Mitarbeiter bei Privatisierungen - Eine Untersuchung zur Privatisierung der Deutschen Bundespost


Seminararbeit, 2001

22 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeine Informationen

2. Notwendigkeit der Privatisierung

3. Ziele der Privatisierung
Die Ziele im Einzelnen

4. Die Rolle der Gewerkschaften
Vorteile aus Sicht der DPG
Probleme, aus Sicht der DPG
Durchgeführte Maßnahmen
Die DPG nach der Privatisierung

5. Probleme in der Umsetzung der Privatisierung
Die Rolle des Staates
Die Beamtenproblematik
Wodurch ist der Beamtenstatus gekennzeichnet?
Wodurch ist das Angestelltenverhältnis gekennzeichnet?
Gesetzliche Neuregelungen
Postreform I (1989):
Postreform II (1994): à Beleihungsmodell
Folgen

6. Maßnahmen der neuen privaten Unternehmen
Personalabbau innerhalb der Unternehmen
Gründe für die Notwendigkeit eines Personalabbaus
Wege aus dem Personalüberhang
Der Personalabbau in Zahlen
Änderung der Arbeitsbedingungen
Outsourcing
Umstrukturierungen

7. Gehaltsmodelle
Die Tarifverträge
Mitarbeiterbeteiligungen
Klassisches Modell (in Deutschland übliche Form)
Innovatives Modell („Das Neue Modell“)
Bevorrechtige Zuteilung
Ziele der Mitarbeiterbeteiligungen waren:
Aktienoptionen

8. Sonstige Veränderungen durch die Privatisierung
Doppelstellung des Beamten
Know-how-Steigerung
Effizienzsteigerung
Karriereproblematik / Chancen
Kein Streikrecht
Mitbestimmungsthematik
Sozialversicherung

9. Kritische Betrachtung
Die DBP hat ein neues Gesicht bekommen
Und die Entwicklung geht weiter

1. Allgemeine Informationen

Privatisierung ist das Verlagern von Angelegenheiten, die bisher von der öffentlichen Hand wahrgenommen wurden in den privatrechtlichen Bereich. Die Privatisierung stellt aus organisationssoziologischer Perspektive einen Prozess verordneter und geplanter Organisationsentwicklung dar.

- Neue Ziele in Privatunternehmen sind: Kundenorientierung, Ergebnis- / Kostenverantwortung und dezentrale Entscheidungskompetenzen.

Allgemeine internationale Erfolge von Privatisierungen staatlicher Unternehmen werden in einer Weltbankstudie belegt:

- In über zwölf Privatisierungsfälle in vier Ländern (3 Telekomprivatisierungen) ergab, dass die Wohlfahrt des Landes als Folge in 11 von 12 Fällen eintrat.
- Neben der Effizienzsteigerung ist das überraschende Ergebnis der Weltbankstudie, dass in keinem der zwölf Fälle die Beschäftigten der privatisierten Unternehmen als Gruppe zu den Verlierern zählte. Besonders überraschend ist dies, da die Beschäftigten in fast allen Fällen die Privatisierung bekämpften.

Die Deutsche Bundespost (DBP) ist bis zur Postreform I wesentlicher Bestandteil der Bundesverwaltung und umfasst mit 700.000 Mitarbeitern, mehr als ein Drittel der Bundesverwaltung. Über Jahre hinweg vollzieht sich der Prozess der Privatisierung auch gegen den Wunsch der Deutschen Postgewerkschaft (DPG):

- 1975 verliert die DBP die Gebühreneinziehung für Fernsehen und Rundfunk
- 1985: Das Bundespostministerium verfügt über die Privatisierung der Gebäudereinigung
- 1989: Die Postreform I (Poststrukturgesetz) wird im Bundesrat beschlossen. Das Telekom-Monopol wird vorübergehend bei Kabelnetzen und im Sprachtelefondienst beibehalten. Der Wettbewerb für alle übrigen Telekommunikationsdienste, bei Mobilfunk- und Satellitennetzen ist beschlossen.
- 1989, 1993: Die Lizenzteilungen mit Mannesmann Mobilfunk GmbH und E-Plus-Mobilfunk GmbH werden entschieden.
- 1995: Das Postneuordnungsgesetz (Postreform II) tritt in Kraft. Es wird eine Beibehaltung der Telekom-Monopole für eine Übergangszeit (§143b (2) GG) und Befristung der Geltungsdauer der Regulierungsgesetze im Telekommunikationssektor auf den 31.12.1997 festgesetzt. Aus dem Sondervermögen entstehen die drei Nachfolgeunternehmen: Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG und Deutsche Postbank AG.
- Alleinaktionär bei allen drei Nachfolgegesellschaften ist gemäß § 3 Abs. 1 PostUmwG der Bund, dessen Inhaberrechte die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BA-Post) wahrnimmt.
- 1996, 2000 Börsengang der Deutsche Telekom AG und der Deutschen Post AG
- Der Bund verkauft Grundkapital an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Beteiligungsrechte für die verbliebenen 50% und 1 Aktie des Bundes werden weiterhin von der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation wahrgenommen.

2. Notwendigkeit der Privatisierung

Die DBP war hierarchisch gegliedert. Vom Ministerium ergingen hoheitliche zentrale Weisungen und die Fernmeldeämter waren nur Vollzugsorgane und standen vollständig unter politischer und fachlicher Kontrolle.

Der Einsatz von Beamten war der Normalfall. Einstellungen von Angestellten und Arbeitern beschränkten sich meist auf Hilfsdienste. Es gab im Vergleich zu ausländischen Fernmeldeunternehmen 25 % mehr Personal.

Die Preise waren im internationalen Vergleich deutlich überhöht und der Druck seitens der Öffentlichkeit in Richtung Preissenkungen wuchs. Die Normenstarre der Benutzungsverordnungen machte es der DBP z.B. auch unmöglich, auf Großkunden zugeschnittene einzelfallabhängige Preise zu vereinbaren.

Der Zeitpunkt einer Umwandlung und Teilprivatisierung erschien günstig auch wegen des Nachholbedarfs in den neuen Bundesländern.

3. Ziele der Privatisierung

Ziel dieser Umwandlung war es, die DBP auf die sich abzeichnenden Änderungen der Marktbedingungen vorzubereiten und den Schritt zu einem wettbewerbsfähigen und börsenreifen Unternehmen zu vollziehen. Der Wettbewerb sollte gefördert und dabei flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen gewährleistet werden (§ 1 PostG vom 01.01.1998). So hieß es zumindest im Gesetz.

Hauptsächlich wollte man das Beamtenimage loswerden und die Bilanz in Vorbereitung auf den Börsengang schönigen. Da das ungleiche Verhältnis zwischen Personalkosten und Erträgen bei den Analysten auf Kritik gestoßen wäre, musste schon im Vorwege des Börsengangs einiges verändert werden.

Die Ziele im Einzelnen

- öffentliche Verwaltung „verschlanken“ (Staatsquote verringern)
- Abbau von verbeamtetem Personal (Verzicht auf die Wiederbesetzung von Dienstposten)
- bessere Finanzierungsmöglichkeiten (auch durch private Investoren)
- Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten (die Erlöse aus Privati­sie­rungen von Bundesbeteiligungen werden im Jahr 2001 insgesamt etwa 7,3 Mrd. DM be­tragen) insbesondere in Bezug auf die Postunterstützungskassen
- Arbeitsplätze dauerhaft sichern (Wirtschaftlichkeit erhöhen)
- Privates Know-how einbringen (Einführung von Managementmethoden)
- Abbau der Quersubventionen zwischen Telekom und Post

4. Die Rolle der Gewerkschaften

Grundsätzliche Einstellung

Die Deutsche Postgewerkschaft (DPG) begleitete die Privatisierung von Beginn an. Anfangs versuchte sie, die Privatisierung zu verhindern. Später wurde ihr bewusst, dass die Privatisierung grundlegend notwendig ist und versuchte dann maßgeblichen Einfluss auf die Art und Weise der Umsetzung auszuüben. Die DPG wehrte sich gegen eine platte, einfache und unstrukturierte Privatisierung. Dadurch, dass sie immer einen hohen Organisierungsgrad hatte (über 80% der Arbeitnehmer der DBP waren Mitglied), war sie dabei im Endeffekt auch teilweise erfolgreich.

Vorteile aus Sicht der DPG

- Verringerung des großen Prozentsatzes an Beamten, da Aktionen der Gewerkschaft besser von Angestellten getragen werden können
- Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der DBP und dadurch Sicherung der Arbeitsplätze
- Abbau der Quersubventionen von der Telekom zur Post

Probleme aus Sicht der DPG

- enormer Personalabbau und somit Mitgliederverlust auch für die Gewerkschaft, wenn die Privatisierung nicht sozialverträglich verläuft
- Nichterfüllung des sozialstaatlichen Auftrags der DBP (keine Sicherung der Grundversorgung mehr)
- Schädigung von bestimmten Konsumentengruppen
- Abbau der Kontrollmöglichkeiten des Bundes und der Mitbestimmung der Beschäftigten
- Verlust von humanen Arbeitsbedingungen
- Gebührenerhöhungen

Durchgeführte Maßnahmen

Um beide Ziele miteinander zu vereinbaren, werden verschiedene Aktionen gestartet, die erstmals auch die Politik mit einbinden. Dabei wird jedoch nicht die Gesamtproblematik des Beamtentums in den Mittelpunkt der Diskussion gestellt. Vielmehr wird ein „Spiel mit der Angst“ betrieben und auf die Gefahr des Verlustes der Gleichberechtigung (gesichert in Art. 10 GG) hingewiesen.

Ab 1986 finden Aktionen der DPG mit dem Motto „Sichert die Post- Rettet das Fernmeldewesen“ statt.

- Mobilisierung der Mitgliedschaft durch Aufklärung
- Aufklärung der Bevölkerung und Aktionen (alle Haushalte in Schleswig-Holstein erhalten z.B. die Zeitschrift „Bürgerpost“)
- Großdemonstrationen und Protestwachen
- Gespräche mit Politikern
- Rote Karten werden an die Parteidelegierten der FDP verteilt, da diese eine schnelle Privatisierung besonders anstreben.
- An Hand von Erfahrungsberichten aus Ländern wie z.B. England wird vor Rationalisierungen gewarnt, die durch eine Privatisierung eintreten werden.

Die DPG hat 1989 zwar durch das Verabschieden der Postreform I politisch verloren. Später fühlt sie sich jedoch dadurch, dass prognostizierte negative Konsequenzen wirklich eintreffen (drastischen Auswirkungen auf den Personalbereich und Abbau der Präsenz von Post und Telekom in Städten und Gemeinden) als moralischer Sieger.

Die DPG nach der Privatisierung

Nach der Privatisierung hat die DPG Schwierigkeiten mit der neuen Situation umzugehen. Privatfirmen haben andere Probleme als der öffentliche Dienst. Insgesamt kann man klar sehen, dass die DPG nur sehr wenig auf ihre zukünftige neue Funktion als Gewerkschaft mit einem erheblichen Teil von Privatangestellten vorbereitet ist. Durch die vielen Neuregelungen in Bezug auf den Beamtenstatus (siehe spätere Abschnitte) ist das gesamte System sehr undurchsichtig geworden.

Seit dem 01. Juni 2001 ist die DPG in der großen Gewerkschaft VerDi organisiert.

5. Probleme der Umsetzung der Privatisierung

Die Rolle des Staates

Darf sich der Staat generell in der Form einer privatrechtlichen Gesellschaft betätigen?

Die Verwaltung als staatliches Handlungs- und Organisationswesen wird gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG durch die Verfassung konstituiert. Daher darf jede Verwaltungstätigkeit und damit auch die organisatorische Übertragung von Verwaltungstätigkeit auf Privatrechtssubjekte nicht den Vorgaben der Verfassung widersprechen. Gemäß Art. 87 Abs. 1 Satz 1 GG a. F. wird das staatliche Unternehmen in Behördenform geführt.

Es gibt jedoch kein verfassungsrechtlich statuiertes Privatisierungsverbot (Art. 20 Abs. 2 und 3, Art. 83 ff, Art. 28 Abs. 2 sowie Art. 33 Abs. 4 und 5 GG)

à Wahlrecht der öffentlichen Hand, ob sie Verwaltungsaufgaben in der Organisationsform des privaten oder des öffentlichen Rechts wahrnimmt.

Jedoch ist im Vorfeld von Privatisierungsentscheidungen sicherzustellen, dass der Staat seinen Kontrollpflichten nachkommt, Grundrechtseinbußen vermieden werden und Kernbereiche hoheitlichen Handelns gewahrt bleiben können. Deswegen erfolgte zunächst nur eine formelle Privatisierung. Die öffentliche Hand bleibt selbst noch Träger, behält sich also wesentliche Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten vor. Die privatisierte Einrichtung verbleibt in der Mehrheitsbeteiligung des Trägers.

[...]

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Mitarbeiter bei Privatisierungen - Eine Untersuchung zur Privatisierung der Deutschen Bundespost
Hochschule
Fachhochschule Kiel  (Wirtschaft)
Veranstaltung
Arbeitsrecht
Note
1,3
Autor
Jahr
2001
Seiten
22
Katalognummer
V5562
ISBN (eBook)
9783638134002
ISBN (Buch)
9783638639002
Dateigröße
602 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Mitarbeiter, Privatisierungen, Eine, Untersuchung, Privatisierung, Deutschen, Bundespost, Arbeitsrecht
Arbeit zitieren
Manja Ledderhos (Autor:in), 2001, Mitarbeiter bei Privatisierungen - Eine Untersuchung zur Privatisierung der Deutschen Bundespost, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5562

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