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Zur Bilanzierung von Start- und Landerechten nach IFRS

Title: Zur Bilanzierung von Start- und Landerechten nach IFRS

Diploma Thesis , 2006 , 47 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Diplom-Kaufmann Adrian Craiu (Author)

Business economics - Accounting and Taxes
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Mit der Einführung des gemeinsamen Marktes 1993 kann die Europäische Union auch für Fluggesellschaften als ein einziger großer Markt betrachtet werden. Die erfolgte Deregulierung des Luftverkehrs und eine steigende Verkehrsnachfrage haben dazu geführt, dass eine Vielzahl von europäischen Flughäfen bzgl. Start- und Landerechten an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Diese Rechte, auch Zeitnischen genannt, erlauben, auf sog. koordinierten Flughäfen zu einer bestimmten Zeit einen Start oder eine Landung durchzuführen und werden gemäß der EU-Verordnung 95/93 von öffentlicher Stelle auf Antrag zugewiesen oder zwischen Fluggesellschaften getauscht. Zeitnischen stellen deshalb für Fluggesellschaften nicht nur den „Engpassfaktor Nr. 1“, sondern auch erhebliche Vermögenswerte dar. In diesem Zusammenhang ergibt sich die Frage, wie Fluggesellschaften mit Sitz in der EU zugeteilte oder erworbene Start- und Landerechte bilanz-technisch erfassen müssen, um in ihrem Jahresabschluss ein richtiges Bild über den Unternehmenswert und das Ausmaß öffentlicher Hilfestellung zu vermitteln. Die Antwort liegt nach dem Willen der Europäischen Union in den Rechnungslegungsvorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), welche in allen Mitgliedsländern ab dem 1. 1. 2005 für Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen maßgebend sind. Inwiefern IFRS den Fluggesellschaften den Weg weisen wird, ist schwer abzusehen, da Kritiker den IFRS Komplexität und in der Praxis schwer fassbare Bewertungsprobleme vorwerfen.
So sind für die Bilanzierung von Zeitnischen gleich zwei Standards einschlägig anwendbar, nämlich IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ sowie IAS 20 „Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand“. Die vorliegende Arbeit untersucht die verschiedenen Gesichtspunkte der Bilanzierung von Start- und Landerechten nach IFRS. Die Vorgehensweise bei der Zugangsbewertung wird anhand der grundsätzlichen Erwerbsarten „Zuteilung“, „Tausch“ und „Unternehmenszusammenschluss“ vorgestellt. Ein zusätzlicher Schwerpunkt wird im Rahmen der Folgebewertung auf den Abschnitt der außerplanmäßigen Abschreibung gelegt, da dafür ein weiterer Standard, nämlich IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“, zu prüfen ist. Hier wird das Spannungsfeld zwischen der Bewertung nach IAS 38 und der Bewertung nach IAS 36 als besonders kritisch angesehen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. „Offene Himmel“ mit IFRS? – Eine Einleitung

2. Start- und Landerechte – Ein Überblick

2.1. Definition von Start- und Landerechten

2.2. Die EU-Verordnung 95/93, Ursprung und Weiterentwicklung

2.3. Erwerbs- und Verlustmöglichkeiten von Start- und Landerechten

3. Bilanzierung von Start- und Landerechten nach IFRS

3.1. IFRS – Eine Einführung

3.2. Ansatz nach IAS 38 und IAS 20 als immaterielle Zuwendung der öffentlichen Hand

3.3. Zugangsbewertung im Rahmen der Erwerbsarten „Zuteilung“, „Tausch“ und „Unternehmenszusammenschluß“

3.4. Folgebewertung

3.4.1. Anschaffungskosten- versus Neubewertungsmodell

3.4.2. Unterscheidung nach Nutzungsdauer

3.4.3. Planmäßige Abschreibung

3.4.4. Außerplanmäßige Abschreibung

3.4.4.1 Wertminderungsüberprüfung nach IAS 36

3.4.4.2. Bestimmung des Wertminderungsaufwandes

3.4.4.3. Bewertungsproblematik des IAS 36 i.V.m. IAS 38 und IAS 20

3.4.5. Zuschreibungen

3.5. Abgang von Start- und Landerechten

4. Bilanzielle Sorgen über den Wolken – Eine Schlußbetrachtung

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit untersucht die bilanzielle Erfassung von Start- und Landerechten bei Fluggesellschaften nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), um aufzuzeigen, wie diese Vermögenswerte korrekt dargestellt werden können, um ein zutreffendes Bild über den Unternehmenswert und die erhaltene öffentliche Unterstützung zu vermitteln.

  • Grundlagen und rechtlicher Rahmen der Start- und Landerechte (Zeitnischen)
  • Analyse der Bilanzierungsfähigkeit nach IAS 38 und IAS 20
  • Bewertungsmethoden bei Zugang und Folgebewertung
  • Kritische Auseinandersetzung mit der Wertminderungsüberprüfung nach IAS 36
  • Diskussion über die Auswirkungen der IFRS-Regelungen auf die Transparenz und den Anlegerschutz

Auszug aus dem Buch

3.2. Ansatz nach IAS 38 und IAS 20 als immaterielle Zuwendung der öffentlichen Hand

Im Sinne der EU-Verordnung 95/93 berechtigt ein Start- und Landerecht eine Fluggesellschaft, die erforderliche Infrastruktur an einem koordinierten Flughafen für ihren Flugdienst zu einem bestimmten Datum zu nutzen. Dieses Recht ist körperlos bzw. immateriell und kann den Vermögensgegenständen zugeordnet werden.48

Es liegt somit nahe, zur Bilanzierungsfähigkeit dieses Rechtes als erstes die postenspezifischen Kriterien des IAS 38 zu prüfen. Dieser Standard legt quasi als „lex generalis“ die Grundsätze für den Ansatz und die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten fest.49

IAS 38.8 definiert einen Vermögenswert als eine „Ressource, die auf Grund von Ereignissen der Vergangenheit von einem Unternehmen beherrscht wird und von der erwartet wird, daß dem Untenehmen durch sie künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließt“. Dieses entspricht praktisch der Definition im Rahmenwerk.50 Ferner bestimmt IAS 38.8, daß ein immaterieller Vermögenswert ein „identifizierbarer, nicht-monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz“ ist.

Zusammenfassung der Kapitel

1. „Offene Himmel“ mit IFRS? – Eine Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik ein, wie Fluggesellschaften ihre Zeitnischen bilanzieren müssen, um unternehmenswertrelevante Informationen nach IFRS transparent zu machen.

2. Start- und Landerechte – Ein Überblick: Dieses Kapitel definiert Start- und Landerechte als zeitlich befristete, rechtlich geschützte Zugriffsrechte auf die Flughafeninfrastruktur und erläutert die rechtlichen Grundlagen sowie Erwerbsmöglichkeiten.

3. Bilanzierung von Start- und Landerechten nach IFRS: Der Hauptteil analysiert die spezifischen Bilanzierungsvorschriften, insbesondere die Zugangsbewertung unter verschiedenen Erwerbsarten sowie die komplexe Folgebewertung und Wertminderungsprüfung.

4. Bilanzielle Sorgen über den Wolken – Eine Schlußbetrachtung: Das Fazit stellt fest, dass eine effiziente Allokation von Zeitnischen weiterhin erschwert wird und die Bilanzierung nach IFRS trotz des Strebens nach einheitlichen Standards an konzeptionelle Grenzen stößt.

Schlüsselwörter

Start- und Landerechte, Zeitnischen, IFRS, IAS 38, IAS 20, IAS 36, Immaterielle Vermögenswerte, Zugangsbewertung, Folgebewertung, Wertminderung, Luftverkehr, Flughafenkapazität, beizulegender Zeitwert, öffentliche Zuwendung, EU-Verordnung 95/93.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der bilanziellen Behandlung von Start- und Landerechten (sog. Slots) bei Fluggesellschaften unter Anwendung der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS).

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind die Definition von Zeitnischen, die bilanzielle Einordnung als immaterielle Vermögenswerte, die Bewertung dieser Rechte bei Zugang und im Zeitverlauf sowie die Herausforderungen durch spezifische IFRS-Vorgaben.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?

Das Ziel ist es, zu untersuchen, wie Fluggesellschaften zugeteilte oder erworbene Start- und Landerechte erfassen müssen, um im Jahresabschluss ein korrektes Bild über den Unternehmenswert und staatliche Unterstützungsleistungen zu vermitteln.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich primär auf eine deduktive Analyse der relevanten IFRS-Standards (insb. IAS 38, IAS 20 und IAS 36) in Verbindung mit der fachspezifischen Literatur zum Luftverkehrsmanagement.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die Kriterien für den Ansatz als immaterieller Vermögenswert, die Zugangsbewertung bei Zuteilung oder Tausch sowie die komplexen Anforderungen an die Folgebewertung, inklusive planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind Start- und Landerechte, IFRS, Immaterielle Vermögenswerte, beizulegender Zeitwert, Wertminderung und Luftverkehrsregulierung.

Warum ist die Bilanzierung von Zeitnischen problematisch?

Die Bewertung ist schwierig, da für diese Rechte meist kein aktiver Markt existiert und sie häufig kostenlos zugeteilt werden, was die Bestimmung eines verlässlichen "beizulegenden Zeitwerts" erschwert.

Wie werden Zeitnischen laut Arbeit bewertet?

Da kein aktiver Markt vorliegt, ist der Ansatz meist zu Anschaffungskosten (oft nahe Null bei kostenloser Zuteilung) oder unter Anwendung von Schätzmodellen vorzunehmen, wobei das Anschaffungskostenmodell in der Praxis bevorzugt wird.

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Details

Title
Zur Bilanzierung von Start- und Landerechten nach IFRS
College
University of Hagen
Grade
1,3
Author
Diplom-Kaufmann Adrian Craiu (Author)
Publication Year
2006
Pages
47
Catalog Number
V55582
ISBN (eBook)
9783638504898
ISBN (Book)
9783638719759
Language
German
Tags
Bilanzierung Start- Landerechten IFRS
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Diplom-Kaufmann Adrian Craiu (Author), 2006, Zur Bilanzierung von Start- und Landerechten nach IFRS, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55582
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