Das Scheitern des EU-Verfassungsvertrages - Krise der europäischen Integration oder Chance zur Stärkung im europäischen Einigungsprozess?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

16 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Funktionen der Verfassung

3. Die Integrationspolitik der EU
3.1 Integrationspolitik seit den 50er Jahren
3.2 Integrationstheorien
3.2.1 Föderalismus
3.2.2 Intergouvernementalismus
3.2.3 (Neo)Funktionalismus

4. Das Scheitern der Verfassung - Stillstand des Integrationsprozesses?

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Nach dem Scheitern des EU-Verfassungsvertrages durch das Ablehnen Frankreichs und der Niederlande wird deutlich: der europäische Integrationsprozess hat einen schweren Schlag erlitten. Die noch ausstehenden Referenden wurden auf unbestimmte Zeit verschoben. Dadurch nimmt unter den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedsstaaten, zusätzlich durch das Scheitern des Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs am 16./17. Juni verunsichert, die europaskeptische Haltung zu. Diese Ablehnung gegenüber des EU-Verfassungsvertrages begründet sich letztlich auch aus der schnellen Erweiterung nach Osten, den Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und der weltweiten Globalisierung. Es wird deutlich, dass die Bevölkerung mehr denn je in den Prozess der Weiterentwicklung des europäischen Einigungswerkes einbezogen werden will.

Es stellt sich daher die Frage, ob die gescheiterte Europäische Verfassung eine Krise der europäischen Integration darstellt, oder ob sie vielmehr eine Chance zur Stärkung der Bürgerbeteiligung im europäischen Einigungsprozess ist. Dazu sollen zunächst im Theorieteil die Funktionen des Verfassungsvertrages und die Integrationspolitik seit den 50er Jahren sowie die Integrationstheorien erörtert werden. Anschließend soll die Frage geklärt werden, ob der Integrationsprozess durch das Scheitern der Verfassung zum Stillstand gekommen ist oder ob die Entscheidung der Bürger gegen eine Verfassung eine Stärkung der Bürgerbeteiligung und somit eine Chance zu weiterer Integration darstellt. Im Fazit soll zusammengefasst dargestellt werden, dass es für die zukünftige Vorgehensweise der europäischen Politik notwendig ist, Entscheidungsprozesse transparenter zu gestalten, Vertrauen zu schaffen und einen kritischen öffentlichen Dialog zu fördern.

2. Funktionen der Verfassung

Um zu verstehen, warum es für die europäische Elite so wichtig war, eine Europäische Verfassung zu verankern, muss näher auf das „europäische Bewusstsein“ eingegangen werden, dass sich im Laufe der Zeit entwickelt hat.

Die heutigen europäische Gesellschaften sind davon geprägt, dass ihre politischen Gewalten nicht durch pure Gewalt, sondern auf der Grundlage von Volkssouveränität handeln. Die Wurzeln hierfür liegen in der jahrhundertelangen Erfahrung im Umgang mit aristotelischer Staatstheorie und weltlichem und kirchlichem Recht. Das Recht dieser Gesellschaften ist dem Gemeinwohl verpflichtet. Obwohl diese Fundamente des Rechts bereits teilweise zerfallen sind, sind sie im kollektivem Unbewussten nach wie vor wirksam. Man sollte bedenken, dass der Wunsch nach einer Verfassung auch ein typisch deutscher Gedanke ist , gerade nach den Erfahrungen des Ersten und Zweiten Weltkrieges. Deutschland drängte als Mitglied der Europäischen Union besonders auf eine Europäische Verfassung. Vielleicht lässt sich dadurch auch erklären, dass aus Angst vor dem Scheitern in Deutschland kein Referendum durch das deutsche Volk stattfand.

Aus den oben genannten Grundgedanken entstand die europäische Idee des Rechtsstaats. Eine Verfassung für die europäische Gemeinschaft muss demnach den Grundgedanken des Rechtsstaats, also die Bindung an Regeln, das Willkürverbot, Respekt der Menschenwürde und den Grundrechten des Menschen erfüllen.

Eine Verfassung hat die allgemeine Funktion, die grundlegenden Bestimmungen über Organe und die Ausübung der Staatsgewalt in einer Urkunde zusammenzufassen. Hier wird die Legitimation und Verteilung der politischen Macht festgelegt. Gleichheit vor dem Gesetz, soziale Gerechtigkeit, Minderheitenschutz und demokratische Verfahrensweisen sind Mindeststandards hinter die eine künftige europäische Verfassung nicht zurückstehen kann. Außerdem bedürfen die neuen europäischen Institutionen einer demokratischen Legitimation. Es ist also eine Grundvoraussetzung, dass die Mitgliedsstaaten in ihren Verfassungen diese europäischen Postulate des Rechts- und Sozialstaates enthalten. Da in der Türkei diese Grundvoraussetzungen, zum Teil wegen eines erheblichen Demokratiedefizits und immer noch stattfindenden Menschenrechtsverletzungen, nicht unbedingt gegeben sind, lässt sich eine ablehnende Haltung einiger Bürger gegenüber den Beitrittsverhandlungen erklären. Als Zeichen dafür haben sicherlich auch einige Bürgerinnen und Bürger Frankreichs und der Niederlande gegen die Verfassung gestimmt.

Bei der Betrachtung der Funktionen einer Verfassung stellt sich allerdings die Frage, ob die Europäische Verfassung eine wirkliche Verfassung ist. Denn die Rechtsgrundlage der Europäischen Union ist ein völkerrechtlicher Vertrag, geschlossen von den nationalen Regierungen und ratifiziert in den Mitgliedsstaaten nach den Vorschriften ihrer Verfassungen. Aus diesem Blickwinkel betrachtet stellt der Europäische Verfassungsvertrag lediglich eine Reform der bestehenden Verträge dar.

Trotz des Scheiterns ist es dennoch eine dringende Aufgabe eine europäische Verfassung zu schaffen, um neue integrative Aufgaben zu lösen, auch wenn es noch kein europäisches Volk und Staat gibt. Man sollte allerdings erkennen, dass es, auch durch eine Verfassung, keinen Einheitsstaat Europa geben wird. Europa wird weiterhin sein Formenvielfalt aufweisen, aber unabhängig von jahrhundertelanger Staatstheorie Homogenität und zugleich Pluralität garantieren.[1]

3. Die Integrationspolitik der EU

3.1 Integrationspolitik seit den 50er Jahren

Die Europäische Integrationspolitik zielte neben der Bewahrung von Freiheit und Demokratie, vor allem angestoßen durch die Katastrophe des Zweiten Weltkriegs, auf Friedenssicherung, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Behauptung in der Weltpolitik und Lösung von Minderheiten- und Grenzproblemen. Integrationsbestrebungen waren anfangs Sache der Nationalstaaten. Zur Zeit des Kalten Krieges beschränkte sich die Integrationspolitik auf Westeuropa und auf die Lösung der deutschen Frage.[2]

Grundsätzlich standen sich zwei Ansätze gegenüber:

Zum einen die Schaffung eines lockeren Rahmens ohne Einschränkung der nationalen Souveränität, zum anderen der Aufbau einer Rechtsgemeinschaft mit eigenen Organen und Entscheidungsverfahren. Auf die Integrationstheorien soll später noch im Einzelnen eingegangen werden. Man entschied sich Anfang der 50er für den zweiten Ansatz der bis heute bestimmend bleibt.

Ein erster Schritt hierfür war 1951 die Errichtung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Die Benelux-Staaten entschieden sich für die Errichtung einer Wirtschafts- und Atomgemeinschaft (EWG und EAG), die in den Römischen Verträgen 1957 verankert wurde. Die EWG bestimmte daraufhin die weitere Integrationspolitik. Für die Agrarpolitik sah der EWG-Vertrag den Aufbau einer gemeinsamen Politik vor. Die Finalität des Integrationsprozesses blieb offen.

In der Übergangszeit von 1958-1969 verstand sich die Gemeinschaft als offen für den Beitritt anderer europäischer Staaten, allerdings kam es in dieser Phase zu keiner Erweiterung.

In der Phase von 1970-1980 stehen sowohl Ansätze zur Politikintegration als auch ein Plan zur Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) im Mittelpunkt. Allerdings scheiterte das Projekt WWU 1973 und 1978 wurde das Europäische Währungssystem geschaffen. 1973 traten Dänemark, Großbritannien und Irland der EG bei. Bereits zu dieser Zeit wurden Diskussionen zur vertraglichen Begründung einer Europäischen Union geführt.

[...]


[1] vgl. Stolleis, M.: – In: Zulegg, M./Savat, M./Derosier, J-P. (2005), S. 36 - 38

[2] vgl. Woyke, W. (2005): Handwörterbuch internationale Politik, S. 96-109

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Das Scheitern des EU-Verfassungsvertrages - Krise der europäischen Integration oder Chance zur Stärkung im europäischen Einigungsprozess?
Hochschule
Universität Passau  (Philosophische Fakultät - Lehrstuhl für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Europäische Zivilgesellschaft
Note
2,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
16
Katalognummer
V56202
ISBN (eBook)
9783638509534
ISBN (Buch)
9783656790532
Dateigröße
468 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Scheitern, EU-Verfassungsvertrages, Krise, Integration, Chance, Stärkung, Einigungsprozess, Europäische, Zivilgesellschaft
Arbeit zitieren
Julia Stamm (Autor:in), 2005, Das Scheitern des EU-Verfassungsvertrages - Krise der europäischen Integration oder Chance zur Stärkung im europäischen Einigungsprozess?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/56202

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