Seit der Unterzeichnung der Römischen Verträge ist die Europäische Union (EU) im Verlauf der knapp letzten fünfzig Jahre von einer zunächst rein wirtschaftlichen Gemeinschaft zu einer politischen Union gewachsen. Der Einfluss auf die inzwischen ca. 450 Millionen Bürger der EU ist in vielen Bereichen des gemeinsamen Lebens zu spüren. Dies betrifft dabei nicht nur die gemeinsame Währung in der Eurozone oder den Wegfall der Grenzkontrollen im Schengenraum. Gerade die Errungenschaften, deren Auswirkungen nicht so ausführlich in der breiten Öffentlichkeit kontrovers diskutiert werden, sind oft nicht auf deren Ursprung im Europäischen Parlament oder im Ministerrat der EU, den beiden gesetzgebenden Organen innerhalb der Gemeinschaft, zurückzuführen. So ist sogar eher das Gegenteil der Fall. Dadurch dass negative Entwicklungen in einem Mitgliedsstaat gerne auf die Bürokratie der EU geschoben werden und positive Initiativen gerne für den Erfolg nationaler Politik hervorgehoben werden, nimmt ein Großteil der EU-Bürger die Arbeit in Brüssel als überregulativ und über ihre Köpfe hinweg beschließend wahr. Die beiden gescheiterten Referenten zur neuen EU-Verfassung in Frankreich und den Niederlanden zeigen ein weiteres Mal das negative Gesamtbild der Europäischen Union in der Bevölkerung. Dabei ist vielen Menschen gar nicht bewusst, in wie weit sie zum Beispiel von den vier Grundfreiheiten der EU (freier Personen-, Kapital-, Waren- und Dienstleistungsverkehr) profitieren. Oft werden die Dimensionen, die Richtlinien der EU auf das nationale Recht der Mitgliedstaaten hat, gar nicht wahrgenommen. Diese Auswirkungen, die das sogenannte europäisches Sekundärrecht auf die einzelnen Bürger der EU hat, soll anhand der Dienstleistungsfreiheit in den Medien dargestellt werden. Dazu wird zunächst der Begriff Dienstleistungsfreiheit, wie im Artikel 49 ff. des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) niedergeschrieben, definiert. Danach ist ein weiterer Blick auf die Kulturkompetenzen der EU laut Artikel 151 EGV notwendig. Des weiteren werden die Grenzen dieser und weiterer Kompetenzen mit Hilfe des Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), sowie des Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und weitere Zuständigkeitskonflikte im EGV näher betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Die EG-Kompetenzen für den Rundfunk und ihre Umsetzung in europäisches Sekundärrecht
1. Kompetenzen
1.1. Dienstleistungsfreiheit (Art.49 ff. EGV)
1.2. Kultur (Art. 151 EGV)
1.3. Protokoll Nr. 32 des Vertrags von Amsterdam
1.4. Grenzen der Kompetenzen
1.4.1. Art. 10 EMRK
1.4.2. Art. 11 Charta der Grundrechte der EU
1.4.3. Das Subsidiaritätsprinzip (Art. 5 EGV)
1.4.4. Kompetenzkonflikt (Art. 49 ff. bzw. 151 EGV)
2. Das Europäische Sekundärrecht
2.1. Die EG - Fernsehrichtlinie
2.2. Die E - Commerce – Richtlinie
2.3. Die Fernabsatzrichtlinie
2.4. Die Sattelitenrichtlinie
2.5. Die Fernsehübertragungsrichtlinie
III. Schlussbemerkungen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Kompetenzverteilung der Europäischen Gemeinschaft im Bereich des Rundfunks und analysiert, wie diese Kompetenzen in das europäische Sekundärrecht umgesetzt werden, wobei insbesondere die Auswirkungen auf das nationale Recht beleuchtet werden.
- Rechtliche Grundlagen der Dienstleistungsfreiheit und Kulturkompetenzen im EGV.
- Grenzen der EU-Kompetenzen durch EMRK, EU-Grundrechtecharta und Subsidiaritätsprinzip.
- Analyse relevanter EU-Richtlinien im Bereich Rundfunk, E-Commerce und Fernabsatz.
- Rolle der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei der Auslegung der Richtlinien.
- Bewertung der Auswirkungen europäischer Medienregulierung auf die Mitgliedstaaten.
Auszug aus dem Buch
2.1. Die EG – Fernsehrichtlinie
Die EG – Fernsehrichtlinie RL 89/552/EWG (im Folgenden Fernsehrichtlinie genannt), auch bekannt als „Fernsehen ohne Grenzen“ ist der Eckpfeiler der Politik der Europäischen Union im audiovisuellen Bereich. Sie beruht zum einen auf dem Grundprinzip der freien Verbreitung der europäischen Fernsehprogramme innerhalb des Binnenmarktes sowie der Verpflichtung der Fernsehsender, wann immer dies möglich ist, mehr als die Hälfte der Sendezeit europäischen Werken vorzubehalten und soll zum anderen wichtige Anliegen des öffentlichen Interesses wie z.B. die kulturelle Vielfalt oder den Jugendschutz gewährleisten. Die Quotenregelung über die Ausstrahlung europäischer Werke bezieht sich auf die Sendungen, die nicht aus Nachrichten, Sportberichten, Spielshows oder Werbe-, Videotextleistungen und Teleshopping bestehen. Darüber hinaus müssen 10 % dieser Sendezeit sowie 10 % der Haushaltsmittel für unabhängige Hersteller europäischer Werke vorbehalten sein.
Für den Bereich der Fernsehwerbung existieren ebenfalls bestimmte Quotenregelungen. Grundsätzlich müssen Fernsehwerbung und Teleshopping-Spots zwischen den Sendungen eingefügt werden, Ausnahmen sind jedoch zulässig, sofern der Zusammenhang und der Wert der Sendungen nicht beeinträchtigt werden (Art. 11 Abs. 1 RL 89/552/EWG). Eine Unterbrechung von Kinospielfilmen und Fernsehfilmen ist dann zulässig, wenn die programmierte Sendezeit mehr als 45 Minuten beträgt. Eine weitere Unterbrechung ist dann zulässig, wenn die programmierte Sendedauer um 20 Minuten über zwei oder mehrere volle 45-Minuten-Zeiträume hinausgeht.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung erläutert die Entwicklung der EU von einer wirtschaftlichen zu einer politischen Union und führt in die Thematik der Dienstleistungsfreiheit in den Medien sowie der Rolle des europäischen Sekundärrechts ein.
II. Die EG-Kompetenzen für den Rundfunk und ihre Umsetzung in europäisches Sekundärrecht: Dieses Hauptkapitel analysiert die rechtlichen Kompetenzgrundlagen der EU im Rundfunksektor, diskutiert deren Grenzen sowie die konkrete Umsetzung durch verschiedene EU-Richtlinien.
III. Schlussbemerkungen: Das Fazit fasst die Bedeutung der europäischen Medienregulierung zusammen und betont die Notwendigkeit einer breiteren öffentlichen Diskussion zur Steigerung der Akzeptanz der EU bei ihren Bürgern.
Schlüsselwörter
Europarecht, Dienstleistungsfreiheit, Rundfunk, EG-Fernsehrichtlinie, Europäische Gemeinschaft, EGV, Sekundärrecht, EMRK, Subsidiaritätsprinzip, E-Commerce-Richtlinie, Fernabsatzrichtlinie, Medienregulierung, Binnenmarkt, EuGH, Rundfunkfreiheit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Befugnisse der Europäischen Gemeinschaft zur Regulierung des Rundfunks und deren Umsetzung in verbindliches europäisches Sekundärrecht.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Zu den zentralen Themen gehören die Dienstleistungsfreiheit, Kulturkompetenzen, der Grundrechtsschutz durch EMRK und die EU-Grundrechtecharta sowie spezifische Richtlinien für Rundfunk, E-Commerce und Fernabsatz.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie die EU ihre Kompetenzen im Medienbereich nutzt und welche Auswirkungen diese Regulierung auf das nationale Recht und den einzelnen Bürger hat.
Welche wissenschaftliche Methode wurde gewählt?
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Analyse der europäischen Verträge (EGV), der einschlägigen EU-Richtlinien sowie der relevanten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Welche Inhalte werden im Hauptteil schwerpunktmäßig behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die Kompetenzgrundlagen, die Grenzen der EU-Regelungsgewalt sowie die Umsetzung durch die Fernseh-, E-Commerce-, Fernabsatz-, Satelliten- und Fernsehübertragungsrichtlinien.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Schlagworte sind Europarecht, Dienstleistungsfreiheit, Rundfunk, Fernsehrichtlinie und Sekundärrecht.
Welche Rolle spielt das "Herkunftslandprinzip" in den behandelten Richtlinien?
Es ist ein zentrales Prinzip der E-Commerce- und der Fernsehrichtlinie, wonach Dienstanbieter primär den rechtlichen Bestimmungen ihres Niederlassungsstaates unterliegen, um zusätzliche Kontrollen in anderen Mitgliedstaaten zu vermeiden.
Warum wird der Fall "Danish Satellite TV" (DSTV) in der Arbeit als Beispiel herangezogen?
Der Fall DSTV dient zur Veranschaulichung der praktischen Anwendung des Jugendschutzes und der Probleme, die bei der grenzüberschreitenden Verbreitung von Fernsehsendungen durch das Fehlen einer einheitlichen europäischen Aufsichtsbehörde entstehen.
Wie bewertet der Autor die Auswirkungen der EU-Medienregulierung?
Der Autor erkennt den positiven Beitrag zur Vereinheitlichung und zur Erleichterung des Empfangs ausländischer Sendungen an, weist aber kritisch auf Mängel bei der Einhaltung von Quotenregelungen und den bestehenden kulturellen Kompetenzkonflikt hin.
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- M.A. Sebastian Schäffer (Author), 2005, Die EG-Kompetenzen für den Rundfunk und ihre Umsetzung in europäisches Sekundärrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55489