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Diversion - grundsätzliche Überlegungen

Title: Diversion - grundsätzliche Überlegungen

Seminar Paper , 2003 , 18 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Phillip Gläsel (Author)

Pedagogy - Pedagogic Sociology
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Strafe muß sein. Das staatspolitische Gewaltmonopol dient der Eliminierung der Gewalt aus dem Gemeinschaftsleben; Gewaltfälle werden zu Rechtsfällen. Sozialpsychologisch spricht man von Opfergerechtigkeit, Solidarität mit dem Opfer und der kontrollierten Vermeidung von Lynchjustiz. Individualethisch steht die Verantwortungsübernahme oder Verantwortungsfeststellung im Vordergrund. Wenn Strafe sein muß, dann vor dem Hintergrund des Strafrechts bzw. Strafprozessrechts als Ausdruck des parlamentarisch legitimierten staatlichen Gewaltmonopols. Damit ist die Strafe in jeder Hinsicht gerechtfertigt. In der Strafausübung drückt sich die Vielfältigkeit der eigentlichen Aufgabe des Strafrechts aus: Pönalisierung sozialschädlichen Verhaltens, Rechtsgüterschutz (BVerfG NJW 1975, 576), Geltungsanspruch mit Rechtszwang (Grundrechte), Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit werden hier abschließend aufgezeigt. In den Rechtssätzen sämtlicher Rechtssysteme der Welt finden sich elaborierte Systeme des Umgangs mit Strafe. Die Diversion hat hiermit nur am Rande zu tun. Sie ist in den Rechtsordnungen mehr oder weniger klar akzentuiert hervorgehoben. Nicht in allen Ländern versteht sich der Gedanke der Diversion. Die den Rechtsordnungen zugrundeliegenden Zwecke des Strafrechts sind allzu vielfältig:
Während teilweise absolute Straftheorien die Rechtfertigung der Strafe allein aus dem Gebot der Gerechtigkeit herleiten - die Strafe also keine sozialen Zwecke verfolgt und allein der Wiederherstellung des Geltungsanspruchs der gebrochenen Norm in der Reinform der Vergeltung dient - herrschen in der Vielzahl der Rechtsordnungen nur relative Straftheorien, die erheblich differenzierter die Strafe ableiten. Hier ergänzen sich die drei Gedanken der Rechtfertigung der Strafe aufgrund der grundsätzlichen Aufgabe des Staates, Straftaten zu verhindern (Prävention), der Gedanke, tatsächlich auf die Perspektive des Täters abgestellt einerseits - negativ - abzuschrecken und zu sichern, anderseits - positiv - zu erziehen oder zu bessern, also zu resozialisieren und schließlich der Gedanke der Perspektive der Öffentlichkeit, die Strafe durch - negativ - Abschreckung undpositiv - Stärkung des Normvertrauens auf die Allgemeinheit wirken zu lassen. Vor dem Hintergrund dieser allen demokratischen Rechtsordnungen zugrundeliegender relativen Straftheorien steht dem Strafrecht regelmäßig eine Fülle von Aufgaben und Funktionen zu, die zusammengefasst die Basis der Strafrechtsordnungen ausmacht.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung: Strafrechtstheorie mit Hinleitung zum strafrechtlichen Sanktionensystem

II. Begriff der Diversion

III. Umsetzung der Diversion in den Rechtsordnungen USA, Deutschland und Österreich

IV. Essentialie der Diversion: Jugendschutz

V. Diskussion

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die theoretischen Grundlagen und die praktische Umsetzung des Diversionsgedankens im Strafrecht, wobei insbesondere die Perspektive des Jugendschutzes sowie die Wirksamkeit alternativer Sanktionsformen analysiert werden.

  • Grundlagen des strafrechtlichen Sanktionensystems
  • Definition und Herleitung des Begriffs Diversion
  • Vergleich der Diversionspraxis in den USA, Deutschland und Österreich
  • Bedeutung von Täter-Opfer-Ausgleich (T-O-A) und erzieherischen Maßnahmen
  • Evaluation der spezial- und generalpräventiven Wirkungen

Auszug aus dem Buch

III. Essentialie der Diversion: Jugendschutz

Unter "Diversion" versteht man also das möglichst weitgehende Vermeiden formeller Sanktionierung. Es geht darum, schädigende Effekte insbesondere einer Verurteilung zu verhindern. Ein Gerichtsverfahren ist gerade bei Jugendlichen eine staatliche Maßnahme mit großer Öffentlichkeitswirkung– trotz grundsätzlicher Nichtöffentlichkeit von Strafverfahren gegen Jugendliche (vgl. § 48 JGG). Des Weiteren will man vermeiden, den Jugendlichen als kriminell zu stigmatisieren, da dies soziale Ausgrenzung begünstigt und in die Entwicklung eines kriminellen Selbstbilds münden kann.

Im deutschen Recht sind hierzu besondere Regelungen manifestiert, die dem Gedanken des Jugendschutzes Rechnung tragen sollen und die durchaus als Diversionsverfahren erkannt werden können: Das Jugendgerichtsgesetz ermuntert zur Nutzung des so genannten formlosen Erziehungsverfahrens (vgl. §§ 45, 47 JGG). Neuerdings hat der Gesetzgeber den hier besonders wichtigen Täter-Opfer-Ausgleich (T-O-A) hervorgehoben (§ 45 Abs. 2 S. 2 JGG). Es kann bereits die Jugendgerichtshilfe einen solchen T-O-A einleiten und betreuen, wobei der Täter regelmäßig auch materiellen Schadensersatz leistet oder zu leisten sich verpflichtet.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Strafrechtstheorie mit Hinleitung zum strafrechtlichen Sanktionensystem: Dieses Kapitel erläutert die staatliche Legitimation von Strafe und stellt die verschiedenen Straftheorien sowie die Funktionen des Sanktionensystems dar.

II. Begriff der Diversion: Hier wird der Ursprung des Begriffs geklärt und Diversion als informelle Verfahrensbeendigung definiert, die auf der Zustimmung des Verdächtigen basiert.

III. Umsetzung der Diversion in den Rechtsordnungen USA, Deutschland und Österreich: Das Kapitel vergleicht die rechtlichen Rahmenbedingungen und die verschiedenen Formen der Diversion in den genannten Ländern.

IV. Essentialie der Diversion: Jugendschutz: Der Fokus liegt hier auf der Vermeidung von Stigmatisierung bei Jugendlichen durch erzieherische Maßnahmen und den Täter-Opfer-Ausgleich.

V. Diskussion: Das abschließende Kapitel reflektiert Vor- und Nachteile der Diversion, geht auf Kritikpunkte ein und bewertet den Nutzen anhand von Strafzwecken.

Schlüsselwörter

Diversion, Strafrecht, Sanktionensystem, Täter-Opfer-Ausgleich, Jugendgerichtsgesetz, Kriminalprävention, Stigmatisierung, Strafprozessordnung, Resozialisierung, Rechtsfrieden, Erziehungsverfahren, Verfahrenseinstellung, Strafe, Jugendkriminalität, Sanktionseffizienz

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit den theoretischen und praktischen Aspekten der Diversion im Strafrecht und untersucht, wie dieses Instrument zur informellen Beendigung von Strafverfahren eingesetzt wird.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Straftheorien, der Vergleich internationaler Diversionsmodelle sowie die spezifische Anwendung bei Jugendlichen zum Schutz vor Stigmatisierung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, die Diversion als rechtsstaatliches Instrument zu beleuchten, das sich an den klassischen Strafzwecken messen lassen muss, um eine effektive und schadensmindernde Reaktion auf Straftaten zu ermöglichen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine systematische juristische Analyse, die durch die Auswertung rechtlicher Regelungen und vorhandener Evaluationsstudien zur Sanktionseffizienz unterstützt wird.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Definition, die internationale Umsetzung, die Bedeutung für den Jugendschutz sowie die fachliche Diskussion über Vor- und Nachteile des Diversionsgedankens.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Diversion, Täter-Opfer-Ausgleich, Resozialisierung und Kriminalprävention geprägt.

Wie unterscheidet sich die österreichische von der deutschen Diversionspraxis?

Während Diversion in Österreich 1999 als explizites Prozessinstitut eingeführt wurde, ist sie in Deutschland eher als informelle Praxis im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes und der StPO etabliert.

Warum wird der Täter-Opfer-Ausgleich besonders hervorgehoben?

Der T-O-A wird als zentrales Element angesehen, da er nicht nur die materielle Wiedergutmachung fördert, sondern den Täter unmittelbar mit den Folgen seines Handelns konfrontiert und den Prozess für das Opfer traumabewältigend gestaltet.

Gibt es empirische Belege für die Wirksamkeit der Diversion?

Ja, Studien, insbesondere die der Konstanzer Forschergruppe, deuten darauf hin, dass eine informelle Sanktionierung bei bestimmten Delikten die Rückfallwahrscheinlichkeit nicht erhöht und somit der stigmatisierenden Wirkung einer klassischen Verurteilung überlegen sein kann.

Excerpt out of 18 pages  - scroll top

Details

Title
Diversion - grundsätzliche Überlegungen
College
University of Dusseldorf "Heinrich Heine"
Course
Seminar Jugendforschung
Grade
1,7
Author
Phillip Gläsel (Author)
Publication Year
2003
Pages
18
Catalog Number
V55965
ISBN (eBook)
9783638507820
ISBN (Book)
9783640129607
Language
German
Tags
Diversion Seminar Jugendforschung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Phillip Gläsel (Author), 2003, Diversion - grundsätzliche Überlegungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55965
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