Unternehmensfinanzierung in Deutschland und den USA. Gemeinsamkeiten und Unterschiede


Hausarbeit, 2018

23 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

II Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Hauptteil

2.1 Unternehmensfinanzierung
2.2 Eigenfinanzierung
2.2.1 Eigenkapitalbeschaffung bei Einzelunternehmen
2.2.2 Eigenkapitalbeschaffung bei Personengesellschaften
2.2.3 Eigenkapitalbeschaffung bei der GmbH
2.2.4 Eigenkapitalbeschaffung der Aktiengesellschaft
2.2.5 Der Börsengang:
2.2.6 Der Rückzug von der Börse
2.2.7 Venture Kapital
2.2.8 Private Equity
2.3 Mezzanine-Kapital
2.4 Fremdfinanzierung
2.4.1 Die Kreditwürdigkeitsprüfung
2.4.2 Die langfristige Fremdfinanzierung
2.4.3 Unternehmensanleihe
2.4.4 Akquisitionsfinanzierung
2.4.5 Projektfinanzierung
2.4.6 Schuldscheindarlehen
2.4.7 Industrieobligation
2.4.8 Wandelschuldverschreibung
2.4.9 Gewinnschuldverschreibung
2.4.10 Leasing
2.4.11 Lieferantenkredit
2.4.12 Kundenanzahlungen
2.4.13 Factoring
2.4.14 Kontokorrentkredit

3 Differenzierung

4 Fazit

5 Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Weltweiter IPO Markt: Regionen im Überblick (http://www.ey.com/de/de/newsroom/news-releases/ey-20171214-ey-global-ipo-trends-q4-2017)

Abbildung 2 Vergangene IPOs Deutschland (https://www.boerse.de/ipos/)

II Abkürzungsverzeichnis

Vgl. = Vergleich

AktG = Aktiengesetz

EUR = Euro

BörsG = Börsengesetz

GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung

etc. = et cetera

ff = fort folgend

Abs. = Absatz

VwVfG = Verwaltungsverfahrensgesetz

BGB = Bürgerliches Gesetzbuch

bzw. = beziehungsweise

ca. = circa

Mio = Millionen

SEC = amerikanische Börse

AG = Aktiengesellschaft

sog. = sogenannte

z.B. = zum Beispiel

1 Einleitung

Nicht nur bei der Gründung eines Unternehmens ist die Finanzierung wichtig, sondern auch in allen weiteren Phasen des Unternehmensseins. Die Finanzierung, sowie die Unternehmensfinanzierung ist einer der wichtigsten Bestandteile eines Unternehmens. Es handelt sich bei der Unternehmensfinanzierung um alle Maßnahmen, die sich mit der Planung und Durchführung der einzelnen Unternehmen befassen. Die Unternehmensfinanzierung sieht in jedem Land anders aus, weshalb im Folgenden die Frage geklärt wird, was die gängigsten Finanzierungsarten in Deutschland und in den USA sind.

Die Arbeit ist in fünf Abschnitte gegliedert, beginnend mit der Einleitung und Hinführung zum Thema. Im zweiten Abschnitt gilt es herauszufinden welche Formen der Eigenkapitalfinanzierung und Mezzanine Finanzierung es gibt und wie diese genau aussehen. Diese Funktionen und Inhalte werden in diesem Abschnitt für Deutschland geklärt. Anschließend wird im dritten Teil die Fremdkapitalfinanzierung ebenfalls für Deutschland geklärt. Weiter im vierten Teil werden die Finanzierungsarten in den USA kurz erläutert. Im Abschnitt fünf werden die zwei Länder anschließend miteinander verglichen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede werden aufgezeigt. Abschließend werden im Fazit die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst.

2 Hauptteil

2.1 Unternehmensfinanzierung

Für die Finanzierung eines Unternehmens gibt es viele verschiedene Arten und Möglichkeiten für einen Unternehmer, welche sich zum Teil stark voneinander unterscheiden.

Bevor die Finanzierungsalternativen, für welche sich der Betrieb zur Finanzbedarfsdeckung entscheiden kann, im Detail behandelt werden, wird zunächst ein allgemeiner Überblick über die diversen Finanzierungsarten gegeben werden.

Der Finanzierungsbegriff schließt alle Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung ein.

Hierzu gehören erstes die Kapitalbeschaffung von außen in Form von Eigen-, Mezzanine- oder Fremdkapital.

Eine Unternehmensfinanzierung basiert auf der Finanzplanung eines Unternehmens. Bei jeder Unternehmensfinanzierung ist zu entscheiden, was für eine Art von Kapital aufgenommen werden soll, ob und wann Eigenkapital aufgenommen werden soll und in welcher Form das Eigenkapital bereitzustellen ist. Das Gleiche gilt auch bei Aufnahme von Fremdkapital. Hier ist zu überlegen welche bevorzugte Laufzeit das Fremdkapital haben soll und auch, ob das Fremdkapital mit Kreditsicherheiten gesichert werden soll oder ob es sich um einen Blankokredit, also ein Kredit ohne Sicherheiten, handelt. Oft sind diese Entscheidungen abhängig von der aktuellen Marktsituation, wie beispielsweise den Renditeerwartungen, das aktuelle Zinsniveau oder auch die Kreditwürdigkeit des finanzierenden Unternehmens. Zur Durchführung der Aufgaben bei der Unternehmensfinanzierung stehen verschiedene Finanzierungsarten, Finanzierungsinstrumente und auch Finanzierungsquellen zur Verfügung. Ein gegebener Kapitalbedarf wird vorausgesetzt.

2.2 Eigenfinanzierung

Die Rechtsform eines Unternehmens nimmt Einfluss auf die möglichen Formen der Eigenkapitalbeschaffung. Es handelt sich jedoch immer um eine Finanzierung durch Einlagen- bzw. Beteiligungsfinanzierung. Die Eigenkapitalbeschaffung kann aber auch von ‚innen‘ durch den betrieblichen Umsatzprozess erfolgen.

2.2.1 Eigenkapitalbeschaffung bei Einzelunternehmen

Bei einem Einzelunternehmen ist ein Gesellschafter (Kaufmann) allein oder maximal mit einem stillen Gesellschafter tätig. Angesichts seiner alleinigen Geschäftsbetreibung trägt der Kaufmann das gesamte Risiko des Eigenkapitalverlustes, sowie auch alle Entscheidungsbefugnisse. Für die Eigenkapitalbasis existieren keine Vorschriften und auf diese Weise entspricht die Basis dem Vermögen des Kaufmanns. Zu- und Abführungen des Eigenkapitals sind jederzeit möglich. Das Kapital kann auch durch Selbstfinanzierung erweitert werden, indem erzielte Gewinne nicht entnommen werden. Eine weitere Option die Kapitalbasis zu stärken ist es einen stillen Gesellschafter aufzunehmen, der Kapital einbringt und am Gewinn beteiligt ist.

2.2.2 Eigenkapitalbeschaffung bei Personengesellschaften

Das Eigenkapitalbasis von Kommanditgesellschaften und Offenen Handelsgesellschaften wird durch die Gesellschafter und ihre jeweilige Einlage bestimmt. Auch hier können stille Gesellschafter aufgenommen werden um das Eigenkapital zu kräftigen und man ist zu keinem bestimmtem Mindestkapital verpflichtet und zusätzlich gibt es die Möglichkeit durch Unterbeteiligung.

2.2.3 Eigenkapitalbeschaffung bei der GmbH

Die Eigenkapitalausstattung bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist äußerst wichtig da nur deren Vermögen für die Verbindlichkeiten haften. „Zur Sicherung eines haftenden Vermögens ist bei der GmbH ein Mindestkapital von 25.000 EUR (Stammkapital) vorgeschrieben“1

Die genaue Höhe des Stammkapitals ist im Gesellschaftsvertrag festgehalten und muss ins Handbuch eingetragen werden.

2.2.4 Eigenkapitalbeschaffung der Aktiengesellschaft

Wie bei der GmbH hat eine Aktiengesellschaft ein Nominalkapital dass in seiner Höhe fixiert ist und mindestens 50.000 EUR betragen muss.2 Das gezeichnete Kapital bildet zusammen mit den Kapitalrücklagen und Gewinnrücklagen das Eigenkapital der Aktiengesellschaft. Das Grundkapital wird in Aktien zerlegt, die das Recht auf Mitgliedschaft der Aktionäre an das Unternehmen verbriefen. Durch diese Stückelung werden die günstigen Optionen der Eigenkapitalbeschaffung erschlossen. Die Aktienfinanzierung bringt den Vorteil mit sich, dass ein Kündigungsverbot von Seite des einzelnen Anteilseigners besteht- man kann diese nur beenden indem man sie verkauft. Es gibt einen Mindestnennbetrag einer Stückaktie und beträgt 1 EUR. Aktien sind nicht wie bei GmbH Anteilen teilbar. Sie dürfen über ihrem Nennwert aber nicht unter ihrem Nennwert ausgegeben werden. Bei einem Agio der aus seinem Nennwertbetrag hinausgeht muss zur Kapitalrücklage zurückgeführt werden. Es ist nicht zwingend erforderlich die Aktien dann sofort voll einzuzahlen.

2.2.5 Der Börsengang:

Der Börsengang (Initial Public Offering) erweist sich für die Finanzierung vieler Unternehmen sehr vorteilhaft. Zum einen tritt das Unternehmen dadurch in den Kapitalmarkt ein und kann sich dadurch Eigenkapital aus der breiten Masse der Investoren zusichern. Neue Eigentümer kaufen sich somit in das Unternehmen ein. Damit ergibt sich ein Wachstum der Finanzkraft des Unternehmens.

Um einen Börsengang durchführen zu können müssen aber bestimmte Kriterien wie die quantitativen Kriterien (Alter des Unternehmens, seine Größe, etc.) und qualitative Kriterien (Marktstellung des Unternehmens, Innovationskraft, Produkte, Managementstärke) vorliegen.

Aus diesen Kriterien erstellt man einen fundamentalen Bestandteil den man Equity Story(Verkaufsgeschichte) nennt und mit dem man künftige Aktionäre anspricht.

Entscheidet sich ein Unternehmen für ein Listing(Börsennotierung) an der Frankfurter Wertpapierbörse so gibt es vier verschiedene Marktsegmente in die das Unternehmen einsteigen kann.

Im First Quotation Board (die erste Notierung an der Kurstafel) sind keine Transparenzanforderungen gestellt und alle Unternehmen die den Erstgang in die Börse am Open Market(offener Markt) tätigen werden hier gelistet.

Der seit 2005 existierende Entry Standard(Zugangsbedingungen) ist besonders für kleine und mittelständische Unternehmen geeignet die einen schnellen und einfachen und insbesondere kostensparenden Börsengang anstreben. Gleichzeitig sind sie nur mit wenigen Formalien verbunden. Im Bezug auf Größe und Alter des Unternehmens gibt es keine Mindestanforderungen, jedoch sind die Unternehmen verpflichtet einen testierten Konzernabschluss inklusive Lagebericht innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres zu leisten und ein aktuelles Unternehmensportrait und Unternehmenskalender mit Publizierungen von Unternehmensnachrichten die wichtig für die Änderungen des Aktienkurses wichtig sein könnten.

Beim Marktsegment General Standard gibt es Mindestanforderungen die gesetzlich geregelt sind. Diese beinhalten die Abgabe eines Jahres- und Halbjahresberichts und die Publizitätspflicht bei Beeinflussung des Börsenkurses.

Das Prime Standard ist im Gegensatz zu dem General Standard die kostenaufwendigere Variante. Sie fordert „hohe, international geltende Transparenzanforderungen“ und die Unternehmen möchten damit potenzielle internationale Investoren ansprechen.3 Das Ansprechen internationaler Investoren erfolgt durch die hohe Transparenz die die Unternehmen haben müssen, vierteljährliche Berichte müssen erstellt werden sowie ein Unternehmenskalender als auch eine Analystenkonferenz pro Jahr.

2.2.6 Der Rückzug von der Börse

Wenn ein Unternehmen, welches eine börsennotierte Aktiengesellschaft ist, einen Rückzug von der Börse veranlasst spricht man von einem Delisting(Ablistung von der Börse). Die Aktiengesellschaft hat dann folgende Optionen: Ein teilweiser Rückzug vom nationalen Kapitalmarkt oder einen vollständigen Rückzug vom sowohl internationalen als auch heimischen Kapitalmarkt.

Gründe für das Delisting können sein, dass ein erheblicher Zusatzaufwand durch befolgen der hohen Pflichtenstandards und Bilanzierungspflichten entsteht, welche durch die Öffentlichkeit des Unternehmens verstärkt bedrückend wirken. Außerdem müssen sich die Mitglieder des Vorstands wegen den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gewissen Verhaltenspflichten und Erklärungspflichten beugen. Nicht außer Acht zu lassen ist auch der finanzielle und personelle Aufwand der durch die Erhebung, Auswertung und Publizierung der Daten des Unternehmens einhergeht. Die Gefahr einer feindlichen Übernahme nimmt auch drastisch ab, da die Unternehmer nur noch individuell oder in Form eines publiken Angebots an einem möglichen Aktionär abgegeben werden kann.

Man unterscheidet zwischen dem regulären und dem kalten Delisting.

Wenn ein Widerruf der Börsenzulassung stattfindet, spricht man vom regulären Delisting. Auf Antrag des Emittenten wird die Geschäftsführung der Börse als teilsrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts tätig und ein entsprechender Hoheitsakt wird erlassen.4

Das kalte Delisting ist das Ergebnis einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungsmaßnahme beziehungsweise Umwandlungsmaßnahme. Die Börsenzulassung erlischt dann von selbst, wenn beispielsweise der übernehmende Rechtsträger eine Rechtsform hat die nicht für den Börsenhandel zugelassen ist oder eine Person alle Geschäftsanteile besitzt und dadurch ein Börsenhandel nicht mehr möglich ist.

Das Zwangdelisting erfolgt unabhängig von einer Entscheidung des Emittenten und der Rückzug ist zwangsweise vom regulierten Markt einzuleiten. Das passiert, wenn zum Beispiel kein ordnungsgemäßer Börsenhandel garantiert werden oder wenn ein Emittent seine Folgepflichten nicht mehr erfüllt kann. Dies ist auch im Gesetz im §39 Abs.1 BörsG verankert und erlaubt dem Amt den Widerruf der Zulassung. Weitere Möglichkeiten des Zwangsdelistings ergeben sich, wenn ein Unternehmen eine unrechtsgemäße Zulassung erhalten hat. Auch hier kann laut §§48,49 VwVfG ein sofortiger Widerruf stattfinden.

2.2.7 Venture Kapital

Mit dem Venture Capital(Risikokapital) können junge und innovative Unternehmen denen man ein hohes Wachstums- und Entwicklungspotenzial vorhersehen kann finanziert werden. Die Dauer der Finanzierung beträgt meist drei bis sieben Jahre und die Bereitstellung des Kapitals ist zeitlich unbegrenzt. Gewöhnlich sind die Kapitalnehmer im Technologiebereich tätig und es fehlt ihnen die nötige Selbstfinanzierungskraft. Das Venture Capital kommt dann in Frage, wenn es den Kapitalgebern möglich ist eine Einschätzung der Umsetzbarkeit der Wachstumschancen und der daraus folgenden Rendite einzuschätzen. Dabei können sie von einem breiten „Betreuungs- und Beratungsangebot der Venture Capital Gesellschaften“5 Nutzen ziehen. Man identifiziert Venture Capital auch mit Formen wie Risiko- oder Wagniskapital und es wird in das frühe Stadium eines Unternehmens untergeordnet. Man nennt diese frühe Finanzierungsphase Early Stage Finanzierung und sie wird in Seed, Start up und First Stage unterteilt.

2.2.7.1 Varianten des Venture Capital

Die Seed Finanzierung befasst sich mit der Finanzierung von Unternehmen in ihrer Gründungsphase und unterstützt damit unter anderem die Entwicklung des Unternehmenskonzeptes. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass eine Beteiligungsfinanzierung aus Venture Capital hervorgeht und aus diesem Grund wird der Unternehmensgründer Eigenkapital aus eigenen Mitteln investieren müssen und wenn möglich staatliche Fördermittel hinzuziehen. Da die Beteiligungsfinanzierung eher unwahrscheinlich zustande kommt, werden junge Unternehmen in ihrer Seed Phase(Startphase) häufig durch Business Angels(Unternehmensengel) unterstützt. Bei Business Angels handelt es sich um Personen die mit ihrem Privatvermögen in das Unternehmen investieren und sich damit beteiligen. Da diese Phase die erste des Unternehmens darstellt entsteht für den Kapitalgeber eine überaus hohe mögliche Rendite sowie auch ein hohes Risiko.

Als nächste Phase der Early Stage Finanzierung folgt die Start up(Existenzgründung) Finanzierung. In dieser Phase wird das Geschäftsmodell entwickelt und die Reifung des Produktes findet durch erstmalige Herstellung von Prototypen statt. Mit diesen Vorgängen ist es einem Unternehmer möglich einen ausführlichen Business Plan zu erstellen, der den Kern zur ordentlichen Bewertung durch Kapitalgeber bildet. Ein Merkmal der Start up Finanzierung ist dass der Kapitalzufluss durch Business Angels oder eine erste Venture Capital Finanzierung zustande kommt. Es besteht eine höhere Chance als in der ersten Phase durch den „ausführlichen Businessplan“, da es den Kapitalgebern nun möglich ist die wirtschaftliche Erfolgsmöglichkeiten des Unternehmens sowie das fachspezifische und betriebswirtschaftliche Know-how(Fachkenntnisse) des Managements zu beurteilen und sie konkret die Marktchancen analysieren können.

Die dritte und letzte Phase ist die First Stage Finanzierung, in der das Unternehmen beginnt seine Produkte zu produzieren und vertreiben. Die Markteinführung der Produkte wird vorgenommen und es ergeben sich erste Umsätze. Der bisher entstandene Kapitalzufluss aus den ersten Phasen leitet den zusätzlichen Kapitalbedarf durch Working Capital ein. Das ist der wichtigste Schritt da es zu erheblichen Summen kommen kann. Die Phase wird auch oft von Venture Capital Geber als kritische Durchhaltephase beschrieben, weil es oft zu Konflikten zwischen den Kapitalgebern und dem Unternehmern kommen kann. Die Konflikte sind auf der Suche nach qualifizierten Führungs- und Fachkräften aufzufinden, da sich oft in der Periode seitens der Kapitalgeber gefragt wird, ob die Unternehmensgründer fähig sind ein expandierendes Unternehmen zu leiten und dessen Verantwortung übernehmen können.

2.2.7.2 Segmente und Teilnehmer des Beteiligungsfinanzierungsmarktes

Der Markt ist in zwei Abschnitte zu gliedern: der formelle und der informelle Venture Capital Markt. Die Betitelung informell soll hier aber nicht für die Absenz vertraglicher Vereinbarungen stehen, sondern es geht viel mehr auf den eingegrenzten Organisationsgrad ein. Demgegenüber weist der formelle Venture Capital Markt einen ausgeweiteten Organisationsgrad auf.

Das informelle Venture Capital ist das Kapital, welches von privaten Venture Capital Gebern vorliegt. Ausschlaggebend für dieses Segment ist die fehlende Organisation, weswegen man auch von dem „Ursprung des Risikokapitals“6 spricht. Des Weiteren ist von großer Bedeutung, dass dieses Kapital fern der organisierten Märkte mit dem Charakter einer direkten Kapitalbeteiligung ohne jegliche Einschaltung eines Intermediären geschaffen wird. Diese privaten Anleger sind „Business Angels“, Freunde und Familie. Business Angels stellen ihre fachspezifischen und betriebswirtschaftlichen Kompetenzen zur Verfügung und agieren als Paten des Unternehmens. Sie gehören zu den aktiven Privatinvestoren und die Kompetenzen können sie anbieten, weil sie sich in Branchen beteiligen in denen sie selbst Erfahrung gesammelt haben. Im Gegensatz dazu bilden „Freunde und Familie“ die passiven Privatinvestoren mit eher geringeren Beteiligungsbeträgen. Das informelle Beteiligungskapital ist ein kleiner, stark fragmentiert und regional beschränkter Markt, und ihn dadurch schwer überschaubar macht. Dessen ungeachtet spielen die Privatinvestoren eine besonders wichtige Rolle, da sie auch erst den Zugang zu dem formellen Venture Capital ermöglichen und die Gründung des Unternehmens begleiten.

Die formelle Kapitalbeteiligung wickelt sich durch institutionelle Venture Capital Anbieter ab, und ist durch einen hohen Grad an Professionalisierung und eine effiziente Organisation gekennzeichnet. Der grundlegende Unterschied zwischen dem informellen und dem formellen besteht darin, dass Venture Capital Fonds existieren, die die erforderliche Intermediation zwischen Venture Capital Gebern und Venture Capital Nehmern. Hier wird das Kapital indirekt in das Unternehmen investiert und Vorteile wie zum einen die Verbesserung der Risikotransformation und zum anderen eine erhöhte Diversifikation ergeben sich. Dadurch erfolgt selbstverständlich auch eine effizientere Verteilung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel und das Unternehmen kann seinen Anlegerkreis durch die Erweiterung des Portfolios ansprechen und für sich gewinnen.

2.2.8 Private Equity

Der Begriff Private Equity (private Eigenkapitalbeschaffung) wird benutzt, wenn jegliche Art von Kapitalbeteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen stattfinden. Mit Private Equity grenzt man sich vom Venture Capital und von Public Equity (öffentliche Eigenkapitalbeschaffung) ab. Bei einer Finanzierung durch Private Equity bekommt man finanzielle Mittel durch Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mittel zur Verfügung. Dabei werden die Investoren, von der Privaten Equity Gesellschaft, zur Betreuung des von ihnen investierten Kapitals verantwortlich gemacht. Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehören die „Auswahl von Investitionsmöglichkeiten, (die) Durchführung der Investition, (das) Monitoring der eingegangenen Beteiligungen (und die) Desinvestition“7. Sie verfolgen finanzielle Ziele und man unterscheidet in Fonds von begrenzter Laufzeit von ca. 10 Jahren und Evergreen Gesellschaften, deren Fonds eine unbegrenzte Dauer aufweisen. Meist streben sie einem mittelfristigen Horizont der Investition an, der drei bis sieben Jahre beträgt, um dann einen erfolgreichen Verkauf der Finanzierungsbeteiligung zu erreichen. Ein wesentlicher Faktor ist die Orientierung auf die Wertsteigerungsmöglichkeit im Unternehmen. Die Private Equity Gesellschaften haben Fonds, zweckgebundene Pools von Kapital, die als Eigenmittel für die Beteiligung bereitgehalten werden. Durch Fund Raisings (mittelbeschaffende Sponsorengelder) in denen meistens institutionelle Investoren Kapital investieren wird das ermöglicht.

Private Equity werden gewöhnlich international als Limited Partnerships (begrenzt haftende Teilhaberschaft) aufgelegt. Die General Partners (Komplementär) werden als die verantwortlichen Manager bezeichnet und die Limited Partners sind Kapitalanleger, die in die Fonds investieren. Die Rechtsform der Beteiligungsfonds ist in Deutschland meist eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG. Die Kommanditisten sind in dem Falle einer KG die institutionellen und privaten Anleger, die in die Fonds investieren. „Die Investoren verpflichten sich, einen gezeichneten, nach oben gedeckelten maximalen Kapitalbetrag einzubezahlen“8, der dann, wenn er benötigt wird von den General Partners abgerufen werden kann. Das Fondvehikel und die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt und die Geschäftsführungsentlohnung erfolgt durch eine Management Fee (Gebühr) von „1,5 bis 3% des zugesagten Kapitals“9. Zusätzlich zu dieser Entlohnung erhält man als ergänzenden Gewinnanteil den Carried Interest, vorausgesetzt die Fondsrendite überschreiten die „Hurdle Rate“. Dabei wird die Rendite üblich durch die gewinnbringende Veräußerung der Beteiligungen erzielt. Die Funktion, die die Private Equity Fonds GmbH & Co. KG auszeichnet ist in Zielunternehmen zu investieren. Nach dem Eingang der Beteiligung werden sie Portfolio Unternehmen genannt.

Finanzinvestoren haben viele Anlässe die zu einer Beteiligung führen können und diese sind im weiteren Verlauf aufgeführt.

Die sogenannte „Expansion“ ist eine Wachstumsfinanzierung die der Finanzierung der Expansionspläne über internes Wachstum oder Akquisitionen dient, die nicht durch Fremdkapital finanziert werden. Der Wachstum von Unternehmen erfolgt hier gewöhnlich durch stille Beteiligungen oder Minderheitsbeteiligungen. Das liegt an erster Stelle an den Altgesellschaftern, die den Einfluss der Beteiligungsgesellschaften vermindern möchten. Aus diesem Grund reicht zur Finanzierung der Expansionspläne ein Liquiditätszufluss durch eine Minderheitsbeteiligung meist aus.

Bridge

Ein weiterer Anlass ist die Bridge Finanzierung, die zur Vorbereitung des Börsengangs dient und als zielorientierte Form der Expansionsfinanzierung agiert. Das neue geschaffene Kapital wird hier zur Verfügung gestellt um die Überbrückung des Zeitraums bis das Unternehmen in die Börse eingeführt wird, sicherzustellen. Im Bereich der Venture Capital Finanzierungen kann man die Bridge Finanzierung auch wiederfinden. Die Zwischenfinanzierung eines jungen Technologieunternehmens wird direkt nach Ablauf der Venture Capital Finanzierung durch die Bridge Finanzierung unterstützt. Eine langfristige Vorbereitung ist für einen Börsengang von wichtiger Bedeutung da die Unternehmen sowohl die gesetzlichen und börsenrechtlichen Erfordernisse als auch die Erwartung der potenziellen privaten und institutionellen Anleger erfüllen sollten. Deswegen kann der Vorgang, selbst bei größeren mittelständischen etablierten Unternehmen ein bis zwei Jahren beanspruchen. Das Unternehmen kann durch die Bridge Finanzierung den Vorteil ziehen, sich unter Ausschluss der Öffentlichkeit das Know-how bezüglich der geforderten Besonderheiten und Anforderungen an einer börsennotierten Aktiengesellschaft anzueignen. Des Weiteren erlangt das Unternehmen eine größere Flexibilität durch den geschaffenen Kapitalzufluss und ist trotz eines möglichen schlechten Börsenumfelds nicht dem finanziellen Druck ausgesetzt. Für Bridge Finanzierungen sind offene Beteiligungen die Regel und die Beteiligungsgesellschaften können dadurch unmittelbar an der Unternehmenswertsteigerung teilhaben, die partiell schon beim Gang in die Börse verwirklicht werden.

Bei Going Private(Börsenrückzug) handelt es sich um börsennotierte Aktiengesellschaften die sich vom regulierten Markt durch einen Rückzug trennen. Es sind sowohl vollständige Rückzuge als auch teilweise Rückzüge möglich. Auch ein Downgrading(Herabstufung) kommt in Betracht, in dem das Unternehmen vom regulierten Markt in den Freiverkehr wechselt. Die potenziellen Erwerber, die eine zum Delisting gebräuchliche und bereitwillige Aktiengesellschaft finden, streben auf die vollständige Kontrolle an um das Unternehmen nach dem Delisting weiter zu entwickeln. Die Abfindung der Altaktionäre stellt die Finanzierungsfunktion im Delisting dar. Nach dem Börsenrückzug ist die Intention der Private Equity Gesellschaft den Unternehmenswert zu erweitern und eine neue strategische Ausrichtung zu schaffen. Als übergeordnete Absicht strebt man den Exit an, was bedeutet, dass man das Unternehmen wieder an die Börse bringen oder an einen anderen Finanzinvestor veräußern will.

[...]


1 (Bundesregierung, GmbHG)Vgl. §5 Abs.1

2 (Bundesregierung, Aktiengesetzbuch, 2017)Vgl. §7

3 (Wöhe, 2009) S.110 ff.

4 (Bundesregierung, Börsengesetzbuch)§2 Abs.1

5 (Wöhe, 2009) S.143 ff.

6 (Wöhle, 2009) S.146 ff.

7 (Wöhe, 2009)S.149 ff.

8 (Wöhe, 2009) S.150 ff.

9 (Wöhle, 2009) S.150 ff.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Unternehmensfinanzierung in Deutschland und den USA. Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Note
2,3
Autor
Jahr
2018
Seiten
23
Katalognummer
V542777
ISBN (eBook)
9783346180544
ISBN (Buch)
9783346180551
Sprache
Deutsch
Schlagworte
deutschland, gemeinsamkeiten, unternehmensfinanzierung, unterschiede
Arbeit zitieren
Mirjam Haug (Autor:in), 2018, Unternehmensfinanzierung in Deutschland und den USA. Gemeinsamkeiten und Unterschiede, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/542777

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