Die sich seit Jahren verschlechternden Zahlen auf dem Arbeitsmarkt weisen in Deutsch-land auf eine Strukturschwäche hin, die nicht von der Hand zu weisen ist. Dabei verdeutlichen die vielen Unternehmensinsolvenzen die Stagnation ebenso, wie die hohen Arbeitslosenzahlen. Zu erwähnen ist, dass die in den letzten Jahren betriebene Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik nicht nur dem Wirtschaftswachstum im Weg steht, sondern auch die Abwanderung zukunftsorientierter Unternehmen ins Ausland fördert. Des Weiteren muss angeführt werden, dass nicht nur die anhaltende Rezession sondern auch die zu hohe Regulierungsdichte auf dem Arbeitmarkt zur Hemmung der Wirtschaft führt. Hierbei ist festzuhalten, dass die Überreglementierungen auf dem Arbeitsmarkt eine große Hürde für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und Existenzgründungen darstellen. Damit lässt sich die Frage nach den Gründen für die erwähnten Probleme der Volkswirtschaft zumindest teilweise auf das schwerfällige Arbeitsrecht und die veraltete Tarifordnung zurückführen.
Aus dieser prekären Situation heraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, welche der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen dienen. Ziel muss es sein die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen näher an den betrieblichen Bedürfnissen auszurichten, um so zu einer Förderung der Beschäftigung zu gelangen. Die Modernisierung des Arbeitsrechts in Form einer Flexibilisierung scheint also nötig zu sein, da eine solche Entwicklung helfen könnte, Einstellungshemmnisse in den Unternehmen abzubauen und die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen zu fördern.
Die Frage, die sich nun stellt ist, wie die oben beschriebene Problematik des zu starren deutschen Arbeitsmarktes, der sich in dem Arbeits- und Tarifrecht widerspiegelt, behoben werden kann. Aus dieser Fragestellung lässt sich das Ziel dieser Arbeit ableiten, dass darin besteht zu analysieren, ob eine betriebsnahe Lohnpolitik dazu beitragen könnte, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Dabei liegt der Schwerpunkt dieser Arbeit auf der Diskussion rund um die Umsetzung einer betriebsnäheren Lohnpolitik durch eine Tariföffnung in Form einer Änderung des Günstigkeitsprinzips, welche durch tarifvertrags- und betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen geprägt ist.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Gang der Untersuchung
2 Grundlagen
2.1 Begriffliche Definition
2.1.1 Betriebsnahe Lohnpolitik
2.1.2 Betriebliche Bündnisse für Arbeit
2.1.3 Tariföffnung
2.2 Überleitende Fragestellungen
3 Tariföffnung in Form einer Änderung des Günstigkeitsprinzips
3.1 Rechtslage
3.2 Diskussion des Schrifttums bezüglich der Vergleichsgegenstände
und –methoden im Günstigkeitsvergleich
3.3 Gesetzesentwurf der CDU/CSU Bundestagsfraktion vom 18.06.2003
zur Modernisierung des Arbeitsrechts
3.3.1 Zusammenfassende Darstellung
3.3.2 Chancen bei einer Umsetzung des Gesetzesentwurfes
3.3.3 Risiken bei einer Umsetzung des Gesetzesentwurfes
4 Zusammenfassende Betrachtung
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
Die sich seit Jahren verschlechternden Zahlen auf dem Arbeitsmarkt weisen in Deutschland auf eine Strukturschwäche hin, die nicht von der Hand zu weisen ist. Dabei verdeutlichen die vielen Unternehmensinsolvenzen die Stagnation ebenso, wie die hohen Arbeitslosenzahlen. Zu erwähnen ist, dass die in den letzten Jahren betriebene Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik nicht nur dem Wirtschaftswachstum im Weg steht, sondern auch die Abwanderung zukunftsorientierter Unternehmen ins Ausland fördert. Des Weiteren muss angeführt werden, dass nicht nur die anhaltende Rezession sondern auch die zu hohe Regulierungsdichte auf dem Arbeitmarkt zur Hemmung der Wirtschaft führt. Hierbei ist festzuhalten, dass die Überreglementierungen auf dem Arbeitsmarkt eine große Hürde für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und Existenzgründungen darstellen. Damit lässt sich die Frage nach den Gründen für die erwähnten Probleme der Volkswirtschaft zumindest teilweise auf das schwerfällige Arbeitsrecht und die veraltete Tarifordnung zurückführen.[1]
Aus dieser prekären Situation heraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, welche der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen dienen. Ziel muss es sein die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen näher an den betrieblichen Bedürfnissen auszurichten, um so zu einer Förderung der Beschäftigung zu gelangen. Die Modernisierung des Arbeitsrechts in Form einer Flexibilisierung scheint also nötig zu sein, da eine solche Entwicklung helfen könnte, Einstellungshemmnisse in den Unternehmen abzubauen und die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen zu fördern.[2]
Die Frage, die sich nun stellt ist, wie die oben beschriebene Problematik des zu starren deutschen Arbeitsmarktes, der sich in dem Arbeits- und Tarifrecht widerspiegelt, behoben werden kann. Aus dieser Fragestellung lässt sich das Ziel dieser Arbeit ableiten, dass darin besteht zu analysieren, ob eine betriebsnahe Lohnpolitik dazu beitragen könnte, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Dabei liegt der Schwerpunkt dieser Arbeit auf der Diskussion rund um die Umsetzung einer betriebsnäheren Lohnpolitik durch eine Tariföffnung in Form einer Änderung des Günstigkeitsprinzips, welche durch tarifvertrags- und betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen geprägt ist.
1.2 Gang der Untersuchung
Zunächst werden die Grundlagen dieser Arbeit dargestellt, indem zuerst begriffliche Grundlagen erklärt und Definitionen gegeben werden, welche für den weiteren Verlauf der Arbeit als Basis dienen und unterstützend zur Diskussion beitragen. Anbei wird der Fokus der Arbeit begründet und es werden Fragestellungen aufgeworfen die den nachfolgenden Aspekten als Ansatzpunkt dienen.
Anschließend wird die Hauptargumentation der Arbeit eingeleitet, indem das Thema der Tariföffnung in Form einer Änderung des Günstigkeitsprinzip analysiert wird. Dabei wird sowohl auf tarifvertragsrechtliche als auch auf betriebsverfassungsrechtliche Probleme verwiesen, die bei einer Änderung des Arbeitsrechts zu Gunsten von betriebs-näheren Lösungen beachtet werden müssen. Zunächst wird hierbei auf die Rechts-sprechung eingegangen, wobei der Schwerpunkt auf der vieldiskutierten Entscheidung des BAG zum „Burda-Fall“ liegt. Danach wird ausführlich auf die unterschiedlichen Ansätze in der Literatur im Bezug auf die im Günstigkeitsvergleich zu vergleichenden Gegenstände und anzuwendenden Methoden eingegangen.
Da auch in der Politik eine rege Diskussion zum Thema herrscht, wird im folgenden Punkt der Arbeit auf den Gesetzesentwurf der CDU/CSU-Fraktion vom 18.6.2003 hingewiesen, welcher eine Regelung bezüglich einer Änderung des bestehenden Rechts enthält. Hierbei ist zu erwähnen, dass auch andere Ansätze zu dieser Thematik von anderen Parteien in der näheren Vergangenheit vorgelegt worden sind.[3] Der Gesetzesentwurf der CDU/CSU ist aber der aktuellste und somit wird auf eine ausführlichere Diskussion der anderen Ansätze verzichtet. Dieser Gesetzesentwurf dient nun als Basis, um in den darauffolgenden Punkten auf die Chancen und Risiken einzugehen, welche von einer theoretischen Gesetzesänderung, wie sie die CDU/CSU vorschlägt, hervorgerufen werden könnten.
Im abschließenden Teil der Arbeit werden die herausstechenden Punkte noch einmal resümiert, woraus eine Schlussfolgerung gezogen wird, welche die Arbeit abrundet.
[...]
[1] Vgl. LAUK (2003), S. 1f.
[2] Vgl. CDU/CSU-FRAKTION (2003), S. 1f.
[3] Vgl. SCHRÖDER (2003); FDP-FRAKTION (2003), S. 1-4.
- Arbeit zitieren
- Daniel Loskamp (Autor:in), 2004, Tarifvertrags- und betriebsverfassungsrechtliche Probleme einer betriebsnahen Lohnpolitik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/54594