In den 1980er Jahren wurde im deutschsprachigen Raum die Kriminalitätsgeschichte, die bis dahin der Rechtswissenschaft zugeordnet wurde, Gegenstand der historischen Forschung. Damit veränderte sich die Herangehensweise, weg von der Interpretation der Gesetzestexte, hin zur Hinterfragung des kriminellen Verhaltens und der strafrechtlichen Ahndung dessel-ben. Grundlegend und wegweisend für die Erarbeitung der Thematik waren die Studien des Arbeitskreises „Historische Kriminalitätsforschung in der Vormoderne“ unter der Leitung von Andreas Blauert und Gert Schwerhoff seit 1991.
Von den Publikationen über Kriminalitätsgeschichte in der Frühen Neuzeit möchte ich zwei Studien über die Städte Köln im 16. Jahrhundert und Frankfurt im 18. Jahrhundert auf-greifen, um an ihrem Beispiel die Deliktkategorie der „Eigentumsdelinquenz“ darzustellen, um sie einem Vergleich zu unterziehen. Die Studien von Schwerhoff und Eibach sind bis zum jetzigen Zeitpunkt die wohl detailreichsten Arbeiten über Kriminalität im städtischen Raum in der Frühen Neuzeit im Reich. Daher bietet sich ein Vergleich beider Städte an. Gerd Schwer-hoff erklärt die Tatsache, dass man im Reich keine mit anderen europäischen Städten ver-gleichbaren Metropolen fand, folgendermaßen: Die Städte im Reich standen in einer älteren und grundsätzlich anders gearteten Tradition. Sie veränderten sich bezüglich ihrer politischen Verfassung, des Bürgerrechts und ihrer Sozialstruktur erst im 19. Jahrhundert maßgeblich. Damit standen sie in ihrer Entwicklung hinter anderen europäischen Metropolen, die sich schon in der Frühen Neuzeit durch Bevölkerungswachstum, Industrialisierung und Ablösung der Bürger- durch Einwohner-gemeinden auszeichneten, weit zurück. Dies sei ein Kriterium dafür, das Frankfurt im 18. Jahrhundert mit Städten in früheren Jahrhunderten, wie Köln, durchaus vergleichbar sei. Des Weiteren bestanden zwischen den Reichsstädten Gemein-samkeiten, die einen Vergleich trotz der Diskrepanz von 100 Jahren zulassen. Sowohl Köln als auch Frankfurt waren Messestädte. Sie übten damit während der Herbst- und Früh-jahrs(/Fasten-)messe eine enorme Anziehungskraft auf Händler und Fremde aus. Wirtschaft-lich waren sie strukturell ähnlich und gehörten zu den Großstädten des Reichs.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
1. Der Rechtsbegriff der Eigentumsdelinquenz
2. Eigentumsdelinquenz im Vergleich zu anderen Delikten
II. Aspekte der Eigentumsdelinquenz
1. Sozialprofil
2. Tatort, Tatzeit und Diebesgut
3. Tatmotiv: „Stehlen inn rechter hungers nott“
4. „Die Hochsaison der Diebe“
5. Formale und reelle Sanktionierung
6. Von der Zahl zum Menschen
III. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Deliktkategorie der Eigentumsdelinquenz in der frühneuzeitlichen Stadt anhand eines Vergleichs der Städte Köln (16. Jahrhundert) und Frankfurt (18. Jahrhundert). Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen der formalen Rechtstheorie (Constitutio Criminalis Carolina) und der tatsächlich praktizierten Sanktionierung aufzuzeigen sowie soziale Tendenzen in der Kriminalitätsgeschichte zu identifizieren.
- Analyse des Rechtsbegriffs des Diebstahls in der Frühen Neuzeit
- Erstellung und Vergleich von Täterprofilen in Köln und Frankfurt
- Untersuchung von Tatorten, Tatzeiten und Diebesgut unter Berücksichtigung der Rolle als Messestädte
- Kontrastierung von formaler Gesetzgebung und reeller Sanktionierungspraxis
- Fallbeispiele zur Veranschaulichung der Strafpraxis und gesellschaftlicher Reaktionen
Auszug aus dem Buch
2. Tatort, Tatzeit und Diebesgut
„Der situative Charakter vieler Diebstähle lässt sich gut an den Objekten der diebischen Begierde ablesen. Kleidung von der Wäscheleine, Leinentuch von der Bleiche, Paternoster im Fensterrahmen, Lebensmittel, Wachs, Gefäße und Geschirr, Baumaterialien, Kleinvieh, mit einem Wort: alles, was nicht niet- und nagelfest war, taugte zum potentiellen Diebesgut.“
Gerd Schwerhoff benennt die belebten Plätze Kölns, wie beispielsweise den Heu- und Neumarkt, als Tatorte. Unter der Menschenmasse konnte man anonym die unterschiedlichsten Dinge entwenden. Das Marktgedränge war nicht nur in Köln Ziel der Diebe. Neben dem Markt war in Frankfurt die Straße ein beliebtes Ziel, doch zog man ihr Privathäuser oder Wohnungen, gefolgt von Läden, vor. Auch Gast- und Wirtshäuser waren betroffen.
Diebstähle verübte man nur selten bei Nacht und Nebel. Der Dieb konnte eher ungestört seinem Handwerk nachgehen, während man gutbürgerlich seiner Arbeit nachging. Ein Einbruch bei Nacht war eher untypisch, da er die Gefahr nach sich zog, dass der Delinquent der Nachtwache auffiel. Ferner wurden die Taten überwiegend an Wochentagen durchgeführt. In Frankfurt beispielsweise bevorzugte man Samstage, während des Wochenmarktes im Zentrum der Stadt. Dagegen waren Sonn- und Feiertage eher untypisch.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische Kriminalitätsforschung ein und begründet den Vergleich zwischen Köln und Frankfurt als Messestädte der Frühen Neuzeit.
1. Der Rechtsbegriff der Eigentumsdelinquenz: Das Kapitel erläutert den Diebstahlsbegriff in der Peinlichen Gerichtsordnung (CCC) und dessen Verbindung zu spätrömischen Rechtsvorstellungen.
2. Eigentumsdelinquenz im Vergleich zu anderen Delikten: Es wird der Anteil des Diebstahls an der Gesamtkriminalität in Köln und Frankfurt betrachtet, wobei eine Umkehrung des Deliktverhältnisses zwischen Gewalt und Eigentum erkennbar wird.
II. Aspekte der Eigentumsdelinquenz: Dieser Hauptteil analysiert verschiedene Faktoren des Diebstahls, darunter Täterprofile, Tatorte, Motive und Sanktionierungsweisen.
1. Sozialprofil: Dieses Kapitel untersucht die demografischen Merkmale der Täter, insbesondere Geschlecht, Alter und Herkunft.
2. Tatort, Tatzeit und Diebesgut: Hier werden die räumlichen und zeitlichen Rahmenbedingungen von Diebstählen sowie die Arten der entwendeten Objekte analysiert.
3. Tatmotiv: „Stehlen inn rechter hungers nott“: Das Kapitel beleuchtet Armut und Not als zentrale Motive sowie die strategische Nutzung rechtlicher Milderungsgründe durch die Delinquenten.
4. „Die Hochsaison der Diebe“: Diese Untersuchung zeigt den zyklischen Rhythmus der Kriminalität in Bezug auf Messetermine und jahreszeitliche Schwankungen auf.
5. Formale und reelle Sanktionierung: Es wird die Differenz zwischen den drakonischen Gesetzen der CCC und der oft ermessensbasierten, öffentlichen Strafpraxis aufgezeigt.
6. Von der Zahl zum Menschen: Anhand konkreter Fallbeispiele wird der abstrakten Datenlage ein persönliches Gesicht gegeben, um die Auswirkung der Strafen auf das Individuum zu verdeutlichen.
III. Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit einer Bilanz der Untersuchungsergebnisse und reflektiert den Wandel in der Wahrnehmung und Bestrafung von Eigentumsdelikten.
Schlüsselwörter
Eigentumsdelinquenz, Frühneuzeitliche Stadt, Köln, Frankfurt, Kriminalitätsgeschichte, Constitutio Criminalis Carolina, Sanktionierung, Messestadt, Sozialprofil, Diebstahl, Rechtsgeschichte, Strafpraxis, Armut, Delinquenz, Historische Kriminalitätsforschung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Eigentumsdelinquenz in frühneuzeitlichen Städten, wobei ein spezifischer Vergleich zwischen Köln im 16. und Frankfurt im 18. Jahrhundert durchgeführt wird.
Welche zentralen Themenfelder stehen im Mittelpunkt?
Zentrale Themen sind die soziale Herkunft der Täter, die Tatmotive, die räumlichen und zeitlichen Umstände der Delikte sowie das Spannungsfeld zwischen formaler Gesetzgebung und der realen juristischen Praxis.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Untersuchung zielt darauf ab, wie sich Eigentumsdelinquenz in der Frühen Neuzeit darstellte und wie die Diskrepanz zwischen geschriebenen Gesetzen und praktizierter Sanktionierung zu bewerten ist.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Autorin nutzt einen vergleichenden historischen Ansatz, basierend auf der Auswertung statistischer Daten aus zeitgenössischen Quellen wie den Kölner Turmbüchern und den Frankfurter Criminalia.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die Aspekte der Eigentumsdelinquenz, von Täterprofilen über Tatorte und Motive bis hin zu den verschiedenen Sanktionierungsformen wie Ehren- und Körperstrafen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Eigentumsdelinquenz, frühneuzeitliche Stadt, Kriminalitätsgeschichte, CCC (Constitutio Criminalis Carolina) und Sanktionierung.
Welche Rolle spielt die „Constitutio Criminalis Carolina“ für die Untersuchung?
Sie dient als formale Rechtsgrundlage, an der gemessen wird, wie weit die tägliche Rechtspraxis in Köln und Frankfurt von den schriftlich fixierten Normen des Reiches abwich.
Inwiefern beeinflusste die Messestadt-Funktion die Kriminalität?
Die Messen übten eine große Anziehungskraft auf Händler, Fremde und potenzielle Diebe aus, was zu messbaren saisonalen Anstiegen der Kriminalitätsraten in den Frühjahrs- und Herbstmonaten führte.
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- Andrea Franz (Author), 2005, Eigentumsdelinquenz in der frühneuzeitlichen Stadt - Köln und Frankfurt im Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55210