Die Arbeit erläutert die Möglichkeiten resozialisierender Behandlung, die im StVollzG geregelt sind, sucht nach Verbesserungsmöglichkeiten und gibt - in Gruppen untergliedert - einen Überblick über die Grenzen, denen die Resozialisierung ausgesetzt ist. Ziel soll es dabei sein, eine Antwort auf die im Zentrum stehende Frage zu geben, ob ein restriktiverer Strafvollzug (mehr Verwahrung, weniger Resozialisierung) zu fordern ist, wie es aktuelle Tendenzen vor allem in der Politik propagieren.
Gliederung
1. Einleitung
1.1. Die Thematik in ihrem Gesamtzusammenhang
1.2. Die Problemstellung vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion
2. Definition der Begriffe „Strafvollzug“, „Resozialisierung“ und „Behandlung“
3. Entwicklung des Behandlungsvollzuges bis zum Inkrafttreten des StVollzG
4. Möglichkeiten resozialisierender Behandlung und ihr Erfolgspotenzial
4.1. Notwendigkeit einer Einschränkung
4.2. Bestimmung eines Erfolgskriteriums
4.3. Unterbringung im offenen oder geschlossenen Vollzug (§ 7 II Nr. 1)
4.3.1. Unterschiede in der Ausgestaltung
4.3.2. Resozialisierungsbeitrag und Vollzugspraxis
4.4. Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt (§ 7 II Nr. 2)
4.4.1. Jüngste Entwicklung, Begriff und Konzept
4.4.2. Behandlungseffekte und Perspektive
4.5. Die Zuweisung zu Wohn- und Behandlungsgruppen (§ 7 II Nr. 3)
4.5.1. Strafvollzug als gruppendynamischer Prozess
4.5.2. Umsetzung in der Praxis
4.6. Arbeit, Ausbildung, Weiterbildung (§ 7 II Nrn. 4, 5)
4.6.1. Die Schlüsselposition von Arbeit und Ausbildung
4.6.2. Empirische Forschung und aktuelle Problemlagen im Überblick
4.7. Besondere Hilfs- und Behandlungsmaßnahmen (§ 7 II Nr. 6)
4.8. Lockerungen des Vollzuges (§ 7 II Nr. 7)
4.9. Notwendige Maßnahmen zur Vorbereitung der Entlassung (§ 7 II Nr. 8)
4.10. Zwischenbilanz
5. Grenzen resozialisierender Behandlung
5.1. Verfassungsrechtliche
5.2. Wirtschaftlich-fiskalische
5.3. Individuelle
5.4. Vollzugsimmanente
5.4.1. Deprivationen, Prisonisierung, Stigmatisierung
5.4.2. Sicherheit der Allgemeinheit
5.5. Gesellschaftlich-politisch-mediale
5.6. Strafrechtssystematische
6. Schlussbetrachtung: Plädoyer für den Behandlungsvollzug
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht, ob innerhalb des geltenden Strafvollzugsgesetzes ausreichend Gestaltungsspielraum besteht, um resozialisierende Behandlungsmaßnahmen erfolgreich umzusetzen, anstatt auf reine Verwahrkonzepte zu setzen. Ziel ist es, die Möglichkeiten und Grenzen des Behandlungsvollzugs kritisch zu bewerten und die Wirksamkeit aktueller Ansätze vor dem Hintergrund eines veränderten Gefangenenklientels und knapper Ressourcen zu hinterfragen.
- Analyse der gesetzlich verankerten Behandlungsansätze des Strafvollzugsgesetzes.
- Untersuchung der Erfolgspotenziale von Maßnahmen wie Arbeit, Sozialtherapie und Lockerungen.
- Identifikation struktureller, ökonomischer und individueller Grenzen der Resozialisierung.
- Bewertung der aktuellen politischen Diskussion um Sicherungs- und Verwahrvollzug.
- Erarbeitung eines Plädoyers für die Beibehaltung und Weiterentwicklung des Behandlungsvollzugs.
Auszug aus dem Buch
1.1. Die Thematik in ihrem Gesamtzusammenhang
„Ich war achtzehn Jahre lang durch meine Mutter im Heim. Nach meiner Geburt bin ich erst mal für fünf Jahre ins Heim gekommen bis zum sechsten Lebensjahr. Nur das sechste Lebensjahr war ich zu Hause. In diesem Jahr hat meine Mutter dreimal versucht, mich zu töten. Hat mich geschlagen, das war kein schönes Leben. Wenn deine eigene Mutter dich nur Tag und Nacht verprügelt, mit dem Feuerhaken auf dich losgeht und versucht, dich umzubringen. Und die Erinnerung, wie sie versucht, mich umzubringen, sitzt tief in mir. Ist das Einzige, was ich aus meiner Kindheit überhaupt noch weiß, wie sie versucht hat, mich umzubringen. Manchmal wache ich noch abends schweißgebadet auf, weil ich die Szenen vor mir habe, wie sie mit einem Messer versucht, mich umzubringen.“
Nicht jeder Inhaftierte hat eine solch dramatische Vergangenheit hinter sich, wie es Hans-Joachim Neubauer in diesem Auszug aus seinem Werk „Einschluss - Bericht aus einem Gefängnis“ beschreibt. Ebenso klar ist auch, dass selbst die schrecklichste Lebensgeschichte niemals einen Mord, einen Raub oder sonst eine Straftat rechtfertigen kann. Stets stellt sich jedoch die grundsätzliche Frage, wie mit einem zu einer unbedingten Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Maßregel Verurteilten im Strafvollzug umgegangen werden soll: Wäre es das Beste, ihn einfach nur möglichst lange wegzuschließen? Oder sollte man alles versuchen, ihn wieder in die Gesellschaft einzugliedern? Der deutsche Gesetzgeber hat sich im Strafvollzugsgesetz (StVollzG), das am 1.1.1977 in Kraft getreten ist, für letztere Alternative, genauer gesagt für einen auf Resozialisierung ausgerichteten Behandlungsvollzug, entschieden (vgl. § 2 S.1).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel stellt die Relevanz des Resozialisierungsgedankens vor dem Hintergrund dramatischer Lebensläufe Inhaftierter dar und skizziert das zentrale Problem der Arbeit hinsichtlich des Spannungsfeldes zwischen Resozialisierung und Verwahrung.
2. Definition der Begriffe „Strafvollzug“, „Resozialisierung“ und „Behandlung“: Die zentralen Termini werden rechtlich und sozialwissenschaftlich geklärt, um eine einheitliche Grundlage für die weitere Untersuchung zu schaffen.
3. Entwicklung des Behandlungsvollzuges bis zum Inkrafttreten des StVollzG: Das Kapitel bietet einen historischen Abriss über die Entwicklung von Erziehungsgedanken im Strafvollzug bis zur gesetzlichen Fixierung im StVollzG.
4. Möglichkeiten resozialisierender Behandlung und ihr Erfolgspotenzial: Hier werden die zentralen Behandlungsinstrumente wie offener Vollzug, Sozialtherapie, Arbeit und Lockerungen detailliert untersucht und auf ihr jeweiliges Potenzial zur Rückfallminderung geprüft.
5. Grenzen resozialisierender Behandlung: Das Kapitel beleuchtet die verfassungsrechtlichen, ökonomischen, individuellen und volllzugsimmanenten Hindernisse, die eine erfolgreiche Resozialisierung erschweren.
6. Schlussbetrachtung: Plädoyer für den Behandlungsvollzug: Als Fazit wird die Notwendigkeit einer Abkehr vom Verwahrvollzug verneint und für die Beibehaltung und stetige Verbesserung des auf Resozialisierung ausgerichteten Behandlungsvollzuges plädiert.
Schlüsselwörter
Strafvollzug, Resozialisierung, Behandlungsvollzug, Legalbewährung, Rückfallprävention, StVollzG, Sozialtherapie, Strafvollzugsgesetz, Gefangene, Arbeitsentlohnung, Vollzugslockerungen, Sicherheitsrisiko, Menschenwürde, Einzelfallanalyse, Kriminalpolitik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie der deutsche Strafvollzug seine Aufgaben angesichts bestehender rechtlicher, wirtschaftlicher und individueller Grenzen erfüllen kann, um das gesetzliche Ziel der Resozialisierung zu erreichen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten innerhalb des Strafvollzugs, die historische Entwicklung des Resozialisierungsgedankens sowie die Analyse der Erfolgsfaktoren und Hindernisse bei der Wiedereingliederung Straffälliger.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es zu untersuchen, ob es innerhalb der Grenzen des heutigen Strafvollzugs ausreichend Gestaltungsspielraum gibt, um mit resozialisierenden Maßnahmen Erfolge zu erzielen, anstatt den Strafvollzug in einen reinen Verwahrvollzug umzuwandeln.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche und kriminologische Bestandsaufnahme, gestützt auf die Auswertung des Strafvollzugsgesetzes, empirischer Forschungsdaten und einschlägiger Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die verschiedenen gesetzlich vorgesehenen Behandlungsansätze (§ 7 II StVollzG) detailliert analysiert, ihre Wirksamkeit diskutiert sowie die vielfältigen Grenzen von den verfassungsrechtlichen bis zu den gesellschaftlich-politischen Rahmenbedingungen kritisch reflektiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselbegriffe sind insbesondere Strafvollzug, Resozialisierung, Behandlungsvollzug, Legalbewährung, Rückfallprävention und das Strafvollzugsgesetz (StVollzG).
Wie bewertet der Autor den aktuellen Trend zur Privatisierung im Strafvollzug?
Der Autor steht der Privatisierungstendenz mit Zurückhaltung gegenüber und warnt davor, dass diese nicht zu einer Ausbeutung in Arbeitsbetrieben führen oder den Kernbereich staatlicher Aufgaben aushöhlen darf.
Warum kritisiert der Autor die restriktive Lockerungspraxis in einigen Bundesländern?
Der Autor hält eine restriktive Lockerungspraxis für unbegründet, da die Missbrauchsquoten trotz steigender Ausgänge konstant niedrig geblieben sind und die kontrollierte Lockerung eine notwendige Vorbereitung auf ein Leben in Freiheit darstellt.
- Quote paper
- Mario Bachmann (Author), 2006, Resozialisierende Behandlung im Strafvollzug. Möglichkeiten und Grenzen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53931