Menschenrechte wurden verletzt, seit es den Gedanken der Menschenrechte gibt. Seit dem Ende des 2. Weltkrieges und dem Bekannt werden der Greultaten des Naziregimes bekam der Gedanke der Menschenrechte neuen Auftrieb. Die Wahrung und die Verteidigung der Menschenrechte wurde bislang als innerstaatliche Aufgabe angesehen und Interventionen von außen, selbst mit humanitären Hindergrund, widersprachen dem Selbstbestimmungsrecht der Nationen. Was aber ist, wenn der Staat, welcher zum Zwecke des Schutzes der Rechte seiner Bürger existiert, selbst massiv Menschenrechte verletzt, sich als unfähig erweist, Menschenrechte im Inneren zu schützen, oder nicht willens ist, diese zu verteidigen? Ist es dann nicht die moralische Pflicht eines anderen Staates, zu intervenieren und die Wahrung der Menschenrechte durchzusetzen? Ist eine solche Intervention überhaupt im Völkerrecht zulässig oder muss das Selbstbestimmungsrecht der Nationen generell dem Menschenrecht gegenüber als höherwertig betrachtet werden? Ein Beispiel für eine Intervention, welche durch die Angabe von Menschenrechtsverletzungen legitimiert werden sollte, ist der von der NATO durchgeführte Krieg gegen Jugoslawien. Dieser Krieg sollte zum Ziel haben, die angeblichen Menschenrechtsverletzungen im Kosovo zu beenden und den Frieden auf dem Balkan wiederherzustellen. Im Zuge diesen Krieges wurden immer mehr Stimmen laut, welche auf das Völkerrecht verwiesen und welche festzustellen glaubten, dass der NATO die völkerrechtliche Legitimation fehlte.
"Die Leidtragenden dieser Show der Stärke waren und sind Serben und Kosovaren, deren Menschenrechte durch Luftangriffe verletzt wurden. Viele verloren bzw. verlieren aufgrund der zerstörten Infrastruktur und des gewachsenen Hasses ihr Leben. Dieser Völkerrechtsbruch, der militärische Überfall war ein Verbrechen."
Angesichts solcher Sätze, welche man sehr oft lesen kann, werde ich mich in dieser Arbeit damit beschäftigen, ob und in welcher Weise Interventionen mit humanitären Zielen zulässig sind. Vorab möchte ich aber darauf hinweisen, dass diese Arbeit nicht vollständig sein kann, weil diese Arbeit sonst den gesetzten Rahmen sprengen würde. Ich werde aus diesem Grund völkerrechtliche und rechtsethische Fragestellungen nicht vollständig bearbeiten und wiedergeben können.
Am Anfang dieser Arbeit werde ich allgemeine Fragen betrachten und versuchen zu beantworten. Am Ende werde ich versuchen, die gewonnenen Erkenntnisse auf das Problem des Kosovo-Krieges anzuwenden.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. DIE MENSCHENRECHTE
3. MENSCHENRECHT UND VÖLKERRECHT
4. NOTHILFE UND INTERVENTION
5. DIE ROLLE DER UNO
6. DER KOSOVO-KRIEG
7. SCHLUSSFOLGERUNG
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtliche und moralische Zulässigkeit humanitärer Interventionen, insbesondere am Beispiel des Kosovo-Krieges, um zu klären, ob die NATO-Militäraktion völkerrechtlich legitimiert war.
- Historische und philosophische Herleitung des Menschenrechtsgedankens
- Konfliktfeld zwischen nationaler Souveränität und supranationalem Menschenrechtsschutz
- Ethische und rechtliche Bedingungen für eine legitime Nothilfe bzw. Intervention
- Funktionsweise und moralische Legitimität der UNO bei Konflikteingriffen
- Kritische Analyse der Legitimationsgrundlagen und des Verlaufs des Kosovo-Krieges
Auszug aus dem Buch
Die Rolle der UNO
Wie schon weiter oben geschrieben wurde, hat die UNO eine „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ im Jahre 1948 verabschiedet und hat in den Jahrzehnten danach die Verankerung der Menschenrechte im Völkerrecht weiter vorangetrieben. Mit der Anerkennung der Charta der Vereinten Nationen anerkennen die einzelnen Staaten auch die Menschenrechte in ihrer interkulturellen Gültigkeit. Mit der Ratifizierung der einzelnen Menschenrechtspakete verpflichten die Staaten sich selbst, zur Einhaltung der Menschenrechte und zur Ahndung von Menschenrechtsverletzungen im Inneren der Nation.
Doch wer überprüft die Einhaltung der Menschenrechte? Es ist klar, dass über die Einhaltung der Menschenrechte eine internationale Organisation wachen muss, da die Menschenrechte nicht auf einige Staaten begrenzt sind, sondern globale Gültigkeit besitzen. Hier kommt der UNO Bedeutung zu. Ihre Aufgabe sollte es unter anderem sein, über die Einhaltung der Menschenrechte zu wachen und wenn es nötig ist, sollte die UNO militärisch intervenieren. Doch in Wahrheit ist die UNO unfähig zu handeln. Rhetorik, symbolische Ersatzhandlungen und „Formelkompromisse“ prägen die Praxis des UN-Sicherheitsrats.
Zusammenfassung der Kapitel
EINLEITUNG: Einführung in die Problematik humanitärer Interventionen und Darlegung der zentralen Fragestellung anhand des Kosovo-Konflikts.
DIE MENSCHENRECHTE: Untersuchung der historischen Entstehung und der philosophischen Grundlagen von Menschenrechten sowie deren kulturelle Umstrittenheit.
MENSCHENRECHT UND VÖLKERRECHT: Analyse des strukturellen Konflikts zwischen der Souveränität von Staaten und dem universellen Anspruch von Menschenrechten.
NOTHILFE UND INTERVENTION: Rechtsethische Herleitung der Bedingungen, unter denen militärische Nothilfe moralisch und rechtlich legitimiert sein kann.
DIE ROLLE DER UNO: Bewertung der Handlungsfähigkeit und moralischen Legitimation der Vereinten Nationen als Hüterin der Menschenrechte.
DER KOSOVO-KRIEG: Konkrete Anwendung der erarbeiteten Kriterien auf die NATO-Intervention in Jugoslawien unter Berücksichtigung der Informationslage.
SCHLUSSFOLGERUNG: Fazit zur fehlenden rechtlichen und moralischen Legitimation des Kosovo-Krieges durch die NATO.
Schlüsselwörter
Kosovo-Krieg, Menschenrechte, Völkerrecht, Humanitäre Intervention, Nothilfe, Souveränität, NATO, UNO, Rechtsethik, Gewaltmonopol, Interventionismus, Militäreinsatz, Legitimität, Zivilbevölkerung, Jugoslawien.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die moralische und völkerrechtliche Zulässigkeit von humanitären Interventionen, wobei der Kosovo-Krieg als zentrales Fallbeispiel für eine kritische Überprüfung dient.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die Geschichte der Menschenrechte, das Spannungsfeld zum Völkerrecht, die ethischen Voraussetzungen für Nothilfe sowie die Rolle internationaler Organisationen bei bewaffneten Konflikten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, zu klären, ob der NATO-Krieg gegen Jugoslawien die notwendigen Bedingungen für eine rechtlich und moralisch legitime humanitäre Intervention erfüllte.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtsethische und politikwissenschaftliche Analyse, indem sie existierende völkerrechtliche Prinzipien und philosophische Konzepte (z.B. nach Kant) auf den konkreten Fall anwendet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die philosophischen Grundlagen von Menschenrechten, die strukturellen Defizite der UNO, die ethischen Anforderungen an eine Nothilfe und eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Begründungen für den Kosovo-Krieg.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Menschenrechte, humanitäre Intervention, Kosovo-Krieg, Völkerrecht, Souveränität und moralische Legitimität.
Warum kritisiert der Autor die Rolle der NATO im Kosovo?
Der Autor argumentiert, dass die NATO ohne UN-Mandat handelte, partikulare Interessen verfolgte, zivile Objekte bombardierte und die Berichterstattung in den Medien instrumentalisierte.
Welche Bedeutung misst der Autor dem Konzept des "hostis iniustus" bei?
Das Konzept des "ungerechten Feindes" (hostis iniustus) nach Kant dient als maßgebliche Voraussetzung, um eine militärische Intervention überhaupt als legitime Nothilfe zu rechtfertigen.
- Quote paper
- Diplom-Ingenieur Bernd Müller (Author), 2002, War der Kosovo-Krieg legitim?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5609