Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39


Diplomarbeit, 2006

108 Seiten, Note: 1,3

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abstract

Darstellungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

A Problemstellung
I. Untersuchungsgegenstand
II. Gang der Untersuchung

B Grundlagen des Derivategeschäfts
I. Entwicklung
II. Derivative Finanzinstrumente
III. Systematisierungskriterien von Derivaten
IV. Basistypen
1. Forwards bzw. Forward Rate Agreements
2. Futures
3. Swaps
a) Zinsswap
b) Währungsswap
4. Optionsgeschäfte
V. Finanzwirtschaftliche Verwendung
1. Spekulation
2. Arbitrage
3. Hedging
a) Umfang der abzusichernden Positionen
b) Identität der Basis
c) Kontinuität der Sicherung
d) Zeitpunkt der Besicherung

C Hedge Accounting nach IAS
I. Zielsetzung des Hedge Accounting
II. Bestandteile einer Sicherungsbeziehung
1. Sicherungsinstrumente
a) Anforderungen an Sicherungsinstrumente
b) Absicherung verschiedener Risiken
c) Ungeeignete Sicherungsinstrumente
2. Gesicherte Grundgeschäfte
a) Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
b) Nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
c) Ausgeschlossene Geschäfte als Grundgeschäfte
III. Verschiedene Formen des Hedge Accounting nach IAS 39 (2004)
1. Fair Value Hedge
2. Cash Flow Hedge
3. Hedge Of A Net Investment In A Foreign Operation
IV. Formale Anforderungen des Hedge Accounting
1. Dokumentation des Sicherungszusammenhangs
2. Hoch wirksamer Sicherungszusammenhang
3. Messbarkeit von Grund- und Sicherungsinstrument
4. Antizipiertes Geschäft beim Cash Flow Hedge
V. Beurteilung der Effektivität
1. Prospektiver Effektivitätstest
2. Retrospektiver Effektivitätstest
VI. Bilanzielle Abbildung des Fair Value Hedge Accounting
1. Laufende Bilanzierung
2. Beendigung des Fair Value Hedge Accounting
VII. Bilanzielle Abbildung des Cash Flow Hedge Accounting
1. Bilanzierung einer laufenden Sicherungsbeziehung
a) Vorhergesehene Transaktion und finanzieller Vermögenswert oder Schuld
b) Vorhergesehene Transaktion und nicht finanzieller Vermögenswert oder Schuld
2. Beendigung des Cash Flow Hedge Accounting
VIII. Bilanzierung des Hedge Of A Net Investment In A Foreign Operation

D Portfolio Fair Value Hedge Accounting von Zinsänderungsrisiken
I. Zielsetzung und Vorgehensweise
II. Identifikation des Portfolios
III. Bildung von Laufzeitbändern
IV. Ermittlung der Nettoposition und Bestimmung des abgesicherten Betrags
V. Bestimmung des gesicherten Risikos und Zuordnung der Sicherungsderivate zu den Laufzeitbändern
VI. Prospektiver Effektivitätstest
VII. Retrospektiver Effektivitätstest
1. Ermittlung des abgesicherten Betrags nach Bestandsveränderungen
2. Bestimmung der Fair Value-Änderungen
VIII. Bilanzielle Abbildung
IX. Abschluss der Hedgeperiode und Übergang zur folgenden Periode

E Fair Value Option
I. Entwicklung der Fair Value Option
II. Kritik an der uneingeschränkten Fair Value Option
III. Bilanzierungsalternative eingeschränkte Fair Value Option
1. Vor- und Nachteile der Anwendung der Fair Value Option
2. Anwendung des Hedge Accounting in der Zukunft

F Zusammenfassung

Abschlusserklärung

Abstract

Die vorliegende Diplomarbeit hat die Zielsetzung, die komplexen Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen des IAS 39 anhand der aktuellen Literatur aufzuarbeiten und zu systematisieren. Daneben wird untersucht, inwie­weit die Vorschriften einem Unternehmen die Möglichkeit einräumen die Rele­vanz der durch den Jahresabschluss vermittelten Informationen zu erhöhen. Die Steigerung der Informationsfunktion des Jahresabschlusses kann insb. dann ge­lingen, wenn in der Finanzwirtschaft gebildete Sicherungsstrategien bilanziell adäquat abgebildet werden können. Vor diesem Hintergrund werden die Rege­lungen zum Hedge Accounting auf ihre Anwendbarkeit und Ausgestaltung über­prüft und kritisch beurteilt.

Die vorliegende Arbeit widmet sich zunächst den allgemeinen Anforderungs­kriterien und Bilanzierungsregeln der verschiedenen Arten des Hedge Accounting. Im Ergebnis wird festgestellt, dass die Anforderungskriterien sehr detailliert formuliert und restriktiv sind, so dass eine bilanzielle Abbildung der finanzwirt­schaftlichen Sicherungsstrategien in vielen Fällen nicht möglich ist. Die Bilanzie­rungsregeln eliminieren zwar die erhöhten GuV Volatilitäten, die aus der ansons-ten bilanziell getrennten Betrachtung der Grund- und Sicherungsgeschäfte entste­hen, führen aber häufig nicht dazu, dass den Adressaten des Jahresabschlusses relevante Informationen bereitgestellt werden.

Der IASB entwickelte spezielle Regelungen zum Portfolio Fair Value Hedge Accounting von Zinsänderungsrisiken, da insb. die Banken ihr auf Macro -Ebene gesteuertes Zinsrisikomanagement durch die bestehenden Vorschriften nicht adä­quat bilanziell abbilden konnten. Die Regelungen werden unter dem Aspekt der eingangs erörterten Zielsetzung dargestellt und kritisch beurteilt. Es wird festge­stellt, dass eine Abbildung der Macro -Sicherungsstrategien der Banken durch die von der EU-Kommission teilweise übernommenen Regelungen zwar möglich ist, die Anwendung der Vorschriften jedoch zu komplex und nur unter zu hohem ad­ministrativem Aufwand realisierbar sind.

Abschließend wird die eingeschränkte Fair Value -Option untersucht. Es werden die Vor- und Nachteile einer Fair Value -Bilanzierung von Sicherungszusammen-hängen gegenübergestellt und geprüft, ob die Option eine Alternative zum Hedge Accounting darstellt. Dabei wird eruiert, dass die Option eine Alternative zum Fair Value Hedge Accounting und zum Portfolio Fair Value Hedge von Zinsän-derungsrisiken sein kann, jedoch das Cash Flow Hedge Accounting nicht zu er-gänzen vermag.

Darstellungsverzeichnis

Darstellung 1: Folgebewertung der Finanzinstrumente nach IAS 39

Darstellung 2: Grund- und Sicherungsgeschäfte des Hedge Accounting

Darstellung 3: Zyklus des Portfolio Fair Value Hedge Accounting

Darstellung 4: Ermittlung der Fair Value-Änderung des

abzusichernden Betrags

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A Problemstellung

I. Untersuchungsgegenstand

Seit Mitte der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts ist auf den Finanzmärkten eine explosionsartige Entwicklung der Handelsvolumina von Derivaten zu beobachten. Diese Entwicklung lässt sich u.a. dadurch erklären, dass durch die erfolgte Deregulierung der Märkte die Volatilität auf den Wertpapier-, Geld- und Devisenmärkten in den letzten drei Jahrzehnten stark angestiegen ist, wodurch das Management finanzwirtschaftlicher Risiken immer mehr an Bedeutung gewonnen hat.[1] Der Einsatz von Derivaten ist für die Unternehmen deshalb so interessant, da durch ihre Anwendung effiziente, ökonomisch sinnvolle Sicherungsbeziehungen begründet werden können. Sie ermöglichen es, finanzielle Risiken auf Dritte zu transferieren.

Für die externe Rechnungslegung bedeutet dies, dass Regelungen geschaffen wer­den müssen, die risikobegründende und risikosteuernde Transaktionen gemeinsam betrachten, um das wirtschaftlich gewollte bilanziell abbilden zu können.[2] Der IAS 39, der durch das IASB[3] entwickelt wurde, sieht spezielle Rechnungslegungs­vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen vor. Diese Regelungen gehören zu den wohl umstrittensten und komplexesten im gesamten IAS/IFRS Regelwerk. Dies bestätigen auch die zahlreichen Überarbeitungen und Erwei­terungen des Standards in der jüngeren Vergangenheit.

Zentrales Ziel dieser Arbeit ist es, die komplexen Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungszusammenhängen des IAS 39 (2004), im Folgenden auch Hedge Accounting genannt, anhand der aktuellen Literatur aufzuarbeiten und zu systematisieren. Daneben wird aufgezeigt, ob es durch diese Sonderregelungen gelingt, den Investoren und allen anderen Interessenten relevante Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu liefern. Vor diesem Hintergrund beantworten die vorliegenden Ausführungen die Frage, ob die Vorschriften zum Hedge Accounting eine Abbildung des internen Risiko­controllings der Unternehmen ermöglichen. Die Regelungen werden auf ihre An­wendbarkeit und ihre Ausgestaltung überprüft und kritisch beurteilt.

Dabei wird insb. auch das Problem der Banken erörtert, die ihr auf Macro -Ebene gesteuertes Zinsrisikomanagement nicht nach den gängigen Hedge Accounting Regelungen bilanziell abbilden können. Es erfolgt die Darstellung und Aufarbei­tung der komplizierten Regelungen des Portfolio Fair Value Hedge Accounting von Zinsänderungsrisiken, welche das IASB im März 2004 verabschiedet hat. Daneben wird auch hier erörtert, ob diese Regelungen den Banken eine adäquate Abbildung ihres Zinsrisikomanagements im Jahresabschluss ermöglichen.

Der Standard IAS 39 wurde in den letzten Jahren mehrfach überarbeitet. Die Vor­schriften für Sicherungsbeziehungen wurden dabei z.T. erheblich geändert. Die vorliegende Arbeit bezieht sich bei der Darstellung der Vorschriften zum Hedge Accounting auf den von der EU-Kommission, durch die Verordnung (EG) Nr. 2086/2004 vom 19. November 2004, verabschiedeten IAS 39[4]. Einige Regelungen zum Portfolio Fair Value Hedge von Zinsänderungsrisiken wurden bei der Über­nahme des vom IASB im März 2004 verabschiedeten IAS 39 durch die Kommis­sion nicht übernommen. Diese Carve-Outs werden dahingehend untersucht, ob sie es den Banken erleichtern, ihre Zinsrisikosteuerung in der Bilanz abzubilden.

Abschließend soll die nach Beginn der Bearbeitungszeit (19. Oktober 2005) der vorliegenden Arbeit eingeführte eingeschränkte Fair Value- Option daraufhin ge­prüft werden, inwieweit sie eine Alternative zu den speziellen Hedge Accounting- Vorschriften darstellt. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der aktuelle Literatur-stand und die von der EU-Kommission durch die EG-Verordnung Nr. 1864/2005[5] vom 15. November 2005 verabschiedete IAS 39 Ergänzung aufgearbeitet.

II. Gang der Untersuchung

Vor dem Hintergrund der oben dargestellten Zielsetzungen wird die Arbeit in sechs Teile untergliedert. Der Problemstellung folgend werden in Teil B die Grundlagen des Derivategeschäfts dargestellt. Nach einer kurzen Aufarbeitung der historischen Entwicklung in Kapitel I werden in Kapitel II – IV zunächst die ver­schiedenen in IAS 39 (2004) genannten Basistypen der Derivate anhand bestimm-ter Systematisierungskriterien gegeneinander abgegrenzt, bevor im Kapitel V die unterschiedlichen finanzwirtschaftlichen Verwendungsmöglichkeiten erläutert werden. Der Teil B schließt damit ab, dass verschiedene finanzwirtschaftliche Hedge -Strategien vorgestellt werden, deren Verständnis im Hinblick auf die bilan-zielle Behandlung von Sicherungszusammenhängen nach IAS 39 (2004) von besonderer Wichtigkeit ist.

Teil C stellt einen Hauptteil der Arbeit dar und untersucht die Bilanzierungsvor­schriften des Fair Value - und des Cash Flow Hedge Accounting nach IAS 39 zum Ansatz und zur Bewertung von Sicherungsbeziehungen. Dabei werden die Vor­schriften vor dem Hintergrund der Zielerreichung, jeweils an entsprechender Stelle in der Arbeit kritisch gewürdigt. Kapitel I widmet sich dabei der Frage, wa­rum spezielle Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen unab­dingbar sind. In Kapitel II erfolgt eine ausführliche Untersuchung darüber, welche Anforderungen die einzelnen Bestandteile eines Sicherungszusammenhangs erfüllen müssen, damit sie wirksamer Teil eines Hedge Accounting nach IAS 39 sein können, bevor die verschiedenen Arten des Hedge Accounting in Kapitel III vorgestellt werden. Kapitel IV beschäftigt sich mit den formalen Anforderungen, deren Erfüllung Voraussetzung dafür ist, dass Sicherungszusammenhänge nach den Vorschriften des Hedge Accounting abgebildet werden können. Kritischstes Anforderungskriterium ist das Erreichen einer hohen Effektivität des Sicherungs­zusammenhangs, welches in Kapitel V ausführlich behandelt wird. Kapitel VI bis VIII des dritten Teils der vorliegenden Arbeit beschäftigen sich mit der bilan­ziellen Abbildung der einzelnen Micro Hedge -Verfahren des IAS 39.

Dem Portfolio Fair Value Hedge Accounting von Zinsrisiken widmet sich Teil D dieser Arbeit. Die Ansatz- und Bewertungsregelungen dieses Hedge -Verfahrens werden in einem separaten Hauptteil behandelt, da sie spezielle Vorschriften beinhalten, die zur Beantwortung der in der Zielsetzung formulierten Fragen einer separaten Betrachtung unterworfen werden müssen. Das Kapitel I erläutert die Existenzberechtigung der speziellen Vorschriften, während die Kapitel II bis IX ausführlich auf jeden einzelnen Schritt des Hedge Accounting Zyklus des Port­folio Fair Value Hedge von Zinsänderungsrisiken eingehen. Der sich anschlie­ßende Teil E beantwortet die Frage, inwieweit die neu eingeführte eingeschränkte Fair Value- Option eine Bilanzierungsalternative zum Hedge Accounting darstellt.

Im abschließenden Teil F erfolgt eine zusammenfassende Darstellung der we­sentlichen Kritik an den Vorschriften zum Hedge Accounting sowie die Beantwortung der Frage, ob das interne Risikomanagement adäquat bilanziell abgebildet werden kann und ob damit ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre­chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus dem Jahresabschluss vermittelt wird. Zudem wird festgestellt, ob die eingeschränkte Fair Value- Option helfen kann, die Schwächen des Hedge Accounting zu beseitigen.

B Grundlagen des Derivategeschäfts

Das folgende Kapitel beschäftigt sich zunächst mit der geschichtlichen Ent­wicklung des Derivategeschäfts, um die explosionsartige Zunahme des Handels mit Derivaten besser nachvollziehen zu können. Danach erfolgen die Abgrenzung dieser speziellen Vertragsform von anderen Vermögenswerten oder Schulden so­wie eine genauere Darstellung der in IAS 39 (2004) genannten Derivateformen, wodurch die besondere Eignung dieser Verträge für die vielfältige finanzwirt­schaftliche Verwendung verdeutlicht wird. Im Rahmen des Risikomanagements mit Derivaten existieren verschiedene Hedge -Strategien, die für das Verständnis einer bilanziellen Abbildung von Sicherungszusammenhängen von großem Wert sind. Diese Strategien werden ausführlich abgebildet.

I. Entwicklung

Der Wunsch verschiedener Marktteilnehmer ihre Geschäfte zu sichern ist keine Erfindung unserer Zeit. Erste Formen von Rohwarenfutures existierten bereits in der Antike.[6] Die rasante Entwicklung des modernen Derivategeschäftes erfolgte mit der Eröffnung der ersten Terminbörsen in den USA in den 70ern sowie der Entstehung des Swapmarktes Anfang der 80er Jahre des vorherigen Jahrhunderts.[7]

Ein Grund für diese Entwicklung war der Zusammenbruch fixer Wechselkurse im Jahre 1973. Aufgrund der hohen Zahlungsbilanzungleichgewichte und der welt­weit großen Unterschiede in der praktischen Auslegung der Geldpolitik der na­tionalen Notenbanken, ergaben sich gestiegene Marktpreisschwankungen an den Finanzmärkten. Dies wiederum führte zu höheren Absicherungsbedürfnissen der Marktteilnehmer. Weitere Faktoren, die die Entwicklung des Handels mit Deri­vaten förderten, waren Änderungen im Banken-Aufsichtsrecht, die technologische Entwicklung, die Globalisierung sowie der steigende Wettbewerb zwischen den Finanzinstituten und den Börsen.[8]

II. Derivative Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist nach IAS 32.11 (2004)/ IAS 39.8 (2004) ein Vertrag, der bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert, während er bei einem anderen Unternehmen gleichzeitig zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.[9]

Einen Teilbereich dieser Finanzinstrumente stellen derivative Finanzinstrumente dar. Sie sind ein von einem oder mehreren (Basis-)Werten abgeleiteter Finanz-wert, mit dem finanzielle Risiken am Kapitalmarkt gehandelt werden können.[10] Die in der Praxis am häufigsten verwendeten Basiswerte beziehen sich auf Aktien, Obligationen, Devisen, Indizes oder Rohstoffe. Als Basiswerte können auch Wechselkurse oder sogar Preise von Derivaten verwendet werden.[11]

Ein derivatives Finanzinstrument wird nur dann als solches klassifiziert, wenn es sich bei dem zugehörigen Basisobjekt um einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit handelt. Somit stellen Finanzderivate lediglich eine Teilmenge aus dem Gesamtbereich der Derivate dar. Beispiele für Derivate, die nicht zum Kreis der derivativen Finanzinstrumente zählen, sind Futures auf Rohstoffe oder Warenterminkontrakte.[12]

IAS 39.9 (2004) definiert ein Derivat als ein Finanzinstrument oder einen anderen Vertrag, der in den Anwendungsbereich des vorliegenden Standards fällt und alle der drei nachstehenden Merkmale aufweist:

sein Wert verändert sich infolge einer Änderung eines bestimmten Zins­satzes, Preises eines Finanzinstruments, Rohstoffpreises, Wechselkurses, Preis- oder Zinsindexes, Bonitätsratings oder Kreditindexes oder einer ähnlichen Variablen (auch „Basis“ genannt);

es erfordert keine Anschaffungsauszahlung oder eine, die im Vergleich zu anderen Vertragsformen, von denen zu erwarten ist, dass sie in ähnlicher Weise auf Änderungen der Marktbedingungen reagieren, geringer ist und

es wird zu einem späteren Zeitpunkt beglichen.

Damit ein Finanzinstrument als Derivat designiert werden kann, müssen die oben angegebenen Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein (IAS 39.9 (2004)).

III. Systematisierungskriterien von Derivaten

Derivate lassen sich u.a. nach der Art der Erfüllung in unbedingte (symmetrische) oder bedingte (asymmetrische) Termingeschäfte unterteilen.[13] Bei den unbedingten Geschäften besteht hinsichtlich der Rechte und Pflichten Symmetrie. Beide Ver­tragspartner sind dazu verpflichtet, das Geschäft nach Ablauf des im Terminkon­trakt festgelegten Zeitpunktes zu vollziehen. Dies bedeutet, dass die eine Ver­tragspartei unbedingt kaufen und die andere Partei unbedingt verkaufen muss.[14]

Die bedingten Termingeschäfte werden Optionen genannt. Hier hat der Käufer das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden, ob er das Termingeschäft zu den im Voraus bestimmten Konditionen ausüben möchte. Rechte und Pflichten sind bei dieser Art der Geschäfte ungleichmäßig verteilt, so dass man hier von asymmetrischen Termingeschäften spricht.[15]

Derivate kann man weiterhin nach dem Ort des Vertragsabschlusses in börsliche oder außerbörsliche Geschäfte (OTC-Geschäfte)[16] als auch durch unterschiedliche, zugrunde liegende Basiswerte voneinander unterscheiden.[17]

IV. Basistypen

IAS 39.AG9 (2004)[18] nennt als typische Beispiele für freistehende Derivate[19] Forwards, Futures, Swaps sowie Optionen, die im Folgenden einer genaueren Untersuchung unterworfen werden.[20]

1. Forwards bzw. Forward Rate Agreements

Bei einem Forward handelt es sich um ein außerbörsliches Termingeschäft. Zwei Vertragsparteien vereinbaren, einen bestimmten Betrag zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt zu bezahlen. Bei einem Devisentermingeschäft verpflichten sich bspw. die Vertragspartner bestimmte Beträge einer Währung zu einem in der Zukunft liegenden Termin und einem heute festgelegten Wechselkurs zu kaufen, bzw. zu verkaufen.[21] Zwischen den Vertragspartnern besteht hinsichtlich der ge-genseitigen Rechte und Verpflichtungen Symmetrie. Aus diesem Grund handelt es sich um ein unbedingtes Termingeschäft.

„Ein Forward Rate Agreement (FRA) ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Vertragspartnern mit dem Ziel, einen bestimmten Zinssatz für einen in der Zukunft liegenden Zeitraum festzulegen (zB in 3 Monaten für 6 Monate = 3-9 FRA).“[22] Somit handelt es sich bei einem FRA praktisch um einen Kauf bzw. Ver­kauf von Termingeldern per Termin, wobei keine Kapitalbewegungen stattfinden. Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf einen vereinbarten nominellen Kapital­betrag.[23]

Die Verzinsung des FRA beginnt, wie im vorherigen Abschnitt bereits erwähnt, nicht etwa zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sondern zu einem bei Vertrags­schluss in der Zukunft liegenden Termin. Der Zeitraum der Verzinsung heißt Re­ferenzperiode, während der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Beginn der Referenzperiode als Vorlaufzeit bezeichnet wird.[24]

Der Forward -Markt ist i.d.R. ein nicht organisierter Markt (OTC-Markt). Häufige Probleme in der Praxis sind u.a. Schwierigkeiten beim Vertragsabschluss, da be­trags- und zeitgleiche Tauschvereinbarungen getroffen werden müssen. Auch das Auflösen des Vertrages kann zu Unannehmlichkeiten führen, da das Einverständ­nis beider Vertragsparteien erforderlich ist. Die erwähnten Probleme machen deutlich, dass es sich bei diesen OTC-Geschäften nicht um wirkungsvolle Instru­mente zur Begrenzung von Zins- und Kursänderungsrisiken handelt, was zur Schaffung der börsenmäßig organisierten Future- Märkte führte.[25]

2. Futures

Futures sind standardisierte, an Terminbörsen gehandelte und täglich bewertete Termingeschäfte. Als Basiswerte können sowohl unterschiedliche Finanzprodukte als auch Commodities dienen. Die Geschäfte beziehen sich meist auf Zinsen, Devisen, Indizes, aber auch auf Strom oder andere Commodities.[26]

Diese standardisierten Kontrakte sind im Gegensatz zu den im vorherigen Ab­schnitt beschriebenen Forward Rates an den Finanzmärkten laufend handelbar und werden bei Bedarf durch Market-Maker[27] gestützt. Eine physische Termin­lieferung des Basiswertes erfolgt i.d.R. nicht. Future -Kontrakte auf Zinsen, Wäh­rungen, Aktien und andere Basiswerte erlauben ein laufendes Risikomanagement mit ständiger Anpassung.[28]

Die elektronisch erfassten und gehandelten Kontrakte werden laufend am Markt bewertet, was zu einer Anonymisierung der Transaktionen führt.[29] Die Ab­rechnung erfolgt über eine Clearingstelle.[30] Die Clearingstelle tritt als direkter Partner eines jeden Börsenabschlusses auf mit der Folge, dass die individuellen Bonitätsrisiken ausgeschaltet und dem Markt genügend Sicherheit, Standar­disierung und Liquidität gegeben wird.[31]

3. Swaps

Ein Swap ist ein Finanzkontrakt zum Tausch von zukünftigen Cashflows und kann als ein Bündel verschiedener Termingeschäfte aufgefasst werden. Ein liquider Swap -Markt ermöglicht es den Unternehmen durch den Abschluss geeigneter Ge­schäfte die Kontrolle über zins- und währungsbedingte Risiken zu bewahren.[32]

a) Zinsswap

„Ein Zinsswap , oder Interest Rate Swap (IRS), ist der Austausch von Zins­zahlungsverpflichtungen oder –ansprüchen, die aus der Aufnahme bzw. Anlage von Mitteln gleicher Währung, aber unterschiedlicher Zahlungsbasen (fest/va-riabel) entstanden sind.“[33] Der Kapitalbetrag, auf den sich das Swapgeschäft bezieht, ist für beide Parteien identisch, wobei die Kapitalbeträge nicht aus-getauscht werden. Die Vereinbarungen werden aufgrund ihrer individuellen Aus-gestaltung OTC gehandelt.

Im Zuge eines Plain Vanilla- Zinsswaps[34] werden feste gegen variable Zinsen ge­tauscht, wobei eine Partei feste Zinsen bezahlt und variable erhält, während die andere variable Zinsen zahlt und feste Zinsen erhält. Der relevante Nominalbetrag bleibt über die gesamte Laufzeit konstant.[35] In der Literatur wird im Zusammen­hang mit dem Swapgeschäft unterschieden zwischen Payer- und Receiver- Zinsswap. Die Vertragspartei, die als Payer bezeichnet wird, ist immer der Fest-satzzahler. Die Vertragspartei, die als Receiver bezeichnet wird, stellt den Fest-satzempfänger dar. Ein Short Swap ist ein Swap, bei dem das Unternehmen den Festzins bezahlt und die variablen Zinsen erhält. Ein Long Swap ist demnach eine Vereinbarung, bei dem das Unternehmen den Festsatz erhält und die variablen Zinsen entrichten muss.[36]

Je höher die Bonitätsunterschiede zwischen den Swap -Partnern sind, desto größer sind die Zinsvorteile, die beide Parteien erzielen können. Beim Tausch zinsvari­abler in fixe Verbindlichkeiten lassen sich deshalb Vorteile für beide Vertrags­partner realisieren, da Bonitätsunterschiede von Kapitalanlegern bei festverzins­lichen Anleihen mit längerer Laufzeit stärker berücksichtigt werden als bei zins­variablen Anlagen.[37]

Ein weiteres typisches Merkmal eines Zinsswaps ist die Tatsache, dass alle Zahlungsverpflichtungen in einer Währung erbracht werden. Für den Fall, dass die Vertragsparteien die Zinszahlungen in unterschiedlichen Währungen leisten, spricht man von einem Zins-Währungsswap (Cross-Currency-Swap). Swaps haben von allen OTC gehandelten Derivaten das größte Handelsvolumen und werden meist für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren abgeschlossen. Man ver­sucht mit den Instrumenten das lange Ende der Zinsstrukturkurve zu sichern.[38] Für Geschäfte mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren sind FRA gebräuchlicher.[39]

b) Währungsswap

Ein Währungsswap definiert sich dadurch, dass eine Kapitalsumme inklusive der damit verbundenen Zinszahlungen in ein entsprechendes Kapitalvolumen einer anderen Währung einschließlich der damit verbundenen Zinszahlungen getauscht wird. Damit ein solches Geschäft zustande kommt, müssen zwei Partner gefunden werden, die hinsichtlich Laufzeit und Betragsvolumen gleiche Interessen, jedoch entgegengesetzte Währungsbedürfnisse haben. Am Fälligkeitstag erfolgt der Rücktausch in der Regel zu dem ursprünglich vereinbarten Kurs.[40]

P. Scharpf und G. Luz führen aus, dass der Währungsswap aus einer Anfangs-, Zins- und Schlusstransaktion besteht. Im Rahmen der Anfangstransaktion findet ein gegenseitiger Austausch von Finanzmitteln zu einem vereinbarten Wechsel­kurs statt. Durch die Zinstransaktion erfolgt ein jährlicher oder halbjährlicher Austausch von Zinszahlungen auf der Grundlage der vereinbarten Kapitalsumme und des vereinbarten Zinssatzes. Abschließend ereignet sich eine Schlusstransak­tion, in der der ursprüngliche Betrag bei Fälligkeit zum ursprünglichen Wechsel­kurs zurückgetauscht wird.[41]

Ein Währungsswap lässt sich in Abhängigkeit von dessen Basis noch weiter unterteilen. Man spricht bspw. von einem reinen Währungsswap, wenn beide Ver-tragsparteien ihre Zinszahlungen auf einer Festsatzbasis leisten. Werden die Zins-zahlungen auf Basis von variablen Geldmarktsätzen geleistet, handelt es sich um einen Basis-Währungsswap. Im Falle der Verwendung unterschiedlicher Zins-basen nennt man die Tauschvereinbarung, wie unter a) bereits dargestellt, Cross-Currency -Swap.[42]

4. Optionsgeschäfte

„Eine Option gibt dem Inhaber („Long Position“) das Recht, ein spezifiziertes Basisobjekt („Underlying“) zu einem bestimmten Preis (Ausübungspreis, „Strike Price“) zu kaufen (Kaufoption, „Call Option“) oder zu verkaufen (Verkaufsoption, „Put Option“). Der Stillhalter („Short Position“) verpflichtet sich, das Basisobjekt zum vereinbarten Preis zu liefern oder abzunehmen.“[43]

Optionen werden sowohl an der Börse, als auch außerbörslich (OTC) gehandelt. Der Investor kann ein an der Börse gehandeltes Optionsrecht jederzeit kaufen oder verkaufen. Der Stillhalter nimmt im Rahmen des Optionsgeschäftes eine Warteposition ein, bis der Käufer gehandelt hat. Die asymmetrische Vertrags­konstruktion muss sich der Optionär[44] durch Zahlung der Optionsprämie erkaufen, die nicht zurückerstattet wird, unabhängig davon, ob der Optionär sein Recht ausübt oder verfallen lässt.[45] Die Zahlung der Optionsprämie ist jedoch keine not-wendige Voraussetzung für die Entstehung einer Option.[46]

Somit ergeben sich vier mögliche Grundstrategien für den Einsatz von Optionen:

Der Kauf (Long) von Kaufrechten (Call): Long-Call

Der Verkauf (Short) von Kaufrechten (Call): Short-Call

Der Kauf (Long) von Verkaufsrechten (Put): Long-Put

Der Verkauf (Short) von Verkaufsrechten (Put): Short-Put[47]

Hat der Käufer die Möglichkeit sein Recht jederzeit auszuüben, so spricht man von einer amerikanischen Option. Wenn der Käufer nur am Ende der Optionsfrist die Möglichkeit hat sein Recht auszuüben, bezeichnet man den Vertrag als euro­päische Option. Die an der Terminbörse EUREX[48] gehandelten Index-Optionen werden als europäische Optionen gehandelt, während die dort gehandelten Optio­nen mit Einzelaktien vom amerikanischen Typ sind.[49]

Optionen können sich auf Kassainstrumente (z.B. Aktien, Devisen, festverzins­liche Wertpapiere, Schuldscheindarlehen), Indizes (z.B. DAX), Termingeschäfte (z.B. Futures, FRA, Devisentermingeschäfte), Credit Spreads[50], Swapgeschäfte und wiederum auf Optionen beziehen. Optionsvereinbarungen können zudem verknüpft sein mit dem Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten, der Inan-spruchnahme/Bereitstellung von Dienstleistungen, der Aufnahme/Rückzahlung von Fremdkapital oder Eigenkapital, dem Abschluss/der Kündigung eines Ter­mingeschäfts oder mit der Vereinbarung von Differenzzahlungen. Den Ausges­taltungen sind hinsichtlich der Basiswerte und Laufzeiten keine Grenzen gesetzt.[51]

Die hohe Liquidität der Options -Märkte und der Future -Märkte gewährleistet ei­nen jederzeitigen Kauf und Verkauf der Derivate. Die dadurch gewährleistete schnelle Anpassungsfähigkeit an veränderte Sicherungssituationen ist ein Krite­rium dafür, dass Derivate von Unternehmen bevorzugt dazu verwendet werden Sicherungszusammenhänge herzustellen. Ein weiteres „Merkmal eines Derivats besteht darin, dass es eine Anschaffungsauszahlung erfordert, die im Vergleich zu anderen Vertragsformen, von denen zu erwarten ist, dass sie in ähnlicher Weise auf Veränderungen der Marktbedingungen reagieren, geringer ist“.[52] Auch diese Eigenschaft von Derivaten verdeutlicht ihre Beliebtheit bei der Anwendung im Risikomanagement.

[...]


[1] Eine Marktanalyse der Organisation Internatioinal Swaps and Derivatives Association (ISDA) bestätigt, dass über 92 % der 500 weltgrößten Unternehmen Derivate nutzen um ihre Risiken effizienter zu managen und zu sichern (vgl. ISDA (Hrsg.), Derivatives, 2003, S. 1 (Online-Quelle)).

[2] Vgl. Gebhardt, G., Naumann, T., Absicherungszusammenhängen, 1999, S. 1462.

[3] Innerhalb der Organisationsstruktur des International Accounting Standards Committee Foundation nimmt der International Accounting Standard Board eine zentrale Position ein, da seine Kernaufgabe darin besteht, die IFRS sowie die dazugehörigen Interpretationen zu entwickeln und zu verabschieden.

[4] Für den vollständigen Download der Verordnung (EG) Nr. 2086/2004 vom 19. November 2004, vgl. Euro-päische Kommission, IAS 39 Finanzinstrumente, 2004 (Online-Quelle).

[5] Für den vollständigen Download der Verordnung (EG) Nr. 1864/2005 vom 15. November 2005, vgl. Euro-päische Kommission, Änderungen zu IAS 39, 2005 (Online-Quelle).

[6] Vgl. Bitterlin, O., Grundlagen, 2003, S. 9.

[7] Vgl. Schmidt, M., Derivative, 2002, S. 1.

[8] Vgl. Schmidt, M., Derivative, 2002, S. 1f.

[9] Vgl. Flintrop, B., Derivate, 2004, S. 798, Rdnr. 4.; für eine ausführliche Definition eines finanziellen Ver-mögenswertes, einer finanziellen Verbindlichkeit und eines Eigenkapitalinstruments, vgl. IAS 32.11. Bei-spiele für Finanzinstrumente sind u.a. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Wechselforderungen und -verbindlichkeiten, Darlehensforderungen und .verbindlichkeiten sowie Anleihe­forderungen und -verbindlichkeiten.

[10] Vgl. Halter, D., Einsatz, 2004, S. 7.

[11] Vgl. Halter, D., Einsatz, 2004, S. 8.

[12] Vgl. Kohler, N., Bilanzierung, 2003, S. 32.

[13] Vgl. Coenenberg, A., Jahresabschlussanalyse, 2003, S. 239.

[14] Vgl. Vuillaume, C., Obrist, T., Hirt, T., Lehrbuch, 2005, S. 15.

[15] Vgl. Vuillaume, C., Obrist, T., Hirt, T., Lehrbuch, 2005, S. 15.

[16] Bei börslichen Geschäften handelt sich es um standardisierte Kontrakte, die an Terminbörsen gehandelt werden. Außerbörsliche Geschäfte, oder auch OTC-Geschäfte (Over The Counter) genannt, sind individu­elle, zwischen Banken oder Banken und Kunden, ausgehandelte Geschäfte.

[17] Vgl. Schmidt M., Derivative, 2002, S. 2f.

[18] Die Anwendungsleitlinien (Application Guidance) des IAS 39 sind als verbindlicher Teil des Standards zu interpretieren und stehen mit dem eigentlichen Standardtext auf einer Stufe.

[19] Im Gegensatz zu freistehenden Derivaten existieren auch eingebettete Derivate. Dies sind nach IAS 39.10 (2004) Derivate, die Bestandteil eines strukturierten (zusammengesetzten) Finanzinstruments sind, welches auch einen nicht derivativen Basisvertrag enthält.

[20] Vgl. Flintrop, B., Derivate, 2004, S.799, Rdnr. 4.

[21] Vgl. Kuhn, S., Scharpf, P., Financial, 2005, S. 64.

[22] Scharpf, P., Luz, G., Risikomanagement, 2000, S. 507.

[23] Vgl. Scharpf, P., Luz, G., Risikomanagement, 2000, S. 507.

[24] Vgl. Barckow, A., Sicherungsbeziehungen, 2004, S. 38.

[25] Vgl. Perridon, L., Steiner M., Finanzwirtschaft, 2004, S. 315.

[26] Vgl. Kuhn, S., Scharpf, P., Financial, 2005, S. 67.

[27] Market-Maker sind Markteilnehmer die für Liquidität am Markt sorgen. Hierbei handelt es sich meist um Banken, die laufend verbindliche Brief- und Geldkurse stellen.

[28] Vgl. Volkart, R., Corporate, 2003, S. 688f.

[29] Vgl. Volkart, R., Corporate, 2003, S. 688.

[30] Vgl. Perridon, L., Steiner, M., Finanzwirtschaft, 2004, S. 316.

[31] Vgl. Perridon, L., Steiner, M., Finanzwirtschaft, 2004, S. 316.

[32] Vgl. Volkart, R., Corporate, 2003, S. 689.

[33] Scharpf, P., Luz G., Risikomanagement, 2000, S. 439; vgl. auch Steiner, M., Bruns, C., Wertpapier, 2002, S. 578.

[34] Ein Plain Vanilla -Derivat definiert sich dadurch, dass es sich um ein klassisch strukturiertes Derivat handelt mit keinerlei Besonderheiten in der Konditionengestaltung.

[35] Vgl. Bestmann, U., Börsenlexikon, 2000, S. 686.

[36] Vgl. Scharpf, P., Luz G., Risikomanagement, 2000, S. 443.

[37] Vgl. Perridon, L., Steiner, M., Finanzwirtschaft, 2004, S. 323.

[38] Die Deutsche Bundesbank veröffentlichte in Ihrem Monatsbericht Januar 2003, dass Deutschland mit 14% beim Handel von Zinsderivaten an dritter Stelle steht. Vor Deutschland rangieren nur Großbritannien (35%) und die Vereinigten Staaten (17%) (vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.), Bundesbank, 2003, S. 37 (Online-Quelle).

[39] Vgl. Barckow, A., Sicherungsbeziehungen, 2004, S. 40.

[40] Vgl. Scharpf, P., Luz, G., Risikomanagement, 2000, S. 456.

[41] Vgl. Scharpf, P., Luz, G., Risikomanagement, 2000, S. 456.

[42] Vgl. Barckow, A., Sicherungsbeziehungen, 2004, S. 42.

[43] Seidl, A., Hedge-Accounting, 2000, S. 19.

[44] Der Optionär ist der Käufer der Option.

[45] Vgl. Egli, M., Futures, 2001, S. 40.

[46] Vgl. Scharpf, P., Luz, G., Risikomanagement, 2000, S. 340.

[47] Vgl. Egli, M., Futures, 2001, S. 41.

[48] Die EUREX ist die größte Terminbörse der Welt. Sie wurde 1998 als reine Computerbörse konzipiert. Sie ermöglicht den standortunabhängigen Vollzug des Computerhandels über angeschlossene Terminals auf einer elektronischen Handelsplattform.

[49] Vgl. Perridon, L., Steiner, M., Finanzwirtschaft, 2004, S. 329.

[50] Unter dem Credit-Spread wird die Risikoprämie, die der Emittent dem Käufer eines Bonds bezahlen muss, verstanden. Diese drückt sich in Aufschlägen auf die aktuellen risikolosen Zinsen sowie in Abschlägen im Preis aus. Die Prämie ist die Versicherung, die der Emittent bezahlt, um sein Risiko der Zahlungsun-fähigkeit abzudecken.

[51] Vgl. Scharpf, P., Luz, G, Risikomanagement, 2000, S. 340f.

[52] Kuhn, S., Scharpf, P., Financial, 2005, S. 71

Ende der Leseprobe aus 108 Seiten

Details

Titel
Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39
Hochschule
Katholische Hochschule NRW; ehem. Katholische Fachhochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Aachen
Note
1,3
Jahr
2006
Seiten
108
Katalognummer
V55450
ISBN (eBook)
9783638503952
ISBN (Buch)
9783656779940
Dateigröße
870 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bilanzierung, Sicherungsbeziehungen
Arbeit zitieren
Anonym, 2006, Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55450

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