Besonders nach den verheerenden Terroranschlägen in den USA, die eine nie geahnte Schadensgröße erreichten, wurde die Frage, wer für die entstandenen Schäden haftet, von neuer und brisanter Bedeutung.
Auch vor den Ereignissen vom 11. September 2001 hat es terroristische Handlungen gegebenen.
Das Risiko eines terroristischen Schadenseintrittes war daher für den Staat und die Versicherungsbranche kein Neuland.
Nur die mögliche Höhe des Schadensausmaßes ist ein Novum, so dass Diskussion darüber besteht, ob die Versicherungswirtschaft oder der Staat terroristische Schäden abzudecken hat.
Im Folgenden soll daher dargestellt werden, wer bislang für die aus terroristischen Handlungen erwachsenden Sach- und Vermögensschäden aufgekommen ist und sich unter dem Gesichtspunkt einer angemessenen Lastenverteilung an der Deckung dieser Verluste in Zukunft beteiligen sollte.
Für die Regulierung kommen neben den Geschädigten und den Schädigenden, von denen jedoch selten etwas zu erlangen ist, besonders die Versicherungswirtschaft und der Staat in Betracht.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Deckung von Terrorschäden durch die Privatversicherung
- 1. Rechtsquellen
- 2. Begriff und Umfang des Sach- und Vermögensschadens
- a) Sachschaden
- b) Vermögensschaden
- 3. Einzelne Schadensversicherungszweige
- 4. Bisherige Leistungspflicht des Versicherers
- a) Versichertes Interesse
- b) Eintritt des Versicherungsfalles und versicherte Gefahr
- aa) Primäre Risikoabgrenzungen
- bb) Sekundäre Risikoabgrenzungen
- c) Leistungsausschlüsse bei politischen Gefahren
- aa) Ausschlussarten in einzelnen Versicherungszweigen
- (1) Feuerversicherung
- (2) Maschinenversicherung
- (3) Transportversicherung
- bb) Ausschlussgründe
- cc) Ausschlussvoraussetzungen
- (1) Krieg
- (2) Terror
- (3) Fazit und Lösungsvorschlag
- (4) Abgrenzung zu anderen politischen Risiken
- aa) Ausschlussarten in einzelnen Versicherungszweigen
- d) Ergebnis zur allgemeinen Leistungspflicht
- III. Deckung von Terrorschäden durch den Staat
- 1. Schadenersatz aus Amtshaftung
- 2. Beispiele der Staatshaftung
- a) Lastenausgleich
- b) Opferentschädigungsgesetz
- 3. Sinnhaftigkeit einer Staatshaftung
- a) Deckung durch die Versicherungswirtschaft
- b) Deckung durch den Staat
- c) Lösungsvorschlag
- IV. Neuregelungen zur Deckung von Terrorschäden als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA
- 1. Deckungsmodell der Bundesregierung
- 2. Deckungsmodell der „Allianz-Gruppe“ und europäischer Partner
- V. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit analysiert die Haftung für Schäden, die durch terroristische Handlungen verursacht werden, mit dem Ziel, die aktuelle Rechtslage im Hinblick auf die Deckungsleistungen von Staat und Privatversicherungen zu beleuchten. Dabei stehen insbesondere die Frage im Vordergrund, ob und in welchem Umfang die Versicherungswirtschaft oder der Staat für die entstandenen Schäden aufkommen soll.
- Deckungsleistungen der Privatversicherung bei Terrorschäden
- Rechtliche Grundlagen und Grenzen der Leistungspflicht von Versicherern
- Staatliche Haftung für Schäden durch Terrorismus
- Aktuelle Entwicklungen und Lösungsansätze zur Deckung von Terrorschäden
- Angemessene Lastenverteilung zwischen Staat und Versicherungswirtschaft
Zusammenfassung der Kapitel
- I. Einleitung: Die Einleitung thematisiert die aktuelle Relevanz der Frage nach der Haftung für Terrorschäden, insbesondere nach den Ereignissen vom 11. September 2001 in den USA. Sie stellt die Bedeutung des Themas heraus und legt die zentralen Fragestellungen dar.
- II. Deckung von Terrorschäden durch die Privatversicherung: Dieser Abschnitt untersucht, ob sich aus den aktuellen Regelungen des Privatversicherungsrechts eine Deckungsleistung für Terrorschäden ergibt. Es werden die relevanten Rechtsquellen und die Begrifflichkeiten des Sach- und Vermögensschadens erläutert. Zudem wird die Leistungspflicht des Versicherers unter Berücksichtigung von Risikoabgrenzungen und Leistungsausschlüssen bei politischen Gefahren analysiert.
- III. Deckung von Terrorschäden durch den Staat: Das dritte Kapitel beleuchtet die staatliche Haftung für Schäden durch Terrorismus, insbesondere im Kontext von Schadenersatz aus Amtshaftung. Es werden Beispiele für die staatliche Haftung, wie den Lastenausgleich und das Opferentschädigungsgesetz, vorgestellt und die Sinnhaftigkeit einer Staatshaftung im Vergleich zur Deckung durch die Versicherungswirtschaft diskutiert.
- IV. Neuregelungen zur Deckung von Terrorschäden als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA: Dieser Abschnitt stellt die aktuellen Deckungsmodelle der Bundesregierung sowie der Allianz-Gruppe und europäischer Partner zur Deckung von Terrorschäden vor.
Schlüsselwörter
Terrorismus, Versicherung, Staatshaftung, Sachschaden, Vermögensschaden, Leistungspflicht, Risikoabgrenzung, Leistungsausschluss, politische Gefahren, Lastenausgleich, Opferentschädigungsgesetz, Deckungsmodelle, Versicherungsvertragsgesetz, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Terroranschläge 11. September 2001.
- Arbeit zitieren
- Alexander Schulte-Silberkuhl (Autor:in), 2002, Deckung von Terrorrisiken durch den Staat und Privatversicherung bei Sach- und Vermögensschäden, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5642