Die Grundlagen der Europäischen Nachbarschaftspolitik


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

22 Seiten, Note: 2+


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Entwicklung der ENP

2. Grundsätze und Reichweite

3. Aktionspläne
3.1. Gemeinsame Werte
3.1.1. Handel und Binnenmarkt
3.1.2. Soziale Entwicklung
3.1.3. Justiz und Inneres

4. Zielländer
4.1. Russland
4.2. Ukraine
4.3. Israel
4.2. Nachbarn als Mitentscheider?
4.3. ENP und EU-Erweiterung

5. Finanzierung

6. Kritik und Schluss

Quellenangaben

Einleitung

Im Jahr 2004 hat Europa nicht nur 10 neue Mitgliedsländer hinzugewonnen, sondern auch neue Grenzen. Zu den neuen Nachbarn der Europäischen Union gehören Länder, die mehrheitlich nicht mehr dem geographischen Europa zuzurechnen sind. Die EU ist spätestens mit ihrer letzten Erweiterung gezwungen, die Beziehungen zu ihren neuen Nachbarn zu definieren und sich ihrer Interessen den Anrainerstaaten gegenüber klar zu werden. Als Mittel hierzu bedient sich die EU der Europäischen Nachbarschaftspolitik(ENP). Sie ist Gegenstand dieser Hausarbeit.

Es werden die Entwicklung der ENP, die Zielländer und die Finanzierung näher beleuchtet. Zudem werden die Grundzüge der Europäischen Nachbarschaftspolitik, ihre Grundsätze und Reichweite beschrieben. Augenmerk liegt zudem auf den so genannten „Aktionsplänen“. Zuletzt bietet das Konzept der ENP auch Ansätze, die kritisch gewürdigt werden.

1. Entwicklung der ENP

Die Europäische Kommission veröffentlichte im März 2003 die Mitteilung „Größeres Europa – Nachbarschaft: ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn“.[1] Damit begann die neue Ausrichtung der Europäischen Nachbarschaftspolitik. Denn in diesem Papier wurden die Grundzüge der zukünftigen Nachbarschaftspolitik näher erläutert. Im Juni 2003 begrüßte auch der Rat diese Mitteilung. Er sah darin einen guten Ansatzpunkt, um neue Strategien gegenüber den Nachbarländern der Europäischen Union zu entwickeln. Gesamtziele und Prinzipien wurden festgelegt und mögliche Anreize benannt.[2]

Seitdem wurden Sondierungsgespräche mit einigen Partnerländern in Osteuropa wie der Ukraine und Moldau und dem Mittelmeerraum: Israel, Jordanien, Marokko, Tunesien, Palästinensische Behörde, geführt. Deren Assoziierungsabkommen beziehungsweise Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit der EU sind bereits in Kraft getreten.

Bei diesen Gesprächen bekräftigten die Länder ihr Interesse an der neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und äußerten ihre Meinungen zu den Prioritäten, die bei der Ausarbeitung der vorgesehenen ENP-Aktionspläne berücksichtigt werden sollten. Auf den Inhalt dieser Aktionspläne wird in dieser Hausarbeit noch näher eingegangen werden.

Jener Prozess soll nun auch auf Ägypten und Libanon ausgeweitet werden. Diese haben inzwischen ihre Assoziierungsabkommen ratifiziert.[3]

Bereits im Juni 2002 hatte die Europäische Kommission eine Mitteilung zu „Schaffung der Voraussetzungen für ein neues Nachbarschaftsinstrument“[4] vorgelegt. Darin wird ein Vorschlag zur Entwicklung eines neuen Finanzierungsinstruments unterbreitet. Dieses soll dazu dienen, grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern und deren Nachbarn zu verbessern. Das Finanzierungsinstrument wird in dieser Hausarbeit noch näher beleuchtet werden.

Im Oktober 2003 bat der Rat die Kommission für Anfang des kommenden Jahres 2004 um Vorschläge um die ENP und damit entsprechende Aktionspläne voranzubringen. Ebenfalls im Oktober 2003 begrüßte der Europäische Rat die bereits erzielten Fortschritte und forderte Kommission und Rat auf, diese Initiative weiterzuentwickeln. Ein umfassendes Konzept für die Europäische Nachbarschaftspolitik sowie ein Finanzinstrument sollten geschaffen werden.[5]

Am 12. Mai 2004 schließlich legte die Europäische Kommission ein Strategiepapier zur Zukunft der ENP und dazugehörige Länderberichte vor. Das Strategiepapier legt noch genauer als die zuvor veröffentlichten Mitteilungen dar, wie die EU enger mit ihren Nachbarländern zusammenarbeiten kann, so dass auch diese die Vorteile der EU-Erweiterung nutzen können. Das Strategiepapier beschreibt die Grundsätze der Europäischen Nachbarschaftspolitik, den geographischen Rahmen und wie die Anwendungsmöglichkeiten der ENP. Das Strategiepapier dient als Grundlage, auf der von diesem Zeitpunkt an Länderberichte und damit länderspezifische Aktionspläne erstellt werden.

Um die ENP auf Kurs zu halten wurde innerhalb der Europäischen Kommission im Juli 2003 die so genannte „Wider Europe Task Force“ gegründet. Mitarbeiter aus den zwei direkt betroffenen Generaldirektoraten der Europäischen Kommission sind dort vereint: Außenbeziehungen und Erweiterung. Kommissarin für Außenbeziehungen und Europäische Nachbarschaftspolitik ist die Österreicherin Benita Ferrero-Waldner. Sie folgte Günter Verheugen, der zuvor für die ENP zuständig war.

Die „Wider Europe Task Force“ koordiniert den gesamten ENP-Prozess in enger Zusammenarbeit mit Javier Solana, dem Generalsekretär des Rats der EU und gleichzeitigem hohen Vertreter für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU.

Die „Wider Europe Task Force“ ist verantwortlich für die Entwicklung des zukünftigen politischen Konzepts der Europäischen Nachbarschaftspolitik und die Erstellung der Aktionspläne für betroffene Länder. Zudem ist die Task Force zuständig für die Umsetzung der Aktionspläne und die Anwendung des so genannten Europäischen Nachbarschaftsinstrumentes.[6] Letztgenanntes wird noch näher erläutert werden.

2. Grundsätze und Reichweite

Die Europäische Union strebt eine Nachbarschaftspolitik an, die es angrenzenden Ländern ermöglichen soll die Vorteile der erweiterten EU – Stabilität, Sicherheit, Wohlstand – mitzunutzen. Benita Ferrero-Waldner, Kommissarin für Außenbeziehungen und europäische Nachbarschaftspolitik schreibt auf ihrer offiziellen Internetseite: „The European Neighbourhood Policy is a new policy that invites our neighbours to the East and to the South to share in the peace, stability and prosperity that we enjoy in the European Union and which aims to create a ring of friends around the borders of the new enlarged EU.“[7] Überdies soll das Aufkommen neuer Trennlinien zwischen der EU und ihren Nachbarn verhindert werden. Daher soll den Nachbarländern im Rahmen der ENP die Möglichkeit geboten werden, politisch, wirtschaftlich und kulturell an den unterschiedlichen Aktivitäten der EU teilzunehmen. Ferrero-Waldner: „The ENP offers the countries an increasingly close relationship with the EU, involving a significant degree of economic integration and a deepening of political cooperation in an approach founded on partnership, joint ownership and differentiation: the principle that our work with each country should be tailor-made to their respective interests and capacities. It will be a key vehicle for promoting our European values, and sharing the fruits of the EU’s enlargement to the benefit of our citizens and our neighbours.[8] Die Teilnahme an den Vorteilen die die Europäische Union bietet, bedeutet aber nicht gleichzeitig die Möglichkeit einer Mitgliedschaft. Im Gegenteil: Alle Nachbarländer, die in das Programm der ENP integriert sind, sind langfristig von einer EU-Mitgliedschaft ausgeschlossen. Die Europäische Nachbarschaftspolitik gilt wiederum nicht für Länder, denen in Aussicht gestellt ist in naher Zukunft Mitglied der Europäischen Union zu werden, wie beispielsweise die westlichen Balkanländer. Auch die Türkei wird und wurde nicht von der ENP erfasst; die Beitrittsverhandlungen zum EU-Beitritt wurden bereits eröffnet.

Ländern, denen diese Möglichkeit von Seiten der EU nicht offen steht, wird durch die Europäische Nachbarschaftspolitik andere Form von Partnerschaft angeboten: „ The European Neighbourhood Policy offers the possibility to participate progressively in key aspects of EU policies and programmes, such as education, training and youth, research, environment, as well as culture and audio-visual policy. It can offer benefits in terms of economic and social development, and opens the possibility for a stake in the EU’s internal market and integration into other key EU policies.“[9]

Die ENP dient aber nicht nur zur Vermeidung von Trennlinien zwischen der EU und ihren Nachbarländern – sie soll auch zur Förderung der Sicherheit in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU beitragen. Dies ist ein zentrales Ziel der 2002 beschlossenen Europäischen Sicherheitsstrategie.

3. Aktionspläne

Wie eben beschrieben bemüht sich die EU ihren Nachbarländern eine Perspektive außerhalb eines EU-Beitritts zu bieten: Die Europäische Nachbarschaftspolitik. Kernelement dieser sind so genannte „Aktionspläne“. Diese Pläne fallen zwar von Land zu Land unterschiedlich aus, doch immer beziehen sie die jeweilige im Land herrschende Situation und auch die EU-Interessen mit ein. So werden die geographische Lage des Landes, die derzeit dort herrschende politische und ökonomische Situation und etwaige Reformbemühungen in den Aktionsplänen reflektiert. Als zentrales Element der ENP kann also der Grundsatz der Differenzierung gelten: Mithilfe jeweiliger Aktionspläne kann die EU die Kooperation mit den Nachbarländern unterschiedlich gestalten – je nach den dort vorherrschenden Bedingungen.[10]

Konkret sind Aktionspläne gemeinsam von EU und den Partnerländern entwickelte mehrjährige Programme, die Zielvorgaben und Maßnahmen zu deren Umsetzung enthalten. Dabei werden unterschiedliche Politikfelder abgedeckt, von denen einige in diesem Kapitel noch näher beschrieben werden. Nach den politischen Vereinbarungen, die mit den Aktionsplänen getroffen werden richtet sich auch die Zuteilung der EU-Hilfen.[11]

Die Aktionspläne basieren auf Länderberichten. Darin wird die derzeitige Situation in Hinblick auf die politischen und wirtschaftlichen Systeme in den Nachbarstaaten beurteilt. Anfang März 2005 hat die Europäische Kommission Länderberichte für Ägypten, Libyen und die Staaten des südlichen Kaukasus herausgegeben. Bereits vorhandene Partnerschafts- und Kooperations- bzw. Assoziationsabkommen gelten vorerst weiter. Sie bilden die vertragliche Grundlage der Europäischen Nachbarschaftspolitik mit den jeweiligen Ländern. Jedoch erreichen diese Abkommen noch nicht den angestrebten Umfang der geplanten Zusammenarbeit beziehungsweise sind noch nicht voll ausgeschöpft. Aufgabe der Aktionspläne ist es, diese Ansätze weiterzuentwickeln und auszubauen.[12]

Vorbereitet werden die Aktionspläne von der Europäischen Kommission nach Sondierungsgesprächen mit den jeweiligen Ländern. Anschließend müssen sie von dem für das jeweilige Land zuständigen Kooperations- bzw. Assoziierungsrat genehmigt werden. Die Kommission berichtet regelmäßig über die verwirklichten Fortschritte. Auf Grundlage dieser Berichte, überprüfen die Europäische Union und die Partnerländer den Inhalt der Aktionspläne. Anpassungen und Verlängerungen werden anschließend diskutiert. Darüber hinaus können auf dieser Grundlage „Beschlüsse über den nächsten Schritt der Weiterentwicklung bilateraler Beziehungen und auch über mögliche neue vertragliche Bindungen gefasst werden. Diese könnten die Form Europäischer Nachbarschaftsabkommen annehmen, deren Reichweite nach Maßgabe der Fortschritte bei der Erfüllung der in den Aktionsplänen festgelegten Prioritäten bestimmt werden würde.“[13]

[...]


[1] KOM(2003) 104 endgültig: MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPäISCHE PARLAMENT: Größeres Europa - Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn. Brüssel,11.3.2003

[2] KOM(2004) 373 endgültig: MITTEILUNG DER KOMMISSION: Europäische Nachbarschaftspolitik. STRATEGIEPAPIER. Brüssel, 12.5.2004

[3] http://www.europa-digital.de/aktuell/dossier/aussenbez/nachbar3.shtml

[4] KOM (2003) 393 endgültig: MITTEILUNG DER KOMMISSION: Schaffung der Voraussetzungen für ein neues Nachbarschaftsinstrument. Brüssel, 1.7.2003

[5] KOM(2004) 373 endgültig: MITTEILUNG DER KOMMISSION: Europäische Nachbarschaftspolitik. STRATEGIEPAPIER. Brüssel, 12.5.2004

[6] http://www.europa-digital.de/aktuell/dossier/aussenbez/nachbar3.shtml

[7] Benita Ferrero-Waldner: http://europa.eu.int/comm/world/enp/index_en.htm

[8] ebenda

[9] Benita Ferrero-Waldner: http://europa.eu.int/comm/world/enp/faq_en.htm#1.3

[10] vgl. http://www.europa-digital.de/aktuell/dossier/aussenbez/nachbar3.shtml

[11] vgl. Lypp, Lucas: Die Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union. Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V. : www.weltpolitik.net/print/2416.html

[12] vgl. ebd.

[13] KOM(2004) 373 endgültig: MITTEILUNG DER KOMMISSION: Europäische Nachbarschaftspolitik. STRATEGIEPAPIER. Brüssel, 12.5.2004

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Die Grundlagen der Europäischen Nachbarschaftspolitik
Hochschule
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Veranstaltung
Hauptseminar Politik
Note
2+
Autor
Jahr
2005
Seiten
22
Katalognummer
V55034
ISBN (eBook)
9783638500883
ISBN (Buch)
9783638663663
Dateigröße
520 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Grundlagen, Europäischen, Nachbarschaftspolitik, Hauptseminar, Politik
Arbeit zitieren
Jenny Kramer (Autor:in), 2005, Die Grundlagen der Europäischen Nachbarschaftspolitik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55034

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