Früherkennung als Aufgabe des Risikomanagement


Studienarbeit, 2006

38 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Formelverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einführung
1.1 Aufbau der Arbeit
1.2 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
1.3 Begriffsbestimmungen
1.3.1 Früherkennung
1.3.2 Risiko
1.3.3 Risikomanagement
1.4 Stellung der Früherkennung im Risikomanagement vor dem rechtlichen Hintergrund des Kontroll- und Transparenzgesetzes (KonTraG)

2 Instrumente zur Früherkennung im Risikomanagement
2.1 Value at Risk (VaR)
2.1.1 Konzeption
2.1.2 VaR-Berechnungsmethoden
2.1.3 Bewertung
2.2 Cash-Flow at Risk (CFaR)
2.2.1 Konzeption
2.2.2 CFaR-Berechnungsmethoden
2.2.3 Bewertung
2.3 Szenario-Technik
2.3.1 Konzeption
2.3.2 Entwicklung von Szenarien
2.3.3 Bewertung
2.4 Portfolio-Analyse
2.4.1 Konzeption
2.4.2 Unschärfenpositionierung
2.4.3 Bewertung
2.5 Balanced Chance- and Risk-Card (BCR-Card)
2.5.4 Konzeption
2.5.5 Bewertung

3 Kritische Würdigung und Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1-1: Generationen von Früherkennungssystemen

Abbildung 1-2: Prozesse des Risikomanagement

Abbildung 1-3: Zusammenhang zwischen Risikomanagementsystem, Früherkennungssystem und internem Überwachungssystem

Abbildung 2-1: Dichtefunktion und VaR bei normalverteilten Risikowerten

Abbildung 2-2: Szenario-Trichter

Abbildung 2-3: Bereichspositionierung

Abbildung 2-4: Balanced Chance and Risk Card (BCR-Card)

Formelverzeichnis

Formel 2-1: Value at Risk

Formel 2-2: Cash-Flow at Risk

Formel 2-3: Discounted Cash Flow

Formel 2-4: Economic Value Added

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einführung

1.1 Aufbau der Arbeit

Die Arbeit gliedert sich in drei Kapitel auf. Zu Beginn wird auf die Problemstellung und die Zielsetzung der Arbeit eingegangen. Anschließend werden die wesentlichen Begriffe Früherkennung, Risiko und Risikomanagement definiert, da diese in unmittelbarem Zusammenhang zum Thema der Arbeit stehen. Ferner wird die Stellung bzw. die Entwicklung der Früherkennung im Risikomanagement vor dem rechtlichen Hintergrund, der durch das Kontroll- und Transparenzgesetz gegeben ist, kurz beleuchtet.

Im zweiten Kapitel werden geeignete Ansätze und Instrumente zur Früherkennung innerhalb des Risikomanagement dargestellt und voneinander unabhängig bewertet.

In der abschließenden Zusammenfassung wird das Themengebiet einer kritischen Würdigung unterworfen und ein Ausblick auf die weitere Entwicklung des Risikomanagement gegeben.

1.2 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit

Das Risikomanagement hat vor dem Hintergrund spektakulärer Unternehmenskrisen immer mehr an Bedeutung gewonnen. Unter Berücksichtigung dieses Aspektes und dem der sich entwickelnden Corporate Governance (Unternehmensführung und überwachung) ist im Mai 1998 das Kontroll- und Transparenzgesetz (KonTraG) verabschiedet worden. Das KonTraG verpflichtet in erster Linie börsennotierte Unternehmen, neben einem Überwachungssystem ein Risikomanagementsystem einzurichten.[1]

Eine zentrale Aufgabe des Risikomanagementsystem ist die Früherkennung von Risiken. In Abstimmung mit dem Überwachungssystem soll die Früherkennung dazu beitragen, den weiteren Fortbestand von Unternehmen zu gewährleisten. An die gesetzlichen Anforderungen des KonTraG anknüpfend soll die Früherkennung im engeren Sinn bestandsgefährdende Risiken in ihrer Entwicklung erkennen, um Ihnen rechtzeitig entgegenzusteuern zu können.[2]

Zentrale Aufgabe dieser Arbeit ist es aufzuzeigen, wie sich die Früherkennung im Risikomanagement positioniert und welche Instrumente zur Früherkennung von Risiken geeignet erscheinen, diesen präventiv zu begegnen.

1.3 Begriffsbestimmungen

1.3.1 Früherkennung

Früherkennungssysteme lassen sich aus heutiger Sicht nach drei Generationen bzw. nach operativ und strategisch unterscheiden. Die wirtschaftswissenschaftliche Literatur verwendet die Begriffe Frühwarnung, Früherkennung und Frühaufklärung für die Generationen der Früherkennungssysteme (siehe Abb. 1-1).[3] Auffallend dabei ist die häufig synonyme Verwendung der Termini.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Diederichs (2004), S. 125 (modifiziert).

Abbildung 1-1: Generationen von Früherkennungssystemen

Die Frühwarnung und Früherkennung, also die ersten beiden Generationen werden aufgrund ihrer Konzeption den operativen Systemen zugeordnet. Die dritte Generation hingegen wird den strategischen Systemen zugewiesen.[4]

Aufgabe der Früherkennung der ersten Generation ist es, latente Bedrohungen und Risiken auf Basis von Kennzahlen und Hochrechnungen aufzuzeigen. Erstere werden im Rechnungswesen (z.B. Cash-Flow, Umsatz, Liquidität) erhoben und werden auch als "hard facts" bezeichnet, da sie auf rein qualitativen Fakten aufbauen.[5] Sobald mehrere Kennzahlen in einem sachlogischen und rechentechnischen Zusammenhang zueinander gesetzt werden, entstehen Kennzahlensysteme wie z.B. das Du-Pont-System zur Ermittlung des ROI. Um Frühwarnungen auf Grundlage der Kennzahlen zu empfangen, müssen für diese obere und untere Schwellenwerte definiert werden.[6] Die darauf aufbauenden Hochrechnungen erheben neben den Soll-Ist-Vergleichen auch Soll-Wird-Vergleiche. Ziel der Hochrechnungen ist es, die Abweichungen ("Wird"-Werte) von den Norm- bzw. Sollwerten bereits im Entstehungsstadium zu erkennen, um angemessen reagieren zu können.[7]

Der Frühwarnung schließt sich die zweite Generation, die Früherkennung an. Diese setzt auf Indikatoren, mit denen unternehmensinterne und -externe Entwicklungen zu einem Zeitpunkt erfasst werden sollen, in dem sie noch nicht als Risiko oder Chance unmittelbar spürbar sind. Durch Beobachtungen im gesamten Unternehmensumfeld (z.B. Gesamtwirtschaft, Politischer Bereich, Kapitalmarkt, etc.) können Indikatoren mit qualitativem und quantitativem Informationsgehalt festgelegt werden.[8] Ein möglicher Indikatorenkatalog geht aus Anhang 1 hervor. Um Entwicklungen bzw. Warnungen aufzuzeigen, müssen für Frühwarnindikatoren analog zu Kennzahlen Sollwerte und Toleranzgrenzen fixiert werden.[9] Die Ausrichtung an Indikatoren ermöglicht einen zeitlichen Vorlauf zur Einleitung von Maßnahmen bzw. Strategien, in dessen Folge sich die Steuerbarkeit eines Unternehmens optimiert.[10]

Die höchste Entwicklungsstufe der Früherkennungssysteme ist die erfolgspotentialorientierte Frühaufklärung. Die Frühaufklärung fungiert als eine Art strategisches Radar, das versucht, Informationen vorwiegend qualitativer Natur über relevante Veränderungen frühestmöglich zu erkennen.[11] Den Impuls für diese Entwicklung lieferte im Jahr 1979 Ansoff mit seinem Konzept der schwachen Signale (weak signals). Ziel des Konzeptes auf die Frühaufklärung übertragen ist die frühzeitige Erfassung der schwachen Signale. Diese schwachen Signale gelten als Informationsvorboten, aus denen gleichzeitig Diskontinuitäten zu erkennen sind. Werden schwache Signale rechtzeitig erkannt, hat das Unternehmen einen größeren Handlungsspielraum. Dabei ist zu beachten, dass die schwachen Signale nicht plötzlich auftreten, sondern sich mit zunehmender Häufigkeit im Zeitverlauf ankündigen. Die Handlungsfreiheit der Unternehmen nimmt demgegenüber antiproportional ab.[12]

1.3.2 Risiko

Die Definition des Begriffs "Risiko" wird in der verwendeten Literatur sehr heterogen gehalten. In der deutschen Rechtschreibung wird der Begriff mit den Synonymen Experiment, gefährliches Vorhaben, gewagtes Unterfangen, riskantes Unternehmen oder Wagnis beschrieben.[13]

Gleißner/Wolfrum und Horváth finden für den Risikobegriff eine zweiseitige Definition: Als Risiko wird eine negative oder positive Abweichung einer Größe von ihrem erwarteten Wert bezeichnet. Aus dieser Definition heraus wird zum einen ein Risiko mit reinem und zum anderen mit spekulativem Charakter unterschieden.[14]

Das reine Risiko bezieht sich dabei ausschließlich auf den Verlust, meist auf den des Vermögens bzw. den Wert des Eigenkapitals. Das spekulative Risiko dagegen umfasst die Möglichkeit sowohl negativer als auch positiver Zielabweichung. In diesem Zusammenhang kann sich das spekulative Risiko vermögensmindernd (Risiko) oder vermögensmehrend (Chance) auswirken.[15]

1.3.3 Risikomanagement

Der Ursprung des Risikomanagement ist auf das amerikanische Versicherungswesen bzw. auf die Versicherungspolitik amerikanischer Unternehmen in den 60er Jahren zurückzuführen. Ziel dieser Politik war es, die Sicherheitsprämien zu reduzieren. Die Versicherungsgesellschaften zeigten sich zu diesem Schritt bereit, sofern die Unternehmen interne Sicherheitsmaßnahmen vorweisen konnten.[16]

Bei obiger Differenzierung des Risikos nach reinem und spekulativem Risiko können entsprechend zwei Konzepte des Risikomanagement unterschieden werden.

Das sog. spezielle Risikomanagement befasst sich mit Einzelrisiken und zieht lediglich die reinen Risiken in seine Betrachtung ein. Dem entgegen steht das generelle Risikomanagement, das sich mit den spekulativen Risiken beschäftigt und damit das unternehmerische Gesamtrisiko betrachtet.[17] Durch die Einbeziehung von Chancen und Risiken erhält das generelle Risikomanagement einen übergeordneten Charakter und wird dadurch integrativer Bestandteil der Unternehmensplanung.[18] Eine weitere Abgrenzung des speziellen vom generellen Risikomanagement ist in Anhang 2 dargestellt.

Die Ziele des (generellen) Risikomanagement verdichten sich auf die Sicherung der Existenz des Unternehmens, der Optimierung der Risikokosten und auf eine nachhaltige Erhöhung des Unternehmenswertes.[19] Die Aufgaben im Risikomanagement zur Erreichung der Ziele können mit einem Regelkreis bzw. einem Prozess beschrieben werden, der sich nach Abb. 1-2 aus drei Kernprozessen zusammensetzt.[20]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Horvath/Gleich (2000), S. 109.

Abbildung 1-2: Prozesse des Risikomanagement

Der Prozess des Risikomanagement beginnt mit der Risikoanalyse, die sich in drei Teilschritte aufteilt. Im ersten Teilschritt werden mögliche Risiken zunächst identifiziert. Bei der Identifikation sollen alle Frühwarnindikatoren, Risikoquellen, Schadensursachen und Störpotentiale vollständig erfasst werden.[21] In einem zweiten und dritten Teilschritt müssen diese auf ihre Ursache und Wirkung analysiert und bewertet werden.[22] Die darauf aufbauende Risikoplanung und -steuerung impliziert geeignete Maßnahmen, um Risiken eingrenzen und dadurch ein effektives Risikomanagement ermöglichen zu können. Den Abschluss des Risikomanagementprozess bildet die Risikoüberwachung, die zur Aufgabe hat, in der Risikosteuerung ergriffene Maßnahmen zu überwachen.[23]

1.4 Stellung der Früherkennung im Risikomanagement vor dem rechtlichen Hintergrund des Kontroll- und Transparenzgesetzes (KonTraG)

Durch das am 1. Mai 1998 in Kraft getretenen Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich hat das Risikomanagement als selbstständiger Aufgabenbereich in einem Unternehmen einen gewissen Grad an Bedeutung erhalten. Das KonTraG selbst ist kein einheitliches Gesetz, sondern hat einen eher konstitutiven Charakter. Es hat Einfluss auf bestehende Gesetze, in diesem Fall hauptsächlich das Aktiengesetz (AktG) und auf das Handelsgesetzbuch (HGB).

Das KonTraG betrifft somit vorwiegend börsennotierte Unternehmen, hat jedoch auch Ausstrahlungswirkung auf die GmbH und andere Gesellschaftsformen (z.B. KGaA).[24]

Als übertragbare Zielsetzung des KonTraG kann § 91 Absatz 2 des AktG genannt werden: "Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein
Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden."[25] Mit dieser Vorschrift wurde den börsennotierten Unternehmen die Pflicht auferlegt, ein Überwachungssystem in ihre Unternehmensstruktur zu implementieren, sowie über entwicklungsgefährdende Risiken in einem Lagebericht zu berichten.[26]

[...]


[1] Vgl. Wolf/Runzheimer (2003), S. 21.

[2] Vgl. Meyding/Mörsdorf (1999), S. 5 ff.

[3] Vgl. Diederichs (2004), S. 124 f.

[4] Vgl. Burger/Buchhart (2002), S. 72; Wolf/Runzheimer (2003), S. 55.

[5] Vgl. Horváth (2002), S. 400.

[6] Vgl. Wolf/Runzheimer (2003), S. 54.

[7] Vgl. Wolf/Runzheimer (2003), S. 54.

[8] Vgl. Burger/Buchhart (2002), S. 74 f.

[9] Vgl. Wolf (2003), S. 78.

[10] Vgl. Romeike (2005b), S.19.

[11] Vgl. Horváth (2002), S. 401.

[12] Vgl. Wolf/Runzheimer (2003), S. 55; Wolf (2003), S. 79 f.

[13] Vgl. Duden (2004), S. 717 f.

[14] Vgl. Gleißner/Wolfrum (2001), S. 150; Horváth (2002), S. 779.

[15] Vgl. Gleißner/Wolfrum (2001), S. 150 f.

[16] Vgl. Mikus (2001). S. 10.

[17] Vgl. Mikus (2001), S. 10 f.

[18] Vgl. Wolf (2003), S. 45 f.

[19] Vgl. Romeike (2005b), S. 23.

[20] Vgl. Horváth/Gleich (2000), S. 108 f.; Mikus (2001), S. 13.

[21] Vgl. Romeike (2005a), S. 275.

[22] Vgl. Mikus (2001), S.14.

[23] Vgl. Horvath/Gleich (2000), S. 108.

[24] Vgl. Meyding/Mörsdorf (1999), S. 5 ff.

[25] Bundesministerium der Justiz (2006), S. 27.

[26] Vgl. Saitz (1999), S. 73.

Ende der Leseprobe aus 38 Seiten

Details

Titel
Früherkennung als Aufgabe des Risikomanagement
Hochschule
Hochschule Mannheim  (Fakultät für Wirtschaftsingenieurwesen)
Veranstaltung
keine
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
38
Katalognummer
V54684
ISBN (eBook)
9783638498234
ISBN (Buch)
9783638663434
Dateigröße
1011 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Früherkennung, Aufgabe, Risikomanagement
Arbeit zitieren
Dipl.-Wirt.Ing. (FH) Christian Müller (Autor:in), 2006, Früherkennung als Aufgabe des Risikomanagement, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/54684

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