Alle Quellentexte beziehen sich im Grundsatz auf das Schadensrecht, natürlich anders, wie wir es heute aus dem Zivilrecht kennen. Untersucht und vergleicht man die jeweiligen Texte miteinander, kann man die Entwicklung dieses zivilrechtlichen Instituts nachvollziehen.
Besonderes Augenmerk war dabei auf die grundsätzliche Bedeutung des Corpus Iuris Civilis, den Beitrag Hugo Grotius zur Wandlung des Naturrechts und die rechtsideologischen Tendenzen des österreichischen ABGB gerichtet.
Ebenso wird die rechtsphilosophische Ausrichtung von Rudolph von Ihering anhand dieses Themas mitberücksichtigt und schließlich der Vergleich zu unserem BGB, beziehungsweise dem Deliktrecht, wie wir es heute kennen, gezogen.
Dabei wurden die einzelnen Quellentexte nach Herkunft, Autor, kurzer Texterklärung, Inhalt und Interpretation aufgegliedert.
Inhaltsverzeichnis
I. Herkunft und Rechtsqualität des Quellentextes 1
1.Bemerkungen zum Autor
2.Erläuterungen zum Text
A) II. Die Auslegung des Quellentextes 1
1.Inhalt
2.Interpretation
B) I. Herkunft und Rechtsqualität des Quellentextes 2
1.Bemerkungen zum Autor
2.Erläuterungen zum Text
B) II. Die Auslegung des Quellentextes 2
1.Inhalt
2.Interpretation
C) I. Herkunft und Rechtsqualität des Quellentextes 3
1.Bemerkungen zum Autor
2.Erläuterungen zum Text
C) II. Die Auslegung des Quellentextes 3
1.Inhalt
2.Interpretation
D) I. Herkunft und Rechtsqualität des Quellentextes 4
1.Bemerkungen zum Autor
2.Erläuterungen zum Text
D) II. Die Auslegung des Quellentextes 4
1.Inhalt
2.Interpretation
E) I. Herkunft und Rechtsqualität des Quellentextes 5.
1.Bemerkungen zum Autor
2.Erläuterungen zum Text
E) II. Die Auslegung des Quellentextes 5.
1.Inhalt
2.Interpretation
F) Rechtsvergleichung und Gegenwartsbezug
Zielsetzung & Themen
Das Hauptziel dieser Arbeit ist die rechtsgeschichtliche Untersuchung und Analyse des Schadensersatzrechts. Anhand ausgewählter Quellentexte vom römischen Recht bis zum 19. Jahrhundert wird die Entwicklung des zivilrechtlichen Instituts der Haftung nachvollzogen und die Transformation von kasuistischen Einzeltatbeständen hin zur modernen Verschuldenshaftung im heutigen BGB aufgezeigt.
- Bedeutung des Corpus Iuris Civilis für das Schadensersatzrecht.
- Einfluss von Hugo Grotius auf die Wandlung des Naturrechts.
- Rechtsideologische Tendenzen des österreichischen ABGB.
- Rechtsphilosophische Ausrichtung nach Rudolph von Ihering.
- Vergleich der historischen Haftungsprinzipien mit dem geltenden deutschen Deliktsrecht.
Auszug aus dem Buch
C) II. Die Auslegung des Quellentextes 3.
Im Buch 2, Kapitel 17 des De jure belli ac pacis libri tres geht es um den widerrechtlichen Schaden und die daraus entstehende Verpflichtung, also den Schadensersatz. Zunächst werden im ersten Absatz noch einmal die Möglichkeiten eines Schuldens, d.h. eines Schuldverhältnisses genannt, nämlich Vertrag, Delikt und Gesetz. Als nächstes wird das Delikt und deren Voraussetzungen oder Begehungsweisen näher bestimmt. Auch hier geht es um die besonderen Eigenschaften des einzelnen, wonach er zu einer gewissen Sorgfalt angehalten ist. Aber natürlich haften hier Menschen auch allgemein, sobald sie eben etwas tun, was der üblichen Verkehrsanschauung widerspricht. Allerdings kann dies nicht nur durch ein positives Tun erreicht werden, sondern auch durch ein Unterlassen, d.h. wenn die von einem üblicherweise erwartete und vorzunehmende Handlung nicht durchgeführt wird. Aus einem so entstandenen Schuldverhältnis, dem Delikt, begründet sich dann die Verbindlichkeit, den kausal verursachten Schaden zu ersetzen.
Im zweiten Absatz wird der Schadensbegriff definiert und welche Güter überhaupt „schadensfähig“ sind. Demnach ist Schaden, wenn jemand nach der schädigenden Handlung weniger an seinem Vermögen hat. Vermögen wird hierbei in zwei Kategorien aufgeteilt: Vermögen aus bloßer Natur, d.h. das Leben, den Körper, seine Glieder, seinen Ruf, das Ansehen und die eigenen Handlungen; Und als zweites Vermögen aus Eigentum, Vertrag oder kraft Gesetzes. Vermögen war also hier der Oberbegriff für alle schadensfähigen Güter. In Absatz 12 wird zuletzt noch festgesetzt, dass der Schaden durch Geld – im Gegensatz zur Naturalrestitution - ersetzt werden soll, da dies der allgemeine Maßstab aller nutzbaren Dinge ist.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Herkunft und Rechtsqualität des Quellentextes 1: Einleitung in die Digesten des Corpus Iuris Civilis und die Bedeutung von Ulpian als Rechtsgelehrter.
A) II. Die Auslegung des Quellentextes 1: Analyse von Ulpians Erläuterungen zur Lex Aquilia und deren Ablösung älterer Gesetze durch ein flexibleres Schadensersatzrecht.
B) I. Herkunft und Rechtsqualität des Quellentextes 2: Vorstellung der Institutionen des Justinians als Elementarlehrbuch des Rechts.
B) II. Die Auslegung des Quellentextes 2: Untersuchung der Haftungsvoraussetzungen in den Institutionen, insbesondere der Bedeutung von Rechtswidrigkeit und Verschulden.
C) I. Herkunft und Rechtsqualität des Quellentextes 3: Porträt des Hugo Grotius und seines Werks De jure belli ac pacis als Grundlage für Naturrecht und europäisches Privatrecht.
C) II. Die Auslegung des Quellentextes 3: Erörterung des Schadensbegriffs bei Grotius und der systematischen Einordnung der Haftung.
D) I. Herkunft und Rechtsqualität des Quellentextes 4: Historischer Entstehungsprozess des österreichischen ABGB unter Beteiligung von Martini und Zeiller.
D) II. Die Auslegung des Quellentextes 4: Analyse des Schadensrechts im ABGB und des Übergangs zur abstrakten Verschuldenshaftung.
E) I. Herkunft und Rechtsqualität des Quellentextes 5.: Würdigung von Rudolph von Ihering und seiner Bedeutung für die deutsche Zivilrechtsdogmatik.
E) II. Die Auslegung des Quellentextes 5.: Interpretation des Leitsatzes über das Verhältnis von Schuld und Schaden.
F) Rechtsvergleichung und Gegenwartsbezug: Zusammenfassender Vergleich der historischen Quellen mit dem aktuellen deutschen Deliktsrecht.
Schlüsselwörter
Schadensersatzrecht, Lex Aquilia, Corpus Iuris Civilis, Deliktsrecht, Verschuldensprinzip, Naturrecht, ABGB, Generalklausel, Haftung, Rudolph von Ihering, Hugo Grotius, Rechtsgeschichte, Schadenszurechnung, Rechtswidrigkeit, Schuld.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung des Schadensersatzrechts von der römischen Antike bis hin zu modernen Zivilrechtskodifikationen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die Entwicklung des Deliktsrechts, die Wandlung des Naturrechts, die rechtliche Definition von Verschulden und der Vergleich zwischen kasuistischen Tatbeständen und Generalklauseln.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Entwicklungslinie des Schadensersatzrechts anhand von fünf ausgewählten Quellentexten nachzuvollziehen und den Ursprung moderner Haftungsprinzipien offenzulegen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine quellenexegetische Arbeit, bei der die Texte nach Herkunft, Autor, Inhalt und historisch-rechtlicher Interpretation gegliedert werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert das Corpus Iuris Civilis, die Schriften von Hugo Grotius, das ABGB sowie die theoretischen Ansätze von Rudolph von Ihering im Hinblick auf deren Einfluss auf die Schadensersatzpflicht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Schadensersatzrecht, Delikt, Verschulden, Naturrecht und Generalklausel charakterisiert.
Warum ist die Unterscheidung zwischen kasuistischer Normierung und Generalklausel wichtig?
Diese Unterscheidung ist zentral für das Verständnis, wie Rechtsordnungen auf die Haftung für Schäden reagieren – ob durch eine Liste spezifischer Tatbestände (römisches Recht) oder durch ein abstraktes Prinzip (Grotius, ABGB).
Welche Bedeutung hat der Satz „Kein Übel ohne Schuld“?
Dieser Satz von Ihering markiert den Kernpunkt der modernen Schadenszurechnung, wonach die subjektive Schuld des Schädigers die Voraussetzung für die Ersatzpflicht bildet.
- Quote paper
- Sebastian Knabben (Author), 2002, Quellenexegese für den rechtsgeschichtlichen Grundlagenschein, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/54978