„Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ schrieb bereits Mitte des 18. Jahrhunderts der französische Schriftsteller und Denker Charles Montesquieu. Von dem Begriff Gemeinnutz ist die Gemeinnützigkeit abgeleitet. Gemeint ist damit eine Tätigkeit, die der Allgemeinheit und nicht nur dem Wohle eines Einzelnen dient. Auch Sportvereine leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines lebendigen Gemeinwesens und streben nach der Gemeinnützigkeit. Ein Verein, der die Gemeinnützigkeit erlangen will, ist eine so genannte „Non profit Organisation“, d.h. das Ziel des Vereins dient nicht der Erwirtschaftung eines Gewinns, sondern die erwirtschafteten Mittel dienen lediglich dem Vereinszweck.
Zum Aufbau der Studienarbeit sei gesagt, dass in Kapitel 2 zunächst einmal der „Verein“ an sich näher erläutert wird, ehe in Kapitel 3 der Hauptteil in Anbetracht der „Gemeinnützigkeit“ beginnt. Mit den Fragen „Warum es Vereine für notwendig betrachten die Gemeinnützigkeit zu beantragen“ und „welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen“, beschäftigt sich dieses Kapitel ausführlich. Besondere Aufmerksamkeit müssen Vereine dabei auf ihre Satzung und tatsächliche Geschäftsführung legen. Im 4. Kapitel wird ein Überblick über die steuerliche Sonderstellung von gemeinnützigen Vereinen gegeben. In diesem Zusammenhang werden die verschiedenen Tätigkeitsbereiche eines Vereines und deren steuerlichen Folgen in verkürzter Form dargestellt. Das fünfte und zugleich letzte Kapitel der Arbeit befasst sich letztendlich damit, wie die Anerkennung bzw. die Aberkennung durch das Finanzamt von statten geht und welche Vorteile bzw. Nachteile sich für die Sportvereine daraus ergeben können. Abschließend folgt in Kapitel 6 die Schlussbetrachtung.
Alle angegeben §§ aus den verschiedenen Gesetzestexten sind im Anhang in den Anlagen 3 – 5 nachzulesen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Der Sportverein
2.1 Definition „Verein“
2.2 Abgrenzung: Idealverein und wirtschaftlicher Verein
2.3 Rechtsfähiger und nichtrechtsfähiger Verein
3 Gemeinnützigkeit
3.1 Definition „Gemeinnützigkeit“
3.2 Gemeinnützige Zwecke
3.3 Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit, Unmittelbarkeit
3.3.1 Selbstlosigkeit
3.3.2 Ausschließlichkeit
3.3.3 Unmittelbarkeit
3.3.4 Steuerlich unschädliche Betätigungen
3.4 Satzung
3.5 Tatsächliche Geschäftsführung
4 Steuerliche Sonderstellung gemeinnütziger Vereine
4.1 Ideeller Bereich
4.2 Vermögensverwaltung
4.3 Zweckbetrieb
4.4 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
5 Anerkennung und Aberkennung der Gemeinnützigkeit
5.1 Die Anerkennung und ihre Folgen
5.2 Die Aberkennung und ihre Folgen
6 Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Voraussetzungen und steuerrechtlichen Implikationen der Gemeinnützigkeit von Sportvereinen, um aufzuzeigen, wie Vereine den Status der Gemeinnützigkeit erlangen, erhalten und welche Konsequenzen aus einer Aberkennung resultieren.
- Rechtliche Grundlagen und Definition des Vereinsbegriffs.
- Anforderungen an die Satzung und tatsächliche Geschäftsführung zur Erlangung der Gemeinnützigkeit.
- Steuerliche Einordnung in ideelle Bereiche, Vermögensverwaltung, Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.
- Verfahren zur Anerkennung sowie die finanziellen Risiken und Folgen einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit.
Auszug aus dem Buch
3.2 Gemeinnützige Zwecke
Per gesetzlicher Definition verfolgt ein Verein gemeinnützige Zwecke, wenn seine Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern (§ 52 Abs. 1 S. 1 AO).
Die Förderung der Allgemeinheit bedeutet, dass die Vereinsaktivitäten generell für alle Personen zugänglich sein müssen. Es darf keine räumliche, berufliche oder sonstige Abgrenzung erfolgen. Eine für die Gemeinnützigkeit schädliche Begrenzung kann beispielsweise darin liegen, dass durch hohe Aufnahmegebühren (über 1.534 € je Neumitglied) oder Mitgliedsbeiträge (über 1.023 € je Mitglied) der Allgemeinheit der Zugang zu dem Verein praktisch verwehrt wird. Eine Begrenzung kann aber anerkannt werden, wenn es aus finanziellen, technischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, eine breite Förderung zu gewähren. Ein Tennisverein kann z.B. in seiner Satzung bereits eine Aufnahmebeschränkung vorsehen, weil die Mitgliederzahl aufgrund der begrenzten Spielmöglichkeiten (z.B. eine geringe Anzahl an Tennisplätzen) eingeschränkt ist.
Im 2. Absatz (Nr. 1-4) des § 52 AO sind die wichtigsten gemeinnützigen Förderzwecke aufgelistet. Es handelt sich dabei allerdings nur um eine beispielhafte nicht abschließende Aufzählung gemeinnütziger Zwecke. Wegen der vielen weiteren denkbaren Betätigungsfelder vgl. das ABC gemeinnütziger Zwecke (Anlage 1). Für Sportvereine ist wichtig, dass insbesondere die Förderung des Sports (s. Abb. 1) zu den gemeinnützigen Zwecken gehört. Hier wird aber im weitesten Sinne lediglich der Amateursport anerkannt. Die Förderung des bezahlten Sports ist dagegen kein gemeinnütziger Zweck, weil dadurch eigenwirtschaftliche Zwecke der bezahlten Sportler gefördert werden. Jedoch ist die Förderung des bezahlten Sports im Rahmen der Vorschriften der §§ 58 Nr. 9 und § 67 a AO als unschädlich zu betrachten.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische und rechtliche Bedeutung der Gemeinnützigkeit ein und erläutert den strukturellen Aufbau der Studienarbeit.
2 Der Sportverein: In diesem Kapitel wird der Sportverein als Rechtsgebilde definiert und eine Abgrenzung zwischen Ideal- und Wirtschaftsvereinen vorgenommen.
3 Gemeinnützigkeit: Dieses zentrale Kapitel analysiert die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit, einschließlich Satzungserfordernisse und tatsächlicher Geschäftsführung.
4 Steuerliche Sonderstellung gemeinnütziger Vereine: Hier werden die vier steuerlichen Sphären (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) erläutert.
5 Anerkennung und Aberkennung der Gemeinnützigkeit: Dieses Kapitel behandelt das Verfahren zur Erlangung der steuerlichen Anerkennung durch das Finanzamt sowie die schwerwiegenden Folgen bei einer Aberkennung.
6 Schlussbetrachtung: Die Schlussbetrachtung fasst die Ergebnisse zusammen und unterstreicht die Notwendigkeit einer fachmännischen Prüfung der Vereinssatzung.
Schlüsselwörter
Gemeinnützigkeit, Sportverein, Steuerrecht, Abgabenordnung, Idealverein, Satzung, Selbstlosigkeit, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Anerkennungsverfahren, Finanzamt, steuerliche Vorteile, Vermögensbindung, Steuernachzahlung, Freistellungsbescheid.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der steuerrechtlichen Definition und den Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit speziell für Sportvereine.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf den rechtlichen Anforderungen für die Gemeinnützigkeit, der steuerlichen Differenzierung verschiedener Tätigkeitsbereiche und dem Verfahren zur steuerlichen Anerkennung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Sportvereine durch die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben Steuervergünstigungen erhalten und welche existenziellen Risiken mit einer Aberkennung verbunden sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische und steuerrechtliche Literaturanalyse basierend auf Gesetzestexten (insb. Abgabenordnung und BGB) sowie Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition des Sportvereins, die detaillierte Analyse der Voraussetzungen für Gemeinnützigkeit und die steuerliche Einordnung der verschiedenen Geschäftsbereiche.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Gemeinnützigkeit, Sportverein, Abgabenordnung, Satzung, Zweckbetrieb und steuerliche Sonderstellung.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb so wichtig?
Die Unterscheidung ist entscheidend für die steuerliche Belastung, da Zweckbetriebe in der Regel steuerbegünstigt sind, während nicht begünstigte wirtschaftliche Geschäftsbetriebe ab einer gewissen Umsatzgrenze der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegen.
Was passiert, wenn ein Verein die Gemeinnützigkeit verliert?
Ein Entzug der Gemeinnützigkeit führt zum Wegfall aller Steuerbefreiungen, was für den Verein zu hohen Steuernachzahlungen für die Vergangenheit führen und die Existenz bedrohen kann.
- Quote paper
- Kathrin Kargl (Author), 2006, Die Bestimmung der Gemeinnützigkeit von Sportvereinen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55332