Häusliche Gewalt gegen Kinder


Hausarbeit, 2005

26 Seiten, Note: 14


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffserklärung: Häusliche Gewalt

3. Gewalt gegen Kinder und ihre Formen
3.1 Physische (Körperliche) Gewalt
3.2 Psychische (Seelische) Gewalt
3.3 Sexuelle Gewalt
3.4 Vernachlässigung

4. Ursachen der häuslichen Gewalt gegen Kinder

5. Folgen / Auswirkungen häuslicher Gewalt gegen Kinder

6. Ausmaß der Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

7. Rechtliche Aspekte
7.1 Bestimmungen nach dem Strafgesetzbuch (StGB)
7.2 Bestimmungen nach dem Gewaltschutzgesetz
7.3 Bestimmungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
7.4 Bestimmungen nach dem Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz (NdsSOG)
7.5 Bestimmungen des staatlichen Wächteramtes

8. Polizeiliche Maßnahmen und andere helfende Institutionen

9. Fazit

10. Quellenverzeichnis

Kinder

„Sind so kleine Hände, winz’ge Finger dran.

Darf man nie drauf schlagen, die zerbrechen dann.

Sind so kleine Füße, mit so kleinen Zeh’n.

Darf man nie drauf treten, könn’ sie sonst nicht geh’n.

Sind so kleine Ohren, scharf und ihr erlaubt.

Darf man nie zerbrüllen, werden davon taub.

Sind so schöne Münder, sprechen alles aus.

Darf man nie verbieten, kommt sonst nichts mehr raus.

Sind so klare Augen, die noch alles seh’n.

Darf man nie verbinden, könn sie nichts versteh’n.

Sind so kleine Seelen, offen und ganz frei.

Darf man niemals quälen, geh’n kaputt dabei.

Ist so’n kleines Rückgrat, sieht man fast noch nicht.

Darf man niemals beugen, weil es sonst zerbricht.

(…)“.

Bettina Wegner, 1987

1. Einleitung

Gewalt ist seit Beginn der Menschheit ein ständiger Begleiter des Menschen gewesen. So hat beispielsweise die Generation unserer Großeltern Gewalt mit Instrumenten wie Peitsche oder Rohrstock in den Institutionen Schule, Freizeitstätten und auch im häuslichen Areal zu spüren bekommen. Doch was damals als „normal“ galt, nämlich die Zöglinge in angemessener Form zu züchtigen, wird in der heutigen Gesellschaft anders bewertet. Ursache dafür ist das andere Gewaltverständnis, das sich in unserer menschlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte entwickelt hat. Kinderschutz und -rechte, Veränderung der Stellung der Frau in der Familie und Gesellschaft sowie eine breite „Bewegung“ zum Menschlichen in allen gesellschaftlichen Bereichen sind hierfür Gründe. Trotz dieser Entwicklungen ist auch heute immer noch Missbrauch von Gewalt ein immanenter Faktor unseres Lebens.

Im Leben eines jeden Menschen spielt die Familie eine sehr wichtige Rolle. In der Familie oder in einem familienähnlichen System des Zusammenlebens werden die Grundlagen aller gesellschaftlichen Prozesse gelegt. Hier wird die Basis unserer Einstellungen zum Leben entwickelt und die wichtigste Prägung der zwischenmenschlichen Beziehungen und Umgangsformen gefestigt. Die Familie ist ein Hort, ein sicherer Ort der individuellen kindlichen und menschlichen Entwicklung und somit der Grundstein für ein funktionierendes soziales System. Aus diesem Grunde genießt die Familie den besonderen Schutz des Staates, wie er in Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes festgeschrieben ist: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“.

Das feste und scheinbar unsinkbare Schiff „Familie“ ist aber leider in vielen Fällen nicht so schützend, wie es sein sollte. Überall, ob in Medien, durch Gespräche mit dem Nachbarn oder mit Freunden, hört man vermehrt von Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung von Kindern. Leider ist es keine Seltenheit mehr, von diesen Schlagworten zu hören und mitzuverfolgen, wie Unschuldige, meistens Schwächere an den Folgen dieser Gewalttaten geschädigt oder in Einzelfällen sogar getötet werden.

Die Thematik häusliche Gewalt gegen Kinder ist keineswegs zu missachten oder zu ignorieren, denn sie fängt schon oft in der näheren Umgebung an. Im Haus neben dem eigenen, im Haus gegenüber der Straße, im selben Ort. Viele fragen – und das ist auch gut so – wie es soweit kommen konnte, warum niemand eingegriffen hat oder etwas bemerkte.

Fest steht, dass immer wieder vergleichbare Muster festgestellt werden. Ursachen, die zu Gewalttaten führen, weisen oft ähnliche Muster auf. Und das Handeln gegen diese Ursachen wird zum Vermeiden vieler Opfer führen.

2. Begriffserklärung: Häusliche Gewalt

Bevor der Begriff der häuslichen Gewalt näher erläutert wird, ist es wichtig zunächst erst einmal zu klären, was allgemein unter dem Begriff Gewalt zu verstehen ist. Im neuen Duden Lexikon wird „Gewalt als eine rücksichtslose Anwendung von physischem und/oder psychischem Zwang gegenüber einem anderen“ definiert, „um diesem Schaden zuzufügen bzw. ihn der Herrschaft des Gewaltausübenden zu unterwerfen oder um solcher Gewalt (mittels Gegengewalt) zu begegnen.“ Weiterhin heißt es dort, „Gewalt ist im Strafrecht als Einsatz physischer Kraft zur Beseitigung eines wirklich oder vermuteten Widerstandes zu verstehen und häufig Tatbestandsmerkmal einer strafbaren Handlung“, wie zum Beispiel bei der Vergewaltigung. (Duden - Das neue Lexikon, 1996, S.1265). Nach Stickelmann (1996) erscheint „Gewalt als gegen Personen oder Sachen gerichtet oder als strukturelle Gewalt in Institutionen. Sie wird als versuchte oder tatsächliche Verletzung der psychischen oder physischen Integrität (Unversehrtheit) verstanden. Gewalt ist kein Reiz - Reaktionsschema, das gleichsam unbewusst und ohne Zutun, ohne Entscheidungsmoment der Individuen abläuft, sondern es handelt sich beim Gewalthandeln um erfahrene bzw. erlernte Muster, die in bestimmten Situationen und gegenüber bestimmten Individuen eingesetzt werden.“.

Laut der Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt (BIG e.V.) ist häusliche Gewalt die Gewalt zwischen erwachsenen Beziehungspartnern und umfasst körperliche, psychische, soziale und ökonomische Gewalt. Sie wird in Familien oder familienähnlichen Konstellationen ausgeübt.

Es geht bei häuslicher Gewalt um die Ausübung von Macht und Kontrolle, anders als bei Streitigkeiten. Überwiegend sind es Männer, die Gewalt gegen Frauen ausüben. In einigen Fällen jedoch sind auch Männer die Opfer. Häusliche Gewalt ist selten ein einmaliges Ereignis, sondern meist eine Wiederholungstat und tritt in allen Schichten und Kulturen auf.

In der Mehrzahl der Fälle häuslicher Gewalt erleben Kinder und Jugendliche die Gewalt, in der Regel gegen die Mutter, direkt oder indirekt auf verschiedenen Sinnesebenen mit. Sie sehen, wie ihre Mutter durch den Vater oder den Partner der Mutter geschlagen oder vergewaltigt wird, sie hören die Mutter schreien oder wimmern oder, dass sie verstummt. Sie spüren den Zorn der sich Streitenden, die eigene Angst und die der am Geschehen Beteiligten, sowie die der Geschwister. Die bedrohliche Atmosphäre steuert die Phantasie der Kinder und Jugendlichen. Sie fürchten, dass die Mutter und/oder sie selbst getötet werden. Sie wollen die Mutter und die Geschwister schützen, fühlen sich jedoch allein und hilflos. Über das Miterleben hinaus werden sie auch häufig selbst Opfer direkter oder indirekter körperlicher, seelischer Misshandlungen.

3. Gewalt gegen Kinder und ihre Formen

Nach Bast (1978) ist „Kindesmisshandlung eine nicht zufällige (bewusste oder unbewusste) gewaltsame körperliche und/oder seelische Schädigung, die in Familien oder Institutionen (zum Beispiel Kindergärten, Schulen, Heimen) geschieht, und die zu Verletzungen, Entwicklungsverzögerungen oder sogar zum Tode führt, und die somit das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht.“.

Die Gewalt, die gegen Kinder und Jugendliche verübt wird, wird fast immer innerhalb der Familie oder in anderen Systemen des Zusammenlebens ausgeübt. Betroffen sind nicht nur die Kinder und Jugendliche der sozial schwachen Familien. Gewalt gegen Kinder ist grundsätzlich in allen gesellschaftlichen Schichten zu beobachten. Natürlich kann sie durch schwierige familiäre, soziale oder chronisch belastende Lebensbedingungen, die zu einer dauerhaften Belastung der Erziehungsberechtigten führen, begünstigt werden. Sie ist jedoch in keinem Fall zu rechtfertigen oder zu entschuldigen. (BIG e.V., 2005).

In den meisten Fällen ist es eine verantwortliche erwachsene Person, die wiederholt Gewalt gegen das Kind ausübt. So ist Gewalt gegen Kinder und Jugendliche als Ausdruck und Ventil für Hilflosigkeit und Überforderung für Erziehungsunsicherheit zu verstehen und stellt die Unfähigkeit, mit den Bedürfnissen des Kindes angemessen umzugehen dar. Das Kind ist das schwächste Glied der Familie und aufgrund dessen oftmals der Sandsack, an dem familiäre Aggressionen ausgelassen werden, sobald der Druck und die Belastungen zu groß werden. Damit ist Gewalt sowohl Ausdruck von unterschiedlichen Machtverhältnissen als auch von Kommunikations- und Beziehungsstörungen. Die Verantwortung für die Ausübung von Gewalt liegt jedoch immer bei den Erwachsenen.

Es gibt verschiedene Erscheinungsformen der Gewalt gegen Kinder und Jugendliche: körperliche Gewalt, seelische Gewalt, sexuelle Gewalt und Vernachlässigung, wobei nicht selten die verschiedenen Formen auch in Kombinationen auftreten können. Zu unterscheiden ist jeweils die Misshandlung als aktive und die Vernachlässigung als passive Form (Hamburger Leitfaden für Arztpraxen, 2000).

3.1 Physische (Körperliche) Gewalt

Die körperliche Form der Gewalt ist die am häufigsten angewandte Gewalt gegen Kinder. Laut dem Deutschen Kinderschutzbund (DKSB, 1998) wird körperliche Gewalt nahezu in allen sozialen Schichten ausgeübt und tritt umso häufiger auf, je belastender die Lebensumstände sind.

Die körperliche Gewalt, die von Erwachsenen gegen Kinder ausgeübt wird, hat viele verschiedene Formen. Dazu zählen Schläge mit Gegenständen, Prügel, Kneifen, Treten, Boxen, gegen Wände werfen und Schütteln des Kindes. Daneben werden Stichverletzungen, Vergiftungen, Würgen und Ersticken sowie thermische Schäden, wie das Verbrennen, Verbrühen oder Unterkühlen, beobachtet. Die Ausübung dieser Art von Gewalt können zu bleibenden körperlichen, geistigen und seelische Schäden oder in Extremfällen zum Tod des Kindes führen (BIG e.V., 2005). Für viele Erwachsene sind Schläge nach wie vor ein legitimes Erziehungsmittel. Sie selbst sind der Meinung, ein Klaps zur rechten Zeit habe ihnen auch nicht geschadet, so dass sie dieses Prinzip genauso für ihre Kinder angemessen finden. Es besteht ein kausaler Zusammenhang zwischen der allgemeinen Bildung, der körperlichen Züchtigung Minderjähriger und der Kindesmisshandlung. Erziehungswissenschaft und Psychologie können den Nutzen von Gewalt in der Erziehung nicht belegen, viel eher warnen sie vor den schädlichen Folgen. (Salgo, 1995).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1: Zweijähriger Junge mit Hämatomen und Verbrühungen 1. und 2. Grades (Trube – Becker, 1987).

Abb.2: Dreijähriges Mädchen, übersät mit Hämatomen, Striemen und Narben (Trube – Becker, 1987).

3.2 Psychische (Seelische) Gewalt

Psychische oder seelische Gewalt sind nach Eggers (1994) „Haltungen, Gefühle und Aktionen, die zu einer schweren Beeinträchtigung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Bezugsperson und Kind führen und dessen geistig - seelische Entwicklung zu einer autonomen und lebensbejahenden Persönlichkeit behindern.“.

Seelische Gewalt äußert sich in elterlichem Verhalten, das also eine vertrauensvolle Beziehung zum Kind nicht zulässt und dessen Entwicklung zu einer selbstbewussten lebensbejahenden Persönlichkeit untergräbt. Diese Form der Gewalt drückt sich in psychischer Misshandlung und emotionaler Vernachlässigung aus. Es wird für ein Kind besonders schwierig sein, ein stabiles Selbstbewusstsein aufzubauen, wenn dem Kind ein Gefühl der Ablehnung vermittelt wird, des Nicht - Anerkennens seiner ganz eigenen Persönlichkeit (BIG e.V., 2005). Die Ablehnung durch die Eltern wird offenbahrt, indem das Kind gedemütigt und herabgesetzt, beispielsweise durch unangemessene Schulansprüche oder sportliche und künstlerische Anforderungen überfordert oder durch Liebesentzug, Zurücksetzung, Gleichgültigkeit und Ignoranz bestraft wird. Demgegenüber kann auch überbehütendes und überfürsorgliches Verhalten zu psychischer Gewalt werden, wenn es dem Kind Ohnmacht, eigene Wertlosigkeit und Abhängigkeit vermittelt.

[...]

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Häusliche Gewalt gegen Kinder
Hochschule
Niedersächsische Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Hildesheim  (Fakultät Polizei)
Note
14
Autor
Jahr
2005
Seiten
26
Katalognummer
V55733
ISBN (eBook)
9783638506120
ISBN (Buch)
9783638664066
Dateigröße
1478 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Häusliche, Gewalt, Kinder
Arbeit zitieren
Stephanie Frisch (Autor:in), 2005, Häusliche Gewalt gegen Kinder, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55733

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