Die Europäische Union gewinnt immer stärker an Bedeutung. Europäisches Recht beeinflußt schon seit längern die deutsche Rechtssprechung. Aus diesem Hintergrund wird die Fragestellung, ob die im deutschen Gesellschaftsrecht geltende Sitztheorie zu Gunsten der Gründungstheorie vollständig aufgegeben wurde, betrachtet.
Die Niederlassungsfreiheit ist ein europäisches Grundrecht. Es ermöglicht Gesellschaften ihre Hauptniederlassung in jedes Staatsgebiet eines Mitgliedstaates zu verlegen und Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften zu gründen.
Nach der im deutschen Gesellschaftsrecht vorherrschenden Sitztheorie richtet sich die Bestimmung des Gesellschaftsstatuts nach dem Ort, an welchem die Gesellschaft ihren tatsächlichen Verwaltungssitz hat. Im Gegensatz dazu steht die Gründungstheorie, nach der sich die Bestimmung des Gesellschaftsstatuts ausschließlich nach dem Ort der Gründung der Gesellschaft richtet.
Der EugH erklärte in dem Fall „Daily Mail“ die nationalen Rechtsordnungen des Gründungsstaates für die Existenz der Gesellschaft als maßgeblich und Wegzugsbeschränkungen für zulässig. In dem Fall „Centros“ hat der EuGH entschieden, dass es gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt, wenn ein Zuzugsstaat die Eintragung einer Tochtergesellschaft verweigert, auch wenn diese nationale Beschränkungen umgeht. In dem Fall „Überseering“ entschied der EuGH, dass jede Gesellschaft, die ihren Satzungs- und Verwaltungssitz in einen anderen Staat verlegt, ihre volle Rechts- und Parteifähigkeit beibehält. Dies wurde durch das Urteil im Fall „Inspire Art“ bekräftigt, da jede Gesellschaft, die nach ausländischem Recht ordnungsgemäß gegründet wurden, im Zuzugsstaat genauso wie im Gründungsstaat behandelt werden muss und die Anerkennung nicht durch strengere gesellschaftsrechtliche Regelungen abhängig gemacht werden darf.
Damit verstoßen staatliche Zuzugsbeschränkungen gegen die Niederlassungsfreiheit, Wegzugsbeschränkungen sind aber weiterhin zulässig. Ob die Möglichkeit eines Umzugs besteht, richtet sich nach dem Recht des Wegzugstaates.
Damit läßt sich feststellen, dass die Sitztheorie in Deutschland nur noch für den Wegzug, in Deutschland gegründeten Gesellschaften, anwendbar ist. Im Zuzugsfall ausländischer Gesellschaften nach Deutschland ist hingegen die Gründungstheorie anzuwenden.
Inhaltsverzeichnis
1. Grundlagen und Begriffsbestimmung
1.1. Niederlassungsfreiheit
1.2. Sitz der Gesellschaft
1.2.1. Satzungssitz
1.2.2. Verwaltungssitz
1.3. Gesellschaftsstatut und Bestimmung
1.3.1. Gesellschaftsstatut
1.3.2. Sitztheorie
1.3.3. Gründungstheorie (Inkorporationstheorie)
2. Aktuelle Rechtsprechungen des EuGH zur Niederlassungsfreiheit und Gesellschaftsstatut
2.1. Entscheidung des EuGH zu „Daily Mail“, vom 27.09.1988, RS. 81/87
2.1.1. Sachverhalt:
2.1.2. Urteil:
2.2. Entscheidung des EuGH zu „Centros“, vom 09.03.1999, RS. C-212/97
2.2.1. Sachverhalt:
2.2.2. Urteil:
2.3. Entscheidung des EuGH zu „Überseering“, vom 05.11.2002, RS. C-208/00
2.3.1. Sachverhalt:
2.3.2. Urteil:
2.4. Entscheidung des EuGH zu „Inspire Art“, vom 30.09.2003, RS. C-167/01
2.4.1. Sachverhalt:
2.4.2. Urteil:
3. Auswirkung der europäischen und deutschen Rechtsprechung auf den Umzug von Gesellschaften im europäischen Binnenmarkt
3.1. Sitzverlegung im europäischen Binnenmarkt
3.1.1. Zuzug ausländischer Gesellschaften nach Deutschland aus einem EU- Mitgliedstaat, der der Gründungstheorie folgt
3.1.1.1. Die Verlegung des Satzungssitzes
3.1.1.2. Die Verlegung des Verwaltungssitzes
3.1.1.3. Die Verlegung des Satzungs- und Verwaltungssitzes
3.1.2. Zuzug ausländischer Gesellschaften nach Deutschland aus einem EU- Mitgliedstaat, der der Sitztheorie folgt
3.1.3. Wegzug deutscher Gesellschaften in einen EU- Staat, der der Gründungstheorie folgt
3.1.3.1. Die Verlegung des Verwaltungssitzes
3.1.3.2. Die Verlegung des Satzungssitzes
3.1.3.3. Die Verlegung des Satzungs- und Verwaltungssitzes
3.1.4. Wegzug deutscher Gesellschaften in einen EU- Staat, der der Sitztheorie folgt
3.1.4.1. Die Verlegung des Verwaltungssitzes
3.1.4.2. Die Verlegung des Satzungssitzes
3.1.4.3. Die Verlegung des Satzungs- und Verwaltungssitzes
3.2. Zusammenfassung
3.3. Zuzugs- und Wegzugsbeschränkungen
4. Fazit: Verdrängung der Sitz- durch die Gründungstheorie?
5. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Niederlassungsfreiheit auf die deutsche Sitztheorie und analysiert die Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften innerhalb des europäischen Binnenmarktes.
- Niederlassungsfreiheit für Kapitalgesellschaften in der EU
- Konflikt zwischen Sitztheorie und Gründungstheorie
- Analyse bedeutender EuGH-Urteile (Daily Mail, Centros, Überseering, Inspire Art)
- Rechtliche Bedingungen für Zuzug und Wegzug von Gesellschaften
- Status der Sitztheorie im deutschen Gesellschaftsrecht
Auszug aus dem Buch
1.3.2. Sitztheorie
Die Sitztheorie ist der in Deutschland vorherrschende, in Literatur und Rechtsprechung vertretene Ansatz zur Bestimmung des Gesellschaftsstatuts. Grundidee ist, dass für die Gründung einer Gesellschaft das Recht des Staates maßgeblich ist, in dem sie ihren tatsächlichen Verwaltungssitz hat. Ziel ist der Schutz nationaler Interessen und eine effektive Kontrolle juristischer Personen. Die wirtschaftlichen Aktivitäten einer Gesellschaft sollen dem rechtlichen Rahmen des Staates unterliegen, der durch diese am stärksten betroffen ist.
Der Verwaltungssitz der Gesellschaft muss bei der Sitztheorie im Gründungsstaat liegen. Der Staat bestimmt die Gesellschaftsformen, die in dem Staatsgebiet zulässig sind. Ausländische Gesellschaften verlieren demnach ihre Rechtsfähigkeit wenn sie ihren Verwaltungssitz nach Deutschland verlegen würden, da sie als Kapitalgesellschaft nicht anerkannt, in das Handelsregister nicht eingetragen werden können.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Grundlagen und Begriffsbestimmung: Einführung in die Niederlassungsfreiheit sowie Definition und Abgrenzung von Satzungssitz, Verwaltungssitz, Sitztheorie und Gründungstheorie.
2. Aktuelle Rechtsprechungen des EuGH zur Niederlassungsfreiheit und Gesellschaftsstatut: Detaillierte Analyse der wegweisenden EuGH-Entscheidungen Daily Mail, Centros, Überseering und Inspire Art hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Gesellschaftsstatut.
3. Auswirkung der europäischen und deutschen Rechtsprechung auf den Umzug von Gesellschaften im europäischen Binnenmarkt: Untersuchung der verschiedenen Konstellationen für Zuzug und Wegzug von Gesellschaften unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Rechtstheorien der Mitgliedstaaten.
4. Fazit: Verdrängung der Sitz- durch die Gründungstheorie?: Kritische Würdigung der Frage, ob die Sitztheorie in Deutschland zugunsten der Gründungstheorie aufgegeben wurde und welche Bedeutung sie noch besitzt.
5. Zusammenfassung: Kompakte Darstellung der zentralen Ergebnisse der Arbeit zur Niederlassungsfreiheit und der Anwendbarkeit der Sitz- beziehungsweise Gründungstheorie.
Schlüsselwörter
Niederlassungsfreiheit, Sitztheorie, Gründungstheorie, EuGH, Kapitalgesellschaften, Gesellschaftsstatut, Satzungssitz, Verwaltungssitz, Europäischer Binnenmarkt, grenzüberschreitende Sitzverlegung, Daily Mail, Centros, Überseering, Inspire Art, Rechtsfähigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Herausforderungen bei der Verlegung des Sitzes von Kapitalgesellschaften innerhalb der Europäischen Union und wie die europäische Rechtsprechung die deutsche Lehre der Sitztheorie beeinflusst hat.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die zentralen Themen sind die primäre und sekundäre Niederlassungsfreiheit, der Unterschied zwischen Sitz- und Gründungstheorie sowie die Analyse spezifischer EuGH-Entscheidungen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es zu klären, inwieweit die europäische Rechtsprechung die traditionelle deutsche Sitztheorie verdrängt hat und welche Möglichkeiten für den Zuzug und Wegzug von Gesellschaften derzeit bestehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich primär auf eine umfassende Auswertung der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung, der deutschen Rechtsprechung sowie der dazu existierenden juristischen Literatur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert vier zentrale EuGH-Urteile und leitet daraus die rechtlichen Konsequenzen für den Zuzug ausländischer Gesellschaften nach Deutschland und den Wegzug deutscher Gesellschaften ins europäische Ausland ab.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Niederlassungsfreiheit, Sitztheorie, Gründungstheorie, EuGH und Gesellschaftsstatut.
Welche Bedeutung hat das Urteil „Überseering“ für deutsche Gesellschaften?
Das Urteil stellt sicher, dass eine Gesellschaft, die wirksam in einem Mitgliedstaat gegründet wurde, ihre Rechts- und Parteifähigkeit auch dann behält, wenn sie ihren Verwaltungssitz in einen anderen EU-Staat verlegt.
Ist die Sitztheorie in Deutschland heute noch anwendbar?
Ja, aber nur eingeschränkt. Während sie für den Zuzug ausländischer Gesellschaften aufgrund der EuGH-Rechtsprechung keine Anwendung mehr findet, ist sie für den Wegzug von in Deutschland gegründeten Gesellschaften weiterhin relevant.
- Quote paper
- Thomas Graf (Author), 2005, Sitztheorie versus Gründungstheorie. Die aktuelle Rechtslage auf Grund der Rechtsprechung des EuGH und der deutschen Rechtsprechung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/54547