Besonders nach den verheerenden Terroranschlägen in den USA, die eine nie geahnte Schadensgröße erreichten, wurde die Frage, wer für die entstandenen Schäden haftet, von neuer und brisanter Bedeutung.
Auch vor den Ereignissen vom 11. September 2001 hat es terroristische Handlungen gegebenen.
Das Risiko eines terroristischen Schadenseintrittes war daher für den Staat und die Versicherungsbranche kein Neuland.
Nur die mögliche Höhe des Schadensausmaßes ist ein Novum, so dass Diskussion darüber besteht, ob die Versicherungswirtschaft oder der Staat terroristische Schäden abzudecken hat.
Im Folgenden soll daher dargestellt werden, wer bislang für die aus terroristischen Handlungen erwachsenden Sach- und Vermögensschäden aufgekommen ist und sich unter dem Gesichtspunkt einer angemessenen Lastenverteilung an der Deckung dieser Verluste in Zukunft beteiligen sollte.
Für die Regulierung kommen neben den Geschädigten und den Schädigenden, von denen jedoch selten etwas zu erlangen ist, besonders die Versicherungswirtschaft und der Staat in Betracht.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Deckung von Terrorschäden durch die Privatversicherung
1. Rechtsquellen
2. Begriff und Umfang des Sach- und Vermögensschadens
a) Sachschaden
b) Vermögensschaden
3. Einzelne Schadensversicherungszweige
4. Bisherige Leistungspflicht des Versicherers
a) Versichertes Interesse
b) Eintritt des Versicherungsfalles und versicherte Gefahr
aa) Primäre Risikoabgrenzungen
bb) Sekundäre Risikoabgrenzungen
c) Leistungsausschlüsse bei politischen Gefahren
aa) Ausschlussarten in einzelnen Versicherungszweigen
(1) Feuerversicherung
(2) Maschinenversicherung
(3) Transportversicherung
bb) Ausschlussgründe
cc) Ausschlussvoraussetzungen
(1) Krieg
(2) Terror
(3) Fazit und Lösungsvorschlag
(4) Abgrenzung zu anderen politischen Risiken
d) Ergebnis zur allgemeinen Leistungspflicht
III. Deckung von Terrorschäden durch den Staat
1. Schadenersatz aus Amtshaftung
2. Beispiele der Staatshaftung
a) Lastenausgleich
b) Opferentschädigungsgesetz
3. Sinnhaftigkeit einer Staatshaftung
a) Deckung durch die Versicherungswirtschaft
b) Deckung durch den Staat
c) Lösungsvorschlag
IV. Neuregelungen zur Deckung von Terrorschäden als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA
1. Deckungsmodell der Bundesregierung
2. Deckungsmodell der „Allianz-Gruppe“ und europäischer Partner
V. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht die rechtliche Problematik der Schadensdeckung bei terroristischen Akten durch die Privatversicherung und den Staat, insbesondere vor dem Hintergrund der durch die Ereignisse vom 11. September 2001 verdeutlichten Dimensionen. Ziel ist es, eine angemessene Lastenverteilung zwischen privatwirtschaftlicher Vorsorge und staatlicher Verantwortung zu evaluieren.
- Aktuelle Rechtslage zur Deckung von Terrorrisiken in der Privatversicherung
- Die Rolle des Staates als Haftungsträger bei politischen Gefahren
- Grenzen und Möglichkeiten der privaten Versicherungswirtschaft
- Vergleich zwischen Kriegsereignissen und Terrorismus im Versicherungsrecht
- Entwicklung neuer Deckungsmodelle als Reaktion auf Großschadensereignisse
Auszug aus dem Buch
(1) Krieg
Beim gefahrausschließenden Kriegsbegriff muss zwischen der völker-rechtlichen, versicherungsrechtlichen und UNO-Definition differenziert werden.
Krieg im Völkerrecht ist „die mit Waffengewalt geführte Auseinandersetzung zweier oder mehrerer Staaten“.
Die UNO-Definition hingegen erfordert „die Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat gegen die Souveränität, territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines anderen Staates“.
Beim versicherungsrechtlichen Kriegsbegriff ist maßgeblich, dass ein „tatsächlicher kriegsmäßiger Gewaltzustand“ vorliegt. Dabei kann der Krieg im versicherungsrechtlichen Sinne schon vor dem völkerrechtlichen Kriegsbeginn liegen, umgekehrt können jedoch die Vorraussetzungen des völkerrechtlichen Kriegsbegriffes gegeben sein, ohne dass ein Schaden eine Realisierung des Kriegsrisikos darstellen muss.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die durch die Terroranschläge in den USA entstandene Dringlichkeit der Frage nach der Haftung für terroristisch verursachte Sach- und Vermögensschäden.
II. Deckung von Terrorschäden durch die Privatversicherung: Dieses Kapitel analysiert, unter welchen Voraussetzungen Versicherer nach der aktuellen Rechtslage leistungspflichtig sind und wo die Grenzen der Deckung durch Ausschlussklauseln für politische Gefahren liegen.
III. Deckung von Terrorschäden durch den Staat: Es wird diskutiert, inwieweit der Staat als Ziel politischer Gefahren eine primäre Verantwortung für die Schadensdeckung trägt und welche Rolle staatliche Haftungsinstrumente wie der Lastenausgleich spielen.
IV. Neuregelungen zur Deckung von Terrorschäden als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA: Dieses Kapitel stellt neue Modelle vor, wie das der „Extremus“ oder der Allianz, um zukünftige Terrorrisiken zwischen Versicherern und Staat abzusichern.
V. Zusammenfassung: Die Arbeit resümiert, dass die bisherigen Ausschlussklauseln reformbedürftig sind und eine partnerschaftliche Lösung zwischen Staat und Privatwirtschaft sinnvoll erscheint.
Schlüsselwörter
Terrorrisiken, Versicherungsrecht, Schadensdeckung, Staatshaftung, Privatversicherung, Kriegsbegriff, Risikokumulation, Politische Gefahren, Versicherungsvertragsgesetz, 11. September 2001, Haftung, Katastrophenschaden, Extrema, Risikomanagement.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der versicherungsrechtlichen Problematik, wer für Sach- und Vermögensschäden bei terroristischen Anschlägen aufkommen muss.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit fokussiert sich auf die Abgrenzung von Terrorismus zu anderen politischen Gefahren, die Versicherbarkeit durch die Privatwirtschaft und die potenzielle Haftung des Staates.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist die Untersuchung einer angemessenen Lastenverteilung zwischen der Versicherungswirtschaft und dem Staat bei der Absicherung terroristischer Risiken.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die geltende Versicherungsbedingungen, gesetzliche Regelungen und aktuelle Reformdiskussionen auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Leistungspflicht des Versicherers anhand der AVB, die Definition von Krieg und Terror im Versicherungsrecht sowie verschiedene staatliche Haftungs- und Deckungsmodelle.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Terrorrisiken, Versicherung, Staatshaftung, VVG, Risikokumulation und politisches Risiko.
Warum wird im Bereich des Terrors häufig auf den Kriegsbegriff zurückgegriffen?
Da Terror oft nicht explizit in den AVB genannt wird, wird diskutiert, ob Terrorakte unter den Begriff des „Krieges“ subsumiert werden können, um Risikoausschlüsse anzuwenden.
Welche Bedeutung hat das „Extremus“-Modell?
„Extremus“ ist ein Spezialversicherungsunternehmen, das durch eine Kooperation zwischen Bund und Versicherern gegründet wurde, um für Terror-Großschäden Deckungskapazitäten bereitzustellen.
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- Alexander Schulte-Silberkuhl (Author), 2002, Deckung von Terrorrisiken durch den Staat und Privatversicherung bei Sach- und Vermögensschäden, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5642