Die Forschung um die Philosophie Lockes kam bei den Versuchen, seine Lehre in ein Schema einzuordnen, auf recht unterschiedliche Ergebnisse. Einerseits ordnet man ihn eher in die Tradition von Aristoteles, der Stoa und Thomas von Aquin ein, auf die die Naturrechtslehre und Sozialphilosophie zurückgehen. Eine Lehre, „(...) nach der im Universum natürliche, den Menschen verpflichtende objektive Normen walten, an denen gemessen werden kann, was im staatlichen Leben gut und gerecht ist.“1 Andererseits nimmt man wieder an, dass Locke sich von dieser Tradition abkehrt und u.a. Hobbes in die moderne Naturrechtslehre folgt, die einen Staat konstruieren will, in dem die Individuen zum einen Wohl für sich selbst und damit Wohl für die Gemeinschaft anstreben, wobei die Konflikte auf ein Minimum reduziert werden sollen.
„ Locke erschien der einen, „traditionalistischen“ Interpretationsrichtung als Anhänger der klassischen Politiktradition und Vertreter einer stoisch-christlichen Naturrechtsauffassung, während er sich der anderen, „progressistischen“ Interpretationsrichtung als Vertreter eines individualistisch-rationalistischen Naturrechts und Theoretiker der frühbürgerlichen Gesellschaft darstellte.“2
Andere glauben wieder, John Locke nehme eine Zwischenposition zwischen modernem und traditionellem Naturrecht ein.
Leo Strauss macht innerhalb dieser Interpretationsansätze jedoch die klarste Aussage darüber, wie man Locke einordnen müsse. Nach ihm kehrt Locke sich eindeutig von der Tradition ab, und stützt sich auf die Theorie, dass der Staatsvertrag aus reinem Egoismus entstehe. Egoistische Selbsterhaltung und das Streben nach persönlichem Wohl lassen sich nicht mehr damit vereinbaren, dass der Selbsterhaltungstrieb im Sinne der göttlichen Schöpfungsordnung mit den anderen Trieben der Menschheit im Einklang steht. „Das fundamentalste aller Rechte ist (...) das Recht auf Selbsterhaltung“.3
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1 Euchner, Walter: Naturrecht und Politik bei John Locke, S. 3
2 Medick, Hans: Naturzustand und Naturgeschichte der bürgerlichen Gesellschaft, S. 67
3 Strauss, Leo: Naturrecht und Geschichte, S. 237
Inhaltsverzeichnis
1. Einordnung der Philosophie von Locke
2. Der Naturzustand
2.1 Das Recht auf Freiheit
2.2 Das Recht zur Selbstverteidigung
2.3 Das Eigentum
2.4 Erwerbsschranken
2.5 Die Einführung des Geldes
3. Der Zweck des Staates
3.1 Der Krieg „jeder gegen jeden“
3.2 Der Gesellschaftsvertrag
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das politische Denken von John Locke, insbesondere seine Konzeption des vorstaatlichen Naturzustandes sowie die daraus resultierende Notwendigkeit und den Zweck der staatlichen Organisation. Die zentrale Forschungsfrage befasst sich mit der Legitimation politischer Herrschaft unter Berücksichtigung des Schutzes von Freiheit und Eigentum.
- Einordnung der Philosophie Lockes im Kontext der Naturrechtslehre
- Analyse des Naturzustandes und der Bedeutung des Privateigentums
- Die Rolle der Arbeit als Grundlage der Eigentumsbegründung
- Die ökonomischen Auswirkungen der Einführung des Geldes
- Der Übergang vom Naturzustand in den staatlich geordneten Zustand durch einen Gesellschaftsvertrag
- Gewaltenteilung und das Widerstandsrecht des Volkes
Auszug aus dem Buch
2.4 Erwerbsschranken
Locke sieht aber auch Einschränkungen auf den Erwerb von Dingen vor, wenn dieser nicht mit der Erhaltung der Menschheit und dem Frieden vereinbar ist.
Zum einen ist nur das Eigentum, was man sich durch persönliche Arbeit in Privateigentum angeeignet hat, zum anderen darf aber nur soviel zum Eigentum gemacht werden, wie man tatsächlich für seinen eigenen Bedarf benötigt. „So viel als ein jeder zu irgendwelchem Vorteil für sein Leben nutzen kann, bevor es verdirbt, darf er zu seinem Eigentum machen. Was darüber hinausgeht, ist mehr als ihm zusteht, und gehört den anderen. Nichts ist von Gott geschaffen, dass es die Menschen verderben lassen oder vernichten.“13 Es handelt also jeder gegen das Naturgesetz, der sich mehr aneignet, als er zur Selbsterhaltung braucht. Was über den Eigenbedarf hinausgeht bleibt Gemeineigentum, denn die Natur hat dem Privateigentum ein Maß gesetzt. Wer sich am Anteil seines Nachbarn vergreift macht sich strafbar und greift die Grundrechte des Mitmenschen an. Diese Aneignungsschranke, die sich auf die Verderblichkeit von Gütern bezieht, gilt analog auch für das Aneignen von Grund und Boden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einordnung der Philosophie von Locke: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über verschiedene wissenschaftliche Interpretationsansätze zu Lockes politischer Theorie zwischen Tradition und Moderne.
2. Der Naturzustand: Die Untersuchung beleuchtet die Grundannahmen des vorstaatlichen Lebens, insbesondere die Rechte auf Freiheit, Selbstverteidigung und die Genese des Privateigentums durch Arbeit.
3. Der Zweck des Staates: Dieser Teil erörtert, warum der Übergang in ein staatlich organisiertes Gemeinwesen notwendig ist, um Konflikte zu lösen und durch Gewaltenteilung die Grundrechte der Bürger zu schützen.
Schlüsselwörter
John Locke, Naturzustand, Naturrecht, Freiheit, Eigentum, Arbeit, Gesellschaftsvertrag, Staat, Gewaltenteilung, Legislative, Exekutive, Föderative, Widerstandsrecht, Selbsterhaltung, Geld.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die politische Philosophie von John Locke, speziell sein Verständnis des Naturzustandes und die Begründung des Staates.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den zentralen Themen gehören das Naturrecht, die Bedeutung von Privateigentum, der Einfluss des Geldes auf soziale Strukturen und die staatliche Gewaltenteilung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die logische Herleitung staatlicher Autorität aus den individuellen Rechten auf Leben, Freiheit und Eigentum nach Locke zu erklären.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine politiktheoretische Analyse, die auf der Auswertung primärer Quellen und wissenschaftlicher Sekundärliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse des Naturzustandes, die ökonomischen Entwicklungen (Eigentum/Geld) und den Gesellschaftsvertrag.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Naturzustand, Gesellschaftsvertrag, Eigentum, Gewaltenteilung und Widerstandsrecht.
Wie begründet Locke den Übergang vom Naturzustand zum Staat?
Der Staat entsteht durch eine Übereinkunft der Menschen, um die Unsicherheit der Selbstjustiz zu beenden und das Eigentum sowie die Freiheit kollektiv zu schützen.
Warum ist das Widerstandsrecht für Locke zentral?
Das Widerstandsrecht dient als ultima ratio, um die Regierung abzusetzen, sollte diese das ihr anvertraute Vertrauen missbrauchen und gegen das Naturgesetz handeln.
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- MA Ulrike Ziegler (Autor), 1999, John Locke - Naturzustand und Zweck des Staates, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/54760