Im Laufe meiner Arbeit werde ich versuchen, mehr über die antike Sklaverei herauszufinden. Außerdem möchte ich die damalige Sklaverei mit der Sklaverei unserer Zeit vergleichen und am Ende Beispiele aufzeigen, wie man die Zahl der Sklaven möglicherweise verringern könnte.
Ich habe dieses Thema gewählt, da wir es im Unterricht kurz besprochen haben, es mich sehr interessiert hat und ich unbedingt mehr darüber erfahren wollte. Ich war entsetzt über die grausamen Lebensbedingungen der Sklaven in Rom und musste leider auch im Laufe dieser Arbeit erkennen, dass es auch in der heutigen Zeit noch viel zu viele Menschen gibt, die unter menschenunwürdigen Verhältnissen als Sklaven leben müssen.
Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort
2. Begriffserklärung
3. Entstehung der Sklaverei
4. Wie wird man Sklave
4.1.1. Aelius Marcianus: Institutiones I, 5, 5
4.1.2. Vergleich mit der heutigen Zeit
5. Die Rechtslage der Sklaven
5.1.1. Gaius: Institutiones 1 9-11,48-52, 55,109,111,113
5.1.2. Vergleich mit der heutigen Zeit
5.2.1. Apuleius: De asino aureo VIII 22
5.2.2. Vergleich mit der heutigen Zeit
5.3.1. L. Annaeus Seneca: de ira III 40, 1-41, 1
5.3.2. Vergleich mit der heutigen Zeit
5.4.1 Martial: Epigrammata II
5.5.1. Leges duodecim tabularum
5.5.2. Vergleich mit der heutigen Zeit
5.6.1. Corpus Iuris: Digesta IX 2, 2 und IX 2, 27, 5
6. Lebensbedingungen von Sklaven
6. 1. Lucius Apuleius: Metamorphoses IX, 12, 3f.
6. 2. Vergleich mit der heutigen Zeit
7. Sklavenaufstände
7. 1. Marcus Tullius Cicero: pro M. Tullio oratio 7-11
7. 2. Marcus Tullius Cicero: pro M. Tullio oratio 18-22
8. Ansätzezur Humanisierung
8. 1. Seneca: Epistulae morales 47, 1-3; 5; 10 f.; 15, gek.
8. 2. Paulus: Ad Ephesios 6, 5-9
8. 3. Plinius: Epistulae V 19
9. Lösungsansätze
10. Schlusswort
11. Begleitprotokoll
12. Literaturverzeichnis
1. Vorwort
Im Laufe meiner Arbeit werde ich versuchen, mehr über die antike Sklaverei herauszufinden. Außerdem möchte ich die damalige Sklaverei mit der Sklaverei unserer Zeit vergleichen und am Ende Beispiele aufzeigen, wie man die Zahl der Sklaven möglicherweise verringern könnte.
Ich habe dieses Thema gewählt, da wir es im Unterricht kurz besprochen haben, es mich sehr interessiert hat und ich unbedingt mehr darüber erfahren wollte. Ich war entsetzt über die grausamen Lebensbedingungen der Sklaven in Rom und musste leider auch im Laufe dieser Arbeit erkennen, dass es auch in der heutigen Zeit noch viel zu viele Menschen gibt, die unter menschenunwürdigen Verhältnissen als Sklaven leben müssen.
Mit dieser Arbeit will ich andere darauf aufmerksam machen, dass noch heute zum Teil Zustände 'wie im alten Rom' herrschen.
2. Begriffserklärungen
Ein Sklave ist ein Mensch, der seiner persönlichen Freiheit beraubt ist, als Sache behandelt wird und als solche im Eigentum eines anderen steht.
Ein Sklave lebt in völliger Abhängigkeit eines anderen Menschen.
Ein sehr wichtiges Merkmal ist zudem, dass Menschen meist gegen ihren Willen, mittels physischer, psychischer oder institutioneller Gewalt zum Zweck der wirtschaftlichen Ausbeutung als Sacheigentum festgehalten wurden und teilweise auch heute noch werden.
Ein Sklave wird als minderwertig angesehen, also als weniger wert, als ein Freier.
Durch die Minderwertigkeit des Sklaven wird dessen Herr zu etwas Besserem, zum Überlegenen. Der Sklave ist bedingungslos seinem Herren unterworfen und wurde in der Antike nicht als Mensch angesehen. Diese völlige Rechtlosigkeit des Sklaven unterscheidet die Sklaverei von der Hörigkeit und der Leibeigenschaft.1
In der Antike ist der Sklave, obwohl biologisch als menschliches Wesen anerkannt, nichts weiter als ein Besitztum, vergleichbar mit einem Möbelstück oder einem Haustier.2
Besonders treffend erscheinen mir die zwei folgenden Definitionen von Sklaverei:
„Als Ware ist der Sklave Besitz. [...] Die Tatsache, dass ein Sklave ein menschliches Wesen ist, hat mit der Frage, ob er zum Besitz zählt oder nicht, nichts zu tun, sondern lässt nur erkennen, dass er eine besondere Form von Besitz ist, nämlich, wie Aristoteles sagt, ,beseelter Besitz'.“3
„Sklaverei ist nicht nur , grausamer und drückender als irgendeine bürgerliche Unterwerfung', [...] sondern sie ist, im allgemeinen für das Wohlergehen und die Bevölkerungsdichte der Menschheit nachteilig'.“4
3. Entstehung der Sklaverei
Laut Fustel de Coulanges, einem französischen Historiker, ist die Sklaverei eine Tatsache, die es von Anfang an gibt und zugleich mit dem Ursprung der Klassengesellschaft entstanden ist.5
Karl Marx ist ähnlicher Ansicht. Er ist der Meinung, der Mensch ist ein Sklave der Gesellschaft und erst durch die Gesellschaft dazu geworden.6
Die Sklaverei hat nicht schon immer und überall bestanden. Sie tauchte erst vor 5000 Jahren und zwar ungefähr gleichzeitig mit der Entstehung der Schrift und der ersten Staatsformen auf. Danach spielte die Sklaverei in sehr vielen Gesellschaften eine mehr oder weniger wichtige Rolle.7
Die Entstehung und die verschiedenen Formen der Sklavenarbeit gehen tief auf die Ursprünge der Menschheit zurück. Sie tritt immer dort auf, wo sich Macht und Reichtum nur auf einen kleinen Teil der Bevölkerung beschränkt.
Frauen und Kinder waren die ersten, die dem Mann bei der Beschaffung von lebenserhaltenden Dingen wie Nahrungsmittel und Bekleidung halfen. Doch mit dem Beginn der Tierhaltung war ein größerer Arbeitseinsatz nötig. Unter den damaligen Umständen waren freiwillige Arbeiter nicht vorhanden und wurden so zwangsweise durch Raub, Krieg und Kauf errungen.
Diese Betroffenen wurden zu persönlichen Sklaven, Mitgliedern des Haushaltes und sicherten die Existenz des Herrn. Diese Sklaven gaben mehr Sicherheit als angeworbene Arbeitskräfte, jedoch weniger als die späteren öffentlichen Sklaven.
Die ersten Aufzeichnungen über die Veränderung vom nomadischen Typus der Sklaverei kommen in den Dichtungen Homers vor, aber die große Revolution fand im 5. Jahrhundert v. Chr. statt. Obwohl Athen die einzige Stadt ist, bei der man dies durch existierende Belege in vollem Ausmaß feststellen kann, liegt die Schlussfolgerung nahe, dass ein ähnlicher Umschwung überall dort vonstatten ging, wo die Geschäfte blühten.8
Im folgenden Zitat werden die Gründe für die Entstehung der Sklaverei gut beschrieben:
„Der steile Anstieg der Nachfrage nach städtischen Arbeitskräften, der durch den wachsenden Lebensstandard, durch das neue Verlangen nach jeder Art von Luxus, Prostitution, prachtvollen öffentlichen und privaten Gebäuden, nach feinem Schmuck, nach Metallarbeiten und dergleichen angeregt wurde, führte zur Entstehung der klassischen Form der Sklaverei, die sich von der persönlichen' Sklaverei im Haushalt der Hirten und Bauern unterschied.“9
Die Sklaverei der antiken Zeit lieferte zwei Vorteile. Zum Einen war sie eine billige Form der Arbeit und zum Anderen löste sie das Problem des Arbeitskräftemangels. Trotzdem waren die Nachteile zahlreicher. Flucht und Auflehnung schufen eine Atmosphäre der Unsicherheit, die Klassenstruktur war unausgeglichen, es wurde kaum aufgeklärt und wenig Wissen verbreitet. Die soziale Mobilität war zu stark eingeschränkt und die Staatsherrschaft blieb schwach gegenüber der strengen Hausherrschaft.10
4. Wie wird man Sklave?
4.1.1. Aelius Marcianus: Institutiones I, 5, 5
Aelius Marcianus (193-211) war Jurist und Prokonsul der Provinz Baetica.11 Er schrieb die „Institutiones“, bestehend aus 16 Büchern und aufgebaut auf den „Institutiones“ des Gaius.
Im folgenden Ausschnitt der Institutiones des Aelius Marcianus geht es um die Rechtslage der Sklaven, genauer darum, wann ein Sklave ein Sklave ist und wie er ein Sklave wird. Ebenfalls schreibt Aelius davon, ob die Kinder von Sklaven dann ebenfalls als Sklaven geboren werden und welche Ausnahmen es dabei gibt.
Zur Zeit des Aelius gibt es nur eine einzige rechtliche Lage, welche für jeden Sklaven gleich ist (servorum quidem una est condicio).
Es gibt jene Menschen, die in Freiheit geboren sind, und jene, die freigelassen wurden, die sogenannten Freigelassenen (liberorum autem hominum quidam ingenui sunt, quidam libertini). Freigeborene sind jene, die von einer freien Mutter geboren sind (Ingenui sunt, qui ex matre libera nati sunt). Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mutter bei der Empfängnis eine Sklavin ist (sufficit enim liberam fuisse eo tempore, quo nascitur, licet ancilla concepit). Also genügt es, bei der Geburt des Kindes frei zu sein, um ein freies Kind auf die Welt zu bringen, auch wenn die Frau bei der Zeugung noch Sklavin ist.
Im Gegenteil, wenn eine Freie schwanger wird und erst nach der Empfängnis versklavt wird, erkennt man das Kind, das die Frau dann als Sklavin zur Welt bringt, juristisch als frei geboren an. Der Grund dafür ist, dass man in der Antike die Meinung vertrat, dass das Kind nichts dafür könne, wer seine Mutter ist, da sich kein Kind die Mutter selbst aussuchen kann ( Et e contrario si libera conceperit, deinde ancilla pariat, placuit eum, qui nascitur, liberum nasci, quia non debet calamitas matris nocere ei, qui in ventre est.).
Man machte keinen Unterschied, ob das Kind aus einer rechtsgültigen Ehe entstanden ist, oder etwa außerehelich geboren wurde (nec interest, iustis nuptiis concepit, an vulgo).
Aus diesen Regeln folgt, dass man als Sklave geboren wird, sollte man das Kind einer Sklavin sein, die bei der Empfängnis und bei der Geburt versklavt war, also zu keinem der beiden Zeitpunkte frei war.
Dies besagt das damalige Völkerrecht, da die Menschen entweder durch das bürgerliche Recht oder das Völkerrecht bestraft wurden (Servi autem in dominium nostrum rediguntur aut iure civili aut gentium).
Das Völkerrecht besagt außerdem noch, dass jene, die im Krieg gefangen worden sind, also alle Kriegsgefangenen, Männer sowie Frauen und auch Kinder, ebenfalls in die Sklaverei verkauft werden sollten (iure gentium servi nostri sunt, qui ab hostibus capiuntur).
„Versklavte Kinder müssen dann in einem fremden Haushalt leben und arbeiten und sehen ihre Eltern sehr oft niemals wieder.“12
Laut bürgerlichem Recht war man dann ein Sklave, wenn man sich mit mehr als zwanzig Jahren selbst verkaufen lässt, da man früher erst ab diesem Alter, also ab dem zwanzigsten Lebensjahr voll geschäfts- und deliktsfähig war. Sich selbst zu verkaufen tat man, um am Kaufpreis selbst einen Anteil zu erhalten (iure civili, si quis se maior viginti annis ad pretium participandum venire passus est).
4.1.2. Vergleich mit der heutigen Zeit
Es ist sehr schwierig diesen Textausschnitt von Aelius Marcianus mit der heutigen Zeit zu vergleichen. Denn dabei muss man eine gewaltige Zeitspanne überspringen, in der sich einiges, die Gesetze sowie auch die Gesellschaft betreffend, verändert hat. Die meisten Vorkommnisse, die Aelius Marcianus erwähnt, kommen bei uns in Europa nicht mehr vor. Jedoch muss man sagen, dass in viel zu vielen Ländern, weit voran zum Beispiel in Dritte Welt Ländern, auch heute noch bestimmt Zustände herrschen, die man durchaus mit jenen der Antike vergleichen kann.
Zwar liest man von derart schrecklichen Zuständen in keiner Zeitung, auch wird man kaum einen Bericht darüber im Fernsehen sehen können, doch kann man die Tatsachen und Fakten nicht leugnen.
Kriegsgefangenschaft gibt es auch in der Gegenwart, jedoch will ich speziell auf die Kriegsgefangenschaft während des Nationalsozialismus eingehen.
Hitler errichtete zwischen 1933 und 1945 Konzentrations- und Arbeitslager, hauptsächlich zur Judenvernichtung, aber auch, um somit kostenlose Arbeiter zu gewinnen. So konnte er seinen Krieg finanzieren, Rohstoffe billigst abbauen und Kriegsmaterial billig produzieren lassen.
In der Zeit des Nationalsozialismus wurden überall im Deutschen Reich Millionen Menschen zur Zwangsarbeit eingesetzt. Frauen, Männer und Kinder wurden in den Arbeitslagern gefoltert, gequält und ausgenützt. Weitere Millionen, darunter viereinhalb Millionen Juden, wurden ermordet oder absichtlich dem Hungertod überlassen. Darunter auch zahlreiche Kriegsgefangene aus Polen, Russland und Frankreich. Ende September 1944 arbeiteten zirka siebeneinhalb Millionen ausländischer Zivilpersonen für das nationalsozialistische Deutschland.
Der Großteil von ihnen ist gewaltsam nach Deutschland verschleppt worden, um in der Industrie, in der Landwirtschaft oder im Bergbau zu schuften.
Die Kriegsgefangenen erwartete Hunger, Gewalt, Krankheit und Arbeit bis zur völligen Erschöpfung. [1]
Erschreckend ist, dass all das erst vor zirka sechzig Jahren geschehen ist und in Europa, ja sogar in Österreich passierte.
Auch heute werden noch Kriegsgefangene eingesperrt und müssen teilweise Zwangsarbeit leisten. Ein bisschen lässt sich die Situation der damaligen Sklaven mit den Verbrechern der Gegenwart, die in unseren Gefängnissen ihre Strafen absitzen, vergleichen. Sie sind ihrer Freiheit beraubt, ebenso wie die Sklaven in der Antike auch. Andere Menschen bestimmen ihren Alltag, genau wie das früher der Fall war, als der Herr eines Hauses über das Leben und den Tagesablauf seiner Sklaven bestimmen konnte.
Ein Unterschied ist, dass man heute in der Zeit der Gefangenschaft zwar einiger Rechte beraubt wird, aber dennoch das Recht auf Leben besitzt. Dieses Recht besaßen die Sklaven der Antike nicht.
In der heutigen Zeit ist es nicht der Fall, dass, wenn eine Frau im Gefängnis eingesperrt ist und ein Kind bekommt, ihr Kind automatisch auch dort bleiben muss. In der Antike jedoch, war das Kind einer Sklavin automatisch ein Sklave, Ausnahmen ausgeschlossen. Außerdem kommt man heute meistens aus eigenem Verschulden, wenn man etwas Verbotenes getan hat, also ein Verbrechen begangen hat, für das man dann bestraft wird, ins Gefängnis. Ob jedoch Freiheitsberaubung nun wirklich die richtige und gerechte Strafe ist, ist fraglich, jedoch in meiner Arbeit nicht relevant.
In der Antike, war nur sehr selten eine Bestrafung der Grund dafür, warum man ein Sklave war. Oftmals wurde man als Sklave geboren.
Die Gründe, warum in der heutigen Zeit Menschen als Sklaven leben müssen, sind sehr verschieden.
Sklaverei ist heute weltweit untersagt und auch strafbar. Trotzdem sind Millionen Menschen verpflichtet als Sklaven zu leben. Nur wenige sind Opfer klassischer Formen der Abhängigkeit, wie zum Beispiel die Sklaven religiöser Kultstätten in Ghana. Eine weitaus größere Zahl wird von Armut in Ketten gehalten. In Westafrika zum Beispiel, verkaufen Eltern ihre Kinder für die Arbeit auf Kakao-Plantagen. Verzweifelte, nach Arbeit suchende Bauern geraten in Brasilien und China in Unternehmen, in denen sie praktisch umsonst arbeiten müssen.
In Indien und Pakistan ist die Schuldknechtschaft weit verbreitet. Menschen verpflichten sich für den Geldgeber zu arbeiten und bekommen dafür Kredite. Geringe Löhne und zu hohe Zinsen verhindern, dass die Kredite je abbezahlt werden können.13
Einen wesentlichen Beitrag an einer weiteren Form der Sklaverei, dem Frauen- und Kinderhandel für das Sex-Geschäft, leisten die reichen Länder. Hunderte Frauen aus Osteuropa werden jedes Jahr nach Westeuropa verschleppt und zur Prostitution gezwungen.
Viele dieser eben genannten modernen Formen von Sklaverei sind illegal. Wie viele Menschen als Sklaven leben müssen, kann daher nur grob geschätzt werden.14
Zwischen 100 v. Chr. und 100 n. Chr. schätzt man die Zahl der Sklaven in Italien auf etwa ein bis zwei Millionen, bei zirka fünf bis sechs Millionen Freien und Bürgern.15
In der Antike war ein Sklave eine teure Investition, doch heute sind die meisten Sklaven billig und leicht ersetzbar. Zum Beispiel findet man immer wieder viele Frauen für das Sex-Geschäft. In ärmeren Ländern ist es eine Leichtigkeit Frauen zu finden, die sich mit Versprechungen von einem neuen, besseren Leben nach Europa locken lassen.
Ein weiterer Unterschied ist, dass im antiken Rom die Sklaverei offen zutage lag. Es war ganz normal, sobald man es sich leisten konnte, Sklaven zu halten. Heute wird die Sklaverei verborgen, sodass die Grenze zwischen Sklaverei und freien, aber ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen oft verschwimmt.
Die Sklaverei wird von großer sozialer Ungleichheit, der großen und ständig wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich begünstigt und tritt da auf, wo die Opfer weder auf die Hilfe der Mitbürger zählen, noch den Schutz des Rechts in Anspruch nehmen können.16
5. Die Rechtslage der Sklaven
„Während heute jeder Mensch mit seiner Geburt als Person, d. h. als rechtsfähig, als Träger von Rechten und Pflichten gilt, unterscheidet das römische Recht wie andere antike Rechtsordnungen grundsätzlich zwischen rechts- und handlungsfähigen Freien und Sklaven, die diese Rechte nicht besaßen und der Gewalt des Herren oder ihrer Herrin (dominus/domina) unterstanden.
Das hat zur Folge, dass Angehörige dieser Gruppe nach römischem Recht kein Eigentum erwerben, keine Ehe eingehen und kein Testament machen konnten.“17
„Entsprechend ihrem Rechtsstatus als ,Sache' konnten Sklaven verkauft, verschenkt und vererbt werden.“18
5.1.1.Gaius: Institutiones 1 9-11, 48-52, 55, 109, 111, 113
Gaius war Rechtsgelehrter unter Kaiser Hadrian im 2. Jh. n. Chr.19 20
In diesem Ausschnitt spricht Gaius über die Rechte der Sklaven. Laut damaligem Recht, war man entweder Freier oder Sklave (omnes homines aut liberi sunt aut servi).
Weiters unterschied man unter den Freien jene, die frei geboren sind, und andere, die aus einer rechtmäßigen Sklaverei freigelassen wurden (rursus liberorum hominum alii ingenui sunt, alii libertini. Ingenui sunt, qui liberi nati sunt, llibertini, qui ex iusta servitute manumissi sunt).
Gaius schließt eine andere Unterscheidung des Personenrechts an. Denn manche Personen sind rechtlich selbstständig, also unabhängig von anderen Menschen, und andere sind fremdem Recht unterworfen (personae sui iuris sunt, alieno iuri sunt subiectae).
Von den Personen, die einem fremden Recht unterworfen sind, sind manche in Gewalt des Vaters oder Eigentümers und andere in Gewalt des Ehegatten (aliae in potestate, aliae in manu, aliae in manicipio sunt).
Zuerst berichtet Gaius über jene, die in der Gewalt ihres Vaters oder Eigentümers sind (ac prius dispiciamus de iis qui in aliena potesstate sunt).
In Hausgewalt stehen also die Sklaven der Herren. Diese Hausgewalt ist ein Recht des Völkergemeinrechtes, denn in der Antike kann man bei allen Völkern beobachten, dass Herren gegenüber ihren Sklaven Gewalt über Leben und Tod haben.
Alles, was durch einen Sklaven erworben wird, wird für den Herrn erworben, gehört diesem also (in potestate sunt servi dominorum. Quae potestas iuris gentium est; nam apud omnes perseque gentes animadvertere possumus dominis in servos vitae necisque potestatem esse et quodcumque per servum adquiritur, id domino adquiritur).
Ebenso stehen alle Kinder, die in einer Ehe gezeugt werden, in der Gewalt der Eltern. Das war eine Eigenheit der römischen Bürger, da nämlich sonst kaum jemand solch eine Gewalt über ihre Söhne hat, wie die Römer (in potestate nostra sunt liberi nostri, quos iustis nuptiis procreavimus. Ius proprium civium romanorum est. Fere nulli alii sunt homines, qui talem in filios suos habent potestatem, qualem nos habemus).
In der väterlichen Gewalt, oder der Gewalt des Eigentümers standen gewöhnlich sowohl männliche als auch weibliche Personen (in potestate quidem et masculi et faminae esse solent).
In Gewalt des Ehegatten hingegen gelangen nur Frauen (in manum autem feminae tantum conveniunt) und zwar in erster Linie durch „Ersitzung“, wenn sie ein Jahr als Verheiratete bei ihrem Mann bleiben (usu in manum conveniebat, quae anno continuo nupta perseverabat). Genauso wie man eine Sache nach einjährigem Besitz erhält, gehört einem nach einem Jahr auch die Frau, die sozusagen die Stellung der Tochter einnimmt (velut annua possessione usu capiebatur, in familiam viri transiebat filiaeque locum optinebat).
Daher wird im Zwölftafelgesetz bestimmt, dass, wenn eine Frau nicht auf diese Weise in die Gewalt des Ehemanns gelangen will, sie jedes Jahr, für den Zeitraum von drei Nächten fortbleiben muss. Somit unterbricht sie in jedem Jahr die „Ersitzungsfrist“ und gelangt nicht in die Gewalt des Gatten (lege duodecim tabularum cautum est, ut si qua nollet eo modo in manum mariti convenire, ea quotannis trinoctio abesset atque eo modo cuiusque anni usum interrumperet).
Auch dieses Rechtsgebiet ist teilweise durch andere Gesetze aufgehoben und teils durch entgegenstehende Gewohnheit beseitigt (hoc totum ius partim legibus sublatum est, partim ipsa desuetudine obliteratum est).
Durch Brautkauf aber kommen Frauen infolge einer Manzipation, das heißt durch eine Art von symbolischem Kauf, in die Gewalt des Ehegatten. Denn unter Zuziehung von fünf geschlechtsreifen römischen Bürgern als Zeugen, kauft der Mann die Frau (coemptione vero in manum conveniunt per mancipationem, id est per quandam imaginariam venditionem: nam adhibitis non minus quam v testibus civibus Romanis puberibus, item libripende, emit eum mulier et is mulierem, cuius in manum convenit.).
5.1.2. Vergleich mit der heutigen Zeit
Bei diesem Textausschnitt des Gaius fällt auf, dass es in der Antike nur zwei Möglichkeiten gibt. Entweder man ist ein Freier oder ein Sklave.
Sklaven in der Antike sind abhängig von ihrem Besitzer. Wer dieser ist, ist unterschiedlich. Manche sind in der Gewalt ihres eigenen Vaters, andere in der Gewalt ihres Ehepartners und wieder andere in der Gewalt von einem, der sie erworben hat.
Auch heute noch, ist meist der Vater der Herr des Hauses und derjenige der die Entscheidungen trifft. Ebenso ist in der Gegenwart manchmal der Ehegatte der Besitzer seiner Ehefrau. Doch häufiger in anderen Ländern, außerhalb Europas, wie zum Beispiel oft in der Türkei. In Österreich heiratet man größtenteils aus Liebe und nicht nur, um irgendeinen Zweck zu erfüllen oder einen Nutzen daraus zu ziehen.
In der Antike wurden viele Frauen von ihren Vätern, ihren Familien, den Bräuchen und Sitten gezwungen, jemanden zu heiraten, den sie meist kaum kannten.
Deswegen haben Römer damals, ein aus heutiger Sicht, sinnloses Gesetz beschlossen. Dieses besagt, dass wenn eine Frau nicht in der Gewalt ihres Ehemannes sein will, sie nur drei Nächte im Jahr von ihm fern zu bleiben braucht.
Doch meint Gaius darauf, dass dieses Gesetz eigentlich gar nicht existiert hat, da es wieder durch andere Gesetze aufgehoben wurde.
Der Grund dafür war womöglich der, zumindest so zu tun, als hätten die Frauen eine Wahl gehabt. Als hätten sie eine Chance, nicht unter der Herrschaft ihres Ehemannes leben zu müssen.
An dieser Stelle muss man auch anführen, dass es leider auch heute noch sehr oft vorkommt, dass vollkommen sinnlose Gesetze beschlossen werden. Oft nur um ein Wahlversprechen einzulösen und den guten Schein zu wahren.
Was man auch noch heute in bestimmten Kulturen findet, ist der Brautkauf. Damals wie heute kann man eine Frau von ihrem Vater kaufen, so als wäre sie ein Gegenstand. Beispielsweise in Griechenland oder der Türkei kommt das noch sehr häufig vor. Dort wird die Braut noch „gekauft“. Derartige Bräuche erinnern immer noch sehr an die Antike, was traurig ist, da dies eindeutig zeigt, dass sich bestimmte Kulturen oder Länder seit damals kaum weiterentwickelt haben.
5.2.1. Apuleius: De asino aureo VIII 22
Lucius Apuleius wurde im 2. Jh. n. Chr. in Nordafrika geboren, war Verteidiger vor Gericht und Lehrer der Rhetorik.21 22
In diesem Werk von Apuleius geht es um einen Sklaven, der seine Frau mit einer Freien betrogen hat. Seine Ehefrau zündet aus Eifersucht alle seine Rechnungen an und stürzt sich zusammen mit dem gemeinsamen Kind in den Brunnen. Daraufhin foltert der Herr des Sklaven diesen zu Tode, indem er den Sklaven nackt und mit Honig beschmiert an einen Baum fesselt, in dem Ameisen hausen. Die Ameisen fressen dann den Sklaven auf und lassen nur das Gerippe zurück.
In der Antike sind die Sklaven nicht immer nur Opfer, sondern manchmal auch die Täter. Sie glauben manchmal, sie können über Leben und Tod eines anderen Menschen entscheiden.
Das sieht man deutlich in diesem Ausschnitt des Goldenen Esels von Apuleius, wo es darum geht, dass ein Sklave seine Frau mit einer Freien betrügt (liberae extrariaeque mulieris flagrabat cupidine) und diese darauf ihr gemeinsames Kind und sich selbst umbringt (iam contra sua saviens viscera laqueum sibi necit infantulum).
Der Herr der Sklaven ist dann wütend auf den Sklaven und lässt ihn langsam und qualvoll sterben (dominus servulum nudum ac totum melle perlitum firmiter allilgavit arbori ficulneae).
Dies zeigt, dass das Leben eines Sklaven nicht viel wert gewesen sein kann und dass der Besitzer des Sklaven das Recht besaß, über Leben und Tod der Sklaven zu entscheiden. Der Herr konnte sogar die Foltermethoden selbst wählen.
[...]
1 Vgl. Bertelsmann Lexikon: Band 20, S. 9052
2 Vgl. Delacampagne: Geschichte der Sklaverei, S. 53
3 Finley: Sklaverei in der Antike, S. 86
4 Finley: Sklaverei in der Antike, S. 34
5 Vgl. Delacampagne: Geschichte der Sklaverei, S. 28
6 Vgl. Karl Marx: Sklaverei. In: http://www.marx-forum.de/marx-lexikon/lexikon_s/sklaven.html, eingesehen am 19.09.2007
7 Vgl. Delacampagne: Die Geschichte der Sklaverei, S. 12
8 Vgl. Finley: Sklaverei in der Antike, S. 42 f.
9 Finley: Sklaverei in der Antike, S. 43
10 Vgl. Finley: Sklaverei in der Antike, S. 43
11 Vgl. Oswald: Alltag im antiken Rom, S. 91
12 Hermann-Otto Elisabeth: Sklavenkinder in Recht, Ökonomie und Gesellschaft des Römischen Reiches, S. 2. In: http://www.ulg.ac.be/vinitor/rida/2004/Hermann-Otto.pdf, eingesehen am 18.11.07
13 Vgl. Der Überblick. In: http://www.der-ueberblick.de/archiv/200201.edit/index.html, eingesehen am 03.02.2008
14 Vgl. Der Überblick. In: http://www.der-ueberblick.de/archiv/200201.edit/index.html, eingesehen am 03.02.2008
15 Vgl. Oswald: Alltag im antiken Rom, S. 91
16 Vgl. Der Überblick. In: http://www.der-ueberblick.de/archiv/200201.edit/index.html, eingesehen am 03.02.2008
17 Oswald: Alltag im antiken Rom, S. 94
18 Oswald: Alltag im antiken Rom, S. 93
19 Vgl. Altsprachliche Textausgaben Sammlung Klett: Sklaverei in der Antike, S. 6
20 Vgl. Altsprachliche Textausgaben Sammlung Klett: Sklaverei in der Antike, S. 6
21 Vgl. Altsprachliche Textausgaben Sammlung Klett: Sklaverei in der Antike, S. 9
22 Vgl. Altsprachliche Textausgaben Sammlung Klett: Sklaverei in der Antike, S. 9
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