Armutsbekämpfung per BGE. Volkswirtschaftliche und sozialpolitische Analyse von drei bedingungslosen Grundeinkommen in der Bundesrepublik Deutschland


Hausarbeit (Hauptseminar), 2020

36 Seiten, Note: 1,7

Florian Wondratschek (Autor:in)


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Die Idee des BGE
2.1. Definition „Bedingungsloses Grundeinkommen“
2.2. Grundsicherung in der Bundesrepublik

3. Modelle eines bedingungslosen Grundeinkommens im Vergleich
3.1. BGE-Modell Goehler/Werner
3.2. Bürgergeld-Modell Dieter Althaus
3.3. BGE-Kurzvergleich zwischen Goehler/Werner und Althaus
3.4. Das Existenzgeld der BAG-PLESA

4. Finanzierung der BGE-Modelle
4.1. Finanzierung des Modells Goehler/Werner
4.2. Finanzierung des Bürgergeldmodells
4.3. Finanzierung des Existenzgeld der BAG-PLESA

5. Volkswirtschaftliche Effekte eines BGE
5.1. Lohn- und Arbeitsmarktentwicklung
5.2. Konsumentwicklung beim BGE

6. Sozialpolitische Effekte eines BGE
6.1. Die zukünftige Rolle des Staats
6.2. Auswirkungen auf die soziale Ungleichheit

7. Fazit

Abbildungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

In der vorliegenden Ausarbeitung wird hauptsächlich gendergerechte Sprache verwendet. Es soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass in Ausnahmefällen feminine oder maskuline Formen geschlechtsunabhängig verstanden werden sollen.

1. Einleitung

Lebenslang finanziell abgesichert sein und selbst über seinen Werktätigkeitstatus entscheiden zu dürfen, ist ein freiheitliches und emanzipatorisches Wunschdenken, das durch das sozialpolitische Finanztransferkonzept eines bedingungslosen Grundeinkommens spezifiziert wurde. Es würde bedeuten, dass der Staat die Menschen dafür bezahlt, dass sie am Leben sind. Die Idee, dass ein Staat allen Bürgerinnen und Bürgern ein regelmäßiges monatliches Einkommen auszahlt – unabhängig davon, ob man einer Arbeit nachgeht oder nicht –, stößt in der Bundesrepublik auf eine gespaltene Meinung. In Deutschland befürworten zwischen 45 und 52 Prozent der Befragten ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE), wobei die Zustimmung oft mit jungem Alter, hoher Bildung und niedrigem Einkommen einher geht (vgl. Adriaans/ Liebig/ Schupp 2019, 263).

Das BGE ist ein vielschichtiger Ansatz, die bestehenden Verhältnisse grundlegend zu reformieren. Das Schlagwort umfasst dabei eine geradezu unübersichtliche Vielzahl unterschiedlichster Konzepte. Dies fällt gerade bei der politischen Heterogenität politischer Gruppierungen auf, die ein BGE unterstützen. Vom früheren thüringischen CDU- Ministerpräsidenten Dieter Althaus, über die Grüne Jugend, bis zur Parteivorsitzenden der Linken Katja Kipping werden verschieden Konzepte verfolgt. Auch Unternehmer treten mit ihren eigenen Plänen an. Das 1986 gegründete globale Netzwerk BIEN „Basic Income Earth Network“, eine wissenschaftliche Vereinigung für das Grundeinkommen, wird in der Bundesrepublik durch das „Netzwerk Grundeinkommen“ vertreten. Diese beispielhafte Aufzählung soll zeigen, dass die Ideen für ein Grundeinkommen sehr vielfältig sind und sich keinem politischen Lager zuordnen lassen.

Die Varianten des BGE unterscheiden sich allerdings enorm voneinander. So gibt es neben wirtschaftsliberalen Vorschlägen, welche die Deregulierung des Arbeitsmarktes sowie eine Vereinfachung des Steuersystems vorsehen, gleichzeitig sozialistische Konzepte, die mit dem Grundeinkommen die kapitalistische Logik moderner Gesellschaften durchbrechen wollen (vgl. Spannagel 2015, 1).

Die wissenschaftliche Ausarbeitung möchte untersuchen, inwieweit ein BGE-Modell in die Praxis umgesetzt werden könnte, welches langfristig zur Armutsbekämpfung in der Bundesrepublik beitragen könnte. Dabei wird die Hausarbeit zunächst klar definieren, was ein BGE ist und wie das derzeitige Grundsicherungssystem in der BRD ausgestaltet ist. Anschließend sollen drei unterschiedliche BGE-Modelle vorgestellt werden, welche vom Ansatz her grundverschieden sind. Dabei soll in einem weiteren Kapitel die Finanzierung des BGE aufgezeigt werden, um so auch einen realistischen Blick auf die Finanzierbarkeit geben zu können. Weil aber nicht nur die kurzfristigen Effekte eines BGE relevant sind, berücksichtigt die Ausarbeitung längerfristige Szenarien. Dazu werden die volkswirtschaftlichen Effekte des BGE aufgelistet, indem eine Analyse über die Löhne, Arbeitsmarktstruktur und Konsumentwicklung gegeben wird. Diese Resultate spielen für die anschließende sozialpolitische Bewertung eine entscheidende Rolle, in der sowohl die zukünftige Rolle des Staates als auch die konkreten Auswirkungen eines BGE auf die soziale Ungleichheit analysiert werden. Im Fazit soll abgewogen werden, inwieweit die Einführung eines BGE tatsächlich als politisches Instrument zur Armutsbekämpfung gesehen werden kann.

Die Einbindung der Effekte von Digitalisierung wurde bei der wissenschaftlichen Ausarbeitung auf ein Minimum reduziert. Mangels Datenmangel kann nicht ansatzweise abgeschätzt werden, welche tiefgreifenden Konsequenzen neue Technologien auf das BGE besitzen und inwieweit diese einen Anteil an der Armutsbekämpfung haben.

2. Die Idee des BGE

2.1. Definition „Bedingungsloses Grundeinkommen“

Das bedingungslose Grundeinkommen ist ein Einkommen, das einer Person unabhängig von ihrer finanziellen Situation oder ihrer Arbeitsmarktlage zusteht – einfach nur qua Mitgliedschaft in einer, meist nationalstaatlich verfassten, Gesellschaft (vgl. Spannagel 2015, 3; vgl. Vanderborght/ van Parijs 2005, 14). Nach Prof. Yannick Vanderborght und Prof. Philippe van Parijs, die ein Grundlagenwerk zum BGE verfasst haben, handelt es sich beim BGE um „ein Einkommen, das auf individueller Basis von einer politischen Gemeinschaft an all ihre Mitglieder ausgezahlt wird, ohne eine Bedürftigkeitsprüfung oder den Zwang, Arbeit aufzunehmen“ (Vanderborght und van Parijs 2005, 37). Aus dieser Definition lassen sich mehrere Merkmale ableiten, die grundlegend für alle Konzepte eines bedingungslosen Grundeinkommens sind:

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Abbildung 1: Definitionsmerkmale Bedingungsloses Grundeinkommen

1. Individueller Anspruch:

Das bedingungslose Grundeinkommen wird an Individuen ausgezahlt, nicht an Haushalte.

2. Keine Bedürftigkeitsprüfung:

Personen erhalten das bedingungslose Grundeinkommen unabhängig von ihrer finanziellen Lage. Sie müssen also keinerlei Bedürftigkeit nachweisen.

3. Bedingungslosigkeit:

Der Anspruch auf das Einkommen ist nicht an Bedingungen geknüpft, weder an die Bereitschaft, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, noch an den Erwerb von Ansprüchen an eine Versicherung (Spannagel 2015, 3).

4. Grundsichernd:

Das Netzwerk Grundeinkommen führt als viertes Grundelement zudem an, dass die Höhe der Leistungen existenzsichernd sein muss (ebd.). Es ist umstritten, ob dieses Kriterium für ein BGE obligatorisch ist: Einige Modelle bezeichnen sich derzeit als BGE, obwohl sie ein Einkommensniveau vorsehen, das unter dem sozio-kulturellen Existenzminimum liegt. Diese Benennung ist irreführend, da „Grundeinkommen“ im öffentlichen Diskurs die „Grundsicherung“ aufgrund seines ähnlichen Wortklangs eingeschlossen bzw. gleichgesetzt wird. Ronald Blaschke, Diplompädagoge und Mitgründer des Netzwerk Grundeinkommen, bezeichnet daher solche nicht existenzsichernde Modelle als „partielles Grundeinkommen“ (vgl. Blaschke 2012, 12f.).

Auf der Basis dieser vier Definitionsmerkmale handelt es sich beim BGE um eine „radikal reformierte Form der bestehenden Grundsicherung, für die ein universeller und pauschalisierter Anspruch für jeden Bürger geschaffen wird“ (Kumpmann 2010, 371).

2.2. Grundsicherung in der Bundesrepublik

Deutschland besitzt über das Grundgesetz die verfassungsrechtliche Aufgabe, jeden Menschen physisch, sozial und kulturell abzusichern, welche durch das Grundsicherungssystem gewährleistet wird (vgl. Bundesverfassungsgericht 2019).

Zum Grundsicherungssystem gehört das Arbeitslosengeld II, welches umgangssprachlich „Hartz IV“ genannt wird, und die Grundrente. Sowohl beim ALG II als auch bei der Grundsicherung im Alter gilt das gesamte Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft als Grundlage für die Festlegung von Leistungsansprüchen. (vgl. Spannagel 2015, 4)

Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen Personen zunächst einen Großteil ihres Vermögens aufbrauchen, bevor sie leistungsberechtigt sind. Um die Hilfe zu erhalten, setzt das eine Bedürftigkeitsprüfung voraus. Der Bezug vom ALG II ist zudem an bürokratische Bedingungen geknüpft: Leistungsempfangende haben sich aktiv um eine neue Arbeitsstelle zu bemühen und müssen den Anordnungen des Jobcenters Folge leisten. Der Erhalt von Sozialhilfe ist im deutschen Grundsicherungssystem damit keineswegs bedingungslos, sondern an Bestimmungen und Bedürftigkeit geknüpft. Bei Nichteinhaltung war es bis November 2019 möglich, die ALG II-Leistungen im äußersten Fall komplett zu streichen. Erst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts stoppte diese Praxis und erlaubt nur noch Kürzungen bis zum Existenzminimum von 432 Euro (vgl. Bundesverfassungsgericht 2019).

Spannagel bemerkt, dass es der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik bislang nicht gelungen ist, Armut und Arbeitslosigkeit nachhaltig zu bekämpfen: „Es gibt in Deutschland eine ausgeprägte Massenarbeitslosigkeit und ein sich verfestigendes Segment dauerhafter

Armut, die an Kinder weitervererbt wird“ (Spannagel 2015, 18). 6,3 Mio. Menschen leben von Hartz IV und 1,3 Mio. sind dauerhaft in Hartz IV gefangen. 3 Mio. ALG II-Empfänger*innen arbeiten und erhalten ALG II aufgestockt. Zusätzliche Erwerbstätigkeit lohnt sich derzeit für viele Arbeitslosengeld-Bezieher oftmals auch nicht, weil die Arbeitsstelle zu schlecht, d.h. unter Hartz IV-Niveau, bezahlt wird (vgl. Sinn 2004, 36). Auch im Rentensystem gelingt es Deutschland nicht, wegen des demografischen Wandels und der unterbrochenen Erwerbsbiografien Altersarmut zu verhindern, der Wert ist sogar seit 2011 steigend (vgl. Spannagel 2015, 18).

Deutschlands stark erwerbsarbeitszentriertes System der sozialen Sicherung kann für alle Bevölkerungsgruppen jenseits des „Normalarbeitsverhältnisses“ problematisch sein (vgl. ebd.). Weil es dem deutschen Sozialstaat bislang nicht gelungen ist, individuelle Armut nachhaltig zu bekämpfen, ruhen viele Hoffnungen auf ein BGE (vgl. Wagner 2009, 15).

Wäre das bedingungslose Grundeinkommen existenzsichernd, könnte es den Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von ihrer Lebens- oder Erwerbssituation ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Dieser Gedanke spielt vor allem beim Unternehmer und BGE- Befürworter Götz Werner eine große Rolle: „Die Freiheit, nein zu sagen, hat […] nur der, dessen Existenzminimum gesichert ist“ (vgl. Werner 2007, 62). Prof. Dr. Helga Spindler zeigt anhand des ALG II-Satzes kritisch auf, dass die derzeitigen Regelsätze nicht existenzsichernd seien, da sie keinesfalls alle Mehrbedarfe erfassen (vgl. Spindler 2007, 329). Beispielsweise werden Kosten für die intensive Arbeitsuche und Weiterbildung nicht berücksichtigt, die Zulagen zum Wohnen verlaufen außerhalb des heutigen ALG II (vgl. ebd.). Ein wichtiger Punkt ist, dass mit einem tatsächlich existenzsichernden BGE theoretisch niemand mehr gezwungen wäre, eine Arbeit anzunehmen, die den eigenen Qualifikationen nicht entspricht. In den Debatten über das Grundeinkommen wird gar der Eindruck erweckt, es könne Menschen vom Arbeitszwang und der Fremdbestimmung durch den Arbeitsmarkt und Arbeitgeber befreien. Insofern ist das BGE stark mit der Hoffnung verbunden, dass es arbeitssuchenden Bürgern ein großes Stück Freiheit zurückgibt, indem es ihnen einen Ausstieg aus dem mitunter diskriminierenden ALG II-System ermöglicht (vgl. Spannagel 2015, 12). Das dürfte auch dazu beitragen, dass die Stigmatisierung von Arbeitslosen und geringverdienenden ALG II-Empfänger zurückgeht (vgl. ebd.).

3. Modelle eines bedingungslosen Grundeinkommens im Vergleich

Die drei Ansätze, welche in diesem Abschnitt vorgestellt werden, zeichnen sich dadurch aus, dass sie vergleichsweise detailliert ausgearbeitet sind. Diese Ausarbeitung stellt das in Debatten am häufigsten betrachtete Konzept von Götz Werner, das Bürgergeld-BGE sowie das Existenzgeld vor. Die Modelle stehen exemplarisch für die große Bandbreite, die es unter den Konzepten eines bedingungslosen Grundeinkommens gibt. Grund für die Auswahl der drei BGE ist, dass die Modelle seit der letzten vergleichenden Forschung von Dr. Dorothee Spannagel an modifizierte Maßstäbe neu forschungsanalytisch eingeschätzt werden sollen.

3.1. BGE-Modell Goehler/Werner

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Abbildung 2: BGE-Modell von Goehler/Werner

Mit Adrienne Goehler, ehemalige Wissenschaftssenatorin des Landes Berlin, und Götz Werner, Gründer der Drogeriemarktkette dm, entwickelten zwei gebürtige Badener einen Vorschlag, welcher im fortlaufenden Text BGE-Modell Goehler/Werner genannt wird.

Sie setzen ein Einkommen zwischen 1.000 und 1.500 Euro pro Person im Monat an, mit dem Ziel, die Selbstverwirklichung der Bürger zu stärken (vgl. Werner/ Goehler 2010, 9; Wagner 2009, 22). Auch Kinder bekommen das Geld ausgezahlt (vgl. Werner/ Goehler 2010, 135). Goehler und Werner erheben den Anspruch, dass ihr BGE existenzsichernd sein sollte (vgl. ebd.). Die Menschen sollen vom Arbeitszwang befreit werden, damit ihre Existenz ganz oder zumindest teilweise unabhängig von der Erwerbsarbeit wird.

Die Finanzierung eines solchen Grundeinkommens beruht auf einer fundamentalen Erhöhung der Mehrwertsteuer als „Konsumsteuer“ auf 50 Prozent (vgl. Wagner 2009, 22; Werner 2007, 208). Die Lohn- und Einkommenssteuer wie auch alle Sozialabgaben sollten komplett gestrichen werden, so dass das Bruttoeinkommen einer Person immer ihrem Nettoeinkommen entspricht (vgl. Werner 2007, 99).

Sonderbedarfe für „alte, gebrechliche, behinderte oder schwerkranke Menschen“ werden von Werner grundsätzlich berücksichtigt, allerdings wird offengelassen, für welche Bedarfe wie viel zusätzlich als staatliche Transferleistungen gezahlt werden sollen (vgl. Werner 2007, 88; vgl. Spannagel 2015, 6).

3.2. Bürgergeld-Modell Dieter Althaus

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Abbildung 3: Bürgergeld-Modell von Dieter Althaus

Das Modell von Althaus ist als negative Einkommensteuer angelegt (vgl. Althaus 2007, 3f.): Alle Erwachsene erhalten pro Monat ein bedingungsloses Grundeinkommen, das bei höchstens 600 € im Monat und abhängig vom Erwerbseinkommen liegt (vgl. Althaus 2007,

3). Vor der Auszahlung des Grundeinkommens würde eine steuerrechtliche Überprüfung des individuellen Einkommens stattfinden. Althaus sieht vor, dass Personen, die ein Erwerbseinkommen von höchstens 1.600 Euro im Monat beziehen, das volle Bürgergeld in Höhe von 600 Euro erhalten. Bei diesem „großen Bürgergeld“ werden Verdienende unter 1.600 Euro-Grenze zu einer Transferentzugsrate von 50 Prozent verpflichtet, d.h. von ihrem geringen Gehalt soll die Hälfte abgezogen werden (vgl. Althaus 2007, 4). Wer über 1.600

Euro verdient, erhält nur noch 200 Euro Bürgergeld zur freien Verfügung, wobei die neu festgesetzte Einkommensteuer dann auf 25 Prozent fällt. Jegliches Erwerbs- und Kapitaleinkommen wird so besteuert und der Steuerbetrag wird auf den Grundeinkommensanspruch angerechnet. Diese negative Einkommenssteuer entspricht damit der Steuerschuld, die der Staat gegenüber seinen Bürgern hat (vgl. Adamo 2012, 49).

Obendrauf zum Bürgergeld finanziert der Staat allen Menschen einkommensunabhängig mit 200 Euro im Monat eine Gesundheits- und Pflegeprämie, welche allerdings direkt an die Krankenkassen geht und so nicht zur individuellen Verwendung zur Verfügung steht (vgl. ebd.). Eltern sollen für Minderjährige ein „Kinderbürgergeld“ in Höhe von 300 Euro im Monat erhalten (vgl. ebd.). Außerdem sieht das Modell für alle Personen über 67 Jahren Rentenbezüge von 600 Euro im Monat vor, welche sich noch über eine Zusatzrente, welche sich an der individuellen Arbeitsbiografie orientiert, um höchstens 600 Euro erhöhen kann (vgl. Althaus 2007, 3).

Auf Grund der niedrigen Höhe entspricht das Bürgergeld einem partiellen Grundeinkommen (Spannagel 2015, 7).

Althaus beteuert, dass sein Modell, welches er „Solidarisches Bürgergeld“ bezeichnet, existenzsichernd sei (vgl. Althaus 2007, 10). Das Modell legt aber seinen Schwerpunkt darauf, das gegenwärtige Steuer- und Transfersystem radikal zu vereinfachen.

In seinem Vorschlag plädiert der CDU-Politiker dafür, die Arbeitsmärkte weiter zu deregulieren und zu flexibilisieren sowie die Lohnnebenkosten deutlich zu senken (vgl. Althaus 2007, 5; Wagner 2009, 27).

3.3. BGE-Kurzvergleich zwischen Goehler/Werner und Althaus

Vergleicht man die beiden BGE-Modelle miteinander, lassen sich einige Parallelen finden: Sowohl Goehler/Werner als auch Althaus wollen das Steuer- und Transfersystem vereinfachen. Bei beiden kann die Tatsache festgestellt werden, dass sie in ihrem BGE- Vorschlag eine Einkommensteuersenkung für Besserverdienende verpackt haben. Nach dem Althauschen System würden Spitzenverdienende statt 42 Prozent nur noch 25 Prozent ihres Einkommens zahlen, bei Goehler/Werner soll die Einkommensteuer auf Kosten einer 50 Prozent-Mehrwertsteuer gar komplett wegfallen. Außerdem erheben beide den Anspruch, mehr marktwirtschaftliche Strukturen zu etablieren (vgl. Werner 2007, 197; Althaus 2007,1). Staatliche Sozialleistungen würden bei beiden Modellen gänzlich abgeschafft werden (vgl. ebd.).

Allerdings wird im wissenschaftlichen Diskurs beim Vergleich der beiden BGE-Systeme auch bedeutende Unterschiede benannt: Spannagel vertritt die Ansicht, dass Goehler/Werner für ihr Modell den Menschen als Ausgangspunkt nimmt, während Althaus seinen Ansatz von einer rein ökonomischen Grundidee ableitet (vgl. Spannagel 2015, 8). Entsprechend liegt das BGE bei Goehler/Werner auch deutlich über dem Niveau von Althaus Bürgergeld. Bei Goehler/Werner soll das Einkommen existenzsichernd sein und damit den Bürgern alternative Arbeits- und Lebensentwürfe jenseits des Arbeitsmarktes ermöglichen – bei

Althaus ist das Bürgergeld lediglich teilweise als partielle Grundsicherung angelegt, nach den vier BGE-Definitionsmerkmalen handelt es sich strenggenommen damit auch nicht um ein BGE.

Beide vorgestellten Konzepte werden von Spannagel als „neoliberal“ zugeordnet: Sie zeichnen sich dadurch aus, dass ihre Vorschläge mehr oder weniger alle bestehenden Sozialtransfers ersetzen sollen und dass Arbeitsmärkte weitgehend dereguliert werden. Wagner bewertet in seiner Analyse das Bürgergeldmodell von Althaus gar an den politisch „rechten Rand“ im Spektrum der Ansätze eines bedingungslosen Grundeinkommens (vgl. Wagner 2009, 18).

3.4. Das Existenzgeld der BAG-PLESA

Politische BGE-Vorschläge kommen aber auch aus dem politisch linken Spektrum. Diese BGE-Systeme zielen vor allem darauf ab, Arbeit, also sowohl Erwerbsarbeit als auch bislang unbezahlte Pflegearbeit, umzuverteilen (Wagner 2009, 18f.). Jedem Menschen soll die Freiheit gegeben werden, über seine Arbeit selbst zu entscheiden. Diese Ansätze sind von der sozialistischen Idee motiviert, „die kapitalistische Ausbeutung der Arbeiternehmer und den Warencharakter der Arbeitskraft zu verringern“ (vgl. Spannagel 2015, 9). Diese sogenannten emanzipatorischen Modelle sehen immer ein Grundeinkommen in existenzsichernder Höhe vor und sehen den Staat in der Verantwortung zur Bereitstellung der öffentlichen Daseinsvorsorge (vgl. ebd.). Als Beispiel eines emanzipatorischen Grundeinkommens wird im Folgenden das im November 2019 reformierte „Existenzgeld“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen – gegen Einkommensarmut und soziale Ausgrenzung (BAG-PLESA) vorgestellt.

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Abbildung 4: Existenzgeld

Die Ursprünge des Existenzgelds gehen auf die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen zurück, die es heute nicht mehr gibt. Ende der 1990er Jahre hatte die Organisation mit dem Existenzgeld ein sozialstaataffines BGE- Konzept vorgestellt (vgl. Spannagel 2015, 9). 2019 revitalisierte die BAG-PLESA das Projekt (vgl. BAG-PLESA 2019, 3f.).

Das „Netzwerk Grundeinkommen“ ist von Vertreter*innen des Existenzgeldes im Jahre 2004 mitgegründet worden. Das Existenzgeld orientiert sich an allen vier Definitionsmerkmalen eines BGE. In mehreren Studien wurde herausgearbeitet, wie das Existenzgeld sowohl die Existenz sichern soll als auch eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen kann. Das Existenzgeld entspricht somit den Kriterien des bundesweiten Netzwerkes Grundeinkommen, geht aber darüber hinaus. (ebd.)

Veranschlagt wird von der Organisation eine Grundsicherung von 1.000 Euro, dessen Höhe sich an den aktuellen Preisen von menschlichen Grundbedürfnissen orientiert. Als Grundbedürfnis wird nicht nur Wohnen, Kleidung, Essen und Gesundheitspflege gesehen, sondern auch Teilhabe an der gesellschaftlichen Entwicklung. Explizit soll das Existenzgeld dazu ausreichen, Bildungs- und Erholungsreisen, PC und Handy unabhängig finanzieren zu können. Zusätzlich zu der Grundsicherung soll der Staat gleichzeitig die Kosten aller für die Gesundheits- und Pflegeversicherung übernehmen, sowie für die tatsächlichen Wohnkosten. Lediglich „Wuchermieten“ seien ausgenommen, die allerdings von der Organisation nicht genauer definiert werden. Das Modell ist damit das einzige, das Wohnen in die Grundsicherung mit aufnahm. Einkommen aus Renten, Pensionen und Arbeitslosengeld sind im Existenzgeld ebenfalls eingebunden, für behinderte und chronisch kranke Menschen werden Sonderbedarfe bereitgestellt. (vgl. ebd.)

Finanziert werden soll es hauptsächlich durch eine Besteuerung von 50 Prozent auf alle Nettoeinkommen, sowie durch neue, aber noch nicht festgelegte Besteuerung von Unternehmen, Finanztransaktionen und Erbschaften (vgl. Otto 2008, 42f.; BAG-PLESA 2019, 3f.). Damit entspricht das Modell dem Typus einer Sozialdividende (Spannagel 2015, 10). Der österreichische Prof. Herwig Büchele konstatierte 2000, dass es um nichts weniger als um den „Kampf zur Befreiung der Arbeit“ ginge (vgl. Büchele 2000, 45).

4. Finanzierung der BGE-Modelle

Dieses Kapitel beschreibt vergleichend die unterschiedlichen Finanzierungsmodelle der drei BGE-Ansätze.

4.1. Finanzierung des Modells Goehler/Werner

Über eine erhöhte Mehrwertsteuer soll das BGE-Modell von Goehler/Werner finanziert werden. Dieses wäre kostenneutral finanzierbar, wenn die simulierten Einnahmen aus der Konsumsteuer in etwa den simulierten Kosten des BGE als Ausgaben entsprechen würden.

Zunächst werden die Kosten des Staates für das BGE in der Bundesrepublik berechnet. Da Werner/Goehler für jeden Bundesbürger 1.000 Euro-Grundsicherung pro Monat fordern, würden die jährlichen Ausgaben bei derzeit 83 Mio. Einwohnern 996 Mrd. Euro betragen (vgl. Statistisches Bundesamt 2020). Die Summe entsprach exakt dem gesamten

Sozialbudget von 2018 (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2019, 8). Schon in einem anonymen Bundestagsgutachten wurde bei Finanzierungsmöglichkeiten bemängelt, dass die Modellschaffende die Frage nach der Sozialversicherungspflicht ausgeblendet haben (vgl. Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundetags 2006, 6). Bleibt diese erhalten, würden die Sozialversicherungsbeiträge den frei verfügbaren Betrag entsprechend mindern. Eine Umlenkung der Sozialtransfers wäre theoretisch umsetzbar.

Allerdings sieht das Modell eine staatliche Finanzierung durch ein anderes Steuersystem vor. Es muss bei der Gegenfinanzierung bedacht werden, dass auch der Bundeshaushalt in der Berechnung mitberücksichtigt wird. Übernimmt man die Leistungen des Staates abzüglich seiner sozialstaatlichen Zuwendungen in Höhe von ca. 159 Mrd. Euro, kommt man auf bundesdeutschen Gesamtausgaben von über 196 Mrd. Euro (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2019, 26; vgl. Bundesministerium für Finanzen 2019b, 16).

Insgesamt hätte der Staat durch die Einführung des BGE jährliche Ausgaben in Höhe von mehr als 1.192 Mrd. Euro. An dieser Stelle ist hinzuzufügen, dass dieser Kalkulation die Annahme zugrunde liegt, dass alle weiteren Bundesausgaben und –einnahmen stabil blieben. Die Abschaffung aller Bundessteuern außer der Mehrwertsteuer würde eine staatliche Finanzierungslücke von 450 Mrd. Euro mit sich bringen (vgl. Bundesministerium für Finanzen 2019a, 1). Für 2019 müssten also folgende Ausgaben ausgeglichen werden:

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Gegengerechnet mit aktuellsten Daten des Bundesfinanzministeriums stehen auf der anderen Seite folgende Einnahmen:

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In der Berechnung wird von Werners Annahme ausgegangen, dass die Kaufkraft unverändert bliebe (vgl. Werner 2007, 104). Eine Mehrwertsteuer von 50 Prozent, wie sie von Goehler/Werner vorgeschlagen wird, würde auf Basis heutiger Umsatzsteuereinahmen hochgerechnet gerade einmal 617 Mrd. Euro ausmachen. Aus diesem Grund gehen verschiedene Quellen von einer deutlich höheren anzunehmenden Mehrwertsteuer aus (vgl. Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundetags 2006, 7; vgl. Haas 2008, 16). Der Soziologe Prof. Dr. Gerhard Bosch berechnete eine Mehrwertsteuererhöhung auf 150 Prozent, welche die entstandenen Kosten decken würden (vgl. Bosch 2018, 10). Sein hoher Wert kommt zustande, weil aus seiner Sicht 1000 Euro pro Monat im Falle einer Abschaffung der Sozialversicherungspflicht bei weitem nicht für kostspielige Krankenhausaufenthalte ausreichen (vgl. ebd.). Die paritätische Finanzierung der Gesundheitsversicherung fällt im konsumsteuerfinanziertem Konzept weg, sodass die entstandenen Mehrkosten für das Gesundheitssystem ausgeglichen werden müssten. Unklar ist, wie sich die Modellschaffenden die zukünftige Gesundheitsversicherung vorgestellt haben. Werner räumte 2017 zwar die Notwendigkeit eines „Basis“-Gesundheitsschutz ein, definierte ihn allerdings nicht genauer, sodass die Finanzierungsfrage offen bleibt (vgl. ebd., 10f.).

4.2. Finanzierung des Bürgergeldmodells

Das von Dieter Althaus initiierte Bürgergeld finanziert sich durch mehrere Ebenen. Das in allen EU-Staaten vorhandene progressive Einkommenssteuermodell, bei dem Menschen mit höheren Einkommen einen höheren Prozentsatz zahlen müssen, soll durch das „Flat Tax“- Modell ersetzt werden: Alle Einkünfte werden also unabhängig von ihrer Höhe einheitlich besteuert, mit der Ausnahme der Geringverdienenden, die unter der 1.600 Euro- Transferentzugsrate steuerlich viel stärker belastet werden.

Zur Finanzierung verwendet Althaus zusätzlich eine zehn bis zwölf prozentige Lohnsummensteuer der Arbeitgebenden und vollzieht gleichzeitig die Abschaffung aller staatlichen Sozialhilfen wie Wohngeld, Kindergeld, Elterngeld, Bafög, etc. (vgl. Althaus 2007, 10). Das Solidarische Bürgergeld sieht im Fall von Bedürftigkeit eine Übernahme der Kosten für Heizung und Unterkunft vor; weitere Bedarfszuschläge gibt es nicht (vgl. ebd.).

Daten des Institut der deutschen Wirtschaft ergeben, dass dann 37,7 Prozent aller erwachsenen Erwerbstätigen das große Bürgergeld erhalten würden, 62,3 Prozent das kleine (vgl. Niehues/ Stockhausen 2019, 2). Dies führt zu folgenden Ausgaben:

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Einnahmen:

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Der Politikwissenschaftler Dr. Kai Eicker-Wolf weist darauf hin, dass die negative Einkommenssteuer von Althaus das einzige Modell sei, für das seriöse Simulationsrechnungen zur Finanzierbarkeit vorliegen (vgl. Eicker-Wolf 2013, S. 174f.). Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, welcher umgangssprachlich fünf Wirtschaftsweisen genannt werden, beschäftigte sich ebenfalls mit der Finanzierbarkeit dieses Modells. Schon zum Zeitpunkt 2007 war das Bürgergeld mit einer Finanzierungslücke von „nur“ 227 Mrd. Euro nicht finanzierbar, zum heutigen Zeitpunkt fehlen schon 326 Mrd. Euro (vgl. Sachverständigenrat 2007, 243).

Die Wirtschaftsweisen forderten als Korrektur die Lohnsummenabgabe von zwölf auf 21 Prozent zu erhöhen und zusätzlich entweder das kleine Bürgergeld um 50 Euro kürzen oder die Einkommenssteuer auf 60,8 Prozent erhöhen statt auf 25 Prozent zu senken (vgl. ebd., 237). Die Organisation verweist allerdings bei ihrer finanziellen Berechnung darauf hin, dass die Arbeitszeit und Partizipation am Arbeitsmarkt zurückgeht und die Arbeitslosenzahlen steigen (vgl. ebd., 240f.). Sie vertreten die Ansicht, dass die Leistungsanreize zu arbeiten komplett durch das Bürgergeld beseitigt wären, weil sie es zum damaligen Zeitpunkt für existenzsichernd hielten (vgl. ebd., 241). Das Projekt verliere nach dieser Gegenfinanzierung unter ökonomischen Maßstäben an Attraktivität (vgl. ebd., 243).

Opielka und Strengmann-Kuhn kommen in ihrer ähnlich angelegten Analyse von 2007 zu dem Ergebnis, dass das Althaus-BGE ohne die staatlich übernommene Gesundheitsprämie von 200 Euro grundsätzlich finanziert werden könnte. Wenn die Prämie mitfinanziert werden soll, schlagen sie einen Spitzensteuersatz von 35 Prozent und einer 80-Prozent- Transferentzugsrate vor (vgl. Opielka/Strengmann-Kuhn 2007, 22). Vom Ursprungsvorschlag (Einkommenssteuer: 25%, Transferentzugsrate: 50%) wäre das jedoch eine große Veränderung, obwohl die Autoren beschwichtigen, dass die Steuern und Lohnnebenkosten für einen abhängig Beschäftigten schon heute bis zu 50 Prozent betragen können (vgl. ebd.).

Während der Kalkulation ein ähnliches Lohnniveau und eine ähnliche Wirtschaftsleistung zugrunde gelegt wird wie bisher, müssen die marktwirtschaftlich bedingten Veränderungen in diesen Bereichen weiter analysiert werden. Dies geschieht in Kapitel 5.

4.3. Finanzierung des Existenzgeld der BAG-PLESA

Seit 2008 wurden die Berechnungen für das Existenzgeld nicht mehr aktualisiert. Sie gehen auf den 2018 verstorbenen Aktivisten Wolfram Otto zurück, der für das Existenzgeld den letzten Finanzierungsplan präsentierte. Durch den hohen Mietenanstieg haben sich allerdings automatisch auch die Gesamtkosten für das Existenzgeld rapide erhöht. Otto ging in seinem Finanzierungsplan noch von durchschnittlichen Wohnkosten von 260 Euro sowie lediglich 82 Mio. Bundesbürger aus, die monatlich 800 Euro zur freien Verfügung erhalten (vgl. Otto 2008, 42). Pro Kalenderjahr kam er auf 969,3 Mrd. Euro (vgl. ebd.). Mit den Forderungen der BAG-PLESA müsste das Existenzgeld auf 1.000 Euro pro Person, sowie Wohnkosten und Einwohnerzahl angepasst werden. Die durchschnittlichen Wohnkosten wurden in der Bundesrepublik zuletzt 2013 berechnet, in welcher die Rede von 356 Euro pro Person ist (vgl. Statistisches Bundesamt 2013, 106). Festgehalten werden muss, dass die Kosten für das Existenzgeld insbesondere durch einen immer höher werdenden Mietspiegel erheblich angestiegen sind.

Es müssten nach aktuellem Stand also folgende Ausgaben ausgeglichen werden:

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Demgegenüber stehen folgende Einnahmen gegenüber:

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Hauptsächlich sollte das Existenzgeld durch die Einkommensteuer und eingesparten Sozialleistungen in Höhe von 100 Mrd. Euro gegenfinanziert werden. Bei der Finanzplanung wurde allerdings nicht berücksichtigt, dass die heutigen Einnahmen aus der Einkommensteuer herausgerechnet werden müssen, da sie ja an anderer Stelle des Haushalts eingeplant wurden. Ottos Maßgabe war es allerdings, dass „Staatsausgaben, die nicht den für ein Existenzgeld relevanten sozialen Bereich betreffen, […] hier nicht weiter berücksichtigt“ werden (Otto 2008, 41). Deshalb kalkulierte er die Einnahmen der 50- prozentigen Einkommensteuer ohne Abzüge in sein Konzept. Von dem 2018 verfügbaren Nettoeinkommen von 1.933,485 Mrd. Euro werden die Sozialtransferleistungen herausgerechnet, und anschließend landet die Hälfte beim Fiskus (vgl. Emmler 2020). Dies deckt bereits ca. 887 Mrd. Euro ab. Anschließend können die Sozialleistungen wie Kindergeld, Bafög, Erziehungsgeld und Rente in Höhe von ca. 159 Mrd. Euro abgezogen werden (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2019, 26).

Außerdem benannte Otto konkret Steuerformen, die insgesamt 105 Mrd. Euro einbringen würden. Weitere Einnahmequellen sind die Abschaffung des Ehegattensplittings, die Anpassungen im Bereich Kapitalertragssteuer und Energiesteuer und Subventionseinsparungen in klimaschädlichen Bereichen wie Bergbau, konventioneller Landwirtschaft und Werften. Teilweise können für eine aktualisierte Berechnung nicht alle Steuern mehr für das Existenzgeld verrechnet werden, weil das Geld, wie beispielsweise bei der Mehrwertsteuer, bereits im Bundeshaushalt verplant ist. Aus diesem Grund wurde die Gegenfinanzierung im neuen Konzept um eine Spekulationsgewinnsteuer, auch Finanztransaktionssteuer genannt, und eine Erhöhung der Körperschaftssteuer erweitert (BAG-PLESA 2019, 4).

Im Gegensatz zu Ottos Kalkulation wurden in dem neuen Existenzgeldvorschlag von 2019 allerdings die Höhe der festzulegenden Erbschaftssteuer, Finanztransaktionssteuer und Körperschaftssteuer offen gelassen, was wohl an einer noch nicht vollständig abgeschlossenen Finanzkalkulation liegt. Aus diesem Grund wurde für die Erbschaftssteuer der von Otto 2008 ermittelte Wert 40 Mrd. Euro verwendet, für Finanztransaktionssteuer wurde 0,003 Prozent und für die Körperschaftssteuer 17,5 Prozent angenommen.

Eine riskante Annahme zur Finanzierung weiterer 100 Mrd. Euro sind geschätzte Einnahmen durch erhöhtes Steueraufkommen: Otto prognostizierte, dass sich das verfügbare Nettoeinkommen erhöhen und sich so ein erhöhtes Steueraufkommen durch Konsum, Betriebsertragsteuer, Zinsertragsteuer und Kapitalexport-Steuer ergeben wird. Ob sich solche volkswirtschaftliche Effekte allerdings durch das Existenzgeld ergeben, ist umstritten und wird im fünften Kapitel genauer analysiert. (vgl. Otto 2008, 42f.)

Da die durchschnittlichen Wohnkosten in den vergangenen Jahren gestiegen sind, fehlen für die Umsetzung des Existenzgelds aktuell 362 Mrd. Euro. Der Finanzjournalist Egmond Haidt kam zum Schluss, dass das Existenzgeld „völlig unbezahlbar“ sei (vgl. Haidt 2018). Einsparpotenziale in Höhe von ca. 195 Mrd. Euro wären allerdings möglich, wenn das Existenzgeld erst ab 16 Jahren ausgezahlt werden würde (vgl. Statistisches Bundesamt 2020).

Abschließend muss angefügt werden, dass bei dem emanzipatorischen Modell das Gesundheitssystem in staatlicher Hand bleiben soll, obwohl diese Finanzierungsfrage im BGE von Otto ausgeklammert wurde: „Die eleganteste Lösung wäre aus unserer Sicht ein Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung für die gesamte Bevölkerung, dafür müsste parallel zum Existenzgeld – oder zu anderen akzeptablen Grundsicherungsmodellen ein gesonderter Finanzierungsplan erstellt werden, der die Kostenexplosion im Gesundheitswesen auch hinterfragen muss“ (Otto 2008, 42). Folglich muss damit gerechnet werden, dass die Lohnnebenkosten durch die hohe Einkommensteuer für Arbeitnehmende ansteigen, für Arbeitgebende blieben sie gleich hoch.

5. Volkswirtschaftliche Effekte eines BGE

Für alle drei BGE-Modelle soll sich der Vorteil ergeben, dass das BGE das Steuersystem neu gliedert. Viele Stellen im öffentlichen Dienst, welche als bürokratischer Apparat bezeichnet werden, würden nichtig werden, und damit könnten die Verwaltungskosten sinken. Alle BGE-Modelle haben auch eine klare Vorstellung davon, was der öffentliche Sektor in Zukunft leisten sollte. Bei den Modellen von Goehler/Werner und Althaus würde der Staat an noch weniger Stellen Regulierungsmöglichkeiten besitzen, was Zuspruch bei neoliberalen Vertretern und Widerstände bei den sozialistischen findet. Ein solcher Rückzug des Staates wäre nach Spannagel aber nur dann realisierbar, wenn das Grundeinkommen existenzsichernd sei (vgl. Spannagel 2015, 13). Denn nur in diesem Szenario würden jegliche Sozialsicherungsleistungen überflüssig werden.

Fallen mit dem bedingungslosen Grundeinkommen zudem die Sozialabgaben weg, sinken die Lohnnebenkosten. Dies findet sich bei Althaus und Goehler/Werner wieder. Spannagel spricht von einer gesteigerten Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und dürfte sich auch darin niederschlagen, dass neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Dieser positive Mechanismus sei aber nur bei neoliberalen Modellen wahrscheinlich, weil beim Existenzgeld die Sozialabgaben über die Sozialversicherungen bestehen bleiben.

5.1. Lohn- und Arbeitsmarktentwicklung>

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Umfrage YouGov 2016

Wie verändert sich durch das bedingungslose Grundeinkommen die Motivation, einer Erwerbsarbeit nachzugehen? Spannagel gibt die Losung, dass eine Gesellschaft nur funktionieren kann, wenn sie auf Erwerbsarbeit angewiesen ist. Bestimmte Arbeit muss in einer Gesellschaft unbedingt erbracht bzw. zentrale Güter produziert werden. Dazu zählen neben der Landwirtschaft sämtliche Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge (Arzt, Bademeister, Elektriker, Erzieher, Feuerwehr, Lehrer, Lokführer, Müllabfuhr, Polizei, Pflegekraft, Reinigungskraft…). Zu Recht wird die Frage gestellt, ob bei einem BGE in existenzsichernder Höhe noch genug Personen bereit wären, in solchen unentbehrlichen Berufen tätig zu sein. Deshalb argumentiert Spannagel, dass bei der Einführung eines BGE immer das Problem des Arbeitsanreizes gelöst werden muss (vgl. Spannagel 2015, 16).

Es muss klargestellt werden, dass für viele Menschen allerdings ein existenzsicherndes Leben bei weitem nicht der angestrebte Lebensstandard wäre. Der Traum vom eigenen Haus oder kostspieligen Urlaub bleibt als individueller Anreiz zu arbeiten erhalten.

Aus diesem Grund würden auch viele Menschen nicht aufhören werktätig zu sein, wie repräsentative Untersuchungen zeigen. Natürlich können die Ergebnisse einer Studie die tatsächliche Arbeitszeit nicht exakt vorhersagen, sie bieten aber einen groben Orientierungspunkt. 2016 hat das Marktforschungsinstitut YouGov im Auftrag der Initiative „Mein Grundeinkommen“ 2033 Personen befragt (vgl. YouGov 2016, 3). 82 Prozent in Deutschland sagen, dass sie selbst mit BGE weiterarbeiten würden (vgl. ebd., 6). Die Beschäftigungsquote würde demnach um acht bis 15 Prozent zurückgehen (vgl. ebd.).

Fraglich ist es, wie es sich mit wichtiger, aber unangenehm zu verrichtender Arbeit verhält. Götz Werner empfiehlt bei notwendigen, aber unattraktiven Tätigkeiten, Lohnsteigerungen als Arbeitsanreiz (vgl. Werner 2007, 102). Die Frage, ob durch die Einführung eines BGE die Löhne in diesen Bereichen im Vergleich zu heute ansteigen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.

Dr. Sebastian Levi von der Freien Universität Berlin schätzt, dass es bei schlecht entlohnten Tätigkeiten zunächst einen Rückgang des Arbeitsangebots geben würde (vgl. Levi 2015, 12f.). Viele Arbeitnehmende wären bei niedrigeren Löhne nicht mehr bereit zu arbeiten, sodass der Markt reagieren muss (vgl. ebd.). Bei einer konstanten Nachfrage der Arbeit und gesunkenem Angebot an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssten Arbeitsanreize geschaffen werden (vgl. Adam 2009, 132f.). Damit Menschen trotz des BGE zu vormals schlecht bezahlten Tätigkeiten motiviert werden können, muss ihnen folglich ein höherer Lohn ausgezahlt werden (Levi 2015, 13). In einem kleinen Niedriglohnsektor würden Geringverdienende mehr Geld erhalten, was auf die Volkswirtschaft nur marginale Verbesserungseffekte hätte, jedoch die Kluft zwischen arm und reich verringern würde. Deutschland besitzt jedoch mit einem Anteil von mehr als 20 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten einen der größten Niedriglohnsektoren in Europa (vgl. ebd.). Sobald es daher im gesamten Niedriglohnsektor eine kräftige Lohnerhöhung gibt, würde auch das Preisniveau in der Bundesrepublik steigen (vgl. ebd.). Dies könnte zu einem Reallohnrückgang bei denjenigen führen, die nicht im Niedriglohnsektor arbeiten (vgl. Levi 2015, 13f.). Levi glaubt aber dann, dass Unternehmen aufgrund billigerer Arbeitskräfte ihr Geschäft ins Ausland verlagern könnten und dass sie über Digitalisierung Arbeitsplätze einsparen zu versuchen, die nicht ins Ausland verlagert werden können (vgl. Levi 2015, 14). Obwohl die Technologie in Deutschland nicht so weit fortgeschritten ist, dass sie im großen Umfang Arbeitsplätze wegrationalisieren kann, warnt Prof. Dr. Heinz Kurz in Zukunft vor einer solchen Entwicklung, da sie den sozialen Frieden gefährde (vgl. Kurz 2017, 792).

Im Gegensatz zu der von Levi angeführten Theorie, dass das BGE höhere Löhne bringen würde, vertreten einige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine skeptischere Hypothese. Eine BGE-Einführung ist mit dem Risiko behaftet, dass die politischen Fürsprecherinnen und Fürsprecher eines freien Markts, mit Verweis auf ein garantiertes Grundeinkommen, bestehende Sozialstandards senken wollen (vgl. Vanderborght/van Parijs 2010, 330). Spannagel befürchtet, dass jedes BGE wie ein Lohnersatz genutzt werden könnte und so auch zu einer Ausweitung des Niedriglohnsektors führt. Im Zusammenspiel mit einem existenzsichernden Grundeinkommen droht das BGE zu einem sogenannten Kombilohn umgestaltet zu werden.

Ein BGE-Gutachten der Universität Karlsruhe mahnte vor der „mainstream- arbeitsmarktökonomische“ Kausalkette: „Niedrigere Löhne erhöhen die Beschäftigung im Arbeitsmarkt, dadurch erhöhen sich die Investitionen im Kapitalmarkt, die wiederum lohnsteigernde Rückwirkungen auf dem Arbeitsmarkt haben“ (Spermann 2012, 241). Dass die beschriebenen Sorgen vor arbeitnehmerunfreundlicher Politik nicht unbegründet sind, legen offizielle Lohnsenkungsforderung von Wirtschaftswissenschaftler nahe, die das Bürgergeld analysiert haben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6: Optimistische Lohnentwicklung

Das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) plädiert in ihrer Studie zu einem Bürgergeld-BGE dafür, dass Lohnsenkungen einen Beschäftigungsanstieg im Niedriglohnsektor verursachen sollen (vgl. Hohenleitner/ Straubhaar 2007, 81). Mit dem Versprechen, dass es „keine unfreiwillige Arbeitslosigkeit“ mehr gibt, kalkulieren sie 520.000 bis 1,17 Mio. neue Stellen im Niedriglohnsektor und wollen diesen so weiter vergrößern (vgl. ebd., 77). Das Institut fordert einen Kombilohn mit folgender Begründung: „Da ein Grundeinkommen das soziokulturelle Existenzminimum bedingungslos gewährt, entfällt der […] Mindestlohn“ (vgl. Hohenleitner/ Straubhaar 2007, 43). Anschließend wird auf mehreren

Seiten lang dargestellt, dass die Wirtschaft nach der BGE-Einführung die Löhne im Niedriglohnsektor von 800 auf bis zu 296 Euro senken könnte (vgl. ebd., 39). In den Planungen der Ökonomieexperten sei es unabdingbar, dass heutige geringqualifizierte Arbeitslosengeldempfänger diese noch schlechter bezahlte Jobs dann übernehmen, um so Gewinne zu maximieren (vgl. ebd., 75f.). Zu beanstanden gibt es zum Einen, dass niedrigere Löhne gleichzeitig niedrigere Einnahmen aus der Einkommensteuer bedeuten und zum Anderen, dass das Institut eben diese gesunkenen Billiglöhne mit der neuen Besteuerung gar als verbesserten Arbeitsanreiz bezeichnet (vgl. ebd., 40). Bekanntermaßen wurde dieser Ansatz schon 2005 widerlegt, da niedrigere Löhne die Motivation verringern zu arbeiten und die absolute Mehrheit der Niedriglohnjobber im Niedriglohnsektor verbleibt (vgl. Rhein/Gartner/Krug 2005, 3f.). Der kennzeichnende Arbeitsanreiz an diesem System ist, dass Geringverdienende, um überleben zu können, von den noch schlechter bezahlten Niedriglohnarbeitsplätzen abhängig werden sollen, weil das Bürgergeld nicht ihre Existenz sichert. Die 600 Euro reichen nicht aus, um den heutigen Regelsatz (432 Euro) und die durchschnittlichen Wohnkosten (356 Euro) ansatzweise auszugleichen. Arbeiten zu müssen, um ein existenzsicherndes Leben zu haben, ist allerdings seit November 2019 in Deutschland verfassungswidrig (vgl. Bundesverfassungsgericht 2019). Es zeigt aber, dass Niedriglohnpolitik keine unrealistische Antwort der Wirtschaft auf das BGE sein dürfte.

5.2. Konsumentwicklung beim BGE

Es gibt eine BGE-kritische Haltung von Wirtschaftswissenschaftler, die der Ansicht sind, dass durch den Rückgang der Beschäftigung die Kaufkraft eingeschränkt wird. Wirtschaftsforscher wie Prof. Dr. Marcel Fratzscher prognostizieren eine Schwächung der Wirtschaftsleistung und bezeichnen diese als wohlstandsgefährdend (vgl. Fratzscher 2017, 521). Gegen Fratzschers Einwand steht die Studie des Münchners Institut für Sozialwissenschaftliche Forschung über die Arbeitszeitverkürzung, welche unter anderem auch in Finnland derzeit für die Einführung einer Vier-Tages-Woche herangezogen wird. Denn durch eine geringere Arbeitszeit ließen sich sowohl staatliche Gesundheitskosten als auch private Personaleinstellungen einsparen (vgl. Stöger/ Böhle/ Huchler/ Jungtäubl/Kahlenberg/ Weihrich 2015, 17f.; Alkhlif/ Amartushin 2019, 45). Die geschätzten Produktionsausfallkosten beliefen sich auf 85 Mrd. Euro im Jahr 2018, was auch 145 Mrd. Euro an der Bruttowertschätzung verringerte (vgl. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2020, 1). Die zweite Erkenntnis ist, dass gerade eine geringere Arbeitszeit die Produktivität ankurbelt (vgl. Stöger et.al. 2015, 62; Seifert 2008, 47). In der Krise stiegen die Verkaufszahlen eines Großkonzerns um 12,5 Prozent, die durch eine 28-Stunden-Woche mit 20 Prozent weniger Arbeitskräfte arbeiteten (vgl. Kroll 2010, 60). Rein auf das Arbeitszeitmodell bezogen, würde Fratzschers Besorgnis entkräftet werden können, da die

Wirtschaft von produktiveren, gesünderen und zufriedeneren Arbeitskräften profitiert und gleichzeitig der Staat im Gesundheitswesen entsprechend weniger ausgegeben müsste. Spannagel vertritt die Ansicht, dass sowohl das Existenzgeld als auch das Bürgergeld die Konsumneigung fördert und die Kaufkraft auch über Rezessionsphasen hinweg stabilisiert (vgl. Spannagel 2015, 14). In allen BGE-Modellen wird damit mit geworben, dass „eine große Zahl von Menschen nicht mehr als Almosenempfänger sondern als selbstbewusste Grundeinkommensbezieher figuriert“, sodass auch der Konsum in der Volkswirtschaft steigen müsste (vgl. Müller 2012, 86f.).

Durch diesen Mechanismus würde die volkswirtschaftliche Nachfrage gesichert und die Beschäftigung gefördert werden (vgl. Vobruba 2006, 177). Auch Dr. Ingmar Kumpmann hält es für wahrscheinlich, dass das BGE die Güternachfrage steigert, bzw. im Falle einer größeren Besteuerung von Reichen grundsätzlich stabilisiert (vgl. Kumpmann 2010, 374f.). Im Existenzgeld sollte gerade die gestiegene Konsumneigung 100 Mrd. Euro im Jahr zusätzlich in die Haushaltskassen spülen (vgl. Otto 2008, 43). Die große Frage ist, ob sich diese Dimensionen tatsächlich bei einem BGE erzielen lassen. Verwendbare empirische Daten gab es bisher nur aus einem BGE-Modellprojekt in Namibia, in welchem sich die Kaufkraft um 12 Prozent erhöhte (vgl. Enste/Schneider 2016, 19). Überträgt man diesen Wert auf Deutschland, würde sich die 2019 gemessene Kaufkraft von 23.970 Euro auf 26.846 Euro erhöhen (vgl. Acxiom Deutschland GmbH 2019). Dies besitzt ein Potenzial an Mehreinnahmen von bis zu 45 Mrd. Euro bei einer optimistischen Annahme des 19- prozentigen Mehrwertsteuersatzes, den es beim Bürgergeld und beim Existenzgeld gäbe. Um die im Existenzgeld vorgesehenen 100 Mrd. Euro Mehreinnahmen zu erreichen, müsste der Existenzgeld-Planer Wolfram Otto eine Steigerung der Kaufkraft um durchschnittlich 26 Prozent einkalkuliert haben. Beim BGE-Vorschlag von Goehler/ Werner, welcher die hohe Konsumsteuer vorsieht, gehen Wirtschaft- und Politikwissenschaftler allerdings von einer Schwächung der Kaufkraft aus (vgl. Spannagel 2015, 14; Raddatz 2019, 24; Fratzscher 2017, 521).

Werner erwidert dieser Kritik, dass in seinem Modell durch die Streichung der Sozialabgaben alle im Bruttopreis enthaltenen Steuern wegfallen. Bei der Goehler/Werner-Variante fallen die Lohnnebenkosten weg, was massive finanzielle Handlungsspielräume böte. Er meint, den Endpreis deutlich zu senken, weshalb auch die Kaufkraft nicht zurückgehe (vgl. Werner 2007, 104). Weil nun billiger produziert werden könne, würde der Export deutlich zunehmen (vgl. ebd.). Problematisch bleibt aber, dass die Konsumsteuer bei international gehandelten Produkten erhebliche Mehrkosten bei den Kundinnen und Kunden verursacht. Nicht nur importierte Konsumgüter würden teurer und dadurch weniger gekauft werden, sondern auch die importierten Vorleistungen, die von den heimischen Unternehmen weiterverarbeitet werden (vgl. Petersen 2017., 3). Dies liegt daran, dass außerhalb des bundesdeutschen Finanzsystems Lohnnebenkosten immer noch existieren würden. Im Zeitalter der Globalisierung und der Interdependenz wäre ein solcher nationaler Alleingang weder für die Bevölkerung noch für die Volkswirtschaft finanziell vorteilhaft. Obwohl davon ausgegangen werden kann, dass Unternehmen, die vollständig in Deutschland produzieren, einen Wettbewerbsvorteil im eigenen Land erhalten, geht Dr. Thieß Petersen von einer volkswirtschaftlichen Schwächung Deutschlands aus (vgl. ebd., 4). Der Konsum im BGE von Goehler/Werner würde folglich sinken und nicht gleich bleiben.

6. Sozialpolitische Effekte eines BGE

6.1. Die zukünftige Rolle des Staats

Wie in der volkswirtschaftlichen Analyse dargestellt, müssten eigentlich bei der Einführung eines BGE Lohnsteigerungen auf der Agenda stehen: Es würde in gesellschaftlich notwendigen Berufen, die bislang schlecht bezahlt werden, wie etwa im Pflegebereich, zu Lohnsteigerungen kommen, um den Bürgern trotz ihres BGE Anreize zu bieten, solche unentbehrlichen Tätigkeiten auszuüben; ein Aspekt, den gerade Götz Werner immer wieder betont (vgl. Spannagel 2015, 13f.). Dass die Aufwertung der sozialen Arbeit als eine der wichtigsten Maßnahmen zur Sicherstellung einer ausreichenden Daseinsvorsorge im Gesundheitsbereich genannt wird, beweist seine Relevanz für die BGE-Debatte (vgl. ebd.). Ein Versäumnis der Lohnsteigerungspolitik könnte unangenehme Folgen wie Pflegenotstände, Müllberge oder Versorgungsengpässe verursachen.

Am Beispiel des Pflegeberufs könnte aber ein bisher viel zu wenig beleuchteter Aspekt erheblich zur politischen Debatte um das BGE beitragen. Bisher sind Pflegeberufe, wie auch viele andere sozialen Berufe, in der Hand des Staates bzw. eines gemeinnützig orientierten Trägers. Für die Aufwertung des Berufs müsste der Staat bereit bzw. in der Lage sein, etwas mehr Geld für den Gesundheitsbereich auszugeben, was er über den Staatshaushalt machen könnte. Weil aber jedes vorgestellte BGE-Modell den Staatshaushalt schon maximal belastet, stünde der Bund beim Gebot einer besseren Lohnpolitik vor einem finanziellen Problem.

In allen Modellen zum BGE besteht das Risiko, dass der Staat viel zu geringe Staatseinnahmen erhält und so sich entweder verschulden muss oder nicht ohne Einsparungen seinen Aufgaben nachkommen kann. Die Frage nach den Folgen, die das BGE für die Entwicklung der sozialen Ungleichheit hat, ist eng mit der Frage verbunden, ob es zu einer weitreichenden Privatisierung öffentlicher Güter und Dienstleistungen kommen wird. Um an die fehlenden Gelder kurzfristig heranzukommen, kommen eben solche flächendeckende Privatisierungen in sämtlichen Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge als Option infrage, sodass marktwirtschaftliche Strukturen in Pflegeheimen, Krankenhäusern, Nahverkehrswesen, Sicherheitswesen etabliert werden können. In wenigen Worten zusammengefasst bedeutet dies, dass der Staat überall seinen demokratischen Einfluss verliert. Die öffentliche Daseinsvorsorge würde zugunsten eines freien marktwirtschaftlichen Systems aufgegeben werden, was politisch unterschiedlich bewertet werden würde.

Bisher staatlich Dienstleistungen drohen dann aufgrund weniger Einnahmen nur noch eingeschränkt angeboten werden. Solche Privatisierungsentwicklungen könnten für Personen, für die das BGE die einzige Einkommensquelle ist, zu einem Exklusionsrisiko werden, da Preise ohne staatliche Subventionierung ansteigen würden (vgl. Spannagel 2015, 15; Forner 1992, 189).

6.2. Auswirkungen auf die soziale Ungleichheit

Besonders problematisch wirken sich die in Kapitel 6.1. beschriebenen allgemeinen Kostensteigerungen auf die soziale Ungleichheit aus, auf die in diesem Abschnitt eingegangen wird.

Preissteigerungen, wie sie durch die oben beschriebenen Privatisierungsvorgänge stattfinden könnten, hätten sofort ungleichheitsverstärkende Effekte auf ein BGE. Dieser Umstand ist zu berücksichtigen, wenn man an die existenzsichernde Grundvoraussetzung eines BGE denkt. In der deutschen Marktwirtschaft dürfen Preise allerdings unbegrenzt schwanken, denn sie sind nur Angebot und Nachfrage und der freien Preisbildung unterworfen. Sobald die Konsumnachfrage durch existenzsichernde BGE ansteigt, reagiert die Wirtschaft mit höheren Preisen, sodass ein Marktversagen eintritt. In diesem Fall droht mittelfristig ein BGE gar nicht mehr grundsichernd zu sein und senkt sich auf ein Niveau eines partiellen Grundeinkommens. Das Versprechen auf ein grundgesichertes Leben würde dann nicht mehr entsprochen werden, sodass Arbeitslose unter dem Existenzminimum leben würden. Jeder Preisanstieg wirkt sich soziopolitisch direkt negativ auf die finanzielle Unterschicht aus. Um einkommensschwache Bevölkerungsschichten vor diesen Armutszustände zu schützen, müsste der Staat Preisobergrenzen für Grundbedürfnisse oder Haushaltsgegenstände administrativ festlegen (vgl. Weißer 2017, 283). Weil der Staat jedoch langfristig durch das BGE an Einfluss verliert, droht ein solches Marktversagen auf Kosten der Armen bestehen zu bleiben.

Des Weiteren muss hinzugefügt werden, dass solche ungleichheitsverschärfende Preisanstiege nicht einmal marktbedingt sein müssen, sondern sogar steuerbedingt von der öffentlichen Seite eingebracht werden: Das konsumsteuerfinanzierte BGE von Goehler/ Werner mit der geplanten Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 100 oder 150 Prozent besitzt eine ungleichheitsverstärkende Wirkung, welche eben nur durch den Staat zustande kommt. Bevölkerungsgruppen mit niedrigerem Einkommen müssten prozentual noch mehr Geld für den alltäglichen Bedarf ausgeben (vgl. Spannagel 2015, 14). Es bestünde durch die signifikante Mehrwertsteuersteigerung zudem einen höheren Anreiz zur Steuerhinterziehung und das Risiko der Errichtung eines gewerblichen Schwarzhandels (vgl. Haas 2008, 16). Um die untere und mittlere Einkommensschicht zu entlasten, müsse nach Wirtschaftswissenschaftler Dr. Stefan Bach die Mehrwertsteuer entgegen des BGE- Vorschlags gesenkt werden (vgl. Bach/ Isaak 2017, 628).

Die geplante Senkung beim Bürgergeldvorschlag oder gar die komplette Abschaffung der Einkommensteuer beim BGE von Goehler/Werner droht ebenfalls die Ungleichheit im Bund zu vergrößern. Der Staat verliert nicht nur mit 268 Mrd. Euro seine zweitgrößte Einnahmequelle, sondern reduziert die ihm grundgesetzlich zugetragene Aufgabe, Lebensverhältnisse anzugleichen. Die Tatsache im Bürgergeldmodell, dass sehr reiche Personen 25 Prozent Einkommenshöhe erhalten, während Geringverdiene unter 1.600 Euro im Monat 50 Prozent ihres Gehalts durch die Transferentzugsrate zahlen müssen, verschärft soziale Ungleichheit. Gleichzeitig lässt man die Reichen mit direkter staatlicher Unterstützung immer reicher werden. Der Politikwissenschaftler und Bundespräsidentenkandidat Prof. Dr. Christoph Butterwegge beschreibt diese Politik als „gesellschaftspolitisches Projekt“, welche darauf ausgerichtet ist, dass „sich die Armut bis in die Mitte der Gesellschaft hineinfrisst“ (vgl. Butterwegge 2013).

Aus sozialpolitischer Perspektive ist auch beim Existenzgeld an der neuen Einkommensteuer Kritik auszusetzen. Denn dieses Modell gibt die progressive Einkommensbesteuerung zu Gunsten einer einheitlichen Flat Tax auf, weswegen auch das Existenzgeld ungleichheitsverstärkende Elemente besitzt. Allerdings hat das Existenzgeld mit der Erbschaftssteuer ein wirksames Mittel eingeführt, welches die soziale Ungleichheit eindämmt. Sie schafft es, teilweise zu verhindern, dass monetärer Reichtum von Generation zu Generation weitervererbt wird. Die Steuer findet sich allerdings nur im Existenzgeldvorschlag wieder, bei den beiden anderen Modellen entfällt diese Besteuerung.

Für die soziale Ungleichheit sind nicht nur monetäre Ungleichheiten bedeutsam, sondern auch die Entwicklung der Sozialversicherungspflicht. In allen drei Modellen ist die Zukunft der Gesundheitsversicherung nicht zu 100 Prozent klar. Die meisten nicht- emanzipatorischen BGE-Modelle sehen vor, das heutige System sozialer Sicherung in seiner bisherigen Form zu streichen. Das konsumsteuerbasierte BGE und das Bürgergeld streichen alle bisherigen Abgaben der Arbeitgebenden, weswegen die paritätische Finanzierung des Gesundheitswesens abgeschafft wird. Die Wirtschaft entzieht sich zulasten des Staates dem Gesundheitsschutz, was das Risiko einer gesundheitlichen Verschlechterung für Arme erhöht. Zudem wird die im Bürgergeld vorhandene 200 Euro-Gesundheitsprämie nicht als finanzierbar gesehen (vgl. Opielka/Strengmann-Kuhn 2007, 22). Wenn erhöhte finanzielle Bedarfe etwa bei einer chronischen Krankheit nicht durch eine Sozialversicherung abgedeckt werden, sondern individuell getragen werden müssen, droht eine wachsende soziale Ungleichheit. Ein weitreichender Rückzug des Sozialstaats bedeutet, dass Individuen selbst ihre sozialen Risiken absichern müssen – es sei denn, es werden, wie bei manchen Modellen vorgesehen, zusätzliche, bedarfsgeprüfte Leistungen etwa für chronisch Kranke vorsehen. Beim Existenzgeld bleibt die bisherige paritätische Gesundheitsversicherung zwar erhalten, allerdings wird die neue Finanzierung des Gesundheitssystems beim BGE ausgeblendet.

Weitreichende Folgen hätte ein BGE, das tatsächlich existenzsichernd wäre. Hypothetisch gäbe es Folgen auf das partnerschaftliche Zusammenleben, die häuslichen Arbeiten und das Ehrenamt. Nur existenzsichernde BGE böten allerdings die finanzielle Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben und eine höhere Unabhängigkeit vom Verdienst der Partner*in. Das gilt auch mit Blick auf die finanzielle Situation im Alter. Es kann jedoch dazu kommen, dass Menschen, die komplett abgesichert wären, sich – eigenwillig oder nicht – wieder stärker für Haushalt und Kinder und gegen Erwerbs- oder ehrenamtliche Arbeit entscheiden (vgl. Vobruba 2006, 176). Möglicherweise würden grundgesicherte BGE vor allem gerade für gering Qualifizierte wie eine Art Betreuungsgeld wirken, sodass das Engagement zurückgefahren wird, welches soziale Ungleichheit auch verstärken könnte. Weil kein Modell langfristige Existenzsicherung garantiert, haben diese Annahmen nur geringe Umsetzungschancen.

Obwohl Volkswirte Lohnsteigerungen bei der Einführung eines BGE als nötig erachten, wird Staat und Wirtschaft diesem Grundsatz nicht gerecht. Die geplanten Lohnkürzungen seitens der Wirtschaft würde die Spaltung zwischen arm und reich auf Dauer weiter vorantreiben. An dieser Stelle sei auf das Bürgergeldmodell verwiesen, in welchem der Kündigungsschutz, vorhandene Sozialstandards wie der Mindestlohn und tarifvertragliche Strukturen gelockert werden könnten (vgl. Eicker-Wolf 2013, 173; Spannagel 2015, 14). Eine noch zunehmende Niedriglohnpolitik in einem noch größer werdenden Niedriglohnsektor realisieren zu wollen, reduziert das Einkommen aller Werktätigen mit einem Monatslohn unter 1.600 Euro. Eine weitere Verschlechterung der Lebenslage für 20,2 Mio. einkommensschwache Bundesbürger könnte nach Einschätzung der Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Isabell Lorey extreme Widerstände verursachen (vgl. Lorey 2012, 63f.).

Aus diesem Kapitel kann ein ernüchterndes Resümee gezogen werden: Anstatt finanzielle Entlastungen für Niedrigverdienende reell erzielen zu können, droht das BGE wegen eines Preisanstiegs weder existenzsichernd zu sein noch langfristig höhere Arbeitslöhne zu garantieren.

7. Fazit

Die Ausarbeitung sollte einschätzen, inwieweit die drei Modelle zum BGE eine Lösung zur Bekämpfung der sozialen Ungleichheit darstellt. Die Idee vom bedingungslosen Grundeinkommen bleibt aus sozialpolitischer Sicht verführerisch, um das stigmatisierende Hartz IV-System zu überwinden und damit die Armut in Deutschland zu beseitigen.

Es lassen sich jedoch mehrere Punkte finden, bei denen große Bedenken angebracht sind, dass dies durch ein BGE funktionieren könnte. Zum einen ist derzeit kein einziges Finanzierungsmodell ohne die Aufnahme von Schulden umsetzbar. Die großen Finanzierungslücken innerhalb des Staatshaushalts sorgen für eine unsichere Prognose darüber, inwieweit sich das BGE langfristig auf die Volkswirtschaft auswirken könnte. In manchen BGE-Modellen verfestigte sich die Annahme, dass vom Ursprung nicht die Freiheit des Individuums im Vordergrund steht, sondern eine Deregulierung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Als Straubhaar vorschlägt, Kündigungsschutz und Mindestlohn abzuschaffen, könnte man meinen, dass das Bürgergeld eher den Einstieg in die freie Marktwirtschaft ebnen soll.

Ganz utilitaristisch möchte dagegen das Existenzgeld große Teile des Sozialstaates beibehalten und sieht den Staat immer noch in der Verantwortung bei der öffentlichen Daseinsvorsorge, auch wenn auch hier kein Finanzierungsvorschlag für das Gesundheitssystem vorliegt. Obwohl mit zahlreichen Steuern versucht wird, das BGE gegen zu finanzieren, fehlen dem System auch mit einer gestiegenen Kaufkraft zu viel Geld. Für eine Umsetzung des Existenzgelds müsste man Schulden aufnehmen, und es bestünde damit selbst bei diesem sozialstaatlich orientiertem Modell die Gefahr, dass zur Finanzierung des Grundeinkommens langfristig öffentliche Güter und Dienstleistungen verwendet werden und so der Markt den Sozialstaat verdrängt.

Es kann in einer Marktwirtschaft nicht sichergestellt werden, dass ein existenzsicherndes Grundeinkommen langfristig grundsichernd bleibt, da die Preisbildung im marktwirtschaftlichen System außerhalb des staatlichen Einfluss geschieht.

Aus volkswirtschaftlicher Perspektive haben alle genannten Punkte deutlich gemacht, dass eine abschließende Wirkungsprognose der Modelle zum BGE sich als schwierig umsetzbar erweist. Das liegt insbesondere daran, dass über die zukünftige Rolle der öffentlichen Daseinsvorsorge nur unzureichend Angaben gemacht wurden und damit gleichzeitig das Aufstellen eines ausgeglichenen Haushalts unrealistisch gemacht werden.

Entscheidend ist aber vor allem, dass es kaum seriös abzuschätzen ist, welche konkreten Folgen das Grundeinkommen auf Gesellschaft und Wirtschaft haben könnte. Damit kann eben auch die Frage, ob das BGE durch existenziell abgesicherte Lebensverhältnisse zu einer besseren Armutsbekämpfung führt, nicht vollumfänglich beantwortet werden.

Die Frage nach den langfristigen volkswirtschaftlichen Folgen mit einem BGE konnten nur teilweise beantwortet werden.

Der Rückzug des Staats aus sozialpolitischen Aufgabenbereichen, welcher von Spannagel als Gefahr bezeichnet wird, kann dazu führen, dass ärmere Menschen sich aufgrund flexibler Preispolitik noch weniger leisten können und entgegen der Idee der drei BGE-Vorschläge, von der Arbeit abhängiger sein werden als heute.

Weil die langfristigen Folgen einer Niedriglohnpolitik negativ sind und auch die Finanzierung des BGE unausgeglichen ist, kann zum derzeitigen Stand kein BGE mit dem Ziel, die Armut zu bekämpfen, eingesetzt werden. Der Wunsch nach mehr Unabhängigkeit von der Arbeit droht sich eher zu einem Leben zu entwickeln, in dem die Wettbewerbsfähigkeit bis in den letzten Lebensbereich hineinreicht und die Menschen vom Paradigma der Wirtschaft noch abhängiger gemacht werden.

Es müssten nun vermehrt Anstrengungen in der Wissenschaft unternommen werden, um die Frage zu beantworten, wie man einen diskriminierungsfreien Zugang zu jeglicher sozialen Sicherung schaffen und über Steuergerechtigkeit die Einkommensentwicklung in der Bundesrepublik wieder angleichen kann. Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse bleibt nämlich laut Grundgesetz Art. 72 (2) Aufgabe der Bundesrepublik.

Abbildungsverzeichnis

Alle Abbildungen wurden auf ihre Funktionalität am 31. März 2020 überprüft.

Abb.1: Definitionsmerkmale Bedingungsloses Grundeinkommen. Eigene Erstellung. Aus: Blaschke, Ronald (2012). Grundeinkommen - Was ist das? In: Blaschke, Roland/ Otto, Adeline/Schepers, Norbert (Hrsg.) (2012). Grundeinkommen. Von der Idee zu einer europäischen politischen Bewegung. Hamburg. S. 12.

Abb.2: BGE-Modell von Goehler/Werner. Eigene Abbildung. Daten aus: Spannagel, Dorothee (2015). Das bedingungslose Grundeinkommen: Chancen und Risiken einer Entkoppelung von Einkommen und Arbeit. Wirtschafts- und sozialwissenschaftliches Institut (WSI)-Report vom 24. Mai 2015. Hans-Böckler-Stiftung. Düsseldorf. S. 3.

Abb.3: Bürgergeld-Modell von Dieter Althaus. Eigene Abbildung. Daten aus: Althaus, Dieter (2007). Das Solidarische Bürgergeld. Sicherheit und Freiheit ermöglichen Marktwirtschaft. In: Borchard, Michael (Hrsg.) (2007). Das solidarische Bürgergeld - Analysen einer Reformidee. Stuttgart. S.3f.

Abb.4: Existenzgeld. Eigene Abbildung. Daten aus: BAG-PLESA (2019). Gutes Leben benötigt Existenzgeld! Überarbeitetes Konzept zum Existenzgeld. URL: http://www.bagplesa.de/themen/Existenzgeld/Existenzgeld_2019.pdfS. 3f.

Abb.5: Umfrage YouGov 2016. Eigene Erstellung. Aus: Was denken die Deutschen über das Bedingungslose Grundeinkommen? Umfrageergebnisse von Juni 2016. Repräsentative Studie zum Thema Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) in Deutschland. Durchgeführt vom 18.- 20. Mai 2016. S.6. URL: https://assets.ctfassets.net/thownz9vc5w0/7ccXcrYi1qqAmuk2C2gqME/18b6c9d845947f9ac 5a196f1188b243a/Umfrage_Grundeinkommen_YouGov.pdf

Abb.6: Optimistische Lohnentwicklung. Eigene Erstellung. Aus: Hohenleitner, Ingrid/ Straubhaar, Thomas (2007). Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld – mehr als sozialutopische Konzepte. Hamburgisches Weltwirtschaftsinstitut. S. 39.

Literaturverzeichnis

Alle Literaturangaben wurden auf ihre Funktionalität am 31. März 2020 überprüft.

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Ende der Leseprobe aus 36 Seiten

Details

Titel
Armutsbekämpfung per BGE. Volkswirtschaftliche und sozialpolitische Analyse von drei bedingungslosen Grundeinkommen in der Bundesrepublik Deutschland
Hochschule
Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
Note
1,7
Autor
Jahr
2020
Seiten
36
Katalognummer
V541355
ISBN (eBook)
9783346158949
ISBN (Buch)
9783346158956
Sprache
Deutsch
Schlagworte
analyse, armutsbekämpfung, bundesrepublik, deutschland, grundeinkommen, volkswirtschaftliche
Arbeit zitieren
Florian Wondratschek (Autor:in), 2020, Armutsbekämpfung per BGE. Volkswirtschaftliche und sozialpolitische Analyse von drei bedingungslosen Grundeinkommen in der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/541355

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