Gender-Mainstreaming in der Sozialen Arbeit. Bedeutung und Umsetzung


Hausarbeit, 2019

16 Seiten, Note: 2,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

I. Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Gender-Mainstreaming als obligatorische Genderkompetenz?
1.2 Entwicklung von Genderkompetenz in der Sozialen Arbeit
1.3 Praktische Anforderung und Umsetzung im Beruf

2.1 Bedeutung von Genderkompetenz in der Gesellschaft
2.1.1 Entwicklung und Hintergrund
2.1.2 Gesetzlicher Rahmen und Auftrag
2.2 Handlungsfelder in der Sozialen Arbeit
2.2.1 Kinder- und Jugendhilfe
2.2.2 Behindertenhilfe
2.2.4 Gesundheitswesen
2.2.5 Sozialraumorientierte Arbeit und Lebenslagen
2.3 Genderkompetente Hilfe in der Sozialen Arbeit
2.3.1 Anforderungen an die Fachkräfte
2.3.2 Umsetzung in der Kinder- und Jugendhilfe
2.3.3 Umsetzung in anderen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit

3. Resümee

I. Literaturverzeichnis:

I. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Gender-Mainstreaming als obligatorische Genderkompetenz?

Um die Fragestellung nach der Bedeutung der Genderkompetenz im Kontext der Sozialen Arbeit zu beantworten, sollte zunächst der Begriff Gender-Mainstreaming näher betrachtet werden. Dieser setzt sich aus den Worten „Gender“ und „Mainstreaming“ zusammen. Ersteres bedeutet nicht das biologische, sondern das soziale Geschlecht und bezieht sich auf veränderliche Merkmale wie Rollenverhalten, Selbstwahrnehmung etc. Der Begriff Mainstreaming verweist in diesem Zusammenhang auf den Allgemeinheitscharakter von Gesetzen, d. h. er bezieht sich nicht nur auf spezielle Vorgaben zur Herstellung von Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung. Benachteiligung soll damit permanent im Fokus stehen und damit im „Mainstream“ sein. Im Grunde hätte eine Gleichstellung der Geschlechter bereits ab 1949 umgesetzt werden müssen, denn in Art. 3. Abs. 2. GG ist festgelegt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Die Wirklichkeit sah jedoch anders aus. Das BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) erklärte 2016 die Strategie „Gender Mainstreaming“ mit dem Leitbild der Geschlechtergerechtigkeit, also der Verpflichtung, bei allen gesellschaftlichen und politischen Entscheidungen die unterschiedlichen Auswirkungen auf Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern in den Blick zu nehmen und systematisch umzusetzen (BMFSFJ, 2016). Die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung ergibt sich neben dem GG aus §4 Abs. 1 BGleiG, im SGB VIII in § 9 Abs. 3 sowie auf EU-Ebene aus dem Amsterdamer Vertrag von 1999 (op.cit.). Da das Leitprinzip der Geschlechtergerechtigkeit damit festgeschrieben und verbindlich ist, ist eine Umsetzung bzw. Durchsetzung verpflichtend. Dies ist nur durch eine umfassende Genderkompetenz in allen gesellschaftlichen und politischen Bereichen zu verwirklichen, die dadurch obligatorisch ist. Damit geht gleichermaßen die Verpflichtung einher, die Kompetenz in allen Ebenen und Institutionen zu implementieren. Das Ziel dieser Arbeit ist es, die Bedeutung und Umsetzung von Genderkompetenzen in der Sozialen Arbeit zu erläutern.

1.2 Entwicklung von Genderkompetenz in der Sozialen Arbeit

Auch die Soziale Arbeit als Profession muss die Vorgabe der Umsetzung genderkompetenten Handels zeitnah erfüllen. Dies ist nicht allein durch die Veränderungen der Ausbildungsrichtlinien für Fachschulen, Akademien und Hochschulen zu erreichen. Vielmehr sollte die Entwicklung der Genderkompetenz besonders bei den tätigen Beschäftigten ansetzen. Hier bieten sich Gender-Trainings an, für die u. a. Blickhäuser und von Bargen Qualitätsstandards formuliert haben. Der Erwerb der Genderkompetenz wird hierbei durch Gender-Trainer*innen vermittelt, die ihre eigene Arbeit ständig reflektieren und sich fachlich weiterbilden sollten (Heinr. Böll Stiftung, 2004, S.2). Ziel dieser Art von Fortbildung ist die Förderung bzw. Stärkung der individuellen Handlungsfähigkeit der Teilnehmenden, sodass diese genderorientiert und gendersensibel im eigenen Arbeitsgebiet arbeiten können (Genderkompetenz). Neben der Sensibilisierung der Teilnehmenden (soziale Genderkompetenz) zu Fragen von Geschlechterverhältnissen in Organisationen und der Reflexion eigener Geschlechterrollen und Geschlechterrollenbilder sollen Gender-Trainer*innen schwerpunktmäßig auf der fachlichen Ebene u. a die Anwendungsmöglichkeiten in der Organisation und am Arbeitsplatz verdeutlichen, genderbezogene Fragestellungen bearbeiten und Instrumente erproben (Heinr. Böll Stiftung, 2004, S.6).1

1.3 Praktische Anforderung und Umsetzung im Beruf

Aus der gesetzlichen Vorgabe, Genderkompetenz in allen gesellschaftlichen Bereichen zu implementieren, resultiert eine eindeutige praktische Anforderung, die letztlich im öffentlichen bzw. gesellschaftlichen Bereich zu unmittelbaren Veränderungen geführt haben sollte. Der praktische Anspruch sollte daher in Handlungsanweisungen für die Beschäftigten, besonders in Feldern der Erziehung, Schule, Ausbildung und Weiterbildung sowie für alle öffentlichen und beruflichen Bereiche realisiert werden. Die Soziale Arbeit hat mit ihren Handlungs- und Arbeitsfeldern hierbei einen besonderen Stellenwert. Das Untersuchungsziel dieser Arbeit ist die Frage, welche Bedeutung der Genderkompetenz konkret für das Feld der Sozialen Arbeit zukommt. Dabei soll herausgestellt werden, inwiefern diese notwendig ist und in welchen Bereichen noch Defizite bestehen. Aufgrund der komplexen Thematik, des vorgegebenen Umfangs und der Ausarbeitung anhand von Literaturrecherche kann diese Untersuchung nur einen Überblick geben. Methodisch sollen zunächst die Begrifflichkeiten und die rechtliche Ausgangssituation erläutert, dann die Arbeits- und Handlungsfelder der Sozialen Arbeit in Bezug auf Genderaspekte beleuchtet werden. Abschließend soll die Umsetzung der Anforderung von Genderkompetenz für die Soziale Arbeit beschrieben, Defizite aufgezeigt und die Situation beurteilt werden.2

2 Was bedeutet Genderkompetenz in der Sozialen Arbeit?

2.1 Bedeutung von Genderkompetenz in der Gesellschaft

Für die Gesellschaft ergibt sich aus der gesetzlichen Verpflichtung zu Umsetzung, Implementierung und Anwendung von Geschlechtergerechtigkeit ein konkreter Anspruch, im Sinne der Gender-Mainstreaming-Leitlinien behandelt zu werden, aber auch eine Verpflichtung, zumindest im beruflichen Kontext selbst geschlechtergerecht zu handeln und eine entsprechende Genderkompetenz zu erwerben. Eine Definition von Werthmanns-Reppekus in Bezug auf die Kinder- und Jugendhilfe lässt sich wohl allgemein für die meisten gesellschaftlichen Bereiche übertragen. Sie beschreibt die Genderkompetenz als die Fähigkeit von Fachkräften, bei ihrer Aufgabenstellung Geschlechtergerechtigkeit als eine handlungsleitende Maxime zu verfolgen. Genderkompetenz setzt sich dabei aus den Elementen Wollen, Wissen und Können zusammen (Böllert & Karsunky, 2008, S. 101). Die rechtlichen Rahmenbedingungen decken den beruflichen, politischen, schulischen sowie den gesamten öffentlichen Bereich ab. Die private Lebenssituation sowie die Sozialisation der Kinder lassen sich jedoch nicht gesetzlich reglementieren. Hier ist durch Schaffung geeigneter Infrastrukturen sowie durch gezielte Unterstützung geschlechtergerechter gesellschaftlicher Entwicklungen darauf hinzuwirken, dass sich auch im privaten und familiären Bereich Genderkompetenzen entwickeln und festigen. Krüger fordert auf, beiden Geschlechtern die Möglichkeit zu geben, am Erwerbs- und Familienleben zu partizipieren, auch mit dem Ziel schon in der frühkindlichen Sozialisation keine ‚gegenderten‘ Rollen einzuüben (Böllert & Karsunky, 2008, S.183). Sie verdeutlicht, dass die Eltern unter den Bedingungen moderner Lebensläufe eine gemeinsame Verantwortung tragen und die Kinder beider Geschlechter dabei unterstützen sollten, um die klassische Rollenverteilung innerhalb der Familie zu erweitern. Um dies zu ermöglichen, sollten Zeitmuster des Erwerbs- und Rentensystems sowie geschlechtsspezifische Zuständigkeiten im Alltagsbewusstsein überarbeitet werden (op.cit., S 183).

2.1.1 Entwicklung und Hintergrund

Die Genderkompetenz als Qualifikation wurde erforderlich, um die Implementierung von Gender-Mainstreaming und damit die Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft zu ermöglichen. Erste Ursprünge gehen auf die 70er und 80er Jahre zurück und entwickelten sich aus den Ansätzen der internationalen Gleichstellungs- und Entwicklungspolitik. Aus der ursprünglichen Intention, Belange von Frauen auf allen Ebenen zu berücksichtigen,1 entwickelte sich schließlich die Strategie „Gender Mainstreaming“, mit der die Geschlechtergerechtigkeit vollständig umgesetzt werden sollte (Humboldt-Universität zu Berlin, 2012). Auf EU-Ebene wird durch eine Verpflichtung der EU-Kommission im Jahre 1996 die Basis geschaffen, 1999 tritt schließlich der Amsterdamer Vertrag in Kraft, in dem sich die Mitgliedsstaaten zu einer aktiven Gleichstellungspolitik verpflichten. Im gleichen Jahr erkennt die Bundesregierung die Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage des im Grundgesetz festgelegten Staatsziels als durchgängiges Leitprinzip ihres Handelns an (op.cit.).

2.1.2 Gesetzlicher Rahmen und Auftrag

Der gesetzliche Rahmen, die Genderkompetenz als Qualifikationsmerkmal zu implementieren, ergibt sich aus der Verpflichtung zur Umsetzung einer effektiven Gleichstellungspolitik. Rechtliche Vorgaben hierzu sind auf EU-Ebene der Amsterdamer Vertrag von 1999, auf Bundesebene das Grundgesetz2, das Bundesgleichstellungsgesetz, die gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien im Jahr 2002, der Kabinettsbeschluss zum Leitprinzip der Geschlechtergerechtigkeit im Jahr 1999 sowie in Bundesgesetzen. (BMFSFJ, Strategie „Gender Mainstreaming, 2016). Der gesetzliche Auftrag, in allen öffentlichen Bereichen genderkompetent zu arbeiten, ist für sämtliche Arbeits- und Handlungsfelder der Sozialen Arbeit von besonderer Bedeu- tung, da sich die Fachkräfte in diesem Bereich immer mit Menschen beider Geschlechter beschäftigen. Verschiedene Bundesgesetze geben hier konkrete Handlungsrichtlinien für die Soziale Arbeit, so z. B. bei der Kinder- und Jugendhilfe (§ 9 Nr. 3 SGB VIII): „Bei der Aufgabenerfüllung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe müssen die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen berücksichtigt, Benachteiligungen abgebaut und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen gefördert werden." (op.cit)

2.1.3 Genderkompetenz als Schlüsselqualifikation

Kunert-Zier erläutert die Definition der Zusammensetzung von Genderkompetenz aus den Elementen „Wollen, Wissen und Können“. Das Wollen wird hierbei als Motivation verstanden, um auf das Ziel der Gleichstellung hinzuarbeiten, das Wissen soll als Verständnis für das „Gender“ in seiner Komplexität aufgefasst werden und das Können ist die Fähigkeit, Gender-Aspekte mit Hilfe von Instrumenten des Gender-Mainstreamings gleichstellungsorientiert zu integrieren (Kunert-Zier, 2007, S. 283-284). In Bezug auf Metz-Göckel und Roloff wird die Genderkompetenz als eine Schlüsselqualifikation definiert: „Genderkompetenz ist […] das Wissen, in Verhalten und Einstellungen von Frauen und Männern soziale Festlegungen im (privaten, beruflichen, universitären) Alltag zu erkennen und die Fähigkeit, so damit umzugehen, dass beiden Geschlechtern neue und vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet werden“ (op.cit., S. 283). Kunert-Zier führt an, dass der Begriff des „Wollens“ für die genderbezogene Selbstkompetenz zu kurz gefasst ist. Diese ist weitaus komplexer und umfasst ein Bewusstsein über eigene Geschlechterbilder, die Fähigkeit zur Selbstreflexion sowie die Sensibilität gegenüber möglichen Geschlechterkonstruktionen anderer (op.cit., S.284).

2.2 Handlungsfelder in der Sozialen Arbeit

Genderkompetenz als Schlüsselqualifikation ist derzeit ein bedeutsamer Bestandteil des beruflichen Alltags, wenngleich die Umsetzung unterschiedlich gestaltet wird und nicht in allen Bereichen gleich stark implementiert ist. Die Soziale Arbeit ist ein breit gefächertes Arbeitsfeld mit unterschiedlichsten Akteuren, Zielsetzungen und spezifischen Handlungsfeldern. Die drei grundsätzlichen Methoden der Sozialen Arbeit, die Einzelfallhilfe, die soziale Gruppenarbeit sowie die Gemeinwesenarbeit, sind in unterschiedlicher Ausprägung für alle Zielgruppen anwendbar. Damit ergibt sich insgesamt eine große Bandbreite von Handlungsfeldern, auf die im Folgenden im Hinblick auf die Anwendungsmöglichkeiten einer qualifizierten Genderkompetenz näher eingegangen werden soll.

2.2.1 Kinder- und Jugendhilfe

Die in allen gesellschaftlichen Bereichen und besonders im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe geforderte Genderkompetenz wird, wie zuvor angeführt, oft als Zusammensetzung der Elemente Wollen, Wissen und Können beschrieben (Böllert & Karsunky, 2008, S. 101). Dabei ist mit dem Wollen in diesem Bereich die Bereitschaft der Fachkräfte gemeint, gleichstellungsorientiert zu arbeiten. Das Wissen bedeutet hierbei das Genderwissen über die Lebensbedingungen von Mädchen und Jungen bzw. die Wirkung von Geschlechternormen und die Verknüpfung dieses Wissens mit dem Fachwissen der Kinder- und Jugendhilfe. Das Können bezieht sich auf die Umsetzung der zuständigen Fachleute und setzt die Ermöglichung durch die Träger der Kinder- und Jugendhilfe voraus (op.cit., S. 101). Die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe sind äußerst vielseitig. Es ist naheliegend, dass die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen eine besondere Betrachtung und entsprechende Anpassung der Methoden erfordern. Bezeichnenderweise sind im Handlungsfeld der Schulsozialarbeit immer geschlechterspezifische Aspekte zu beachten, hier wären z. B. unterschiedliche Interventionsformen bei normabweichendem Verhalten aufgrund der geschlechtlichen Rollenerwartung zu berücksichtigen. Die fachliche Notwendigkeit für Mädchen- und Jungenarbeit ergibt sich aus der Anforderung, genderspezifische Benachteiligungen zu antizipieren und diesen entgegenzuwirken. In der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie den Hilfen zur Erziehung in sämtlichen Formen sind z. T. große Unterschiede in den Fallzahlen weiblicher und männlicher Adressaten sowie unterschiedliche Angebote zu finden. Die Jugendgerichtshilfe beschäftigt sich größtenteils mit dem delinquentem Verhalten männlicher Jugendlicher, auch in diesen Fällen ist Genderkompetenz gefragt. Eine Besonderheit stellt die Gruppe der UMF/UMA (Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge / Ausländer) dar, dabei ist neben der Genderkompetenz zusätzlich die interkulturelle Kompetenz erforderlich, denn die Rollenbilder in den verschiedenen Gesellschaften weichen z. T. erheblich voneinander ab. Einen Hinweis auf die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen kann auch das Geschlechterverhältnis in den erzieherischen Hilfen liefern. Mit 56 % sind Jungen und junge Männer dabei überrepräsentiert (Statistisches Bundesamt). Werthmanns-Reppekus vertritt die Meinung, dies deute nicht auf eine unproblematischere Lebenslage der Mädchen, sondern vielmehr auf die traditionell orientierten Deutungs- und Zuschreibungsfaktoren der Fachkräfte hin (Böllert & Karsunky, 2008, S. 110). Mädchen werden auch nach wie vor in der Familie stärker beaufsichtigt als Jungen, die eigentliche Gefährdung der weiblichen Minderjährigen im sozialen Nahraum wird weniger gesehen als die Gefahr von außen. Dazu kommt, dass die Jugendhilfeinstanzen oft die Problemlagen von Mädchen in Familien verkennen und den Verbleib in der Familie in besonderer Weise anstreben (op.cit., S. 111). Bisherige Forderungen in den Hilfen zur Erziehung zu einem breiten, fachlichen Diskurs sowie zu einer flächendeckenden, strukturellen Umsetzung von Mädchenarbeit seitens der IGFH (Internationale Gesellschaft für Heimerziehung) haben nicht stattgefunden (op.cit. S. 112).

2.2.2 Behindertenhilfe

Die Behindertenhilfe ist ein breit gefächertes Arbeitsfeld für viele Fachkräfte der Sozialen Arbeit. Methodisch sind hier besonders die Einzelfallhilfe und die Soziale Gruppenarbeit von großer Relevanz. Sozialarbeiter*innen sind u. a. in Behindertenwerkstätten, in der rechtlichen Betreuung oder in der Eingliederungshilfe tätig. Behinderungen können gem. der Definition in § 2, Abs. 1, SGB IX körperlich, geistig oder seelisch sein und werden als solche angesehen, wenn diese Einschränkung länger als sechs Monate besteht und zu einem Defizit hinsichtlich der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft führt. Behinderte Menschen haben häufig zahlreiche Ausgrenzungserfahrungen erlebt. Die Behinderung kann oft dazu führen, dass das Selbstwertgefühl und damit die Teilhabe in der Gesellschaft erheblich eingeschränkt ist und die betroffenen Personen sich aufgrund dessen nicht wirklich als Frau oder als Mann entsprechend der gesellschaftlichen Erwartung fühlen. (Gschwandner & Astrid, A.,2011, Gender Mainstreaming als wesentlicher Aspekt einer inklusiven Pädagogik). Zu Bedenken ist auch, dass Frauen, die unter den Bedingungen einer Behinderung aufgewachsen sind, einer doppelten Diskriminierung ausgesetzt sein können (op.cit.). Behinderte Menschen haben in vielen Fällen Gewalterfahrungen erlitten. Sie sind aufgrund eingeschränkter Abwehrkompetenzen häufig Opfer von physischer, psychischer, sexualisierter oder struktureller Gewalt im häuslichen Umfeld oder im Kontext einer Heimunterbringung. Aus einer Studie des Kreises Minden-Lübbecke aus dem Jahre 2013 ergab sich u. a., dass es für die Fachkräfte wenig Handlungsleitfäden gibt, die Genderaspekte beinhalten. Als Handlungsoptionen wurden in diesem Bereich die Sensibilisierung aller Beteiligten sowie Gendertrainings für Führungs- und Fachkräfte empfohlen. (Häusliche Gewalt bei Menschen mit Behinderungen unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte, Projekt Kreis Minden-Lübbecke).

2.2.3 Altenhilfe

Die Altenhilfe hat viele Schnittpunkte mit der Sozialen Arbeit, d. h. Sozialarbeiter*innen können in den verschiedensten Einrichtungen und Tätigkeitsfeldern im Kontext der Altenhilfe tätig sein. Sie haben in der Geriatrie oft mit seelischen Problemen der Klient*innen zu tun. Zu ihren Aufgabenfeldern gehört es, bei der Wiedererlangung von lebenspraktischen Kompetenzen behilflich zu sein und diese zu stärken sowie bei der Organisation und bei den Antragstellungen zu helfen. Bei entsprechenden altersbedingten Problemlagen sind oft rechtliche Betreuer*innen die Fachkräfte der Sozialen Arbeit, die die alten Menschen mit Empathie und fachlicher Kompetenz bei größtmöglicher Selbstbestimmung unterstützen. Wie in vielen anderen pflegerischen Bereichen dominieren hinsichtlich der pflegerischen Fachkräfte Frauen sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. In den Einrichtungen für die Pflege und Betreuung alter Menschen sind neben den Fachkräften auch die Bewohner*innen vorwiegend weiblich. Ein erheblicher Faktor ist, dass Frauen und Männer auch im fortgeschrittenen Alter ein unterschiedliches Sicherheitsbedürfnis haben. So ziehen Männer in vielen Fällen erst in ein Pflegeheim, wenn eine Betreuung zu Hause keinesfalls mehr möglich ist (Reitinger & Beyer, 2010, S. 9, 133). Für die Fachkräfte, die sich unmittelbar mit den alten Menschen beschäftigen, ist eine umfassende Kenntnis über genderspezifische Besonderheiten erforderlich. In der letzten Phase des Lebens ist es besonders relevant, dass Frauen und Männer häufig aus biologischen und psychologischen Gründen ein anderes Schmerzempfinden haben bzw. anders mit Schmerzen umgehen. Eisl stellt die Frage, ob es sich unterschiedlich auswirkt, wenn Menschen in der Phase des Sterbens von Männern oder Frauen betreut werden. Auf der psychisch-emotionalen Ebene zeigt sich, dass Frauen in dieser Zeit eher Zuwendung und Betreuung von außen annehmen können als Männer und häufiger über Dinge reden, die sie beschäftigen (Reitinger & Beyer, 2010, S. 147, 151). Für die Fachkräfte der Sozialen Arbeit ist eine empathische und qualitativ hochwertige Arbeit auch in diesem Feld ohne entsprechende Genderkompetenz nicht ausführbar.

[...]


1 z.B. Weltfrauenkonferenzen in den 80er und 90er Jahren.

2 mit der Gesetzesänderung von 1994, Art.3, Abs. 2 Satz 2 GG wird der Staat ausdrücklich in die Pflicht genommen, "die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern" zu fördern und "auf die Beseitigung bestehender Nachteile" hinzuwirken.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Gender-Mainstreaming in der Sozialen Arbeit. Bedeutung und Umsetzung
Note
2,7
Autor
Jahr
2019
Seiten
16
Katalognummer
V540563
ISBN (eBook)
9783346204592
ISBN (Buch)
9783346204608
Sprache
Deutsch
Schlagworte
arbeit, bedeutung, gender-mainstreaming, sozialen, umsetzung
Arbeit zitieren
Michael Hubig (Autor:in), 2019, Gender-Mainstreaming in der Sozialen Arbeit. Bedeutung und Umsetzung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/540563

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