Die erst kürzlich erfolgte Osterweiterung, bei der zehn weitere Nationen der Europäischen Union (EU) beitraten und die Zahl der Mitgliedstaaten auf 25 anstieg, zeigt, dass ein geeintes Europa immer realer wird. Mit der Türkei, Rumänien und Bulgarien stehen auch schon drei weitere Anwärter in den „Startlöchern“, die Teil der EU werden möchten. Gerade im Zuge dieses Zusammenwachsen ist es wichtig, dass die Europäische Union dieselben Rechtsakte für die Mitgliedstaaten anwendet. Diese Arbeit soll die Quellen des Gemeinschaftsrechts, also das primäre und sekundäre Gemeinschaftsrecht, darstellen und die Wirkungen auf Mitgliedstaaten sowie natürliche und juristische Personen erklären.
In Kapitel B. werden die wichtigsten Organe der Europäischen Union genannt und deren Aufgaben aufgelistet. Folgend werden die Unterteilungen des Begriffes „Rechtsakt“ sowie das Gemeinschaftsrecht kurz erläutert. Den Hauptteil dieser Arbeit stellt das Kapitel C. dar. Hier werden die beiden wichtigsten Quellen des Gemeinschaftsrechts beschrieben. Der erste Teil dieses Abschnitts beschäftigt sich mit den Bestandteilen des Primärrechts, den allgemeinen Rechtsgrundsätze und seiner unmittelbaren Wirkung. Im zweiten Teil wird auf die verschiedenen Ausformungen des Sekundärrechts eingegangen. Im Rahmen des Kapitel D. wird erklärt, inwieweit Rechtsschutz vor dem Europäischen Gerichtshof gegeben ist. Hier werden besonders wichtige Verfahren näher betrachtet. Abschließend werden im letzten Kapitel E. die wesentlichen Erkenntnisse dieser Arbeit zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Grundlegende Definitionen
B.I. Die Europäische Union
B.I.1. Der Rat der Europäischen Union
B.I.2. Die Europäische Kommission
B.I.3. Das Europäische Parlament
B.I.4. Der Europäische Gerichtshof und der Europäische Rechnungshof
B.II. Rechtsakte
B.III. Primäres und Sekundäres Gemeinschaftsrecht
C. Quellen des Gemeinschaftsrecht
C.I. Das primäre Gemeinschaftsrecht
C.I.1. Bestandteile des Primärrechts
C.I.2. Allgemeine Rechtsgrundsätze und Gewohnheitsrecht
C.I.3. Unmittelbare Wirkung des primären Gemeinschaftsrecht
C.II. Das Sekundäre Gemeinschaftsrecht
C.II.1. Verordnung
C.II.2. Richtlinien
C.II.3. Entscheidungen
C.II.4. Stellungnahme und Empfehlung
D. Rechtsschutz vor dem EuGH
D.I. Funktion der Rechtsprechung
D.II. Wichtige Verfahren im Rahmen des Rechtsschutz
E. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Wirkung der Rechtsakte der Europäischen Union auf die Mitgliedstaaten, Unionsbürger und Unternehmen. Ziel ist es, die Quellen des Gemeinschaftsrechts, unterteilt in primäres und sekundäres Recht, sowie die rechtlichen Schutzmechanismen vor dem Europäischen Gerichtshof transparent darzustellen.
- Struktur und Aufgaben der Organe der Europäischen Union.
- Differenzierung zwischen primärem und sekundärem Gemeinschaftsrecht.
- Rechtswirkung und Umsetzung von Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen.
- Die Funktion und Verfahrensarten des Rechtsschutzes vor dem Europäischen Gerichtshof.
Auszug aus dem Buch
C.II.1. Verordnung
„Gemäß Art. 249 Abs. 2 EGV hat die Verordnung allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat.“ Allgemeine Geltung heißt, dass die Verordnung eine unbestimmte Menge an Sachverhalten grundsätzlich und abstrakt regelt und somit Rechtsqualität besitzt. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich, da sie den konkreten Bedingungen eines Gesetzes genügt. „Unmittelbare Geltung in Mitgliedstaaten“ bedeutet, dass die Verordnung nach Inkrafttreten für die Mitgliedstaaten und darüber hinaus auch in diesen Staaten für die Einzelpersonen gilt. Hierfür ist es nicht notwendig, dass die Legislativorgane der jeweiligen Länder die Verordnung in nationales Recht umwandeln, diese Organe werden überhaupt nicht involviert. In Deutschland müssen die Gerichte und Verwaltungsbehörden die Verordnung anwenden, unabhängig davon ob sie gegen bestehendes nationales Recht spricht. Daraus resultiert, dass vor allem der Einzelne Adressat einer Verordnung ist. Für ihn werden durch die Verordnung unmittelbar Rechte und Pflichten geschaffen.
Die Mitgliedstaaten haben die Verpflichtung, Verordnungen durch ihre Gerichte und nationalen Behörden zu berücksichtigen und umzusetzen. Handlungen, welche die unmittelbare Geltung in Frage stellen, dürfen nicht vorgenommen werden. Wenn die Umsetzung in den Staaten erforderlich ist, dann muss dies nach Art. 10 Abs. 1 Satz 1 EGV geschehen. Dies darf allerdings nicht dazu führen, dass die Verordnung geändert wird. Durch diese unmittelbare Rechtsetzung wird das supranationale Element der Gemeinschaft ausgedrückt, also das Recht, welches über eine einzelne Nation hinaus gilt.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Relevanz einer einheitlichen Rechtsanwendung in der erweiterten Europäischen Union ein und skizziert den Aufbau der Untersuchung.
B. Grundlegende Definitionen: Das Kapitel erläutert den organisatorischen Aufbau der EU und definiert die zentralen Begriffe wie Rechtsakte, Primärrecht und Sekundärrecht.
C. Quellen des Gemeinschaftsrecht: Hier werden detailliert die Bestandteile des primären Gemeinschaftsrechts sowie die verschiedenen Ausprägungen und Wirkungsweisen des sekundären Gemeinschaftsrechts analysiert.
D. Rechtsschutz vor dem EuGH: Dieser Abschnitt beschreibt die Funktion der Rechtsprechung sowie die wichtigsten Klageverfahren wie die Nichtigkeits- oder Vertragsverletzungsklage.
E. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der Erkenntnisse über die Verbindlichkeit der Rechtsakte und die Bedeutung des Rechtsschutzes durch den Europäischen Gerichtshof.
Schlüsselwörter
Europäische Union, Gemeinschaftsrecht, Primärrecht, Sekundärrecht, Rechtsakte, Verordnung, Richtlinie, Entscheidung, Europäischer Gerichtshof, Rechtsschutz, Vertragsverletzungsverfahren, Nichtigkeitsklage, Mitgliedstaaten, Unionsbürger, EU-Organe.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit behandelt die Wirkung europäischer Rechtsakte auf die Mitgliedstaaten sowie auf natürliche und juristische Personen innerhalb der EU.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Schwerpunkte liegen auf den Organen der EU, der Systematik der Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts und den Möglichkeiten des Rechtsschutzes vor dem Europäischen Gerichtshof.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Ziel ist es, die Wirkungsweise der verschiedenen Arten von EU-Rechtsakten verständlich darzulegen und aufzuzeigen, wie diese das Rechtssystem der EU-Nationen beeinflussen.
Welche wissenschaftliche Methode liegt der Arbeit zugrunde?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literatur- und Quellenanalyse der relevanten EG-Verträge und wissenschaftlicher Kommentarliteratur zum Europarecht.
Was wird im inhaltlichen Hauptteil detailliert behandelt?
Im Hauptteil werden das primäre Gemeinschaftsrecht (Verträge) und das sekundäre Gemeinschaftsrecht (Verordnungen, Richtlinien etc.) sowie die Verfahrensarten vor dem EuGH beschrieben.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am stärksten?
Kernbegriffe sind das primäre und sekundäre Gemeinschaftsrecht, die unmittelbare Wirkung, sowie verschiedene Klagearten wie das Vertragsverletzungs- oder das Vorabentscheidungsverfahren.
Was unterscheidet eine Verordnung von einer Richtlinie in ihrer Wirkung?
Während eine Verordnung unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt, müssen Richtlinien erst in nationales Recht umgesetzt werden, wobei sie lediglich bezüglich des Ziels verbindlich sind.
Wozu dient das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 EGV?
Es dient dazu, eine einheitliche Interpretation des Gemeinschaftsrechts sicherzustellen, indem nationale Gerichte bei Zweifeln den EuGH anrufen können.
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- Alexander Schroeder (Author), 2004, Wirkung der Rechtsakte der EU auf Mitgliedsstaaten, Bürger und Unternehmen (Stand 2004), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/54322