich V. dort verbrachte. Zum Ende des 11. Jahrhunderts war dieses Interesse allerdings stark abgeflacht. Zwischen 1097 und 1110 gab es den Urkunden zufolge keinerlei Kontakt zu Italien.32

Demzufolge stellte auch sein Sohn und Nachfolger Heinrich keine Urkunde für einen italienischen Empfänger bis zum ersten Italienzug aus ein politisches Desinteresse an seiner Person zeigte sich darüber hinaus im Schweigen anderer italienischer Quellen.33 Heinrich und die Großen des Reiches fassten auf dem Hoftag in Worms im August 1110 nach vorherigen Verhandlungen mit Papst Paschalis II. den Entschluss, zur Beilegung des Investiturstreits und zur Kaiserkrönung Heinrichs einen Italienzug mit Rom als Zielort zu unternehmen. „[E]rfüllt vom Gedanken eines epochalen Ereignisses“34, brach er mit einem 30000 Mann starken Heer, vielen Getreuen und dem Hofkapellan David, der als Chronist die stattfindenden Ereignisse festhalten sollte, auf und erreichte Rom kurz nach dem 9. Februar. Bereits vor der Ankunft in Rom fanden erneut Verhandlungen mit Papst Paschalis II. über gegenseitige Zugeständnisse statt. Diese Verhandlungen resultierten in einem Vorvertrag vom 4. Februar (D HV 65), dessen Inhalt unter anderem Bürgen Heinrichs, die, abgesehen von Adalbert, ausnahmslos weltliche Große waren, bezeugten. Das Zugeständnis, das Heinrich gegenüber Paschalis II. machte, beantwortet die Frage nach der ausschließlichen Nennung weltlicher Große: Heinrich versicherte dem Papst seinen Verzicht auf die Investitur der Bischöfe. Darüber hinaus sollten die Bischöfe ihre Regalien an Heinrich zurückgeben und somit vollständig auf ihre weltlichen Ansprüche, die nicht zuletzt in eine bischöfliche Territorialpolitik innerhalb ihres Bistums mündeten, verzichten. Die vom Papst geforderte Konzentration auf ihre geistliche Verantwortung wäre damit ebenfalls erfüllt worden.35 Diese Zugeständnisse konnten von den geistlichen Großen in keinster Weise akzeptiert werden, weswegen sie als Bürgen auch nicht in Frage kamen. Am 12. Februar begannen die Feierlich-keiten zur Kaiserkrönung.

4. Periode I

4.1 Die Diplomata des ersten Italienzuges

Die Diplomata Heinrichs V., die während des ersten Italienzuges angefertigt wurden, beinhalten 35 Personen, die als Zeugen, Intervenienten und Bürgen auftraten. In den 15 Diplomata sind 12 Nennungen als Beteiligter an der Urkundenausstellung möglich. Besondere Signifikanz weisen die Diplomata 65 und 66 (Verhandlungen mit Papst Paschalis II.), 68 (Rundschreiben über die Verhandlungen) und 70 (das kaiserliche Manifest) auf. Gerade die Mitwirkung beim kaiserlichen Manifest, bei dem Eidhelfer die Einhaltung der gemachten Vereinbarungen seitens des Kaisers beschworen, weist einen hohen Grad an Verantwortung, aber auch an Vertrauen seitens Heinrich aus.

Auf dem Rückweg aus Rom hielten sich Heinrich und sein Hof mindestens für eine Woche in der Region um Verona und Mantua auf, welche auch den einzigen Schwerpunkt bildet. Mantua zählte zu den Gütern der Mathilde von Tuszien, die Heinrich bei dessen Besuch wohl das Erbe über ebenjene Güter aussprach.36 Die italienischen Empfänger der zwischen 1111 und 1116 ausgestellten Diplomata kamen überwiegend aus Oberitalien und damit zu großen Teilen aus Regionen und Bistümern, die zum Metropolitanbezirk Aquileia gehörten. Diese Verteilung von Urkundenempfängern unter Heinrich in Italien betrachte ich in Kapitel 6 noch genauer und ziehe auch dort die Schlüsse aus diesen Tendenzen.37

Die anwesenden geistlichen (mindestens 12 Personen) und weltlichen (23) Großen gehörten zum großen Teil bereits während der Periode nach 1106 mit großer Wahrscheinlichkeit zu den engsten Unterstützern Heinrichs. Eine Teilnahme an diesem Romzug und auch dem späteren zweiten Italienzug war für die mitreisenden Großen nicht nur eine finanzielle Belastung und wurde vom König gefordert, sondern vordergründig wurden dadurch auch eine gegenseitige Wertschätzung sowie ein Gunsterweis des Herrschers ausgedrückt.38 Unter den Geistlichen stachen die Erzbischöfe Friedrich mit sieben Beteiligungen, in denen er stets als Erster genannt wurde39, und Adalbert, der spätere Erzbischof von Mainz, in seiner Funktion als Kanzler mit sechs sowie die Bischöfe Bruno von Speyer mit fünf, Hartwig, der 1105 von Heinrich zum Regensburger Bischof erhoben wurde und seitdem treuer Parteigänger des neuen Königs war40, und Otto von Bamberg41 mit je vier Beteiligungen hervor. Jedoch traten die beiden Letztgenannten nicht als Eidhelfer in D HV 70 auf, dagegen aber mit Burchard von Münster und Gebhard von Trient (jeweils zwei Beteiligungen) zwei Bischöfe, die zunächst nicht so häufig in den Listen vorkamen. Dagegen trat keiner der vier Herzöge Berthold III. von Zähringen, Friedrich II. von Schwaben42, Heinrich III. von Kärnten und Welf II. von Bayern als Eidhelfer des kaiserlichen Manifests auf. Auch die Gesamtzahl der Nennungen in den Diplomata während des Romzuges ist nicht herausragend Heinrich trat vier Mal, Friedrich drei Mal und Berthold sowie Welf lediglich zwei Mal auf. Allerdings ist die Nennung Friedrichs als erste Geisel durchaus aussagekräftig und deutet auf dessen Signifikanz hin. Die Präsenz der vier Grafen Berengar I. von Sulzbach (7 Nennungen), Friedrich von Arnsberg (5), Gottfried I. von Calw (6) und Hermann I. von Winzenberg (8) ist im Gegensatz dazu beachtlich. Alle vier Grafen waren Eidhelfer Heinrichs in D HV 70 und traten auch fast ausnahmslos43 in den anderen drei genannten zentralen Diplomata auf. Unter ihnen waren mit Berengar, Gottfried und Hermann, wie in Kapitel 3 gezeigt, zwei der frühen Unterstützer Heinrichs häufig präsent. Auch die Anwesenden Friedrich von Köln, Bischof Eberhard von Eichstätt, Otto von Bamberg und Markgraf Diepold traten schon vor dem Romzug als Unterstützer Heinrichs auf. Es bleibt hier zunächst festzuhalten, dass Heinrich sich in dieser Zeit auf einen großen Unterstützerkreis stützen konnte, der ihn auch trotz der Unruhen während der „ersten“ Kaiserkrönung, ausgelöst durch die Forderungen des Papstes, deren Annahme durch Heinrich und dem darauffolgenden Aufruhr der anwesenden Großen44, auf dem Zug durch Italien weiter begleitete und weitere Rechtsgeschäfte bezeugte. Besonders die Teilnahme der frühen Unterstützer Heinrichs, die dem Reformadel angehörten, ist auffällig und bestätigt die kontinuierliche Unterstützung des Königs. Dies ist insofern verwunderlich, da den Anwesenden vor Augen geführt wurde, zu welchen Aktionen Heinrich fähig war. Deswegen wurde seitens der Forschung eine Intrige Adalberts vermutet, die sich jedoch aufgrund der gemeinsamen Reformvorstellungen des Königs und des Papstes als unwahrscheinlich herausstellt.45 Ein Vertrauensbruch zwischen Heinrich und seinen geistlichen Großen ist zumindest nicht sofort ersichtlich, da ausnahmslos alle mitgereisten und auch italienischen Bischöfe Urkunden nach der Krönung bezeugten oder als Intervenienten und Eidhelfer auftraten.

Eine regionale Unterscheidung der Teilnehmer ist hier grundsätzlich nicht notwendig, da sich die meisten Anwesenden außerhalb ihres Wirkungsbereiches bewegten. Ersichtlich ist dennoch die vermehrte Teilnahme der Fürsten Süddeutschlands. Dies hängt zum einen mit der Nähe zum italienischen Reich, zum anderen damit, dass während des Romzuges große Teile des Reformadels weiterhin an Heinrichs Seite standen zusammen. Daneben war die Anwesenheit der italienischen Fürsten natürlich regional bedingt.

4.2 Die Diplomata nach der Italienrückkehr

Nach Heinrichs Rückkehr stellte er 1111 noch 16 Diplomata aus das waren fast genauso viele wie 1112 (12 Diplomata) und 1113 (5) zusammen. Aus dem Jahr 1114 sind mit 24 Diplomata überdurchschnittlich viele Rechtsakte überliefert, denn bereits 1115 sank die Zahl wieder auf sieben, wovon alleine sechs in den letzten drei Monaten des Jahres ausgestellt wurden.46 Die 12 Diplomata von 1112 sind nicht besonders wenig, verglichen mit anderen Jahren der Herrschaft Heinrichs. Die insgesamt 33 Diplomata, die 1111 ausgestellt wurden, sind lediglich eine außergewöhnlich hohe Anzahl, die Heinrichs erstem Aufenthalt in Italien überhaupt geschuldet ist, weil die italienischen Fürsten auf den König warteten und nicht über die Alpen reisten, um für Urkundenausstellungen zu bitten.47

Das Korpus für diese Teilperiode besteht somit aus 70 Diplomata.48 Darüber hinaus sind darin 10 Deperdita enthalten. Dieser Zeitraum beinhaltet insgesamt 44 Diplomata mit Intervenienten- und Zeugenlisten49, beziehungsweise 39 ohne die unechten und verunechteten Diplomata. Von den genannten 39 Diplomata sind alleine 24 in Franken entstanden (61 %)50, das heißt, dass außerhalb Frankens nur 15 Diplomata ausgestellt wurden. Der Herrschaftsmittelpunkt Heinrichs in Periode I lag augenscheinlich in Franken, genauer gesagt rund um das Zentrum Speyer und entlang des Rheins bis nach Straßburg, wo Heinrich insgesamt sechs Diplomata ausstellte. Das königstreue Bayern war nur auf der Rückkehr vom Romzug und auf dem Weg zum zweiten Italienzug Teil des Itinerars. Die Statistik der Urkundenempfänger unterstreicht die Konzentration auf Franken: 23,1 % der ausgestellten Diplomata gingen an fränkische Empfänger, gefolgt von italienischen (16,9 %) und schwäbischen (15,4 %) Empfängern. Besonders häufig erhielten Petenten an der Rheinschiene mit Worms, Speyer, Mainz, Basel und Straßburg Königsurkunden.51 Das mit den Sachsen zerrüttete Verhältnis, das in diesem Kapitel noch hinreichend beleuchtet wird, spiegelte sich ebenfalls in den Urkundenempfängern wider, denn lediglich 4,6 % der ausgestellten Diplomata war an ebenjene gerichtet, oder anders betrachtet: Nur Erzbischof Adalgoz von Magdeburg ließ sich einen Tausch mit Erzbischof Adalbert von Mainz und das Kloster Paulinzella die Gründung bestätigen. Hinzu kommt eine Hoftageinladung an die sächsischen Großen für das Weihnachtsfest 1114.52

Für die fränkischen Großen gab es deshalb nur wenige Möglichkeiten Diplomata außerhalb des eigenen Wirkungsbereichs zu bezeugen oder zu intervenieren, denn Heinrich hielt sich mit seinem Hof an folgenden Orten außerhalb Frankens auf:

- Ende 1111/Anfang 1112 Mitte Juni 1112: Sachsen
- Anfang März 1114: Basel
- Mitte Juni 1114: Dollendorf
- Ende August 1114: Erfurt
- Mitte Februar 1116: Augsburg (auf dem Weg zum zweiten Italienzug)

Ein großer Teil der Romzugteilnehmer war auch unmittelbar nach der Rückkehr aus Italien regelmäßig am Hof Heinrichs präsent: Von den 35 in den Diplomata während des Romzuges genannten Großen nahmen weiterhin 14 an den Rechtsgeschäften ihres Königs teil.53 Besonders die meisten der zehn nach Italien mitgereisten Geistlichen blieben in Heinrichs Nähe, lediglich Gebhard von Trient, der erst wieder am 17. Januar 1114 intervenierte, und Hartwig von Regensburg, der ab Ende November 1112 wieder an drei Urkundenausstellungen teilnahm, blieben wohl auf der Rückreise direkt in ihren Bistümern. Auch der Großteil der sächsischen Grafen zog es wohl sofort in ihre Heimat, denn sowohl die Grafen Heinrich von Rietberg, Friedrich von Arnsberg und Werner von Maden als auch Pfalzgraf Friedrich von Sachsen können erst wieder während Heinrichs Aufenthalt in Sachsen von Ende 1111/Anfang 1112 bis Mitte Juni 1112 am königlichen Hof verortet werden. Der lange Aufenthalt Heinrichs in Sachsen sowie die Teilnahme einiger sächsischer Fürsten zeugten von einer verbesserten Beziehung als noch unter Heinrich IV. Die Versöhnung mit dem Pfalzgrafen bei Rhein Siegfried von Ballenstadt und dem Grafen Wiprecht von Groitzsch unterstreichen vor allem Heinrichs Bemühungen um eine konfliktfreie Bindung.54 Diese Diskontinuitäten sind nach der Rückkehr jedoch nicht mit Konflikten zwischen Heinrich und den Großen in Verbindung zu setzen. Bezüglich des Fernbleibens von Hartwig und Gebhard sowie von den sächsischen Grafen sind wohl vielmehr die während des Italienzuges angefallenen Aufgaben in ihrem jeweiligen Herrschaftsbereich, der von Heinrichs unmittelbarem Herrschaftszentrum in Franken weiter entfernt lag, zu betrachten.

Der erste Bruch mit einem engen Vertrauten ist Mitte Oktober 1112 zu erkennen. Erzbischof Adalbert von Mainz, der erst am 15. August 1111 von Heinrich investiert wurde, war bis zum genannten Zeitpunkt ein ständiger Begleiter des Königs, trat auch außerhalb seines Wirkungsbereiches auf und wurde gar als „secundus a rege“55 bezeichnet. In D HV 104, datiert auf den 16. Juli 1112 in Mainz, intervenierte Adalbert das vorerst letzte Mal.56 Allerdings rekognoszierte er noch die Urkunde D HV 107. Innerhalb dieses kurzen Zeitraumes zwischen der Italienrückkehr und seiner Verhaftung, und das unterstreicht seine Signifikanz, erschien Adalbert als Intervenient in sechs Urkunden. Es ist keineswegs übertrieben Adalbert als einen der wichtigsten und engsten Vertrauten Heinrichs zu bezeichnen. Der Bruch nach D HV 107, also im Oktober 1112, kam umso überraschender: Heinrich warf Adalbert in einem Brief unter anderem Mordpläne, eine Verschwörung sowie die Bereicherung auf Kosten der königlichen Güter vor. Die Auslöser schienen jedoch die Auseinandersetzung um die königliche Burg Trifels, die beide für sich beanspruchten, Adalbert jedoch nicht bereit war aufzugeben, sowie Adalberts ausschweifende Territorialpolitik am Rhein in Konkurrenz zu Heinrich und sein Versuch den Bischofssitz von Worms 1111 während dessen schwerer Erkrankung eigenmächtig zu besetzen, gewesen zu sein. Auf einem Zug gegen die sächsische Opposition 1112 konnte Heinrich Adalbert, der mit einem eigenen Heer noch für die Sache des Kaisers einstand, festnehmen. Die Festnahme schien nicht im Konsens mit den Großen geschehen zu sein und stieß infolgedessen auf Unverständnis unter ebenjenen. Über drei Jahre blieb Adalbert in sehr strenger Haft, sodass er bei seiner Freilassung im November 1115, wie Ekkehard berichtet, nur noch aus Haut und Knochen bestand. Die Freilassung erfolgte durch eine Erhebung der Mainzer Bürger, die ihrem König aber gleichzeitig versprachen, Adalbert bei erneutem Treuebruch der Stadt zu verweisen.57 Adalbert wurde Ende des Jahres wieder als Erzkanzler eingesetzt und rekognoszierte die Urkunde D HV 148 gemeinsam mit Erzbischof Friedrich von Köln. Doch er blieb nicht lange an Heinrichs Seite, sodass bereits in D HV 153 am 14. Februar 1116 Bruno von Zollern die Urkunde rekognoszierte.58 Neben Adalbert wandten sich auch Erzbischof Konrad I. von Salzburg, der sich zwischen Herbst 1111 und Januar 1112 in Haft befand, anschließend Zuflucht in Sachsen fand, weil er Salzburg nicht mehr betreten konnte und dies erst 1121 wieder möglich war, und Bischof Reinhard von Halberstadt ab beide Geistlichen waren reformorientierte „Vorzeigebischöfe“.59

Abgesehen von der Bildung der sächsischen Opposition, die im Folgenden ausführlich behandelt wird, gab es 1111 und 1112 keine weiteren bedeutenden Brüche. Die nicht selten postulierte „Bruchstelle“ in der Herrschaft Heinrichs, ausgelöst durch dessen Fehlverhalten gegenüber den Fürsten vor und während der Kaiserkrönung ist gerade in den Urkunden kaum zu erkennen, weder durch die Anzahl der ausgestellten Urkunden noch durch das Fehlen mehrerer Großer und auch nicht durch die Anzahl der Anwesenden am Königshof.60 Die Heilsgemeinschaft, die als ein Ziel die Versöhnung von König und Papst hatte, zerfiel nicht, obwohl sie ihr Ziel nicht erreichte und dieses mit der Gefangennahme des Papstes sogar in weite Ferne rückte. Das Abwenden Reinhards von Halberstadt sehe ich eher im Kontext der Entstehung der sächsischen Opposition und damit unabhängig von einer möglichen Enttäuschung über Heinrichs Handlungen in Italien. Die Beziehung Konrads und Heinrichs erfuhr bereits in Italien Risse und der Erzbischof von Salzburg musste sich zudem am 15. August in Mainz für die Gewalttaten in seinem Erzbistum vor Heinrich rechtfertigen.61 Adalberts Handlungen schienen aufgrund seines gestiegenen Selbstbewusstseins und seines ausgeprägten Sinnes für Macht in Verbindung mit seiner umfassenden Territorialpolitik auf die Interessen Heinrichs, und damit ebenfalls unabhängig von den Streitigkeiten in Italien, gestoßen zu sein. In dem Abwenden dieser drei zugegebenermaßen für Heinrich wichtigen Geistlichen sehe ich keinen ausreichenden Beleg für einen signifikanten Bruch. Eine wirkliche Bruchstelle würde doch eine gesamtheitlichere Empörung unter den Anhängern Heinrichs hervorrufen. Die Vorgänge in Italien werden, sofern sie nicht inszeniert waren, natürlich nicht zu Heinrichs Ansehen beigetragen haben und die Fürsten, vor allem die geistlichen, werden auch enttäuscht gewesen sein.62 Die Handlungen Heinrichs werden dazu in den folgenden Jahren sicher genauer betrachtet und bei einem erneuten Fehlverhalten kritischer beäugt worden sein. Doch für eine signifikante Bruchstelle in den Beziehungen untereinander spricht aus meiner Sicht zu wenig. Stattdessen würde ich zu einem Vertrauensverlust tendieren, der aber, da es Heinrichs erste schwere Verfehlung war, zunächst kaum direkte Auswirkungen hatte. Vielmehr waren es darüber hinaus Heinrichs immer autokratischeres Handeln in Kombination mit dem Aufeinandertreffen von unterschiedlichen Ansprüchen in der Territorialpolitik, die die Konflikte mit den Großen bedingten und verschärften.

Die Verhaftung Adalberts schien für die Großen ebenfalls kein Grund gewesen zu sein, sich gegen Heinrich zu wenden. Auch die kurz vorher im September von Erzbischof

Guido von Vienne einberufene Synode in Burgund, auf der Heinrich von ebenjenem exkommuniziert wurde, wirkte sich scheinbar nicht auf die Beziehungen Heinrichs mit seinen Fürsten aus und das obwohl die Exkommunikation Heinrichs IV. ein Grund für die Fürsten war, sich Heinrich V. aus Angst um ihre eigene Memoria anzuschließen.63 Die Aberkennung der Ämter des Herzogs Lothar von Sachsen und des Markgrafen von der Nordmark Rudolf von Stade als Konsequenz ihres aggressiven Eingreifens gegen Rudolfs Ministerialen Friedrich während Heinrichs Aufenthalt in Sachsen64 und der Konflikt um das Erbe des Ende Mai 1112 verstorbenen Grafen Udalrich von WeimarOrlamünde, welches sowohl Heinrich als auch der kürzlich erst aus der Haft entlassene Pfalzgraf Siegfried für sich beanspruchten, schlug sich nicht in den Nennungen in den Intervenienten- und Zeugenlisten nieder, denn die opponierenden Sachsen waren auch vor Ausbruch des Konflikts nicht oder nur sehr selten am Hof Heinrichs anwesend.65 Dabei hatte sich die sächsische Opposition zum ersten Mal spätestens mit dem Konflikt um das Erbe des Grafen von Weimar formiert und wurde allerspätestens mit der Bindung an die Opposition um Erzbischof Friedrich von Köln zu einer Gefahr für Heinrichs Königtum, denn die verwandtschaftlichen Beziehungen unter den sächsischen Großen

[...]


1 Annales Hildesheimenses, ed. Georg WAITZ (MGH SS er. Germ. 8), Hannover 1878, hier ad a. 1106, S. 56.

2 Zur Entwicklung der auf allgemeinen Konsens basierenden Herrschaftsform: Bernd SCHNEIDMÜLLER, Konsensuale Herrschaft. Ein Essay über Formen und Konzepte politischer Ordnung im Mittelalter, in: Paul-Joachim Heinig et al. (Hgg.): Reich, Regionen und Europa im Mittelalter und Neuzeit. Festschrift für Peter Moraw (Historische Forschungen 67), Berlin 2000, S. 53-87, besonders ab S. 64.

3 Monumenta Germaniae Historica. Diplomata regum et imperatorum Germaniae, Bd. 7: Die Urkunden Heinrichs V. und der Königin Mathilde. Herausgegeben von Matthias Thiel unter Mitwirkung von Alfred Gawlik, <http://www.mgh.de/ddhv/index.htm>, Juni 2010, zuletzt abgerufen am 09.06.2015. Die 216 Urkunden und Briefe für den genannten Zeitraum erstrecken sich von D HV 65 bis D HV 280. In den 216 untersuchten Stücken sind 21 Briefe und Rundschreiben an die Päpste und Fürsten des Reiches enthalten, werden aber Gegenstand dieser Untersuchung sein. In der Folge werde ich die Stücke des Korpus vereinfachend mit Diplomata bezeichnen; in der einzelnen Benennung von Stücken jedoch zwischen Urkunde und Brief unterscheiden.

4 Siehe dazu: Stefan WEINFURTER, Reformidee und Königtum im spätsalischen Reich. Überlegungen zu einer Neubewertung Kaiser Heinrichs V., in: Ders. (Hg.): Reformidee und Reformpolitik im spätsalisch-frühstaufischen Reich (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte 68), Mainz 1992, S. 1-45.

5 Vgl. Jürgen DENDORFER, Fidi milites? Die Staufer und Kaiser Heinrich V., in: Ders., Hubertus Seibert (Hgg.): Grafen, Herzöge, Könige: der Aufstieg der frühen Staufer und das Reich (1079-1152), Ostfildern 2005, S. 213-265; Ders., Heinrich V. Könige und Große am Ende der Salierzeit, in : Tilman Struve (Hg.): Die Salier, das Reich und der Niederrhein, Köln, Weimar, Wien 2008, S. 115-170.

6 Gerold MEYER VON KNONAU, Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V. Sechster Band: 1106 bis 1116, Leipzig 1907. Ders., Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V. Siebenter Band: 1116 (Schluss) bis 1125, Leipzig 1909.

7 Vgl. DENDROFER, Fidi milites?, S. 226.

8 Die bereits vorher entstandenen Diplomata D HV 57-64 können vernachlässigt werden, da sie entweder unecht oder verunechtet sind, keine Intervenienten- und Zeugenlisten beinhalten oder nicht erhalten sind.

9 Siehe Anhang.

10 Hans-Jochen STÜLLEIN, Das Itinerar Heinrichs V. in Deutschland, München 1971.

11 Caspar EHLERS, Ort, Region, Reich. Mobilität als Herrschaftsfaktor, in: Gerhard Lubich (Hg.): Heinrich V. in seiner Zeit. Herrschen in einem europäischen Reich des Hochmittelalters (Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Beihefte zu J.F. Böhmer, Regesta Imperii 34), Köln 2013, S. 81-102, hier S. 86.

12 Zusätzlich unterscheide ich hier zwischen den Diplomata des ganzen Reiches und Italiens. Die Verteilung wird in absoluten und relativen Diagrammen dargestellt.

13 Alfred GAWLIK, Intervenienten und Zeugen in den Diplomen Kaiser Heinrichs IV. (1056 1105). Der Übergang von der Interventionszur Zeugenformel (Münchener Historische Studien Abteilung Geschichtlichere Hilfswissenschaften 7), Kallmünz 1970, S. 1f.

14 Harry BRESSLAU, Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien Bd. 2, Berlin, Leipzig 1931, S. 26; Julius FICKER, Beiträge zur Urkundenlehre Band 1, Aalen 1966, S. 235.

15 D HV 102 beinhaltet sowohl eine Intervenientenals auch eine Zeugenliste. D HV 267 und 274 nennen ebenfalls Intervenienten und Zeugen; D HV 273 enthält eine Zeugenliste sowie Kaiserin Mathilde als Intervenientin. Vgl. dazu auch FICKER, Urkundenlehre 1, S. 236.

16 Ebd., S. 233ff.

17 BRESSLAU, Handbuch der Urkundenlehre 2, S. 198f. Auch Ficker deutet dahingehend, wenn er sagt, dass „kräftigere Herrscher […] absichtlich eine Nennung von Intervenienten […] vermieden“ haben. FICKE, Urkundenlehre 1, S. 233.

18 Jörg BUSCH, Die Diplome der Salier als Spiegel ihrer Italienpolitik, in: Tilman Struve (Hg.): Die Salier, das Reich und der Niederrhein, Köln 2008, S. 283-302, hier S. 283.

19 Alfred GAWLIK, Zur Bedeutung von Intervention und Petition, in: Waldemar Schlögl. Peter Herde (Hgg.): Grundwissenschaften und Geschichte, Festschrift für Peter ACHT (Münchener Historische Studien 15), Kallmünz 1976, S. 73-77, hier S. 73; FICKER, Urkundenlehre 1, Aalen 1966, S. 232f.; SCHNEIDMÜLLER, Konsensuale Herrschaft, S. 72.

20 Bei 216 Diplomata (einschließlich der Fälschungen) Heinrichs V. sind 112 Intervenienten- und Zeugenlisten und damit mehr als die Hälfte der möglichen Nennungen überliefert. Zusätzlich gibt es auf Heinrichs zweitem Italienzug 11 Königsgerichte, an denen unter anderem ebenfalls Große des Reichs, hier vornehmlich aus Italien, teilgenommen haben.

21 Die Teilnahmen an den Zügen vor 1111 nach Ungarn, Serbien, Bulgarien und in das Kiever Rus sind für diese Arbeit kaum relevant. Vgl. dazu: Daniel ZIEMANN, Im Osten was Neues Byzanz, Osteuropa und das Reich (ca. 1100-1125), in: Gerhard Lubich (Hg.): Heinrich V. in seiner Zeit. Herrschen in einem europäischen Reich des Hochmittelalters (Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Beihefte zu J.F. Böhmer, Regesta Imperii 34), Köln 2013, S. 271-287.

22 Dies sind die folgenden Urkunden: D HV 154, 158f., 162ff., 168, 178, 195, 214f. Zusätzliche Königsgerichte ohne teilnehmenden Personen, weil Deperdita: D HV 197, 209 und 271 (in Straßburg).

23 Jutta SCHLICK, König, Fürsten und Reich 1056-1159. Herrschaftsverständnis im Wandel (MittelalterForschungen 7), Stuttgart 2001, S. 52ff.; SCHNEIDMÜLLER, Konsensuale Herrschaft, S. 70f.; Stefan WEINFURTER, Das Jahrhundert der Salier (1024-1125). Ostfildern 2008, S. 166ff.

24 Diepold war der Neffe von Herzog Berthold von Zähringen, von Markgraf Hermann von Baden und von Bischof Gebhard III. von Konstanz und war durch seine Heirat mit Adelheid, Tochter von JudithSophie, der Schwester Heinrichs IV., mit den Saliern verschwägert; Otto war mütterlicherseits mit Heinrich V. und auch Diepold verwandt. Mehr zu den verwandtschaftlichen und den territorialen Beziehungen Berengars von Sulzbach: Jürgen DENDORFER, Die Grafen von Sulzbach, in: Ferdinand Kramer, Wilhelm Störmer (Hgg.): Hochmittelalterliche Adelsfamilien in Altbayern, Franken und Schwaben (Studien zur bayerischen Verfassungs- und Sozialgeschichte 20), München 2005, S. 179-212.

25 WEINFURTER, Reformidee, S. 3-9; Jürgen DENDORFER, König und Fürsten in der späten Salierzeit, in: Historisches Museum der Pfalz Speyer (Hg.): Die Salier. Macht im Wandel I, München 2011 S. 111-117, hier S. 115; Ders., Fidii milites?, S. 231.

26 WEINFURTER, Reformidee, S. 11-15 und 23; DENDORFER, Grafen von Sulzbach, S. 183 und 198.

27 DENDORFER; Heinrich V., S. 125ff. und 133ff.: Die Bischofserhebungen dieser Jahre zeugen von einem engen Beziehungsgeflecht unter den sächsischen Großen. Die Erhebungen Reinhards von Halberstadt (aus dem näheren Umfeld Ruthards von Mainz und verwandt mit Graf Hermann von Winzenburg), Udos von Hildesheim (der Bruder Graf Hermanns von Winzenburg) und Adalgoz‘ von Magdeburg (der Neffe von Graf Wiprecht von Groitzsch) zeigen nehmen den engen Beziehungen untereinander auch den Einfluss der Großen auf die Bischofserhebungen. EHLERS, Mobilität, S. 91.

28 DENDORFER; Heinrich V., S. 126ff.; SCHLICK, König, Fürsten und Reich, S. 52f. und 62.

29 Stefan WEINFURTER, Die Salier und das Reich. Einleitung, in: Ders. (Hg.): Die Salier und das Reich Band 1. Salier Adel und Reichsverfassung, Sigmaringen 1991, S.1-19, hier S. 11; DENDORFER; Heinrich V., S. 123 und 128f.; Gerd ALTHOFF, Heinrich V. (1106-1125), in: Bernd Schneidmüller, Stefan Weinfurter (Hgg.): Die deutschen Herrscher des Mittelalters. Historische Portraits von Heinrich I. bis Maximilian I. (919-1519), S. 181-200, hier S. 183; SCHLICK, Königs, Fürsten und Reich, S. 55.

30 Ekkehard von Aura, Chronica, in: Frutolfs und Ekkehards Chroniken und die Anonyme Kaiserchronik, ed. Franz-Josef Schmale, Irene Schmale-Ott (Ausgewählte Quellen zur Deutschen Geschichte des Mittelalters. FSGA 15), Darmstadt 1972, hier ad a. 1106, Rec. I, S. 204.

31 WEINFURTER, Reformidee, S. 23; ALTHOFF, Heinrich V., S. 187f.; DENDORFER, Heinrich V., S. 133f.; Friedrich HAUSMANN, Reichskanzlei und Hofkapelle unter Heinrich V. und Konrad III. (Schriften der MGH 14), Stuttgart 1956, S. 18ff.

32 Elke GOEZ, Zwischen Reichszugehörigkeit und Eigenständigkeit: Heinrich V. und Italien, in: Gerhard Lubich (Hg.): Heinrich V. in seiner Zeit. Herrschen in einem europäischen Reich des Hochmittelalters (Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Beihefte zu J.F. Böhmer, Regesta Imperii 34), Köln 2013, S. 215-232, hier S. 215. Siehe dazu auch: BUSCH, Diplome der Salier, S. 293. Goez führt die Gründe des Desinteresses in genanntem Aufsatz ausführlich auf: Während des Investiturstreits grenzten sich das regnum Teutonicum und das regnum Italicum voneinander ab. Ein neues, identitätsstiftendes Gefühl kam in Italien auf, welches gleichzeitig das Zusammengehörigkeitsgefühl zum Reich nördlich der Alpen abschwächte. Nicht nur das Interesse Heinrichs IV. nahm ab, sondern besonders auch das der italienischen Großen, was deutlich sichtbar am fehlenden Interesse an Urkundenausstellungen zu erkennen ist.

33 Jochen JOHRENDT, Rom zwischen Kaiser und Papst die Universalgewalten und die Ewige Stadt, in: in: Gerhard Lubich (Hg.): Heinrich V. in seiner Zeit. Herrschen in einem europäischen Reich des Hochmittelalters (Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Beihefte zu J.F. Böhmer, Regesta Imperii 34), Köln 2013, S. 169-190, hier S. 175; GOEZ, Reichszugehörigkeit, S. 221.

34 WEINFURTER, Jahrhundert der Salier, S. 175.

35 ALTHOFF, Heinrich V., S. 189f.; SCHLICK, König, Fürsten und Reich, S. 65f. Zum Wandel des bischöflichen Amtsverständnisses: Hubertus SEIBERT, Amt, Autorität, Diözesanausbau Die Bischöfe als Häupter der Ordnung im Reich, in: Historisches Museum der Pfalz Speyer (Hg.): Die Salier. Macht im Wandel I, München 2011, S. 85-93.

36 Siehe Karte 2.

37 Siehe Karte 3 und 3a.

38 Die genannten Personen beziehen sich auf die Nennungen in den Diplomata. Darüber hinaus haben nach Herbert ZIELINSKI, Der Reichsepiskopat in spätottonischer und salischer Zeit 1002-1125, Teil 1, Wiesbaden 1984, S. 237 sowie Anhang Liste 20 auch die Erzbischöfe Bruno von Trier und Konrad von Salzburg sowie die Bischöfe Hermann von Augsburg, Kuno von Straßburg und Hugo von Brixen (die letzteren beiden jeweils mit einem Fragezeichen versehen) am Romzug teilgenommen. Brunos Teilnahme am Romzug erscheint angesichts der fehlenden Nennungen in den Urkunden, obwohl er als Erzbischof Triers einer der wichtigsten Metropoliten des Reichs war, dennoch sehr unwahrscheinlich.
Die Anwesenheit Konrads von Salzburg ist durch einen gewalttätigen Konflikt mit Heinrich mit dem Beinamen Haupt bezeugt. Konrad gehörte anschließend trotz dieses Konflikts weiterhin zu Heinrichs Gefolge. Vgl. dazu: MEYER VON KNONAU, Jahrbücher 6, S. 158. Alfred WENDEHORST, Bischöfe und Bischofskirchen von Würzburg, Eichstätt und Bamberg, in: Stefan Weinfurter (Hg.): Die Salier und das Reich Band 2. Die Reichskirche in der Salierzeit, Sigmaringen 1991, S. 225-249, hier S. 248; Wilfried HARTMANN, Der Investiturstreit, München ³2007, S. 47.

39 Friedrich war bis zum ersten Italienzug schon bei den wichtigsten Stationen von Heinrichs Königsherrschaft präsent: Er führte mit Paschalis II. Verhandlungen über eine Lösung des Investiturstreits, nahm an Militärzügen teil und krönte 1110 Mathilde als Braut des Königs. Rudolf SCHIEFFER, Erzbischöfe und Bischofskirche von Köln, in: Stefan Weinfurter (Hg.): Die Salier und das Reich Band 2. Die Reichskirche in der Salierzeit, Sigmaringen 1991, S. 1-30, hier S. 24f.

40 Hans ROSANOWSKI, Bischof Hartwig I. von Regensburg, in: Regensburg und Bayern im Mittelalter (Studien und Quellen zur Geschichte Regensburgs 4), Regensburg 1987, S. 57-78, hier S. 61f.: Nach der Erhebung zum Bischof war Hartwig auch als Verhandlungspartner Heinrichs 1107 in Flandern aktiv und nahm 1108 am Zug nach Ungarn gegen Koloman teil.

41 Neben Ottos häufiger Anwesenheit am kaiserlichen Hof, muss er während des Italienkonflikts auch beim Papst gewesen sein, da dieser ihm am 15. April das Recht auf den Palliumsgebrauch erteilte. Vgl. dazu: MEYER VON KNONAU, Jahrbücher 6, S. 220.

42 Dendorfer, Fidii milites?, S. 223ff., dazu Anm. 37: Dendorfer zählt die Nennungen Friedrichs nach der Edition von Stumpf auf. Hinzu kommen die Nennungen als Bürge und Geisel in D HV 65 und 66.

43 Lediglich Graf Berengar von Sulzbach fehlt in D HV 68.

44 Sie konnten die Zugeständnisse logischerweise nicht gutheißen. Die in mehreren Perioden mühevoll aufgebaute weltliche Herrschaftsstellung der geistlichen Großen, wollten sie nicht aufgeben. Die weltlichen Großen konnten mit dieser Lösung ebenfalls nicht einverstanden sein, da ihre Machtstellung auch auf Kirchenlehen, die sie von Bischöfen erhielten und nun hätten abgeben müssen, basierte. Heinrich forderte daraufhin das Investiturrecht zurück und forcierte seine Kaiserkrönung. Nachdem Paschalis diese Forderungen abgelehnt hatte, wurde er von Heinrich und seinen Leuten noch in der Peterskirche festgenommen. Die Bischöfe empfanden dies als doppelten Verrat: Die Hoffnung auf Versöhnung mit dem Papst wurde durch die Gefangennahme zerschlagen und ihre Wünsche von Heinrich missachtet. Ebd., S. 190f.; Bernd SCHNEIDMÜLLER, 1111 Das Kaisertum Heinrichs V. als europäisches Ereignis, in: Historisches Museum der Pfalz Speyer (Hg.): Die Salier. Macht im Wandel I, München 2011, S. 37-45, hier S. 39ff.; WEINFURTER; Jahrhundert der Salier, S. 177; HARTMANN, Investiturstreit, S. 36ff.

45 WEINFURTER; Reformidee, S. 37; Ders., Jahrhundert der Salier, S. 176f.. HAUSMANN, Reichskanzlei, S. 23: Hausmann spricht sich für eine absichtliche Täuschung des Papstes aus, indem Adalbert auf die Forderungen Paschalis‘ einging. Auch MEYER VON KNONAU, Jahrbücher 6, S. 148f. und Stefanie HAARLÄNDER, Die Mainzer Kirche in der Stauferzeit (1122-1249), in: Friedhelm Jürgensmeier (Hg.): Handbuch der Mainzer Kirchengeschichte 1 (Beiträge zur Mainzer Kirchengeschichte 6), Würzburg 2000, S. 290-331, hier S. 292 stimmen der These eines absichtlich provozierten und riskierten Aufstandes in der Kirche zu.

46 Siehe die Statistik und das Diagramm 1. Die 24 Diplomata aus dem Jahr 1114 gehen vor allem auf die weitgehend ruhige Situation inklusive der Hochzeit Heinrichs im ersten Halbjahr zurück.

47 EHLERS, Mobilität, S. 97.

48 Die 70 Urkunden enthalten sechs unechte/verunechtete Diplomata D HV 88, 101, 108, 113, 127, 138). Darüber hinaus ist die Urkunde 150 zumindest umstritten. Dazu: Irmgard FEES, Abbildungsverzeichnis der original überlieferten fränkischen und deutschen Königs- und Kaiserurkunden von den Merowingern bis zu Heinrich VI (Elementa diplomatica, Bd. 1). Marburg an der Lahn 1994, hier S. 68: FEES rechnet die Urkunde zu den original überlieferten Königskurkunden. THIEL schließt sich dieser Meinung an. Diese Urkunde wird im weiteren Verlauf der Arbeit näher beleuchtet.

49 D HV 102 enthält sowohl eine Intervenientenals auch eine Zeugenliste.

50 In Sachsen wurden fünf Diplomata mit Intervenientenoder Zeugenlisten, in Burgund (ausschließlich Basel) vier, in Schwaben drei und in Bayern und Lothringen jeweils eine ausgestellt; zwei Ausstellungsorte sind unbekannt.
Darüber hinaus sind weitere Ausstellungsorte, jedoch entweder mit Diplomata ohne Intervenienten und Zeugen oder ohne Überlieferung der Urkunden, bekannt. Einschließlich dieser Diplomata ergibt sich folgende Statistik: 52 Diplomata, von denen in Franken 31 (59 %), in Schwaben 6, in Bayern und Burgund je 4 und in Niedersowie Oberlothringen je eine ausgefertigt wurden.

51 Sie dazu die Karten 2, 2a und 2b. Dazu die Tabellen 5 und 5.1, sowie Diagramme 5b.

52 Dies entspricht den Diplomata D HV 103, 135 und 141.

53 Je zwei italienische Bischöfe (Pietro von Padua und Siegfried von Vercelli) und Grafen (Albert von Biandrate und Wido von Canavese) sowie vier italienische Markgrafen (Bonifatius von Vasto, Manfredo von Romagnano, Rainer von Montferrat und Werner von Ancona) blieben in Italien.

54 Ekkehard, Chronica ad a. 1112, Rec. III, S. 306.

55 Ebd., S. 308. Zur Signifikanz Adalberts: DENDORFER, Fidii milites?, S. 236ff.

56 Adalbert intervenierte zudem in der verunechteten Urkunde D HV 108 am 16. Oktober 1112. Um dieses Datum herum soll Adalbert, laut MEYER VON KNONAU, Jahrbücher 6, S. 259-263, aber schon festgenommen worden sein.

57 Zum Konflikt zwischen Adalbert und Heinrich: Ekkehard, Chronica, ad a. 1115, Rec. III, S. 314ff; Gerd ALTHOFF, Vom Konflikt zur Krise. Praktiken der Führung und Beilegung von Konflikten in der spätsalischen Zeit, in: Bernd Schneidmüller, Stefan Weinfurter (Hgg.): Salisches Kaisertum und neues Europa. Die Zeit Heinrichs IV. und Heinrichs V., Darmstadt 2007, S. 27-45, hier S. 41f.; Ders., Heinrich V., S. 194f., DENDORFER; Heinrich V., S. 148f. und 154; HAARLÄNDER. Mainzer Kirche, S. 293ff.; HARTMANN, Investiturstreit, S. 38.

58 HAUSMANN, Reichskanzlei, S. 32f. Mehr zu Adalberts und Friedrichs temporärer Königsnähe Ende 1115 in Kapitel 4.2.1. HAARLÄNDER, Mainzer Kirche, S. 295f.

59 WEINFURTER, Reformidee, S 41f.; SCHLICK, König, Fürsten, Reich, S. 69; DENDORFER, Heinrich V., S. 154. Zu Konrad von Salzburg und seinen Streitigkeiten 1111 in Italien mit dem königsnahen Heinrich cum Capite: MEYER VON KNONAU, Jahrbücher 6, S. 158. Bischof Reinhard von Halberstadt nahm in Periode II auch außerhalb Sachsens an vier Urkundenausstellungen teil (D HV 99, 103, 130 und 135). Die letzte Nennung stammt von Ende August 1114.

60 Zur Bruchstelle siehe u.a.: WEINFURTER; Reformidee, S. 38ff.; SEIBERT; Amt, Autorität, S. 91. DENDORFER, Heinrich V., S. 139; Ders., König und Fürsten, S. 115, behauptet, dass ab 1111 immer weniger Große am Hof Heinrichs anwesend waren. Der erste Indikator für diese Behauptung, nämlich die Diplomata, können dies nicht unterstützen: Obwohl es nicht Bestandteil des Bearbeitungszeitraums dieser Arbeit ist, fällt bei Vergleichen der Intervenienten- und Zeugenlisten vor und nach 1111 kein großer Abfall auf.
Das erste Diagramm zeigt, dass innerhalb der restlichen Zeit nach Heinrichs Rückkehr aus Italien mit 16 überdurchschnittlich viele Diplomata ausgestellt wurden. Die 12 Diplomata stehen aber nur knapp unter dem jährlichen Durchschnitt von 14 Ausstellungen in Heinrichs Herrschaftszeit. Wie bereits vorher erwähnt stellen die 12 Diplomata von 1112, verglichen mit der Urkundenanzahl der anderen Jahre, keinen Bruch dar.

61 Vgl. Fußnote 59. MEYER VON KNONAU, Jahrbücher 6, S. 210.

62 Zahlreiche italienische Quellen, wie die Chronik von Montecassino und die Lamentatio pro captione pape Paschalis verurteilen Heinrich für sein Handeln gegenüber der Kirche. Die Schriften pro Heinrich, wie die Mediolanensis historiae libri quattuor von Landulf von St. Paul oder der überlieferte Brief von Bischof Azo von Acqui, worin er Heinrich zur schnellen Rückkehr nach Italien auffordert, sind deutlich in der Minderheit und stammen vor allem aus den kaiserfreundlichen Gebieten in der Lombardei. Siehe dazu: Heinrich BANNIZA VON BAZAN, Die Persönlichkeit Heinrichs V. im Urteil der zeitgenössischen Quellen, Berlin 1927, besonders S. 36-68; GOEZ, Reichszugehörigkeit, S. 224.

63 HARTMANN, Investiturstreit, S. 38.

64 Der Ministeriale Friedrich wollte vor dem Königsgericht seine Freilassung erwirken, wurde aber vor der Urteilssprechung von den beiden genannten sächsischen Fürsten vor den Boten des Königs in Haft genommen. Dieser Affront gegen den honor hatte die Ämterenthebung zur Folge. Lutz FENSKE, Adelsopposition und kirchliche Reformbewegung im östlichen Sachsen. Entstehung und Wirkung des sächsischen Widerstandes gegen das salische Königtum während des Investiturstreits (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 47), Göttingen 1977, S. 345; DENDORFER, Heinrich V., S. 141ff.; MEYER VON KNONAU, Jahrbücher 6, S. 251f.

65 FENSKE, Adelsopposition, S. 340ff.; SCHLICK, König, Fürsten und Reich, S. 69f.; DENDORFER, Heinrich V., S. 144f. Heinrich zog die Güter für sich und das Reich gegen das Erbrecht Pfalzgraf Siegfrieds ein. Viele sächsische Fürsten stellten sich auf die Seite Siegfrieds so blieben diese auch dem Weihnachtsfest Heinrichs 1112 in Erfurt fern. (Siehe dazu: Ekkehard, Chronica, ad a. 1112, Rec. III, S. 308ff.)
Zu Beginn des Konflikts standen Herzog Lothar, Bischof Reinhard von Halberstadt, Pfalzgraf Friedrich von Sachsen, die Markgräfin Gertrude sowie die Grafen Wiprecht von Groitzsch und Ludwig von Thüringen auf Siegfrieds Seite. Auch Friedrich von Arnsberg und sein Bruder Heinrich von Rietberg sowie Werner von Maden, die Heinrich nach Italien begleiteten, sind nach der Urkunde D HV 102 vom 27. April 1112, bzw. D HV 103 für einen langen Zeitraum abwesend oder im Fall von Heinrich und Werner gar nicht mehr in den Königsurkunden genannt.
Die erstmals im Bearbeitungszeitraum genannten Bischöfe Dietrich I. von Naumburg-Zeitz (D HV 103 und 135) und Udo von Hildesheim (92 und 103) sowie Grafen wie Erwin von Tonna (103 und 135) und Helperich von Plötzkau (103) traten ebenfalls nur in den Urkunden auf, die in Sachsen ausgestellt wurden. Eine Teilnahme an der aufkommenden Opposition gegen Heinrich V. ist nicht immer gesichert. Weitere Nennungen von sächsischen Grafen sind der Übersicht zu entnehmen.
Lediglich Herzog Lothar (117, 132, 224 und 232) und Pfalzgraf Friedrich (103, 135 und 224) können neben Friedrich von Arnsberg noch häufiger am Hof Heinrichs verortet werden.

Ende der Leseprobe aus 98 Seiten

Details

Titel
Herrschaftsschwerpunkte Kaiser Heinrichs V.
Untertitel
Beziehungen, Bindungen und Strukturen in den Herrscherurkunden von 1111 bis 1125
Hochschule
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Note
1,3
Autor
Jahr
2015
Seiten
98
Katalognummer
V538749
ISBN (eBook)
9783346151346
ISBN (Buch)
9783346151353
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Heinrich V., Herrschaftsurkunden, Mittelalter, Beziehungen, Kaiser, Kaiserin, Mathilde
Arbeit zitieren
Christoph Gwisdeck (Autor:in), 2015, Herrschaftsschwerpunkte Kaiser Heinrichs V., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/538749

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Herrschaftsschwerpunkte Kaiser Heinrichs V.



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden